Merge commit 'cfaf67010017eab368216aded483a64126dbcb2e' as 'bahn/wissensdatenbank'
This commit is contained in:
+369
@@ -0,0 +1,369 @@
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domain: "regelwerk"
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tool: "allgemein"
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scope: "allgemein"
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tags: ["domain:regelwerk", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "regelwerk", "betrieblich-technisch"]
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owners: []
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component_type: "pdf"
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source: "www.dbinfrago.com"
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url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13174664/c06c127f5bf2fbfec2c01098c755a5a2/Ril-437-0001-INB-2026-data.pdf"
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last_updated: "2026-06-26"
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review_status: "approved"
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review_notes: ""
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content_hash: "dfe91a003e60960f"
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contact: "einfachbahn@deutschebahn.com"
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meta_fingerprint: "395b4acb40093e35"
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...
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DB Netz AG
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Sitz Frankfurt am Main
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Registergericht
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Frankfurt am Main
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HRB 50 879
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USt-IdNr.: DE199861757
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Vorsitzender des
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Aufsichtsrates:
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Dr. Rüdiger Grube
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Vorstand:
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Frank Sennhenn,
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Vorsitzender
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Dr. Roland Bosch
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Bernd Koch
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Ute Plambeck
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Prof. Dr. Dirk Rompf
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Dr. Jörg Sandvoß
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07.10.2014
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Aktualisierung 5 der Richtlinie 437.0001 bis 437.0005
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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mit der Aktualisierung 5 der Richtlinien 437.0001 bis 437.0005 werden die Regelungen dieser
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Module der TSI-gerechten Aufspaltung der Richtlinie 408.01-09 angepasst.
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Die Aktualisierung tritt zum 13.12.2015 in Kraft.
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1. Hinweise und Erläuterungen:
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Die örtlichen Regelungen werden nicht mehr in den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Be-
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triebsstellen bzw. für das Zugpersonal, sondern im Betriebsstellenbuch oder Streckenbuch ge-
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troffen. Die Regelwerkspassagen, zu denen örtliche Regelungen in Form von örtlichen Zusät-
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zen (Betriebsstellenbuch bzw. Streckenbuch) zu treffen sind, werden in einem neuen Mo-
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dul 437.0000 in Form der bisher aus dem Modul 408.1101 Abschnitt 2 Anhang 01 bekannten
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Strichliste, herausgegeben. Das Modul 437.0000 richtet sich an Mitarbeiter mit Planungs-, Lei-
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tungs- und Überwachungsaufgaben, betriebliche Planer und Lehrkräfte für den Bahnbetrieb und
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wird daher nicht in der Richtlinie 437 veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt über die Hand-
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bücher 408.10 und 408.30.
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Die Regeln sind nicht mehr in der direkten Anrede getroffen, sondern es wird die jeweils be-
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troffene Funktion z. B. Zugleiter angesprochen.
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Neu aufgenommen wurden Regeln für das Zurückziehen von Befehlen im Signalisierten
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Zugleitbetrieb, da die Regeln der Richtlinie 408 nicht mehr angewendet werden können.
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Neu sind in Modul 437.0002 Regeln zum Zugmeldeverfahren zwischen angrenzender Zugmel-
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destelle und dem Zugleiter, wenn technische Meldeeinrichtungen vorhanden sind. Dort ist jetzt
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zugelassen, dass auf das Zugmeldeverfahren für eingleisige Strecken verzichtet werden kann.
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DB Netz AG
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Zentrale
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Betriebsverfahren
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Theodor-Heuss-Allee 7
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60486 Frankfurt(Main)
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www.dbnetze.com/fahrweg
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437.0100Z05 gültig ab: 13.12.2015
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DB Netz AG • Theodor-Heuss-Allee 7 • 60486 Frankfurt(Main)
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Gemäß
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Verteiler Richtlinie 437.0001 - 437.0005
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2/2
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2. Ersetzen von Seiten:
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Es sind folgende Module und Vordrucke zu ersetzen:
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437.0001
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437.0002
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437.0003
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437.0005
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437.0001V02
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Der Vordruck 437.0001V02 (SZB-Befehl) ist nicht aufzubrauchen. Ab dem 13.12.2015 ist aus-
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schließlich der neue Vordruck 437.0001V02 zu verwenden.
