--- domain: "regelwerk" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regelwerk", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "regelwerk", "netzzugang", "2026"] component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13175496/f347b99ef9b749b4a6ce8c23a978d23f/Ril-402-0203A01-INB-2026-data.pdf" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" content_hash: "c6e342f4d04d3610" owners: [] contact: "einfachbahn@deutschebahn.com" meta_fingerprint: "20eb40b2b0c479a8" --- Richtlinie Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Aufgaben und Abläufe im Planungsprocedere für den Netzfahrplan 402.0203A01 Seite 1 Fachautor: I.IBF 31; Volker Butzbach; Tel.: 0160/97437 162 Gültig ab 14.12.2025 (1) Die Übergangszeit stellt einen Zeitraum dar, der für Rei- sende erforderlich ist, um von einem ankommenden auf einen abbringenden Zug zu wechseln. Basis der Über- gangszeit ist die physikalische Entfernung unter Einbezie- hung der örtlichen Begebenheiten und eines Qualitätspa- rameters. (2) Ein Anschluss ist nur gegeben, wenn die Übergangszeit eingehalten ist. (3) Übergangszeiten finden Anwendung in Bahnhöfen mit Anschlussbeziehungen. (4) Bestandteile der Übergangszeit sind die physikalische Entfernung sowie Qualitätsparameter: 1. Physikalische Entfernung Hierbei werden die Bahnsteiglängen (⅓ Bahnsteig- nutzlänge ankommender Zug plus ¹⁄₅ Bahnsteignutz- länge abbringender Zug) sowie die Entfernung der Bahnsteige zueinander (benachbart/Wechsel über mehrere Bahnsteige) berücksichtigt. Die zu Grunde gelegte Gehgeschwindigkeit beträgt 4,68 km/h. 2. Qualitätsparameter Zur Sicherstellung der Umsteigequalität wird in allen Bahnhöfen eine Minute angesetzt. In Bahnhöfen der Kategorien 1 und 2 kann eine zu- sätzliche Minute angesetzt werden, wenn örtlich un- günstige Umsteigebedingungen vorliegen (z.B. sehr lange Umsteigewege, Zughalt am Bahnsteigende). Für Treppenauf- /abgänge wird ein fixer Wert von 1 Minute angesetzt. Zusätzlich kann ein Zu-/Abschlag von bis zu +/- 1 Minute für örtliche Besonderheiten (lange Treppen, Anzahl/Position Unterführungen/Übergänge ange- setzt werden. Hinweis: Die Einteilung der Bahnhöfe in Kategorien erfolgt gemäß den gültigen Infrastrukturnutzungsbedingungen Personenbahnhöfe (INPB). Die Ermittlung der Übergangszeit findet Anwendung, so- weit nicht die Sonderfälle nach (5) und (6) zutreffen. Definition Anschluss Erfordernis/ Anwendung Bestandteile * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Aufgaben und Abläufe im Planungsprocedere für den Netzfahrplan 402.0203A01 Seite 2 Gültig ab 14.12.2025 (5) Bei bahnsteiggleichen Übergängen beträgt die Über- gangszeit 2 Minuten zuzüglich der Qualitätsparameter nach (4) Nr. 3. (6) Bei Übergangszeiten in S-Bahn-Systemen finden die Komponenten nach (4) Nr. 1 und 2 Anwendung. Der Qua- litätsparameter beträgt 0 Minuten. (7) Liegen dauerhaft stabile Übergangszeiten vor, die auf Ba- sis von Simulationen oder Messungen ermittelt wurden, können diese unter Einhaltung der Fristen zur Beteiligung der Zugangsberechtigen im INB-Stellungnahmeverfahren zur Anwendung kommen.  Bahnsteigglei- cher Übergang S-Bahn- Systeme * * * * *