--- domain: "regelwerk" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regelwerk", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "regelwerk", "betrieblich-technisch"] owners: [] component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13196348/47f6115dfc2fdaa9b06ce4c9724b308e/Ril-302-3207Z01-INB-2026-data.pdf" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" content_hash: "f34bbda711d6f896" contact: "einfachbahn@deutschebahn.com" meta_fingerprint: "395b4acb40093e35" --- Richtlinie Signalordnung, Bahnbetrieb international Grenzüberschreitende Bahnstrecken ZusVI Zwotental - Kraslice, Auszug für EVU 302.3207Z01 Seite 1 Fachautor: I.IBB 3; Marvin Christ; Tel.: 069 265 12441 Gültig a b 14.12.2025 1 Geschäftsführung Die Geschäftsführung für die Zusatzvereinbarung haben: DB InfraGO AG Region Südost Netz Dresden Schweizer Straße 3b 01069 Dresden und PDV RAILWAY a.s. Blahoslavova 937/62 400 01 Ústí nad Labem Tschechische Republik 2 Zusatzvereinbarung zum Infrastrukturver- knüpfungsvertrag (ZusVI); Auszug für EVU siehe folgende Seiten ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 1 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 1 von 33 Ril 302.3207Z01 Auszug aus der Zusatzvereinbarung zum Infrastrukturverknüpfungsvertrag für die Grenzstrecke Zwotental – Kraslice Regelungen für die Eisenbahnverkehrsunternehmen gültig ab 15.12.2024 im Stand der Aktualisierung 1ZK vom 14.12.2025 * ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 2 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 2 von 33 Die Vertragspartner für diese Zusatzvereinbarung (weiter nur ZusVI) sind DB InfraGO AG Betrieb, Fahrplan,Vertrieb und Kapazitätsmanagement Region Südost Brandenburger Str. 1 04103 Leipzig Deutschland sowie DB InfraGO AG Anlagen- und Instandhaltungsmanagement Region Südost Brandenburger Str. 1 04103 Leipzig DEUTSCHLAND (beide gemeinsam nachfolgend „DB InfraGO AG“) und PDV RAILWAY a.s. Blahoslavova 937/62 400 01 Ústí nad Labem Tschechische Republik (nachfolgend „PDVR“). Nachfolgend werden alle gemeinsam auch als „Vertragspartner“ oder „EIU“ bezeichnet. ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 3 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 3 von 33 Verantwortliche Organisationseinheiten Bei der DB InfraGO AG ist das Ressort - DB InfraGO AG Betrieb, Fahrplan, Vertrieb und Kapazitätsmanagement Region Südost Brandenburger Str. 1 04103 Leipzig DEUTSCHLAND für Betrieb, Produktmanagement und Vertrieb sowie Fahrplan und Kapazitätsmanagement verantwortlich. - DB InfraGO AG Anlagen- und Instandhaltungsmanagement Zwickau Güterbahnhofstraße 6 08056 Zwickau DEUTSCHLAND für die Eisenbahninfrastruktur verantwortlich. Befinden sich Eisenbahninfrastrukturanlagen der DB InfraGO AG auf dem Staatsgebiet der Tschechischen Republik, ist ebenfalls der Bereich Anlagen- und Instandhaltungsmanagement Zwickau der DB InfraGO AG für sie verantwortlich. Bei der PDV RAILWAY a.s. ist die: PDV RAILWAY a.s. Blahoslavova 937/62 400 01 Ústí nad Labem TSCHECHISCHE REPUBLIK für den Bahnbetrieb und die Gewährleistung der Betriebsfähigkeit der Eisenbahninfrastruktur verantwortlich. Befinden sich Infrastruktureinrichtungen der PDV RAILWAY a.s. auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist die PDV RAILWAY a.s. für sie verantwortlich. ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 4 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 4 von 33 Geschäftsführung Die Geschäftsführung für das zweisprachige Original der ZusVI üben beide Vertragspartner in gegenseitiger Abstimmung aus. Für die DB InfraGO AG übernimmt dies die Örtlich zuständige Geschäftsführung. Sie wird von * Frau Antje Rohland [REDACTED] Tel: +49 351 461 8787 * DB InfraGO AG Betrieb Netz Dresden Schweizer Straße 3b 01069 Dresden DEUTSCHLAND übernommen, die die deutschsprachigen Ausgaben der ZusVI vorbereiten. Für die PDV RAILWAY a.s. übernimmt das der Fachautor, Herr Richard Šeda [REDACTED] Tel: +420 352 609 180 +420 725 730 199 der die tschechischsprachige Ausgabe vorbereitet. PDV RAILWAY a.s. Blahoslavova 937/62 400 01 Ústí nad Labem ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 5 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 5 von 33 Werden in der ZusVI sprachlich vereinfachte Bezeichnungen wie „Mitarbeiter“, „Fahrdienstleiter“, „Triebfahrzeugführer“ usw. verwendet, beziehen sich diese auf alle Personen in gleicher Weise. Die vollständige ZusVI ist nur für den internen Gebrauch bei den EIU DB InfraGO AG und PDV RAILWAY a.s. bestimmt. In ihr sind Texte, die sich auch an die EVU richten, mit grauer Farbe unterlegt. Diese Regeln für die EVU sind in einem Auszug aus der ZusVI zusammengestellt. In ihm werden die ausgelassenen Textstellen mit „(…)“ kenntlich gemacht. Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB InfraGO AG steht an der deutschsprachigen Ausgabe dieses Regelwerk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung zum Zwecke der Weitergabe an Dritte bedürfen der Zustimmung der DB InfraGO AG. Das Urheberrecht an der tschechischsprachigen Ausgabe dieser Richtlinie hat die PDV RAILWAY a.s.. ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 6 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 6 von 33 Zielgruppe (…) Für die EVU ist auf deutschem Staatsgebiet ein Auszug aus der ZusVI Zwotental - Kraslice Bestandteil der aktuellen Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG. Er ist im „Betrieblich-technisches Regelwerk – Zusammenstellung“ als Ril 302.3207Z01 aufgeführt. Bei der PDV RAILWAY a.s. ist die ZusVI Zwotental - Kraslice verbindlich für: (…) c) juristische und natürliche Personen, die aufgrund eines Vertragsverhältnisses mit der PDV RAILWAY a.s. am Schienenverkehr auf der Grenzstrecke beteiligt sind (EVU); diese Personen müssen vertraglich zur Erfüllung der ZusVI verpflichtet werden, (…) Die ZusVI und den Auszug daraus für die EVU veröffentlicht die PDV RAILWAY a.s. in ihrem Internetaufritt. ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 7 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 7 von 33 Nachweis der Aktualisierungen Den Aktualisierungen zur ZusVI werden hinter die laufende Nummer die Buchstaben „ZK“ für Zwotental – Kraslice beigefügt (z.B. Aktualisierung 1ZK). Nummer gültig ab Neuherausgabe 15.12.2024 1ZK 14.12.2025 * ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 8 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 8 von 33 Inhaltsverzeichnis Vertragspartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Örtlich zuständige Geschäftsführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zielgruppe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachweis der Aktualisierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inhaltsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Begriffsbestimmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Skizze der Grenzstrecke 1 Allgemeine Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.1 Rechtliche Rahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.2 Wirksamkeit und Geltungsbereich des Regelwerks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.3 Anzuwendende Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (…) 1.6 Fahrzeuge / Ausrüstung der Züge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Beschreibung der Grenzstrecke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (…) 2.2 Grenzstrecke, Grenzstreckenabschnitt, Grenzbahnhöfe 2.3 Staatsgrenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.4 Streckendaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.4.1 Grenzstrecke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.4.2 Örtlich zulässige Geschwindigkeiten und weitere Infrastrukturdaten . . . . . . . 2.4.3 Langsamfahrtstellen . . . . * 3 Beschreibung und Instandhaltung der Eisenbahninfrastrukturanlagen . . . . . . (…) 3.2 Oberbau, Bahnkörper und dazugehörende Bauwerke (…) 3.2.2 Bahnübergänge (…) 3.3 Leit-und Sicherungstechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.4 Telekommunikationsanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.5 Oberleitungsanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (…) 5 Fahrplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.1 Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.2 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (…) 5.6 Außergewöhnliche Sendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.6.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (…) 5.6.3 Beförderung von außergewöhnlichen Sendungen . . . . . . . . . . 5.6.4 Besonderheiten bei der Beförderung von außergewöhnlichen Sendungen in Zügen des Gelegenheitsverkehrs bzw. als Einzeltransport mit Zügen des Netzfahrplans in Fahrtrichtung von Zwotental nach Kraslice. . . . . . . . . . ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 9 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 9 von 33 5.6.5 Besonderheiten bei der Beförderung von außergewöhnlichen Sendungen in Zügen des Gelegenheitsverkehrs bzw. als Einzeltransport mit Zügen des Netzfahrplans in Fahrtrichtung von Kraslice nach Zwotental . . . . . . . . . 6 Betriebsführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.1 Zugfahrten, Regelfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.2 Zugfahrten – Abweichungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.3 Rangieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.4 Gleis der freien Strecke sperren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Maßnahmen bei gefährlichen Ereignissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.1 Definitionen der gefährlichen Ereignisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.2 Meldegrenze für gefärhliche Ereignisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (…) 9 Schlussbestimmungen, Übergangsbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (…) * ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 10 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 10 von 33 Abkürzungsverzeichnis Diese Abkürzungen werden im tschechischsprachigen Text verwendet. AG Aktiengesellschaft (= akciová společnost) aS außergewöhnliche Sendung (= mimořádná zásilka) atd. a tak dále Betra Provozní a stavební opatření (= VR) Bf Bahnhof (= železniční stanice) Bza Bza je zkratka čísla MZ u DB InfraGO AG. BZ Betriebszentrale (= provozní centrála) cz český d německý DB Deutsche Bahn (= Německá železnice) DU Dodatková ujednání ke smlouvě o navázání infrastruktur GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung (= Společnost s ručením omezeným) La Seznam pomalých jízd a jiných mimořádností LÜ Lademaßüberschreitung (= překročená ložná míra) MZ Mimořádná zásilka OŘ Oblastní ředitelství OŘP Oddělení řízení provozu OS Ostatní subjekty SRN Spolková republika Německo SŽ Správa železnic, státní organizace SŽ D1 ČÁST PRVNÍ Dopravní a návěstní předpis pro tratě nevybavené evropským vlakovým zabezpečovačem TaT Technischer Bearbeiter für außergewöhnliche Transporte (= technický zpracovatel mimořádných zásilek) TO Traťový okrsek TTP Tabulky trat’ových poměrů VR Výlukový rozkaz VzG Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeiten (= Seznam místně povolených rychlostí) ŽPI Železniční podnik infrastruktury ŽPD Železniční podnik dopravce ŽST Železniční stanice Diese Abkürzungen werden im deutschsprachigen Text verwendet. auSend außergewöhnliche Sendung Betra Betriebs- und Bauanweisung Bf Bahnhof/Bahnhöfe BZ Betriebszentrale BZA Bza ist eine Abkürzung, mit der bei der DB InfraGO AG die Bearbeitungsnummer für außergewöhnliche Transporte versehen wird. Sie leitet sich ab von den Worten Betrieb, Zugförderung und außergewöhnlich. CDP Centrální dispečerské pracoviště (= Zentrale Dispatcherstelle) DB Deutsche Bahn EIU Eisenbahninfrastrukturunternehmen EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen hl. n. hlavní nádraží (= Hauptbahnhof) Hp Haltepunkt IVV Infrastrukturverknüpfungsvertrag (Vertrag über die Verknüpfung der Infrastruktur zwischen der DB InfraGO AG sowie der PVDR) KV Kombinierter Verkehr ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 11 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 11 von 33 LS Liniový systém (Zugsicherungssystem der SŽ) LÜ Lademaßüberschreitung MZ mimořádná zásilka (= außergewöhnliche Sendung) n. nádraží (= Bahnhof) n.L. an der Elbe (= nad Labem) özF örtlich zuständiger Fahrdienstleiter OŘP Obvod řízení provozu (= Bereich der Betriebsführung) OZOV odpovědný zástupce objednavatele výluky = Verantwortlicher Vertreter für die Durchführung einer Gleissperrung (Mitarbeiter oder Beauftragter der SŽ in ähnlicher Funktion wie ein Technischer Berechtigter der DB InfraGO AG) PTL přepravní typový list (= Beförderungstypenblatt) PDVR PDV RAILWAY a.s. Ril Richtlinie RNI DB Regionetz Infrastruktur GmbH SŽ Správa železnic, státní organizace (= Verwaltung der Bahnen, staatliche Organisation) TaT Technischer Bearbeiter für außergewöhnliche Transporte TTP Tabulky trat’ových poměrů (= Tabellen der Streckenverhältnisse) URMIZA Ústřední registr mimořádných zásilek (= Zentralregister der außergewöhnlichen Sendugen) VzG Verzeichnis örtlich zulässiger Geschwindigkeiten z. zastávka (= Haltepunkt) ZB Zugangsberechtigter ZDD Základní dopravní dokumentace (= Grundlegende Betriebsdokumentation) ŽST železniční stanice (= Betriebsstelle, Bahnstation) ZusVI Zusatzvereinbarung zum Infrastrukturverknüpfungsvertrag für die Grenzstrecke ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 12 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 12 von 33 Begriffsbestimmung Die Grenzstrecke umfasst den Grenzstreckenabschnitt und die Grenzbahnhöfe. Die Grenzbahnhöfe sind die von den EIU festgelegten Betriebsstellen Zwotental und Kraslice. Die Grenzbahnhöfe werden von den Einfahrsignalen begrenzt. Der Grenzstreckenabschnitt ist der vom Einfahrsignal S des Grenzbahnhofs Kraslice und dem Einfahrsignal 8G des Grenzbahnhofs Zwotental begrenzte Streckenabschnitt. Grenzüberschreitende Zugfahrten sind Fahrten, bei denen die Züge die Staatsgrenze überfahren. Sperrfahrten können ebenfalls grenzüberschreitende Zugfahrten sein. Rangierfahrten auf einem Baugleis der DB InfraGO AG sind keine grenzüberschreitenden Zugfahrten. Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) sind öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die eine Eisenbahninfrastruktur betreiben. Eisenbahnverkehrsunternehmen sind öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen. (…) ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 13 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 13 von 33 ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 14 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 14 von 33 ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 15 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 15 von 33 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1.1 Diese Zusatzvereinbarung zum Infrastrukturverknüpfungsvertrag DB InfraGO AG – PDV RAILWAY a.s. für die Grenzstrecke Kraslice – Zwotental (ZusVI) basiert auf den Rechtsvorschriften der Europäischen Union, auf dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik und dem Regelwerk der Vertragspartner. 1.1.2 Diese ZusVI ergänzt den zwischen DB InfraGO AG und PDV RAILWAY a.s. geschlossenen Infrastrukurverknüpfungsvertrag. (…) 1.2 Wirksamkeit und Geltungsbereich des Regelwerks 1.2.1 Grundsätzlich gelten die Rechtsvorschriften des Staates, auf dessen Gebiet sich die Infrastruktur befindet und die Zugangsbedingungen zur Infrastruktur bei beiden Vertragspartnern. 1.2.2 In dieser ZusVI werden präzisierte Regelungen zu den Bestimmungen des Regelwerks des örtlich zuständigen Vertragspartners aufgeführt und Ausnahmen vereinbart. Wenn eine Situation eintritt, die in dieser ZusVI nicht geregelt ist, ist nach den Bestimmungen des Regelwerks 1 des örtlich zuständigen Vertragspartners zu verfahren. 1.2.3 Zum Regelwerk gibt jedes EIU betriebliche Unterlagen heraus, die auf seinem Teil der Grenzstrecke gelten. Abweichende und ergänzende Regeln sind in dieser ZusVI aufgeführt. 1.2.4 Diese ZusVI ist nur auf der Grenzstrecke Zwotental – Kraslice gültig. 1.2.5 Auf der Eisenbahninfrastruktur der PDV RAILWAY a.s. gilt: - beginnend ab Staatsgrenze Tschechische Republik / Deutschland (km 27,452 PDVR = km 8,777 DB); das Regelwerk der PDV RAILWAY a.s., wenn nicht in dieser ZusVI anders festgelegt. Auf der Eisenbahninfrastruktur der DB InfraGO AG gilt: - bis zur Staatsgrenze Deutschland / Tschechische Republik (km 27,452 PDVR = km 8,777 DB) das Regelwerk der DB InfraGO AG, wenn nicht in dieser ZusVI anders festgelegt. (…) 1.3 Anzuwendende Sprache 1.3.1 Regelungen der PDV RAILWAY a.s. [REDACTED] Auf der Eisenbahninfrastruktur der PDV RAILWAY a.s. wird die tschechische Sprache benutzt. Alle Personen, die Tätigkeiten auf der Eisenbahninfrastruktur der PDV RAILWAY a.s. durchführen, müssen die tschechische Sprache so weit beherrschen, dass sie Weisungen und Hinweise verstehen. Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt. [REDACTED] Die Sprachqualifikation der Triebfahrzeugführer muss die Anforderungen gemäß Niveau 3 der Anlage E der Durchführungsverordnung EU 2019/773 erfüllen. Triebfahrzeugführer müssen in der Lage sein, a) mit praktischen und unvorhergesehenen Situationen umzugehen, b) Situationen zu beschreiben und c) ein einfaches Gespräch zu führen. Als Mindestanforderung muss ein Triebfahrzeugführer auf der Grenzstrecke im Bereich der Betriebsführung der Správa železnic in der Lage sein, * * * * * * * * 1 Das sind zum Beispiel Fahrpläne und TTP-Tabellen der Správa železnic und Fahrpläne und Angaben zum Streckenbuch der DB InfraGO AG sowie die gemeinsame zweisprachige Übersicht „La“. ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 16 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 16 von 33 a) alle Meldungen der Anlage C der Durchführungsverordnung EU 2019/773 mitteilen und verstehen zu können, b) in Normalbetrieb, bei gestörtem Betrieb und in Notsituationen effektiv kommunizieren zu können und c) die Vordrucke aus dem Befehlsheft mit europäischen und nationalen Befehlen SŽ D1/1 richtig ausfüllen zu können. * * * * * * 1.3.2 Regelungen der DB InfraGO AG [REDACTED] Die deutsche Sprache ist im Bereich der Betriebsführung der DB InfraGO AG die anzuwendende Sprache zwischen dem EIU und den EVU. Der vom EVU eingesetzte Triebfahrzeugführer muss über genügend gute Kompetenzen in der deutschen Sprache verfügen, um seine Tätigkeiten auf diesem Streckenabschnitt im Normalbetrieb, bei Störungen und in Notsituationen ausüben zu können. Dazu gehört neben dem Empfangen und Erteilen von sicherheitsrelevanten Anweisungen (zum Beispiel Nothaltauftrag, Unregelmäßigkeiten im Bahnbetrieb, Verständigung im Rangieren) auch der regelkonforme Kommunikationsprozess, wie zum Beispiel „Ich wiederhole“, „richtig“, „falsch“. [REDACTED] Bei Gesprächen zwischen dem özF Falkenstein und dem Triebfahrzeugführer werden Zahlen als eine Folge der einzelnen Ziffern ausgesprochen. Sie verzichten auf Abkürzungen und sie verwenden die vollständigen Namen der Betriebsstellen. * Werden Aufgaben der Kommunikation mit dem Fahrdienstleiter innerhalb des EVU vom Triebfahrzeugführer auf weiteres Personal übertragen, gelten die Anforderungen an die Sprachkompetenz auch für dieses. Mit der Trassenanmeldung beziehungsweise dem Antrag auf Nutzung einer Serviceeinrichtung bei der DB InfraGO AG sichert das EVU 2 die Sprachkompetenzen des zum Einsatz kommenden Triebfahzeugführers zu. [REDACTED] Der özF Falkenstein diktiert in der Regel die Befehle dem Zugpersonal. Im Bereich der Betriebsführung der DB InfraGO AG muss der Triebfahrzeugführer im Rahmen der erforderlichen Sprachkompetenzen in der Lage sein, schriftliche Befehle auszufüllen, das Diktierte zu wiederholen und zu verstehen. (…) 1.6 Fahrzeuge / Ausrüstung der Züge 1.6.1 Für grenzüberschreitende Zugfahrten müssen Triebfahrzeuge, Nebenfahrzeuge und andere Fahrzeuge den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates und den Netzzugangsbedingungen des jeweiligen EIU entsprechen. 