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Mit freundlichen Grüßen
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DB Netz AG
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gez. i. V. Bormet gez. i. A. Villioth-Ebert
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Leiter Betriebsverfahren Fachautorin
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Richtlinie
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Bahnbetrieb Signalisierter Zugleitbetrieb (SZB)
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Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb durchführen;
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Regelungen für alle Mitarbeiter
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437.0001
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Seite 1
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Fachautor: I.NPB 4; Jan Schneider; Tel.: (069) 265 31671 Gültig ab: 13.12.2015
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1 Allgemeines
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(1) Für den Signalisierten Zugleitbetrieb (SZB) gelten die Regelungen der Module
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437.0001 bis 437.0003 und 437.0005, sonst die Richtlinie 408 sowie weitere
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Regelungen in anderen Richtlinien.
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(2) Die Bestimmungen gelten
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||||
auf der linken Hälfte einer Seite nur
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für die Bauform Sch & B der Firma
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Scheidt & Bachmann mit Zug-
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schlusssender, Zugschlussempfän-
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ger und Gleisfreischaltung.
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auf der rechten Hälfte einer Seite nur
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für die Bauform SIG L 90 der Firma
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Standard Electric Lorenz mit durch-
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gehender Gleisfreischaltung durch
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Achszählkreise.
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Die über die volle Breite einer Seite gedruckten Bestimmungen gelten für
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beide Bauformen.
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Die Arbeitsweise und das Bedienen der Signalanlagen sind in den Modulen
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der Richtlinie 482 beschrieben.
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(3) Auf die Betriebsführung “Signalisierter Zugleitbetrieb” und auf die Bauform der
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Signalanlagen ist in den örtlichen Zusätzen hingewiesen. Diese Unterlagen
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enthalten auch zusätzliche örtliche Regelungen des Regionalbereichs der DB
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Netz AG zum Signalisierten Zugleitbetrieb.
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Im Buchfahrplan, bei getrennter Darstellung im Geschwindigkeitsheft, ist auf
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die Betriebsführung Signalisierter Zugleitbetrieb ebenfalls hingewiesen.
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||||
(4) Ausnahmen von den Regeln genehmigt ausschließlich DB Netz AG - Be-
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triebsverfahren - . Sie werden vom Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU)
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im Auftragsbuch und vom Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) dem Mitar-
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beiter unter Hinweis auf die Genehmigung bekannt gegeben.
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2 Aufgaben und Einsatz
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(1) Der Zugleiter regelt den Bahnbetrieb auf der Zugleitstrecke. Er kann zugleich
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Fahrdienstleiter einer Zugmeldestelle sein (örtliche Zusätze).
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(2) Die betrieblichen Aufgaben des Zugführers (Zf) übernimmt stets der Trieb-
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||||
fahrzeugführer (Tf). Das EVU kann abweichende Regelungen treffen.
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||||
(3) Zugleiter, Triebfahrzeugführer und Fahrdienstleiter müssen für den Signali-
|
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sierten Zugleitbetrieb fortgebildet und geprüft sein.
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||||
3 Begriffe und betriebliche Regelungen
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(1) Die einem Zugleiter zugeteilte Strecke wird Zugleitstrecke genannt. Sie grenzt
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in der Regel an eine Zugmeldestelle oder an eine andere Zugleitstrecke an.
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Die Zugleitstrecke beginnt im Allgemeinen am Einfahrsignal der Zugmelde-
|
||||
stelle.
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||||
Der Bahnhof, auf dem sich der Zugleiter befindet, gehört zur Zugleitstrecke,
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wenn er mit Signalanlagen des Signalisierten Zugleitbetriebes ausgerüstet ist.
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Signalanlagen
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Ausnahmen
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Zugleiter
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Tf=Zf
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Mitarbeiter
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fortbilden und
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prüfen
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Zugleitstrecke
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* *
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||||
*
|
||||
*
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||||
*
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||||
*
|
||||
*
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||||
*
|
||||
*
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Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb durchführen;
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||||
Regelungen für alle Mitarbeiter
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437.0001
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Seite 2
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Gültig ab: 13.12.2015
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(2) Im Regelfall sichert selbsttätiger Streckenblock die Zugfolge.
