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Anlage 4.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO
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AG 2027
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Nutzungsbedingungen pathOS
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Gültig ab: 13.12.2026
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Zum Fahrplanjahr 2027 führt die DB InfraGO ein neues Trassenanmeldesystem ein (pathOS = path
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Ordering System, entsprechend dem Begriff „path“ aus der TAF/TAP TSI), welches die EU -
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Verordnungen TAF/TAP TSI umsetzt und künftig das Trassenanmelde - und Angebotsmedium der
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DB InfraGO AG ist. Die DB InfraGO AG stellt allen Kunden über das Internet einen Zugang zum
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Trassenanmeldesystem für die Anmeldung von Trassen und zur Entgegennahme von Angeboten
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und Rückmeldungen bereit. Dieser Zugang (im folgenden Webportal genannt) richtet sich vorrangig
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an Zugangsberechtigte (ZB) mit geringem oder unregelmäßigem Auftragsvolumen, welche über
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keine eigene Software zur Kommunikation mit dem Trassenanmeldesystem über eine Schnittstelle
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verfügen und ist vom Kunden über das Infraportal zu beantragen.
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Weiterhin stellt die DB InfraGO AG eine einheitliche elektronische Schnittstelle für den Datenaus-
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tausch zwischen einem IT -System des ZB und dem Trassenanmeldesystem der DB InfraGO zur
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Anmeldung von Trassen und zur Entgegennahme von Angeboten und Rückmeldungen bereit. In
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TAF/TAP spricht man an dieser Stelle auch vom sogenannten „Common Interface“. Mit der elektro-
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nischen Schnittstelle richtet sich die DB InfraGO AG vorrangig an ZB mit großem und regelmäßi-
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gem Auftragsvolumen.
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(1) Antrag und Zugangsdaten
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Die Anmeldung zur Anwendung pathOS erfolgt über das Infraportal. Näheres ist den Nutzungsbe-
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dingungen zum Infraportal (Anlage 3.4.3.1) zu entnehmen. Voraussetzung ist u.a., dass der ZB ei-
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nen Company Code hat (pro EVU bzw. ZB, dieser ist elementarer Bestandteil von TAF/TAP TSI)
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und entsprechend für die relevanten Geschäftspartnernummern freigeschaltet ist (diese Freischal-
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tung erfolgt im Infraportal durch die „Superuser“ der jeweiligen ZB selbst).
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Ansprechpartner für alle Themen rund um die Userverwaltung ist die #Einfachbahn: Einfach-
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bahn@deutschebahn.com
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In pathOS ist die Zusammenarbeit verschiedener Nutzer innerhalb eines EVU einfach möglich –
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man kann gegenseitige Anmeldungen sehen und sogar weiterbearbeiten. Eine separate „Vertreter-
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regel“ entfällt.
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Um das Trassenanmeldesystem zu benutzen, navigieren Sie in Ihrem Browser entweder zum
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Infraportal oder direkt zur Log -In-Seite des neuen Trassenanmeldesystems.
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Soweit die Schnittstelle genutzt werden soll, muss das genutzte Schnittstellenverfahrens des ZB
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benannt werden und die erforderlichen Daten (z.B. Company Code, Verfahren etc.) übernommen
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werden (Voraussetzung ist die bereits erfolgte Freigabe dieses Verfahrens durch die DB InfraGO
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AG sowie, wenn erforderlich, der Erwerb eines RNE -Zertifikats durch den ZB selbst). Anschließend
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erfolgt eine individuelle Freigabe des jeweiligen ZB. Ansprechpartner seitens DB InfraGO zu diesem
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Thema ist die fachliche Betriebsführung von pathOS (s. Kapitel „Beratung“).
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(2) Dokumentation
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Die DB InfraGO AG stellt den angemeldeten ZB in elektronischer Form neben Installationshinwei-
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sen ein aktuelles Handbuch zur Verfügung, das die wesentlichen Funktionen und Abläufe bei der
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Anlage 4.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO
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AG 2027
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Gültig ab: 13.12.2026
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Nutzung des Webportals beschreibt. Zusätzlich werden (primär um die Einführung zu begleiten)
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Schulungsunterlagen in verschiedenen Formaten und Medien online bereitgestellt.
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Für die Nutzung der Schnittstelle stellt die DB InfraGO AG in elektronischer Form eine aktuelle und
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vollständige Schnittstellendokumentation zur Verfügung. Mit Einführung von TAF/TAP TSI spielen
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hier auch europäische Gremien eine Rolle, denn im Regelfall 2x pro Jahr gibt es europaweit neue
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Vorgaben für die zugrundeliegende XSD -Datei der Schnittstelle, die anschließend von der DB In-
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fraGO auf Umsetzungsnotwendigkeit geprüft wird. Diese muss im Anschluss auch von den Schnitt-
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stellenpartnern übernommen werden.