1.6.2 Dem Tf müssen für die grenzüberschreitende Zugfahrt geltenden: - Fahrplanunterlagen beider EIU und - Angaben • der Tages-La der DB InfraGO AG und • der SPO der Správa železnic zur Verfügung stehen. In den Führerräumen der Triebfahrzeuge oder Steuerwagen müssen mitgeführt werden: die Vordrucke der zweisprachigen Befehlesvordrucke beider EIU und die Vordrucke der Europäischen Befehle 1, 3, 4, 5, 6, 8 und 9 einschließlich der „Verbindlichen zweisprachigen Wortlaute für den Allgemeinen Befehl und die Europäischen Befehle“ der Správa železnic Für den Bereich der Betriebsführung der DB InfraGO AG muss der Tf die Angaben für das Streckenbuch EVU einsehen können. * * * * * * * * * * * * * 2 EVU, die in Deutschland eine Trasse bestellen, beachten Modul 302.0001 der aktuellen Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB) ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 17 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 17 von 33 Die Unterlagen erhalten die EVU auf den in Deutschland und in der Tschechischen Republik üblichen Wegen. Die Partner-EVU unterstützen sich gegenseitig bei der Ausrüstung mit den Unterlagen. ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 18 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 18 von 33 2 Beschreibung der Grenzstrecke (…) 2.2 Grenzstrecke, Grenzstreckenabschnitt, Grenzbahnhöfe 2.2.1 Die Grenzstrecke Zwotental – Kraslice ist Teil der Strecke, die Zwotental in Deutschland mit Sokolov in der Tschechischen Republik verbindet. In dieser Richtung steigt die Kilometrierung der Grenzstrecke. Die Grenzstrecke beginnt in Zwotental in km 100,930 (Einfahrsignal 8A Bahnhof Zwotental aus Richtung Muldenberg) und endet in Kraslice km 23,230 (Einfahrsignal Lk aus Richtung Oloví). Die Strecke 6663 ist ab km 101,8 in Richtung Adorf nicht Teil der ZusVI. 2.2.2 Der Grenzstreckenabschnitt befindet sich sich zwischen dem Einfahrsignal 8G (km 0,697 DB) des Bahnhofs Zwotental und dem Einfahrsignal S (km 23,973 PDVR) des Bahnhofs Kraslice. 2.2.3 Die Bahnhöfe Zwotental und Kraslice sind die Grenzbahnhöfe. 2.2.4 Im Bereich der Betriebsführung der PDV RAILWAY a.s. befindet sich die Betriebstelle: Hp Kraslice – Pod vlekem in km 24,769 (PDVR) . 2.2.5 Im Bereich der Betriebsführung der DB InfraGO AG befinden sich die Betriebstellen: Hp Zwota- Zechenbach in km 3,400 (DB), Hp Zwota in km 5,700 (DB) und (Ausweichanschlussstelle) Hp Klingenthal in km 8,200 (DB). 2.3 Staatsgrenze Auf der Grenzstrecke Zwotental – Kraslice befindet sich der Schnittpunkt der Bahnachse mit der deutsch-tschechischen Staatsgrenze in km 8,777 (DB) / km 27,452 (PDVR). 2.4 Streckendaten 2.4.1 Grenzstrecke [REDACTED] Die Grenzstrecke ist im Bereich der Betriebsführung der DB InfraGO AG eine Hauptbahn, im Bereich der Betriebsführung der PDV RAILWAY a.s. eine regionale Bahn. Die Grenzstrecke ist eingleisig und nicht elektrifiziert. [REDACTED] Die verbindlichen aktuellen technischen Angaben sind bei der PDV RAILWAY a.s. in den TTP (Tabellen der Streckenverhältnisse) unter dem Nummer 536F zusammengestellt. [REDACTED] Die verbindlichen aktuellen technischen Angaben zur Grenzstrecke sind bei der DB InfraGO AG im VzG (Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeiten) in der Tabelle 6651 und 7815 zusammengestellt. [REDACTED] Der Bremswegabstand beträgt auf der Grenzstrecke 700 m (Zwotental - Staatsgrenze km 8,777 (DB)) und 400 m (Staatsgrenze km 27,452 (PDVR) - Kraslice). Im Bereich der Betriebsführung durch die DB InfraGO AG gilt die Streckenklasse CM 4 (zulässige Achslast 21,0 t, zulässiges Fahrzeuggewicht je Längeneinheit 8,0 t/m). Im Bereich der Betriebsführung durch die PDV RAILWAY a.s. gilt die Streckenklasse D3/60 (zulässige Achslast 22,5 t, zulässiges Fahrzeuggewicht je Längeneinheit 7,2 t/m). [REDACTED] Für grenzüberschreitende Zugfahrten gilt die Streckenklasse CM 3 (zulässige Achslast 21,0 t, zulässiges Fahrzeuggewicht je Längeneinheit 7,2 t/m). [REDACTED] Die maßgebende Neigung beträgt im Bereich der Betriebsführung durch DB InfraGO AG vom Anfang bis Ende der Strecke 23,0 ‰. Die maßgebende Neigung beträgt im Bereich der Betriebsführung durch PDV RAILWAY a.s. vom Anfang bis Ende der Strecke 16‰. 2.4.2 Örtlich zulässige Geschwindigkeiten und weitere Infrastrukturdaten [REDACTED] Die Streckengeschwindigkeit beträgt auf der Grenzstrecke 60 km/h. [REDACTED] Die zulässigen Geschwindigkeiten auf der Grenzstrecke werden sowohl im Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeiten (VzG) der DB InfraGO AG als auch in den Tabellen der Streckenverhältnisse/Tabulky trat’ových poměrů (TTP) der PDV RAILWAY a.s. veröffentlicht. (…) 2.4.3 Langsamfahrtstellen Auf der Grenzstrecke richtet jedes EIU Langsamfahrstellen und andere Besonderheiten für seinen Bereich der Betriebsführung nach seinem Regelwerk ein und gibt sie bekannt. * * * ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 19 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 19 von 33 [REDACTED] Bekanntgabe von Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten * 2.4.3.2.1 Die DB InfraGO AG veröffentlicht ihre Angaben in der Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten (Tages- La, Bereich Südost) unter der jeweiligen Streckennummer. * * * 2.4.3.2.2 Die Správa železnic veröffentlicht ihre Angaben in der „Seznam plánovaných omezení v provozování dráhy a změny stavebně technických parametrů dráhy“ (SPO - Verzeichnis der geplannten Einschränkungen im Eisenbahnbetrieb und die Änderungen der baulichen und technischen Parameter der Bahn) unter der jeweiligen TTP-Nummer bis zur Staatsgrenze. * * * * ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 20 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 20 von 33 3 Beschreibung und Instandhaltung der Eisenbahninfrastrukturanlagen (…) 3.2 Oberbau, Bahnkörper und dazugehörende Bauwerke (…) 3.2.2 Bahnübergänge [REDACTED] Auf der Grenzstrecke befinden sich folgenden Bahnübergänge: - Im Bahnhof Zwotental • in km 0,194 = km 101,794 technisch gesicherter Bahnübergang. - Zwischen Zwotental und Staatsgrenze: • in km 0,930 • in km 1,839 • in km 2,326 • in km 2,919 nicht technisch gesicherte Bahnübergänge, • in km 3,408 (Auto-HET) technisch gesicherter Bahnübergang • in km 4,021 • in km 4,840 nicht technisch gesicherte Bahnübergänge, • in km 5,726 (HET) • in km 6,090 (Auto-HET) • in km 6,790 (Auto-HET) • in km 7,155 (Auto-HET) technisch gesicherte Bahnübergänge. Die Bahnübergänge sind Eigentum der DB InfraGO AG und werden auf ihre Kosten instandgehalten. - Zwischen Staatsgrenze und Kraslice: • in km 27,007 nicht technisch gesicherter Bahnübergang, • in km 24,791 • in km 24,315 technisch gesicherte Bahnübergänge, - Im Bahnhof Kraslice: • in km 23,918 • in km 23,305 technisch gesicherte Bahnübergänge. Die Bahnübergänge sind Eigentum der PDV RAILWAY a.s. und werden auf ihre Kosten instandgehalten. (…) ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 21 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 21 von 33 3.3 Leit- und Sicherungstechnik (…) 3.3.4 Die Grenzstrecke ist nur im Bereich der Betriebsführung der DB InfraGO AG mit Einrichtungen der Punktförmigen Zugbeeinflussung PZB 90 der DB InfraGO AG ausgerüstet. 