--- domain: "regelwerk" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regelwerk", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "regelwerk", "betrieblich-technisch"] owners: [] component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13174558/8a84864c26324ff6c8e792f3a48aeba9/Ril-482-8003-INB-2026-data.pdf" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" review_notes: "" content_hash: "570beece35101343" contact: "einfachbahn@deutschebahn.com" meta_fingerprint: "395b4acb40093e35" --- ... 25.05.2012 - Richtlinie 408.01 – 09, Bekanntgabe 11 - Richtlinie 408.11 - 19; Bekanntgabe 9 - Richtlinie 482 – Neuherausgabe Bekanntgabe 11 mit den Modulen 408.0102, 408.0103 und 408.0801 tritt zum 09.12.2012 in Kraft Bekanntgabe 9 mit den Modulen 408.1101 Abschnitt 2A01, 408.1101 Abschnitt 2A03 und 408.1801 Abschnitt 6 Absätze 3 und 4 (neu) tritt zum 09.12.2012 in Kraft Neuherausgabe der Richtlinie 482 mit den Modulen 482.8001, 482.8002, 482.8003 und 482.8004 tritt zum 09.12.2012 in Kraft Mit Inkraftsetzung der Module 482.8001 - 482.8004 entfällt Modul 482.9004. Hinweise und Erläuterungen Bei den Bekanntgaben sind in den Modulen die Zeilen mit Textänderungen am Rand durch „*“ gekennzeichnet; wenn Text weggefallen ist, ist das Sternchen neben die letzte nicht geänderte Zeile gesetzt. Themenschwerpunkte: Mit der Neuherausgabe der Module 482.8001, 482.8002, 482.8003, 482.8004 und Bekanntgabe 11 bzw. Bekanntgabe 9 werden neben neuen Begriffen zentrale Regeln für Ortsstellbereiche gegeben. Die Zusammenarbeit zwischen dem Infrastrukturbetreiber und den Eisenbahnverkehrsunter- nehmen als auch der Eisenbahnverkehrsunternehmen untereinander werden verbessert. Die Schnittstelle zwischen der DB Netz AG als Infrastrukturbetreiber und den Eisenbahnver- kehrsunternehmen, die diese Infrastruktur nutzen, wird präzisiert. DB Netz AG I.NPB 4 Markgrafendamm 24 Haus 35 10245 Berlin Stephan Respondek Telefon 999-21465 Telefax 955-58248 stephan.respondek@deutschebahn.com Zeichen I.NPB 4 RSt DB Netz AG • Markgrafendamm 24 Haus 35 • 10245 Berlin Nach Verteiler der Richtlinien 408.01 – 09, 408.11 – 19 und 482.8001 - 8004 2/3 Mit der Neuherausgabe der Module 482.8001 Ortsstellbereiche 482.8002 Ortsgestellte Weichen und Gleissperren, Allgemeines 482.8003 Mechanisch ortsgestellte Weichen und Gleissperren bedienen 482.8004 Elektrisch ortsgestellte Weichen bedienen und den neuen Regeln in den Modulen 408.0801 Abschnitt 6 und 408.1801 Abschnitt 6 Absätze 3 und 4 werden Informationsfluss, die operative Verfügbarkeit der Infrastruktur betreffend, und die Ansprechpartner bzw. Ansprechstellen einheitlich geregelt. Erläuterungen im Einzelnen Das Modul 482.8001 richtet sich an den Eisenbahninfrastrukturunternehmer und den Betrieblich örtlich zuständigen Mitarbeiter. Der Betrieblich örtlich zuständige Mitarbeiter ist der in den Örtli- chen Richtlinien gemäß Modul 408.0801 Abschnitt 6 genannte Ansprechpartner bzw. die An- sprechstelle für den Triebfahrzeugführer im Ortsstellbereich. Modul 482.8001 erklärt den Begriff „Ortsstellbereich“. Ebenso beschreibt dieses Modul die Aufgaben des Betrieblich örtlich zustän- digen Mitarbeiters. Es regelt, welche Anlagen der Ortsstellbereich umfasst, welche örtlichen Unterlagen für den Ortsstellbereich zu erstellen und zu führen sind und wie bei Unregelmäßig- keiten zu verfahren ist. Der Vordruck 482.8001V03 stellt ein Beispiel dar. Wird er als Muster verwendet, muss die bildliche Darstellung (Lageplanskizze) des Ortsstellbereiches ergänzt wer- den. Der Druck dieser Unterlage muss individuell beauftragt werden. Modul 482.8002 richtet sich sowohl an Eisenbahnverkehrsunternehmen