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Alle relevanten Unterlagen sind im Internet unter https://www.dbinfrago.com/taf -tap-tsi sowie
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http://www.dbinfrago.com/pathos erhältlich.
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(3) Beratung
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Die DB InfraGO AG berät und unterstützt ihre Kunden umfassend bei fachlichen und technischen
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Fragen in Zusammenhang mit dem Trassenanmeldesystem pathOS durch die fachliche Betriebs-
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führung von pathOS. Rückfragen können per E -Mail an pathOS@deutschebahn.com gestellt wer-
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den.
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(4) Zugang und Verfügbarkeit
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Der Zugang zum Trassenanmeldesystem pathOS der DB InfraGO AG steht grundsätzlich uneinge-
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schränkt, d.h. 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind
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notwendige geplante Wartungsfenster sowie Störungsfälle. Geplante Wartungsarbeiten werden,
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sofern möglich, stets in Tagesrandlagen bzw. nachts durchgeführt.
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(5) Information
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Die DB InfraGO AG informiert über das Stattfinden sowie die Dauer planmäßiger Einschränkungen
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mit einem Vorlauf von mindestens 36 Stunden. Im Störungsfall erfolgt eine umgehende Information,
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ggf. verbunden mit Handlungsempfehlungen.
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Informationen über Änderungen der Schnittstellendokumentation erfolgen im Regelfall in Form einer
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Vorinformation mindestens neun Monate und in verbindlicher Form mindestens sechs Monate vor
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der Umsetzung.
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(6) Rückfallebene
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Während etwaiger Einschränkungen der Erreichbarkeit von pathOS steht für alle ZB als Rückfall-
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ebene die Trassenanmeldemöglichkeit per Fax oder E -Mail an netzfahrplanerstel-
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lung@deutschebahn.com zur Verfügung. Die für eine solche Trassenanmeldung erforderlichen
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Formulare sind in der Richtlinie 402.0202 enthalten und werden auch im Internet zur Verfügung ge-
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stellt: Formulare Trassenanmeldung .
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Die zuständigen Ansprechpartner und Adressen sind auf den Internetseiten der DB InfraGO erhält-
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lich: Trassenanmeldung GelV .
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Gültig ab: 13.12.2026
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(7) Datensicherheit beim Kunden und missbräuchliche Verwendung
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Nach Erhalt des Zugangs zu pathOS ist der ZB verpflichtet, die Datensicherheit durch Sicherstellen
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der ausschließlichen Nutzung durch befugte Mitarbeiter:innen zu gewährleisten.
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Der Kunde verpflichtet sich, pathOS nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
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• keine Viren, unzulässige Werbesendungen, Ketteninformationen oder sexistische, rassistische
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oder anderweitig belästigende Kommentare zu übertragen,
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• keine Rechte Dritter, insbesondere Rechte der genutzten TK -Unternehmen, Schutzrechte
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(z.B. Urheber - und Markenrechte) zu verletzen,
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• nicht gegen eisenbahnrechtliche Vorschriften und Regelungen des betrieblich -technischen
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Regelwerks der DB InfraGO AG (siehe INB) zu verstoßen.
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Bei Zuwiderhandlungen behält sich die DB InfraGO AG vor, den Zugang zu pathOS nutzerscharf
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zeitweilig zu sperren. Der betroffene ZB wird hierüber schriftlich in Kenntnis gesetzt. Bei wiederhol-
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ten oder besonders schwerwiegenden Missbräuchen sperrt die DB InfraGO AG den Zugang endgül-
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tig.
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(8) Mitteilungen des Kunden
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Sofern sich beim ZB Zugangs - und Kommunikationsdaten (insbesondere die hinterlegte E -Mail-
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Adresse) ändern bzw. seine Zugangsvoraussetzungen entfallen, ist er verpflichtet, dies im Kunden-
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portal anzupassen und ggfs. die Kundenberatung der DB InfraGO darüber zu informieren. Über den
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Superuser muss der ZB eigenständig Berechtigungen anpassen bzw. entfernen.
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(9) Systemvoraussetzungen des Kunden
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Der ZB ist selbst dafür verantwortlich, die zur Nutzung des Trassenanmeldesystems notwendigen
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technischen Voraussetzungen zu erfüllen. Einzelheiten und Anforderungen hierzu können dem
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Handbuch entnommen werden.
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