3.3.5 In besonderen Situationen (z.B. bei vorübergehenden Langsamfahrstellen) können auch im Bereich der Betriebsführung der PDV RAILWAY a.s. Einrichtungen der PZB 90 der DB InfraGO AG angebracht werden. Die Ausrüstung mit diesen Einrichtungen und deren Instandhaltung sind zwischen den EIU zu vereinbaren und zu veröffentlichen (z.B. Tages-La / SPO). * (…) 3.3.6 Im Bereich der Betriebsführung durch die PDV RAILWAY a.s. sind keine Zugbeeinflussungseinrichtungen vorhanden. (…) 3.3.8 Im Bereich der Betriebsführung der PDV RAILWAY a.s. hat die DB InfraGO AG die nachstehend aufgeführten Signale ständig aufgestellt: - Ne 7 Schneepflugtafel - in km 26,792 Signal Lf 4 – Geschwindigkeitstafel – mit zugehörigen 1000 Hz PZB-Magnet (Ankündigung eines Geschwindigkeitswechsels vor der Ausweichanschlussstelle Klingenthal), Die vereinbarten Aufstellorte der Signale und das Verhalten an den Signalen richten sich nach dem Signalbuch Ril 301 der DB InfraGO AG. Diese Signale sind nach dem Regelwerk der DB InfraGO AG aufgestellt. Die Bedeutung der Signale richtet sich nach dem Signalbuch Ril 301 der DB InfraGO AG. (…) 3.4 Telekommunikationsanlagen (…) 3.4.3 Im Bahnhof Zwotental gibt es analogen Zugfunk. (…) 3.5 Oberleitungsanlagen Die Grenzstrecke ist nicht mit Oberleitungsanlagen überspannt. ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 22 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 22 von 33 (…) ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 23 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 23 von 33 5 Fahrplan 5.1 Grundlagen 5.1.1 Die in diesem Abschnitt getroffenen Vereinbarungen gelten nur für grenzüberschreitende Zugfahrten. Die Binnenverkehre, die ausschließlich auf der Infrastruktur eines Vertragspartners verkehren, werden von jedem Vertragspartner eigenverantwortlich behandelt. (…) 5.2 Allgemeines 5.2.1 Die EVU schließen Trassennutzungsverträge bzw. bestellen die Trassen für ihre Züge bis zur bzw. ab der Staatsgrenze gemäß der geltenden Regeln des Staates, in dem sie zugelassen sind. Die Správa železnic erstellt die Fahrpläne nach ihrem Regelwerk und im Auftrag der PDV RAILWAY a.s.. Die Zugtrassen müssen bei der DB InfraGO AG und bei der Správa železnic im Auftrag der PDV RAILWAY a.s. angemeldet werden. Die Trassenanmeldungen müssen bei den beteiligten EIU in Zugcharakteristik und Verkehrszeitregelung übereinstimmen. Es sind dabei folgende Mindestanforderungen an die Trasssenanmeldung zu beachten: - eindeutige Bennung der Start- und Zielbetriebsstelle im jeweiligen Staat (die Betriebsstelle Klingenthal Grenze ist keine Start- und Zielbetriebsstelle), - Benennung der zu befahrenden Grenzbetriebsstrecke, - Benennung des EVU, welches die Beförderung des Zuges im jeweils anderen Staat durchführt, - Angabe der benötigten Haltezeit und der entsprechenden Betriebstechnologie (z.B. Lokwechsel, Personalwechsel, wagentechnische Untersuchung) auf den Grenzbahnhöfen, - Bekanntgabe der Zugnummer für Vor- und Nachleistung bei beginnenden bzw. endenden Zügen. Auf dieser Grundlage vergeben die Vertragspartner freie Kapazitäten auf ihrer Infrastruktur. 5.2.2 Nutzungsvorgaben für den Grenzbahnhof Zwotental Der Grenzbahnhof ist ein Wechselbahnhof und vorangig für Tätigkeiten im Rahmen internationaler Fahrten zwischen der Eisenbahninfrastruktur der PDV RAILWAY a.s. und der DB InfraGO AG zu nutzen. Er verfügt über keine geeigneten Verkehrsanlagen für die Bildung, Auflösung und Abstellung von Zügen. Kritreien für die Trassenbestellung: a) Haltezeiten - die Aufenthaltszeiten sind aus dem Wechselbahnhof Zwotental auf ein betriebliches notwendiges Maß zu begrenzen, - die durch das EVU angemeldete Wunschhaltezeit darf 60 Minuten nicht überschreiten, - eine Abstellung auf Trassengleisen von mehr als 60 Minuten ist nur über die Anmietung des Gleises zur Mitnutzung möglich. c) Betriebliche Beschränkung der Gesamtzuglängen - die Gesamtzuglänge der angemeldeten Zugtrassen darf 281 Meter nicht überschreiten, - Zugtrassen mit Gesamtzuglängen von mehr als 281 Metern dürfen auf der Grenzstrecke nicht angemeldet werden. c) Wagentechnische Untersuchungen - Das Aussetzen von Schadwagen führt aufgrund der zur Verfügung stehenden Kapazitäten zur Reduktion der Durchlassfähigkeit auf der Grenzstrecke. 5.2.2 Jeder Zug, der die Grenzstrecke befährt, muss über gültige Fahrpläne verfügen. Zwischen den von den Vertragspartner herausgegebenen Fahrplanunterlagen wird während der Fahrt an der Staatsgrenze gewechselt. Der Vordruck Fahrplan-Mitteilung der DB InfraGO AG wird auf der Grenzstrecke nicht angewendet. (…) ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 24 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 24 von 33 5.2.5 Die grenzüberschreitenden Zugfahrten verkehren mit einer einzigen durchgängigen Zugnummer gemäß den internationalen Vereinbarungen. Ein Wechsel der Zugnummer auf der Grenzbetriebsstrecke ist ausgeschlossen. Die Zugnummer muss bei der DB InfraGO AG und bei der der Správa železnic im Auftrag der PDV RAILWAY a.s. für den gesamten Verkehrszeitraum durchgängig verfügbar sein. Vor der Trassenanmeldung ist von einem an der Verkehrsdienstleistung beteiligten EVU eine internationale Zugnummer zu beantragen. Das EVU beantragt die internationele Zugnummer bei den Ansprechpartnern der DB InfraGO AG [REDACTED]. Die durch das EIU zugewiesen internationele Zugnummer ist bei der entsprechenden Trassenanmeldung durch das EVU zu verwenden. Dies gilt auch bei Sperr- und Schneeräumfahrten und Fahrten anderer Arbeitszüge zwischen den der Staatsgrenze benachbarten Bahnhöfen Zwotental und Kraslice. Davon ausgenommen sind die Rangierfahrten auf einem Baugleis der DB InfraGO AG bzw. einem Technologischen Gleis der PDV RAILWAY a.s.. 5.2.6 Sollte die Verspätung einer grenzüberschreitenden Zugfahrt 20 Stunden überschreiten, ist sie neu anzumelden und mit einer neuen Zugnummer (aus dem Bereich der 20-Stunden- Zugnummern 98xxx) neu zu vereinbaren. 