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Der Zugleiter regelt die Zugfolge und die Reihenfolge der Züge durch Zug-
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laufmeldungen, die er mit dem Triebfahrzeugführer während des Haltens
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wechselt. Mit dem Fahrdienstleiter der an die Zugleitstrecke angrenzenden
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||||
Zugmeldestelle regelt er die Zugfolge und die Reihenfolge der Züge durch
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Zugmeldungen und Zuglaufmeldungen.
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Die Verständigung zweier Zugleiter, deren Zugleitstrecken unmittelbar anei-
|
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nander angrenzen, ist im Betriebsstellenbuch geregelt.
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(3) Das Freisein der Hauptgleise im Bahnhof wird in der Regel selbsttätig durch
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die Signalanlage überwacht.
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(4) Die Ausrüstung des Zuges mit
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Infrarotsender, Zugschlusssender,
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Fahrerlaubnisschildern nach Anhang
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1, Streckenschlüssel und SZB-
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Befehlsvordrucken
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ist in den örtlichen Zusätzen geregelt.
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(5) Dem Zugleiter stehen an seinem Arbeitsplatz in der Regel zur Verfügung:
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Übersichtsplan zum Anbringen von Merkhinweisen
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Bedienungseinrichtung für die Sig-
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||||
nalanlage, Monitor und Zugnum-
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merndrucker.
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||||
Außer den Merkhinweisen nach Richtlinie 408 verwendet der Zugleiter noch
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den Merkhinweis “Gleis besetzt” nach Anhang 2.
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||||
Auf dem Monitor ist die Kennzeich-
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nung von Gleisabschnitten mit einem
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||||
Merkzeichen möglich.
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||||
(6) Ist der Arbeitsplatz des Zugleiters nicht besetzt, dürfen keine Züge verkehren.
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||||
(7) Für das Bedienen von Anschlussstellen und Ausweichanschlussstellen zwi-
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||||
schen der benachbarten Zugmeldestelle und dem ersten Bahnhof der Zugleit-
|
||||
strecke gelten die Bestimmungen der Richtlinie 408.
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||||
Die Bedienung von Anschlussstellen
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||||
erfolgt mit Sperrfahrten.
|
||||
Die Fahrten zu Ausweichanschluss-
|
||||
stellen erfolgen ohne Sperren des
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||||
Streckengleises.
|
||||
Nach der Ankunft in der Ausweich-
|
||||
anschlussstelle und der Räumung
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||||
des Streckengleises muss die Bedie-
|
||||
nungsfahrt eingeschlossen werden.
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||||
Ist dies ausnahmsweise nicht mög-
|
||||
lich, muss das Gleis gesperrt wer-
|
||||
den.
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Die Rück- oder Weiterfahrt erfolgt
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||||
dann als Sperrfahrt.
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Zugfolge, si-
|
||||
chern und
|
||||
regeln
|
||||
Freisein prü-
|
||||
fen
|
||||
Zugausrüs-
|
||||
tung
|
||||
Arbeitsplatz
|
||||
des Zugleiters
|
||||
Bedienen von
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||||
Anschluss-
|
||||
und Aus-
|
||||
weichan-
|
||||
schlussstellen
|
||||
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||||
*
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||||
*
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||||
Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb durchführen;
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||||
Regelungen für alle Mitarbeiter
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437.0001
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Seite 3
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Gültig ab: 13.12.2015
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4 Betriebliche Verständigung
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(1) In der Regel dient der Zugfunk der Verständigung zwischen Zugleiter und
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||||
Triebfahrzeugführer. Kann der Zugfunk nicht benutzt werden, erfolgt die Ver-
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||||
ständigung über eine andere Telekommunikationseinrichtung.
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||||
(2) Aufträge und Meldungen werden bei der Benutzung des Zugfunks vom Trieb-
|
||||
fahrzeugführer nicht eingetragen. Für das Eintragen von Aufträgen und Mel-
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||||
dungen bei Benutzung der Streckenfernsprechverbindung liegt beim Fern-
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||||
sprecher das Fernsprechbuch für den Signalisierten Zugleitbetrieb nach Vor-
|
||||
druck 437.0001V01 auf.
|
||||
(3) Der Zugleiter trägt Meldungen und Aufträge in das Zugmeldebuch für den
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||||
Signalisierten Zugleitbetrieb nach Vordruck 437.0001V03 ein.
