--- domain: "regulierung" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regulierung", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "inb", "inb-2026", "regulierung", "recht"] owners: [] component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131460/4b94763ce3f9c4308d53a3ed4e9467d1/INB-2026-Anlage-4-2-1-data.pdf" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" review_notes: "" content_hash: "dda320aca8747d48" contact: "einfachbahn@deutschebahn.com" meta_fingerprint: "77d684dc667578ab" --- **Anlage 4.2.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026** **==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==** **Nutzungsbedingungen TPN** **Seite 1 von 3** Das Trassenportal der DB InfraGO AG (TPN) ist das Trassenanmelde- und Angebotsmedium der DB InfraGO AG. Die DB InfraGO AG stellt allen Kunden über das Internet einen Zugang zum TPN für die Anmeldung von Trassen und zur Entgegennahme von Angeboten und Rückmeldungen bereit. Dieser Zugang (im Folgenden Internetclient genannt) richtet sich vorrangig an Zugangsberechtigte mit geringem oderunregelmäßigem Auftragsvolumen, welche über keine eigene Software zur Kommunikation mit TPN über eine Schnittstelle verfügen. Weiterhin stellt die DB InfraGO AG eine einheitliche elektronische Schnittstelle für den Datenaustausch zwischen einem IT-System des Zugangsberechtigten und TPN zur Anmeldung von Trassen und zur Entgegennahme von Angeboten und Rückmeldungen bereit. Mit der elektronischen Schnittstelle richtet sich die DB InfraGO AG vorrangig an Zugangsberechtigte mit großem und regelmäßigem Auftragsvolumen. ## **(1) Antrag** Für die Nutzung des Internetclients bzw. sofern der Zugangsberechtigte bereits über eine geeignete Software zur Kommunikation mit TPN über die Schnittstelle verfügt, muss seitens des Zugangsberechtigten lediglich bei dem für ihn zuständigen regionalen Kundenmanagement ein Antrag zur Nutzung in Schriftform gestellt werden, der nachfolgende Angaben enthält: - Kundennummer - Kommunikationsdaten (Firmenname, Ansprechpartner, Adresse, Telefon/Fax, E-MailAdresse) - Zuzuordnende Kundennummern - Soweit die Schnittstelle genutzt werden soll: Benennung des Schnittstellenverfahrens des Zugangsberechtigten (Voraussetzung ist die bereits erfolgte Freigabe dieses Verfahrens durch die DB InfraGO AG) Entsprechende Formulare sind im Internet unter www.dbinfrago.com/tpn erhältlich. Verfügt ein Zugangsberechtigter über keine geeignete Software zur Kommunikation mit TPN über die Schnittstelle, kann er diese Software bspw. selbst entwickeln, oder ein Softwarehaus mit der Entwicklung beauftragen. ## **(2) Zugangsdaten** Die DB InfraGO AG übermittelt dem Antragsteller die erforderlichen Zugangsdaten (Personengebundener- bzw. Verfahrens-Benutzer, Passwort) nach Prüfung des Antrags. ## **(3) Dokumentation** Die DB InfraGO AG stellt den angemeldeten Zugangsberechtigten in elektronischer Form neben Installationshinweisen ein aktuelles Handbuch zur Verfügung, das die wesentlichen Funktionen und Abläufe bei der Nutzung des Internetclients beschreibt. Gültig ab: 14.12.2025 **Anlage 4.2.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2025** **Seite 2 von 3** **==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==** **Nutzungsbedingungen TPN** Für die Nutzung der Schnittstelle stellt die DB InfraGO AG in elektronischer Form eine aktuelle und vollständige Schnittstellendokumentation zur Verfügung. Weitere Informationen sind im Internet unter www.dbinfrago.com/tpn erhältlich. ## **(4) Beratung** Die DB InfraGO AG berät und unterstützt ihre Kunden umfassend bei fachlichen und technischen Fragen in Zusammenhang mit TPN. Die fachliche Betriebsführung steht telefonisch für Rückfragen von Montag bis Freitag von 08.00 bis 15.30 Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus können jederzeit Rückfragen auch per E-Mail gestellt werden. ## **(5) Zugang** Der Zugang zum TPN der DB InfraGO AG steht grundsätzlich uneingeschränkt, d.h. 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind notwendige geplante Wartungsfenster sowie Störungsfälle. Geplante Wartungsarbeiten werden, sofern möglich, stets in Tagesrandlagen bzw. nachts durchgeführt. ## **(6) Information** Die DB InfraGO AG informiert über das Stattfinden sowie die Dauer planmäßiger Einschränkungen mit einem Vorlauf von mindestens 36 Stunden. Im Störungsfall erfolgt eine umgehende Information, ggf. verbunden mit Handlungsempfehlungen. Informationen über Änderungen der Schnittstellendokumentation erfolgen in Form einer Vorinformation mindestens neun Monate und in verbindlicher Form mindestens sechs Monate vor der Umsetzung. ## **(7) Rückfallebene** Während etwaiger Einschränkungen der Erreichbarkeit von TPN steht für alle Zugangsberechtigten als Rückfallebene die Trassenanmeldemöglichkeit per Fax zur Verfügung. Die für eine solche Trassenanmeldung erforderlichen Formulare sind in der Richtlinie 402.0202 enthalten und werden auch im Internet unter zur Verfügung gestellt. ## **(8) Datensicherheit beim Kunden** Nach Erhalt des Zugangs zu TPN ist der Zugangsberechtigte verpflichtet, die Datensicherheit durch Sicherstellen der ausschließlichen Nutzung durch den befugten Mitarbeiter (Internetclient) bzw. befugte Mitarbeiter (Schnittstelle) zu gewährleisten. ## **(9) Mitteilungen des Kunden** Sofern sich beim Zugangsberechtigten Zugangs- und Kommunikationsdaten (insbesondere die hinterlegte E-Mail-Adresse) ändern bzw. seine Zugangsvoraussetzungen entfallen, ist er verpflichtet, das für ihn zuständige regionale Kundenmanagement umgehend zu informieren. Gültig ab: 14.12.2025 **Anlage 4.2.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2025** **Seite 3 von 3** **==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==** **Nutzungsbedingungen TPN** ## **(10) Systemvoraussetzungen des Kunden** Der Zugangsberechtigte ist selbst dafür verantwortlich, die zur Nutzung von TPN notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B. Betriebssystem, Arbeitsspeicher, Java-Version, etc.) zu erfüllen. Einzelheiten hierzu können dem Handbuch i.S.d vorstehenden Absatzes 3 entnommen bzw. i.S.d. vorstehenden Absatzes 4 erfragt werden. ## ❑ Gültig ab: 14.12.2025