5.2.7 Werden in besonderen Situationen operative Zugfahrten bzw. Sperrfahrten erforderlich, können die EVU die Zugnummer und die Fahrplandaten vom özF Falkenstein erhalten. Im Bereich der Betriebsführung der DB InfraGO AG können diese Daten auch direkt durch die BZ Leipzig der DB InfraGO AG vermittelt werden. Auf dem Streckenabschnitt zwischen Kraslice und Zwotental müssen die Zugnummern zwischen der DB InfraGO AG und der Správa železnic im Auftrag und mit der Zustimmung der PDV RAILWAY a.s. abgestimmt sein. (…) 5.6 Außergewöhnliche Sendungen 5.6.1 Allgemeines [REDACTED] Die EVU melden die Beförderung einer außergewöhnlichen Sendung auf der Grenzstrecke nach IRS 50502 bei der DB InfraGO AG und bei der Správa železnic, URMIZA an, die die Sendung mit PDV RAILWAY a.s. abstimmt. [REDACTED] Die Begriffe „Außergewöhnliche Transporte“, „Außergewöhnliche Fahrzeuge“ und „Außergewöhnliche Züge“ nach deutschem Regelwerk kommen nicht zur Anwendung. Diese Transporte, Fahrzeuge bzw. Züge werden auf der Grenzstrecke als außergewöhnliche Sendungen befördert. [REDACTED] Außergewöhnliche Sendungen können als: - Zug des Gelegenheitsverkehrs, - Einzeltransport in Zügen des Netzfahrplans oder - regelmäßig verkehrende außergewöhnliche Sendung in Zügen des Netzfahrplans befördert werden. Kodifizierte Ladeeinheiten auf zugelassenen codierten Tragwagen des Kombinierten Verkehrs, die das kleinste Lademaß eines am Laufweg beteiligten EIU überschreiten, jedoch auf KV- kodifizierten Strecken in vereinbarten KV-Zügen verkehren, werden ohne weitere Zustimmung, d.h. ohne DB-Bza bzw. CZ-MZ befördert. Wird eine der vorgenannten Bedingungen nicht eingehalten, gelten sie nicht mehr als Sendungen des KV, sondern unterliegen den Bestimmungen der IRS 50502 der UIC. * [REDACTED] Diese Beförderungsbedingungen für regelmäßig verkehrende Züge für außergewöhnliche Sendungen gelten auch dann, wenn in diese Züge keine außergewöhnliche Sendung eingestellt wurden. (…) 5.6.3 Beförderung von außergewöhnlichen Sendungen [REDACTED] Die deutschen und tschechischen Partner-EVU arbeiten bei der Übergabe der Züge, die außergewöhnliche Sendungen befördern, zusammen. Sie stellen sicher, dass der vorgesehene ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 25 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 25 von 33 Beförderungstag und der vorgesehene Beförderungszug für eine außergewöhnliche Sendung eingehalten werden. Sollte eine außergewöhnliche Sendung ausnahmsweise den Beförderungszug auf der Grenzstrecke nicht rechtzeitig erreicht haben, ist ihre Beförderung neu zu beantragen. [REDACTED] Die Vertragspartner verständigen die an der Beförderung einer außergewöhnlichen Sendung auf der Grenzstrecke beteiligten Stellen und die EVU. Das EVU, das außergewöhnliche Sendungen als Zug des Gelegenheitsverkehrs beziehungsweise als Einzeltransport mit Zügen des Netzfahrplans/Gelegenheitsverkehrs durchführen möchte, beantragt vor dem Befahren der Grenzstrecke ab Kraslice beim Bereich Spezialverkehr Region Südost der DB InfraGO AG das Einlegen der außergewöhnlichen Sendungen. (…) 5.6.4 Besonderheiten bei der Beförderung von außergewöhnlichen Sendungen in Zügen des Gelegenheitsverkehrs bzw. als Einzeltransport mit Zügen des Netzfahrplans in Fahrtrichtung von Zwotental nach Kraslice (…) 5.6.5 Besonderheiten bei der Beförderung von außergewöhnlichen Sendungen in Zügen des Gelegenheitsverkehrs bzw. als Einzeltransport mit Zügen des Netzfahrplans in Fahrtrichtung von Kraslice nach Zwotental (…) ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 26 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 26 von 33 6 Betriebsführung 6.1 Zugfahrten – Regelfall Die Grenze der Betriebsführung zwischen Zwotental und Kraslice befindet sich im km 8,777 (DB) = km 27,452 (PDVR). 6.1.1 Die Betriebsführung erfolgt grundsätzlich durch: - die DB InfraGO AG als EIU von Zwotental bis zum km 8,777 (DB) = km 27,452 (PDVR), - die PDV RAILWAY a.s. als EIU von Kraslice bis zum km 27,452 (PDVR) = km 8,777 (DB), nach den Regelwerken der EIU und den in der ZusVI vereinbarten Sonderregeln. Für zeitlich befristete Regelungen genügt die Veröffentlichung in betrieblichen Unterlagen, (z. B. Tages-La / SPO bzw. Betra/VR). 6.1.2 Im Bahnhof Zwotental wird der Eisenbahnbetrieb nach der Ril 408 „Fahrdienstvorschrift“ und weiterem betrieblichen Regelwerk der DB InfraGO AG durchgeführt. Der Bahnhof Zwotental wird durch den örtlich zuständigen Fahrdienstleiter der Regionalen Bedienzentrale Falkenstein (Vogtland) gesteuert. Im Bahnhof Kraslice wird der Eisenbahnbetrieb nach der Vorschrift SŽ D1 und weiterem betrieblichen Regelwerk der PDV RAILWAY a.s. durchgeführt. Der Bahnhof Kraslice wird durch den Steuerfahrdienstleiter Oloví gesteuert. 6.1.3 Erreichbarkeit Steuerfahrdienstleiter Oloví Mobil +420 775 888 388 Telefon Rückfallnummer +420 352 673 201 E Mail [REDACTED] (…) 6.1.6 Befehlsvordrucke [REDACTED] Auf der Grenzstrecke werden für Aufträge an alle grenzüberschreitenden Zugfahrten die Vordrucke der Europäischen Befehle 1 - 9 der Správa železnic und zweisprachige Befehlsvorducke beider EIU verwendet. * * * (…) * Jede grenzüberschreitende Zugfahrt muss beim Befahren der Grenzstrecke mitführen: * - Befehlsvordrucke der Správa železnic * • Europäischer Befehl 1, 3, 4, 5, 6 und 8, * • zweisprachiger „Všeobecný rozkaz (Rozkaz V) / Allgemeiner Befehl (Befehl V)“, * * • „Závazná dvojjazyčná slovní znění pro všeobecný rozkaz a evropské rozkazy / Verbindliche zweisprachige Wortlaute für den Allgemeinen Befehl und die europäischen Befehle“ * * * - zweisprachige Befehlsvordrucke der DB InfraGO AG * • Befehle 1 – 9 d/cz“ (Rozkazy 1 – 9 d/cz) der DB InfraGO AG angepasst, zweisprachig (Vordruck 302.3000V01), * * • Befehle 21 – 95 d/cz“ (Rozkazy 21 – 95 d/cz) der DB InfraGO AG angepasst, zweisprachig (Vordruck 302.3000V02) und * * • Wortlaute zum Auftrag 95.95 d/cz“ (slovní znění na k příkazům 95.95) der DB InfraGO AG (Vordruck 302.3000V03). * * Die Vordrucke für die Europäischen Befehle 1 - 9, den zweisprachigen Allgemeinen Befehl V und die Druckvorlagen für die verbindlichen zweisprachigen Wortlaute für den Allgemeinen Befehl und die europäischen Befehle können bei der Správa železnic, im Zentraldepot bei der Adresse Na Důchodě 719, 503 01, Hradec Králové bestellt werden. * * * * Die Druckvorlagen für die zweisprachigen Befehle der DB InfraGO AG sind im „Betrieblich- technischen Regelwerk – Zusammenstellung“ (Abschnitt 302.3000 + Vordrucknummer) der jeweils gültigen Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG veröffentlicht und können heruntergeladen werden. * * * * [REDACTED] Zum Erteilen von Befehlen an grenzüberschreitende Zugfahrten verwendet der Steuerfahrdienstleiter Oloví die Befehlsvordrucke der Správa železnic. * * ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 27 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 27 von 33 Die Verbindlichen zweisprachigen Wortlaute für den Allgemeinen Befehl können durch Computertechnik ausgefertigt und im Form eines Klebezettels in den Befehl eingeklebt werden. Die Anzahl der Klebezettel ist auf dem Befehl anzugeben (z.B drei Klebezettel/ tři nálepky“). * * * Aufträge an Züge, die die Grenzstrecke befahren, werden nicht mit dem Befehl PsD3 der Správa železnic erteilt. Der Befehl PsD3 der Správa železnic darf nur bei Fahrten von Kraslice nach Oloví, bzw umgekehrt benutzt werden. * * * [REDACTED] Der özF Falkenstein verwendet die Befehlsvordrucke der DB InfraGO AG. * Die zweisprachigen