und deren Mitarbeiter, die Anlagen der DB Netz AG nutzen, als auch an das Eisenbahninfrastrukturunternehmen und dessen Mitarbeiter. Modul 482.8002 gibt allgemeine Regeln für das Bedienen von Weichen und Gleissperren. Es beschreibt deren Aufbau und Funktion und regelt das Verhalten bei Unregel- mäßigkeiten. Die Weichenverschlussarten, die bei der DB Netz AG am häufigsten vorkommen- den beschreiben die Zusätzen Z02 (Klammerverschluss) und Z03 (Klinkenverschluss). Modul 482.8003 beschreibt erstmals im Regelwerk der DB Netz AG Merkmale, Funktion und Bedienung mechanisch ortsgestellter Weichen. Das Modul gilt für Eisenbahnverkehrsunterneh- men, deren Mitarbeiter, sowie für das Eisenbahninfrastrukturunternehmen und dessen Mitarbei- ter. Modul 482.8004 enthält Regeln zu elektrisch ortsgestellten Weichen. Bisher waren diese im Modul 482.9004 zu finden. Die Regeln des Moduls 482.9004 wurden - inhaltlich überarbeitet - in Modul 482.8004 überführt. Mit der Inkraftsetzung der Module 482.8001 bis 482.8004 wird Modul 482.9004 außer Kraft gesetzt. 3/3 Die neuen Regeln in den Modulen 408.0102, 408.0103, 408.0801 und 408.1801 sind der Ein- führung des Begriffes „Ortsstellbereich“ und der damit im Zusammenhang stehenden Verfah- rensweise geschuldet. Sie schreiben eine Verständigung zwischen Triebfahrzeugführer und Betrieblich örtlich zuständigen Mitarbeiter über Besonderheiten in Ortsstellbereichen vor. An- sprechpartner bzw. Ansprechstelle für Unregelmäßigkeiten und Störungen ist grundsätzlich der Betrieblich örtlich zuständige Mitarbeiter. DB Netz AG gez. Bormet Richtlinie Bahnbetrieb Signalanlagen bedienen Mechanisch ortsgestellte Weichen und Gleissperren bedienen 482.8003 Seite I Fachautor: I.NPB 4; Stephan Respondek; Tel.: (030) 297 2 14 65 Gültig ab: 09.12.2012 Mechanisch ortsgestellte Weichen und Gleissperren bedienen Gültig ab 09.12.2012 Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB Netz AG steht an diesem Regelwerk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Form der Vervielfältigung und Weitergabe bedürfen der Zustimmung der DB Netz AG Mechanisch ortsgestellte Weichen und Gleissperren bedienen 482.8003 Seite II Gültig ab: 09.12.2012 Anwender dieser Richtlinie - Mitarbeiter im Bahnbetrieb - Fachkräfte für die Instandhaltung - Mitarbeiter mit Planungs-, Kontroll- und Überwachungsaufgaben - Lehrkräfte für den Bahnbetrieb Nachweis der Bekanntgaben lfd. Nr. kurzer Inhalt gültig ab Bemerkungen eingearbeitet (Name/Datum) Neuherausgabe Impressum Herausgebende Stelle DB Netz AG Betriebsverfahren I.NPB 4 RSt Stephan Respondek Markgrafendamm 24 10245 Berlin Tel. intern 9 99-2 14 65 Fax intern 9 55-5 82 48 Tel extern 0 30 / 2 97-2 14 65 Fax extern 0 69 / 2 65-5 82 48 Mechanisch ortsgestellte Weichen und Gleissperren bedienen 482.8003 Seite III Gültig ab: 09.12.2012 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Weichen und Gleissperren bedienen 3 Kennzeichnung der Hebelgewichte 4 Weichensignale  Richtlinie Bahnbetrieb Signalanlagen bedienen Mechanisch ortsgestellte Weichen und Gleissperren bedienen 482.8003 Seite 1 Fachautor: I.NPB 4; Stephan Respondek; Tel.: (030) 297 2 14 65 Gültig ab: 09.12.2012 1 Allgemeines (1) Diese Richtlinie enthält Bestimmungen für das Bedienen mechanisch ortsge- stellter Weichen (MOW) und Gleissperren im Regel- und im Störungsfall. (2) Örtliche Regelungen sowie Besonderheiten und Abweichungen sind in den Örtlichen Zusätzen zu dieser Richtlinie geregelt. 