Merge commit 'cfaf67010017eab368216aded483a64126dbcb2e' as 'bahn/wissensdatenbank'

This commit is contained in:
2026-06-30 21:19:25 +02:00
4724 changed files with 667022 additions and 0 deletions
@@ -0,0 +1,75 @@
---
domain: "pathos"
tool: "pathos"
scope: "intern"
tags: ["domain:pathos", "tool:pathos", "scope:intern", "pathos", "taf-tap-tsi"]
owners: ["einfachbahn@deutschebahn.com"]
contact: "einfachbahn@deutschebahn.com"
component_type: "page"
source: "confluence"
source_version: "6"
meta_fingerprint: "f8016101b3b52f2d"
url: "https://arija-confluence.jaas.service.deutschebahn.com/spaces/TTSI/pages/490596598/Nichtkonstruierbarkeit"
last_updated: "2026-06-30"
review_status: "approved"
review_notes: ""
content_hash: "6babd70cf403b528"
---
Bearbeitungsstand|
---|---
Ansprechpartner|
Letzte große Aktualisierung|
## Nichtkonstruierbarkeit
Bei zeitlicher teilweiser Nichtkonstruierbarkeit kann es vorkommen, dass für bestimmte Zeiträume einer Bestellung (z.B. August) keine Trasse angeboten werden kann, während für andere Zeiträume (z.B. Juni/Juli) ein Angebot möglich ist. In solchen Fällen wird dem Kunden für die nicht konstruierbaren Zeiträume eine entsprechende Rückmeldung gegeben. Die Kommunikation mit dem Kunden ist dabei zentral: Entweder wird der Kunde informiert und muss seine Bestellung anpassen, oder es erfolgt eine vollständige Nichtkonstruierbarkeitsmeldung. In der NEP gibt es keine Teilzuweisung ohne Kommunikation mit dem Kunden. Technisch ist eine zeitliche teilweise Nichtkonstruierbarkeit möglich, sie muss aber dokumentiert und mit dem Kunden abgestimmt werden. Kapazitätskonflikte werden außerhalb der Fahrplan-IT gelöst und das Ergebnis dokumentiert. Eine Rückmeldung als teilweise nicht konstruierbar aufgrund fehlender Kapazität ist in NEP1 nicht vorgesehen, es sei denn, dies wurde mit dem Kunden vereinbart und dokumentiert.
Quelle:
* * EVU-Schnittstellendokumentation Kapitel 5.2.6
## Teilzuweisung
Teilzuweisungen sind möglich, wenn beispielsweise für verschiedene Zeiträume oder Streckenabschnitte unterschiedliche Angebote gemacht werden können (z.B. im Juni A-B-C, im Juli nur B-C, im August nur A-B). Technisch werden dazu mehrere Angebote (PDMS) auf eine Kundenanfrage (PRM) erstellt. Wenn sich dabei der Start- oder Zielbahnhof innerhalb derselben Region ändert, kann dies als abweichendes Angebot zurückgegeben werden. Ändert sich jedoch die Startregion, muss der Kunde neu bestellen. Die Kommunikation und Abstimmung mit dem Kunden ist auch hier erforderlich. Teilzuweisungen sind unabhängig von TTT möglich und müssen im Rahmen der Planung und Durchführung der Fahrplanprozesse rechtssicher an den Kunden kommuniziert werden.
Quelle:
* * Das Thema ist nicht Teil der EVU-Schnittstellendokumentation!
## Teilweise Nichtkonstruierbarkeit
* Eine räumliche TEILWEISE Nichtkonstruierbarkeit existiert nicht
* Beispiel:
* Der Kunde bestellt einen Zug von A über B nach C für Juni, Juli und August
* wir können für August nur B nach C anbieten
* Für August erzeugen wir in der Konstruktion einen eigenen Teil in TPN und schicken ein Angebot, was als Inhalt den Laufweg B-C umfasst. Für Juni und Juli senden wir ein Angebot, das den gesamten Laufwege A-B-C umfasst.
* Für August liegt also ein Angebot vor und es ist kein Sachverhalt für eine Nichtkonstruierbarkeit.
Als Hintergrundinfo:
* bei einer Nichtkonstruierbarkeit wird die Zugnummer an den Tagen wieder frei (das geht nicht wenn der Zug verkehrt)
* Würden wir im Beispiel oben im August kein Angebot machen, dann müsste hier eine Nachricht über die Nicht-Konstruierbarkeit an den Kunden gesendet werden.
* Zeitlich - und nicht räumlich - wird also immer eine Antwort an den Kunden gesendet, sodass dieser für jeden Tag für den er den Zug bestellt hat auch eine Antwort erhält.
* Eine echte Nichtkonstruierbarkeit kann auch an Einzeltagen vorkommen, aber es betrifft dann immer den kompletten Laufweg.
[Bild: https://arija.jaas.service.deutschebahn.com/secure/attachment/312035/312035_image-2025-07-25-10-03-01-551.png]
### Sonderfall Teilzuweisung im Netzfahrplan
Im Netzfahrplan möglich, wenn das so aus der Koordinierung/Konfliktlösung so herausgekommen ist. Also der Kunde dem zugestimmt hat, oder eine Teilzuweisung gewünscht hat. Wenn er nicht zustimmt landet er im Streitbeilegungsverfahren und wenn er dort im Fall des Verlusts keine Teilzuweisung (räumlich) wünscht, erhält er auch gar kein Angebot und eine vollständige Nichtkonstruierbarkeit.
Quelle
* * EVU-Schnittstellendokumentation Kapitel 5.2.6