Merge commit 'cfaf67010017eab368216aded483a64126dbcb2e' as 'bahn/wissensdatenbank'
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domain: "regelwerk"
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Richtlinie
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Bahnbetrieb Trassenmanagement
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Planungsprocedere;
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Bezug von Fahrplänen für Zugfahrten
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402.0220
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Seite 1
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Fachautor: I.IBF 31; Volker Butzbach; Tel.: 0160/97437 162 Gültig ab 14.12.2025
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1 Ausprägungsformen
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(1) Für alle angemeldeten Trassen eines Eisenbahnverkehrs-
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unternehmens (EVU) stellt die DB InfraGO die zur Durch-
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führung oder zum Betrieb des Verkehrsdienstes erforderli-
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chen Fahrplandaten kostenfrei zur Verfügung (Mindestzu-
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gangspaket gemäß Infrastrukturnutzungsbedingungen
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(INB).
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(2) Die DB InfraGO AG stellt den EVU Fahrpläne für deren
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Trassen in verschiedenen Ausprägungen zur Verfügung:
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1. als gedruckte Fahrpläne
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a) als pdf-Datei zum Selbstausdruck durch das EVU,
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siehe Abschnitt 2,
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b) in fertig gedruckter und gebundener Form als Fahr-
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planhefte in der vom EVU bestellten Stückzahl, siehe
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Abschnitt 3,
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2. in elektronischer Form
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a) auf die Führerraumanzeige in den Triebfahrzeugen,
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siehe Abschnitt 4,
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b) zur elektronischen Verwendung auf EVU-eigenen
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elektronischen Geräten, z.B. Tablet-PC, siehe Ab-
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schnitt 5.
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Mögliche Entgelte für die einzelnen Ausprägungen der
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Fahrpläne sind in den Produktkatalogen enthalten. Grund-
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sätzlich besteht Wahlmöglichkeit, zu Einschränkungen
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siehe Absätze 3 bis 5.
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(3) Wegen der Bedeutung des Buchfahrplans für die Sicher-
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heit des Betriebes ist sicherzustellen, dass für jede Trasse
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ein definiertes Verfahren (inkl. Berichtigung) Gültigkeit hat.
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Ein Wechsel der Ausprägungen nach Absatz 2 außerhalb
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eines Fahrplanjahres bedarf einer einvernehmlichen Ter-
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minfestlegung zwischen dem EVU und der DB InfraGO AG.
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(4) Ersatzfahrpläne sind in den Führerräumen vorzuhalten.
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Grundsatz
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Ausprägungen
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Anwendungs-
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bereich
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Ersatzfahrpläne
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*
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*
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*
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*
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*
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*
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Bahnbetrieb Trassenmanagement
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Planungsprocedere;
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Bezug von Fahrplänen für Zugfahrten
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402.0220
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Seite 2
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Gültig ab 14.12.2025
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(5) Fahrpläne für Strecken mit Betriebsformen des Zugleitbe-
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triebs (ZLB) sind ausschließlich in gedruckter Form zu ver-
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wenden, elektronische Anwendung ist nicht zugelassen.
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Beim Signalisierten Zugleitbetrieb (SZB) ist alternativ E-
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BuLa zugelassen.
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(6) Jedes Eisenbahnunternehmen trägt für den Bereich seines
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Unternehmens die sicherheitliche Verantwortung (vgl. § 4
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Abs. 1 AEG). Insofern tragen die Eisenbahnverkehrsunter-
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nehmen (EVU) die Verantwortung dafür, dass die jeweiligen
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Buchfahrplanhefte auf aktuellem Stand eingepflegt und ih-
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ren Triebfahrzeugführern für die betreffenden Fahrten zur
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Verfügung gestellt werden.
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2 pdf-Datei zum Selbstausdruck
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(1) Das EVU erhält von der DB InfraGO AG Buchfahrplanhefte
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als Dateien im pdf-Format zur Verwendung als Vorlage zum
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Selbstausdruck. Es benennt eine E-Mail-Adresse, an wel-
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che die Datenlieferungen zu erfolgen haben. Bestell- und
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Lieferabläufe sind in den Produktkatalogen beschrieben.
