--- domain: "regelwerk" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regelwerk", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "regelwerk", "betrieblich-technisch"] component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13174782/6ca3f2be0ba5d4301584c2d679804ee9/Ril-302-1001Z99-INB-2026-data.pdf" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" content_hash: "86344a6873c5ee65" owners: [] contact: "einfachbahn@deutschebahn.com" meta_fingerprint: "395b4acb40093e35" --- Fachautor: I.NBB 411; Sebald Stumm Gültig ab: 01.07.2023 Richtlinie Signalordnung, Bahnbetrieb international Grenzüberschreitende Bahnstrecken Regelung der örtlichen Besonderheiten auf der Grenzbetriebsstrecke Bf Niebüll DB – Awanst Süderlügum neg – neg Süderau – Bf TØnder BDK; Zusätzliche Regelungen für den Bahnhof Niebüll 302.1001Z99 Seite 1 1 Allgemeines (1) Die Grenzbetriebsstrecke Niebüll – Grenze – Tonder ist Teil der Eisenbahnstrecke (Strecke TIB 30 Banedanmark / Strecke 1201), die Deutschland mit Dänemark im Westen verbindet. (2) Die Grenzen der Betriebsführung liegen DB Netz: Bahnhof Niebüll DB bis zum Weichenende der Weiche 60 (bis km 162,32) neg: zwischen Bahnhof Niebüll Weichenende Weiche 60 (ab km 162,32) und Staatsgrenze km 175,290 D – km 67,90 DK Banedanmark: ab Staatsgrenze km 175,290 D = km 67,90 DK bis in den Bahnhof Tønder. Im jeweiligen Betriebsführungsbereich gelten die Gesetze und Verordnungen der jeweiligen Staaten und die Schienennetz-Nutzungsbedingungen inklusive der betrieblich-technischen Regelwerke der jeweiligen Eisenbahn- infrastrukturunternehmen. (3) Im jeweiligen Betriebsführungsbereich gelten die Gesetze und Verordnungen der jeweiligen Staaten und die Schienennetz-Nutzungsbedingungen inklusive der betrieblich-technischen Regelwerke der jeweiligen Eisenbahn- infrastrukturunternehmen. (4) Die Infrastruktursprache im Bahnhof Niebüll ist ausschließlich deutsch 2 Zusätzliche Regelungen für den Bahnhof Niebüll (1) Zusätzlich zu den Vorgaben der Nutzungsbedinungen Netz (NBN)der DB Netz AG ist das Gleis 4 im Bahnhof Niebüll mit dem dänischen Zugbeeinflussungssystem ATC Ausgerüstet. (2) Züge, die in das Gleis 4 ein- und ausfahren, müssen am führenden Fahrzeug entweder eine wirksame PZB- oder eine wirksame ATC-Zugbeeinflussung haben. Fachautor: I.NBB 411; Sebald Stumm Gültig ab: 01.07.2023 (3) Die Bedienung der ATC im Regelbetrieb und bei Störung erfolgt nach den Vorgaben der neg. (4) Die Sprache im Bahnhof Niebüll ist deutsch und Befehle werden diktiert.