--- domain: "regelwerk" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regelwerk", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "regelwerk", "netzzugang", "2026"] component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13187778/81dcd90c036e47bb0e718c80d87c0b17/Ril-402-0204A01-INB-2026-data.pdf" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" content_hash: "1c0a8004d299e640" owners: [] contact: "einfachbahn@deutschebahn.com" meta_fingerprint: "20eb40b2b0c479a8" --- Richtlinie Bahnbetrieb Trassenmanagement Besondere Konstruktionsregeln im Gelegenheitsverkehr und unterjährigem Baufahrplan 402.0204A01 Seite 1 Fachautor: I.NBF 31; Volker Butzbach; Tel.: 0160/97437 162 Gültig ab 14.12.2025 (1) Unter folgenden zu erfüllenden Bedingungen kann auf die Konfliktfreiheit (keine Überlagerung von Sperrzeiten) bei der Trassenkonstruktion verzichtet werden: - Ein Konflikt besteht an maximal 30 Verkehrsta- gen in einer Periode eines Fahrplans, - Ein Verspätungsabbau des verdrängten Zuges / der verdrängten Züge ist bis zum - SPV: nächsten bestellten Halt auf einem Bahnhof mit definierten Übergangszeiten (gem. 402.0203A01) bzw. Endbahnhof, - SGV: nächsten bestellten Halt möglich. (2) Wenn alle in Absatz 1 genannten Bedingungen erfüllt sind, kann die konfliktbehaftete Konstruktion unter Nutzung eines Zugfolgevermerks bestehen bleiben. (3) Die Anwendung bedarf keiner Abstimmung mit den be- troffenen Kunden. (4) Die Anwendung dieser besonderen Konstruktionsregeln sind nicht zugelassen auf - - Strecken ohne Streckenblock oder - - Strecken ohne Zugbeeinflussung (PZB).  Voraussetzun- gen Umsetzung Abstimmung Keine Anwen- dung