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(2) Die Buchfahrplanhefte sind als gesamtes Heft im übermit-
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telten Layout auszudrucken (keine Auszüge).
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(3) Werden unterjährig Änderungen in diesen Dateien notwen-
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dig, wird wie folgt verfahren:
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Änderungen der Fahrplanangaben führen dazu, dass dem
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EVU von der DB InfraGO AG stets eine neue Datei zur Ver-
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fügung gestellt wird, die wie der Erstdruck zu behandeln ist.
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Das Verfahren „La“ wird hierdurch nicht berührt.
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(4) Die DB InfraGO AG übergibt die Datei bei einer Neuaus-
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gabe mindestens 15 Werktage (Mo-Fr) vor dem ersten Gül-
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tigkeitstag. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, wer-
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den die Änderungen mit Fahrplananordnung (Fplo) bekannt
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gegeben.
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3 Fertig gedruckte Fahrplanhefte
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(1) Das EVU erhält von der DB InfraGO AG Buchfahrplanhefte
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als Druckstücke. Bestell- und Lieferabläufe sind in den Pro-
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duktkatalogen beschrieben.
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(2) Werden unterjährig Änderungen notwendig, wird wie folgt
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verfahren:
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Änderungen der Fahrplanangaben führen dazu, dass dem
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EVU von der DB InfraGO AG ein Berichtigungsblatt oder
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Fahrpläne für
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Zugleitbetrieb
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Verantwortung
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der EVU
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Ablauf
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Druck
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Fahrplan-
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änderungen
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Bereitstellung
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Ablauf
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Fahrplan-
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änderungen
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*
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*
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*
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*
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*
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Bahnbetrieb Trassenmanagement
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Planungsprocedere;
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Bezug von Fahrplänen für Zugfahrten
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402.0220
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Seite 3
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Gültig ab 14.12.2025
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ein Neudruck zur Verfügung gestellt wird. Das Verfahren
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„La“ wird hierdurch nicht berührt.
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(3) Die DB InfraGO AG übergibt diese mindestens 15 Werk-
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tage (Mo-Fr) vor dem ersten Gültigkeitstag. Kann diese
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Frist nicht eingehalten werden, werden die Änderungen mit
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Fahrplananordnung (Fplo) bekannt gegeben.
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4 Fahrpläne mit elektronischer Führerraum-
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anzeige
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(1) Das EVU gibt bei Trassenanmeldung an, dass es die elekt-
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ronische Führerraumanzeige des Fahrplans nutzt. Die
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Fahrpläne werden entsprechend elektronisch bereitgestellt.
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5 Dateien zur elektronischen
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Verwendung
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(1) Das EVU erhält von der DB InfraGO AG Dateien von Buch-
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fahrplänen in geschlossener Darstellung zur elektronischen
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Verwendung. Es benennt eine E-Mail-Adresse, an welche
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die Datenlieferungen zu erfolgen haben. Bestell- und Lie-
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ferabläufe sind in den Produktkatalogen beschrieben.
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(2) Die Buchfahrpläne sind stets im übermittelten Layout anzu-
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wenden (keine Auszüge). In Führerräumen von Triebfahr-
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zeugen sind geeignete Geräte zu verwenden, die den
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Triebfahrzeugführern die zweifelsfreie Erkennbarkeit aller
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Fahrplanangaben gewährleisten.
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(3) Werden unterjährig Änderungen in diesen Dateien notwen-
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dig, wird wie folgt verfahren:
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Änderungen an Fahrplanangaben führen dazu, dass dem
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EVU von der DB InfraGO AG stets eine neue Fahrplanun-
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terlage zur Verfügung gestellt wird, die wie die Erstlieferung
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zu behandeln ist. Das Verfahren „La“ wird hierdurch nicht
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berührt.
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(4) Die DB InfraGO AG übergibt die Datei bei einer Neuaus-
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gabe mindestens 15 Werktage (Mo-Fr) vor dem ersten Gül-
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tigkeitstag.
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Bereitstellung
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Ablauf
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Ablauf
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Anwendung
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Fahrplan-ände-
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rungen
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Bereitstellung
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Reference in New Issue
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