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||||
(4) Bei der Benachrichtigung von Bahnübergangsposten oder Arbeitsstellen auf
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der freien Strecke über Zugfahrten gelten für den Zugleiter die Bestimmungen
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wie für den Fahrdienstleiter nach Richtlinie 408 mit den nachfolgend be-
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schriebenen Ergänzungen und Abweichungen.
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a) Die Zuglaufmeldungen müssen so festgelegt werden, dass die Benachrich-
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||||
tigung vom Zugleiter erfolgen kann, bevor für die Fahrt eine Fahrerlaubnis
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über den betreffenden Abschnitt erteilt wird.
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b) Fahren Züge in die Zugleitstrecke ein, benachrichtigt der Fahrdienstleiter
|
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die zwischen Zugmeldestelle und dem ersten Bahnhof der Zugleitstrecke
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||||
befindlichen Bahnübergangsposten oder Arbeitsstellen.
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c) Eine Arbeitsstelle ist mit den Worten:
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“Zug (Nummer) von (Name des letzten Bahnhofs) nach (Name des vor-
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gelegenen Bahnhofs)”
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zu benachrichtigen.
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||||
d) Ein Bahnübergangsposten ist mit den Worten:
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||||
“Zug (Nummer) in (Name des Bahnhofs) voraussichtlich ab (Minute der
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||||
voraussichtlichen Abfahrt)”
|
||||
zu benachrichtigen.
|
||||
Die entsprechenden Regelungen werden in der Betra oder in anderen schrift-
|
||||
lichen Anordnungen getroffen.
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5 Befehle
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(1) Zum Übermitteln von Befehlen an den Triebfahrzeugführer verwendet der
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||||
Zugleiter oder Fahrdienstleiter den SZB-Befehl nach Vordruck 437.0001V02.
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||||
Zugleiter bzw. Fahrdienstleiter dürfen Befehle zurückziehen.
|
||||
Ein Befehl ist zurückgezogen, wenn der Zugleiter oder Fahrdienstleiter die
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||||
dem Triebfahrzeugführer übermittelte Urschrift des Befehls durchkreuzt und
|
||||
durch Unterschrift bestätigt hat, dass der Befehl ungültig ist.
|
||||
Fernmündlich darf der Zugleiter oder Fahrdienstleiter einen Befehl nur zu-
|
||||
rückziehen, wenn der Triebfahrzeugführer ihm nach Aufforderung den Stand-
|
||||
ort seines Zuges mitgeteilt hat. Der Triebfahrzeugführer bestätigt dem Zuglei-
|
||||
ter bzw. dem Fahrdienstleiter nach dessen Aufforderung, dass er den Befehl
|
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durchkreuzt und damit ungültig gemacht hat. Der Zugleiter bzw. Fahrdienstlei-
|
||||
Verständigung
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||||
Aufträge und
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||||
Meldungen
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eintragen
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Zugmelde-
|
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buch im SZB
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Bahnüber-
|
||||
gangsposten
|
||||
oder Arbeits-
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||||
stellen auf der
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freien Strecke
|
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über Zugfahr-
|
||||
ten benach-
|
||||
richtigen
|
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Befehle
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Allgemein
|
||||
Fernmündlich
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*
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||||
*
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*
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*
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||||
*
|
||||
*
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||||
*
|
||||
*
|
||||
*
|
||||
*
|
||||
*
|
||||
*
|
||||
*
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||||
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||||
Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb durchführen;
|
||||
Regelungen für alle Mitarbeiter
|
||||
437.0001
|
||||
Seite 4
|
||||
Gültig ab: 13.12.2015
|
||||
ter durchkreuzt seine Ausfertigung des Befehls und vermerkt des Zurückzie-
|
||||
hen auf der Rückseite des Befehls nach folgendem Muster:
|
||||
„Befehl zurückgezogen. Enders, Tf, über ZF. Spahn, ZL, 13.12.2015. 00:01
|
||||
Uhr.“
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||||
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*
|
||||
*
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||||
*
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||||
*
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||||
*
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||||
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||||
437.0001V02 Vordruck SZB-Befehl Seite 1
|
||||
Fachautor: I.NPB 4; Jan Schneider; Tel.: (069) 265 31671 Gültig ab 13.12.2015
|
||||
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||||
Seite 2 Gültig ab 13.12.2015
|
||||
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||||
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||||
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||||
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Reference in New Issue
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