Befehlstexte der Vordrucke der DB InfraGO AG wurden für die Anwendungsfälle auf Grenzstrecken angepasst. * * 6.1.7 Aufträge mit Befehlen erteilen – gesamte Grenzstrecke – [REDACTED] Aufträge an grenzüberschreitende Zugfahrten werden durch die Fdl auf der Grenzstrecke in der Regel mit Europäischen Befehlen 1 - 9 der Správa železnic und zweisprachigen Befehlen erteilt. Jeder Fdl fertigt diese Befehle nach seinen Richtlinien und den Vereinbarungen der ZusVI aus. * * * [REDACTED] Die Fdl fertigen die Befehle auch nach ihren Richtlinien aus, wenn der Anlass für die Befehlsausfertigung im Bereich der Betriebsführung des jeweils anderen EIU liegt. * * (…) [REDACTED] Der Einsatz der Europäischen Befehle 1 - 9 der Správa železnic und der zweisprachigen Befehlsvordrucke ist auf die Grenzstrecke beschränkt. * * [REDACTED] Auf zweisprachigen Befehlen werden die Namen der Betriebsstellen ausgeschrieben. Auch auf andere Abkürzungen wird in der Regel verzichtet. * * [REDACTED] Die Triebfahrzeugführer nehmen die Befehle nach den Regeln des betriebsführenden EIU entgegen. * * 6.1.8 Aufträge mit Befehlen erteilen – nur bei Betriebsführung der DB InfraGO AG – [REDACTED] Zweisprachige Befehle werden im Bereich der Betriebsführung der DB InfraGO AG dem Triebfahrzeugführer durch den özF Falkenstein diktiert. Die zweisprachigen Befehle können dem Triebfahrzeugführer gegebenenfalls ausgehändigt werden. * * * [REDACTED] Gründe für die Befehle 5 und 6 sowie eine Übersetzungshilfe sind auf der Rückseite des Vordrucks „Befehle 1 – 9 d/cz“ angegeben. Für den Grenzbetrieb wurden zusätzlich die Gründe 80 – 84 aufgenommen. Die Verwendung anderer Gründe ist nicht vorgesehen. Für zusätzliche Anweisungen, die sich in den Aufträgen der Befehle 21- 95 abbilden lassen, ist anstelle der Freitextfelder der Vordruck „Befehle 21 – 95 d/cz“ zu nutzen. * * * * * [REDACTED] Aufgrund begrenzten Platzes werden die „Befehle 21 – 95 d/cz“ auf einem eigenen Blatt dargestellt. * * [REDACTED] Die Inhalte der Freitextfelder in den Vordrucken „Befehle 1 – 9 d/cz“ und „Befehle 21 – 95 d/cz“ sind zweisprachig vorgegeben und entsprechend zu ergänzen. * * [REDACTED] Für einen Auftrag 95.95 im Befehl 95 verwendet der Fdl die zweisprachigen Wortlaute auf dem Vordruck „Wortlaute zum Auftrag 95.95 d/cz“ (302.3000V03). Hierfür ist der Text „siehe Wortlaute zum Auftrag 95.95 (eigenes Blatt) / viz Slovní znění na cz (samostatný list)“ in das Feld Freitext (95.96) des Auftrags 95.95 im Befehl 95 vorgegeben. * * * * Die Vordrucke werden immer im Auftrag 95.95 des Befehls 95 im Feld „Vordruck... W“ und im Kopf der „Wortlaute zum 4 Auftrag 95.95 d/cz“ gleichlautend nummeriert. Die Vordrucke mit den Wortlauten folgen stets unmittelbar im Anschluss an den Vordruck mit dem Auftrag 95.95 des Befehls 95, der darauf verweist. Auf einem Vordruck „Wortlaute zum Auftrag 95.95 d/cz“ dürfen mehrere Befehle erteilt werden, wenn diese vom Triebfahrzeugführer in der im Vordruck angegebenen Reihenfolge ausgeführt werden können; andernfalls müssen mehrere Vordrucke, die fortlaufend nummeriert werden, verwendet werden. * * * * * * * Muss ausnahmsweise ein anderer Wortlaut verwendet werden, ist der zweisprachigen Eintrag „siehe Wortlaute zum Auftrag 95.95 (eigenes Blatt) / viz Slovní znění na pro příkaz 95.95 (samostatný list)“ zu streichen und der andere Wortlaut zweisprachig in die freien Zeilen im Feld Freitext (95.96) des Auftrags 95.95 im Befehls 95 einzutragen. * * * * (…) ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 28 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 28 von 33 [REDACTED] Muss der özF Falkenstein einer grenzüberschreitenden Zugfahrt Fahrplandaten übermitteln, verwendet er Auftrag 95.95 des Befehls 95 und in Verbindung mit Wortlaut W1 des Vordrucks „Wortlaute zum Auftrag 95.95 d/cz“. * * * 6.1.9 Aufträge mit Befehlen erteilen – nur bei Betriebsführung der PDVR [REDACTED] Beim Erteilen von Aufträgen mittels Europäischer Befehle 1 – 9 ist im Sinne der Vorschrift SŽ D1/1 zu verfahren. Bei Bedarf wird der Befehl um einen Freitext mit einem Wortlaut aus „Závazná dvojjazyčná slovní znění pro všeobecný rozkaz a evropské rozkazy / Verbindlichen zweisprachigen Wortlauten für den Allgemeinen Befehl und die europäischen Befehle“ ergänzt. Ausnahmen werden in dieser ZusVI aufgeführt. * * * * * [REDACTED] Wenn Aufträge an Züge nicht mittels der Europäischen Befehle 1 – 9 erteilt werden können, wird der zweisprachige Allgemeine Befehl (Befehl V) und der jeweilige Wortlaut gemäß „Závazná dvojjazyčná slovní znění pro všeobecný rozkaz a evropské rozkazy / Verbindlichen zweisprachigen Wortlauten für den Allgemeinen Befehl und die europäischen Befehle“ verwendet. * * * * * [REDACTED] Bei der Befehlsausertigung des zweisprachigen Allgemeinen Befehls (Befehl V) * - trägt der Fahrdienstleiter den zutreffenden Wortlaut handschriftlich in den Befehl ein, * - klebt der Fahrdienstleiter einen Klebezettel mit dem zutreffenden Wortlaut auf oder * - wird der Befehl mit dem zutreffenden Wortlaut maschinell erstellt. * [REDACTED] Im Bereich der Betriebsführung der PDVR dürfen die Europäischen Befehle 1 – 9 und der zweisprachige Allgemeine Befehl (Befehl V) der Správa železnic den Tf grenzüberschreitender Zugfahrten diktiert oder ausgehändigt werden. Wenn Befehle diktiert werden, gelten folgende Regelungen: * * * * - Beim Diktieren eines Europäischen Befehls teilt der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer erst die Nummer des Europäischen Befehls und die Nummer des Auftrags bzw. des Wortlauts für den auszufüllenden Freitext mit. * * * - Muss ausnahmsweise der Vordruck des zweisprachigen Allgemeinen Befehls (Befehl V) zusammen mit einem anderen Wortlaut benutzt werden, als sie unter den Nummern 1 bis 20 aufgeführt sind, diktiert der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer den geeigneten Wortlaut. * * * * - Der Triebfahrzeugführer trägt den diktierten Auftrag bzw. Wortlaut in den jeweiligen Vordruck des Europäischen Befehles oder des zweisprachigen Allgemeinen Befehls (Befehl V) ein, wiederholt dem Fahrdienstleiter den diktierten Auftrag bzw. Wortlaut und bestätigt, dass er den diktierten Text verstanden hat. * * * * (…) 6.1.11 Transition der Zugbeeinflussung Die Grenzstrecke muss mit aktiven Triebfahrzeugeinrichtungen des Zugbeeinflussungssystems PZB 90 der DB InfraGO AG befahren werden. Bei der Trassenbestellung ist gegebenenfalls ein Betriebshalt zum Aktivieren der Triebfahrzeugeinrichtungen der PZB 90 auf dem Grenzbahnhof Kraslice zu planen. 6.1.12 Transition des Zugfunks [REDACTED] Die grenzüberschreitenden Zugfahrten nutzen den deutschen Zugfunkkanal E72 ab km 8,8 in Richtung Zwotental. Ab km 8,8 in Richtung Kraslice gibt es keinen Zugfunk. 