2 Weichen und Gleissperren bedienen (1) Vor dem Befahren mechanisch ortsgestellter Weichen und Gleissperren ist zu prüfen, ob sich diese in der für die Fahrt erforderlichen Stellung befinden. Die Stellgewichte der Weichen und Gleissperren müssen sich in der jeweiligen Endlage befinden. Ist dies nicht der Fall, ist vor der Weiche bzw. Gleissperre anzuhalten und diese in die erforderliche Stellung bzw. in die Endlage zu bringen. Bild 1 mechanisch ortsgestellte Weiche Inhalt Örtlichkeit prüfen Mechanisch ortsgestellte Weichen und Gleissperren bedienen 482.8003 Seite 2 Gültig ab: 09.12.2012 Bild 2 Gleissperre aufgelegt (2) Mechanisch ortsgestellte Weichen und Gleissperren werden durch eine an der Weiche bzw. Gleissperre angebrachte Bedienungseinrichtung, das kön- nen Griffe, Hebel- oder Umstellgewichte sein, mittels Körperkraft umgestellt. Bei mechanisch ortsgestellten Weichen ist darauf zu achten, dass die Weiche die Endlage erreicht, ggf. muss durch Nachdrücken des Stellhebels die Wei- che in die Endlage gebracht werden. Gleissperren können direkt über einen Handgriff am Entgleisungsschuh oder mittels eines Hebels über ein festes Gestänge ab- bzw. aufgelegt werden. Bedienen Mechanisch ortsgestellte Weichen und Gleissperren bedienen 482.8003 Seite 3 Gültig ab: 09.12.2012 Bild 3 Mechanisch ortsgestellte Weiche 3 Kennzeichnung der Hebelgewichte (1) Die Hebelgewichte mechanisch ortsgestellter Weichen und Gleissperren sind gekennzeichnet. Die Kennzeichnung und deren Bedeutung sind in der Ril 301.9001 im Abschnitt 15 dargestellt. (2) Mechanisch ortsgestellte Weichen, deren Hebelgewichte gelb gekennzeichnet sind, müssen nicht zwingend in eine Stellung gebracht werden. (3) Weichen deren Hebelgewichte mit weiß-schwarzem Anstrich gekennzeichnet sind, sind nach dem Befahren wieder zwingend in die Grundstellung, schwarz gestrichener Teil des Hebelgewichtes zeigt zum Erdboden, zu bringen. (4) Zum Umstellen der Weichen, deren Hebelgewichte mit einem „W“ gekenn- zeichnet sind, ist die Zustimmung des für diesen Bereich zuständigen Bedie- ners erforderlich. Die Grundstellung der Weiche ist hier ebenfalls zwingend vorgeschrieben. (5) Rückfallweichen haben eine Grundstellung und sind in dieser durch ein Wei- chenbockschloss verschlossen. Sie dürfen aufgefahren werden. Mittels eines Rückstellmechanismus stellen sich die Weichenzungen anschließend selbst- tätig in die Grundstellung zurück. Allgemeines keine Grund- stellung Grundstellung Zustim- mungsweiche Rückfallwei- chen Mechanisch ortsgestellte Weichen und Gleissperren bedienen 482.8003 Seite 4 Gültig ab: 09.12.2012 Sollen diese Weichen von der Spitze aus in der Stellung befahren werden, die nicht der Grundstellung der Weiche entspricht, so können sie mittels Hebel umgestellt werden. Kleinwagen und führende Fahrzeuge mit einer Radsatzlast von weniger als 3,5 t dürfen Rückfallweichen nicht auffahren, für sie muss die Weiche mittels Hebel umgestellt werden. Zum Umstellen der Rückfallweichen ist in jedem Fall die Zustimmung des ört- lich zuständigen Bedieners bzw. des Fahrdienstleiters erforderlich. (6) Sollen ortsgestellte Weichen ohne Spitzenverschluss gegen die Spitze befah- ren werden, sind die Umstellhebel während des Befahrens kräftig nach unten zu drücken. Steht beim Befahren mehrerer solcher Weichen nur ein Mitarbei- ter zur Verfügung, ist die erste Weiche entsprechend zu bedienen. Die ande- ren Weichen sind zu beaufsichtigen. 4 Weichensignale Weichensignale für mechanisch ortsgestellte Weichen dienen lediglich als Orientierungshilfe zum Erkennen der Fahrtrichtung (Ril 301.0801 Abschn. 1(1)). Sie zeigen nicht an, ob der Spitzenverschluss ordnungsgemäß wirkt bzw. sich die abliegenden und anliegenden Weichenzungen einer ortsgestell- ten Weiche in der richtigen Stellung befinden.  Weichen ohne Spitzen- verschluss