6.1.13 Nachschieben Auf der Grenzstrecke ist nur das Nachschieben mit gekuppelten Schiebetriebfahrzeugen zugelassen. 6.1.14 Geschobene Züge ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 29 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 29 von 33 Zwischen den Bahnhöfen Zwotental und Kraslice ist die Fahrt geschobener Züge in der Regel untersagt. Die Ausnahme davon sind Fahrten in ein gesperrtes Gleis. 6.2 Zugfahrten – Abweichungen (…) 6.2.3 Streckenkenntnis Die Triebfahrzeugführer grenzüberschreitender Zugfahrten müssen streckenkundig sein. 6.2.4 Schneeräumfahrten/Kontrollfahrten Schneeräumfahrten beziehungsweise Messfahrten dürfen auf der Grenzstrecke nur als Sperrfahrten verkehren. Sie verkehren in der Regel nur bis zur Grenze der Betriebsführung in km 8,777 (DB) = km 27,452 (PDVR), die Weiterfahrt über die Staatsgrenze kann zwischen den Eisenbahninfrastrukturunternehmen als Zug des Gelegenheitsverkehrs vereinbart werden. 6.2.5 Kleinwagenfahrt Sperrfahrten, die aus Kleinwagen gebildet sind, dürfen zwischen Zwotental und Kraslice nicht verkehren, mit Ausnahme einer Betra/ROV. 6.2.6 Sperrfahrten Sperrfahrten sind Züge, die in ein Gleis der freien Strecke eingelassen werden, das gesperrt ist. [REDACTED] Zugnummer der Sperrfahrt Zwischen Zwotental und Kraslice erhalten grenzüberschreitende Sperrfahrten eine zwischen der DB InfraGO AG und der Správa železnic im Auftrag der PDV RAILWAY a.s. abgestimmte Zugnummer. Die EVU beantragen die Zuteilung einer Zugnummer für den Bereich der Betriebsführung der PDV RAILWAY a.s. bei der PDVR, für den Bereich der Betriebsführung der DB InfraGO AG bei der BZ Leipzig. Für Sperrfahrten im Rahmen einer Betra/ROV (VR) werden Zugnummern und Fahrplandaten im Rahmen der Vorbereitung des Bauvorhabens bestellt. Die zugeteilten Zugnummern werden in die Betra/ROV (VR) in der Regel eingearbeitet. (…) Einer Sperrfahrt können Fahrplandaten mit Befehl übermittelt werden. (…) [REDACTED] Geschwindigkeit einer Sperrfahrt a) Die zulässige Geschwindigkeit einer gezogenen Sperrfahrt ist 50 km/h. b) Die zulässige Geschwindigkeit einer geschobenen Sperrfahrt ist 30 km/h, jedoch 20 km/h beim Befahren von Bahnübergängen ohne technische Sicherung. c) Werden mehrere Sperrfahrten in das gesperrte Gleis abgelassen, so müssen diese auf Sicht / nach Sichtverhältnissen verkehren. [REDACTED] Rück- oder Weiterfahrt der Sperrfahrt Bei Halt einer Sperrfahrt auf freier Strecke muss sich der Triebfahrzeugführer vom Fahrdienstleiter, der die Sperrfahrt abgelassen hat, die mündliche Zustimmung zur Rück- oder Weiterfahrt einholen. Der Fahrdienstleiter muss sofort die Beteiligten von der Rück- oder Weiterfahrt benachrichtigen. [REDACTED] Sperrfahrt beenden Wenn eine Sperrfahrt auf einem Bahnhof endet, muss der Triebfahrzeugführer dem Fahrdienstleiter die Ankunft aller Fahrzeuge melden. Ist anschließend eine Räumungsprüfung erforderlich, führt diese der Fahrdienstleiter nach seinem betrieblichen Regelwerk durch. ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 30 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 30 von 33 (…) 6.2.8 Nothaltauftrag [REDACTED] Nothaltauftrag geben * Bei Gefahr ist sofort Nothaltauftrag zu geben * (…) [REDACTED] Nothaltauftrag umsetzen Der Triebfahrzeugführer muss einen Nothaltauftrag sofort ausführen, auch wenn er ihn unvollständig aufgenommen hat. Er darf nur mit Zustimmung des Fahrdienstleiters weiterfahren. (…) * 6.3 Rangieren 6.3.1 Die Anwendung des Verfahrens „Rangieren zwischen den Betriebsstellen“ nach Vorschrift SŽ D1 ist zwischen den Bahnhöfen Zwotental und Kraslice untersagt. * (…) 6.4 Gleise der freien Strecke sperren (…) 6.4.2 Geplante Sperrung eines Streckengleises (…) [REDACTED] Bauarbeiten können entsprechend den nachstehend aufgeführten Bedingungen durchgeführt werden. In welcher Form die Bauarbeiten durchgeführt werden, ist gemeinsam festzulegen und in Betra und VR (ROV) aufzunehmen: a) Baufahrzeuge fahren als Sperrfahrt 1. Die Baufahrzeuge fahren als Sperrfahrt ins gesperrte Streckengleis und kehren nach den Bauarbeiten zurück. Die Sperrfahrten müssen eine Zugnummer und Fahrplanunterlagen haben (siehe Ziffer 6.2.7). (…) b) Nur ein Vertragspartner führt Bauarbeiten durch 1. Teile eines gesperrten Streckengleises werden durch die DB InfraGO AG zum ‚Baugleis‘ oder durch die PDV RAILWAY a.s. zum „Technologischen Gleis“ erklärt. Für ein ‚Baugleis‘ ist die Einfahrt aus beziehungsweise die Ausfahrt nach dem Bahnhof Kraslice untersagt. Für ein ‚Technologische Gleis‘ ist die Einfahrt aus beziehungsweise die Ausfahrt nach dem Bahnhof Zwotental untersagt. (…) c) Beide Vertragspartner führen Bauarbeiten durch beziehungsweise sind an ihnen beteiligt (…) 2. Ein ‚Baugleis‘ und ein ‚Technologisches Gleis‘ können auf einem Streckengleis unmittelbar aneinander anschliessen. Die beiden Abschnitte müssen gegeneinander durch Signale Sh 2 (Ril 301 der DB InfraGO AG) und Halt (SŽ D1 ČÁST PRVNÍ) abgeriegelt werden. * (…) 6. Fahrten von Fahrzeugen dürfen nach Zustimmung des Technischen Berechtigten und des OZOV zwischen dem Baugleis und dem Technologischem Gleis übergehen. Der Technische Berechtigte und der OZOV sprechen ihre Maßnahmen untereinander ab. Der Wechsel von Fahrzeugen zwischen ‚Baugleis‘ und ‚Technologischem Gleis‘ und die Fortsetzung der Fahrt erfolgt jeweils als Rangierfahrt. Die Höchstgeschwindigkeit der Rangierfahrten beträgt 20 km/h. (…) ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 31 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 31 von 33 7 Maßnahmen bei gefährlichen Ereignissen 7.1 Definitionen der gefährlichen Ereignisse Bei gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb wird verfahren: - auf deutschem Staatsgebiet nach der „Allgemeinverfügung der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung zum Melden von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb“, - auf tschechischem Staatsgebiet nach dem Bahngesetz Nummer 266/1994 Sb. einschließlich der Durchführungsverordnungen in der jeweils gültigen Fassung/podle zákona číslo 266/1994 Sb. o dráhách v platném znění, včetně příslušných prováděcích vyhlášek v platném znění. 7.2 Meldegrenze für gefährliche Ereignisse Die Meldegrenze für gefährliche Ereignisse zwischen der DB InfraGO AG und der PDV RAILWAY a.s. befindet sich in km 8,777 (DB) = km 27,452 (PDVR). (…) ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 32 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 32 von 33 (…) ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK 33 z 33 Ril 302.3207Z01 Seite 33 von 33 9 Schlussbestimmungen, Übergangsbestimmungen 9.1 Die Zusatzvereinbarung zum Infrastrukturverknüpfungsvertrag für die Grenzstrecke Zwotental – Kraslice tritt am 15.12.2024 in Kraft. Mit diesem Tage endet die Gültigkeit der „Örtlichen Vereinbarung für den Eisenbahngrenzübergang Zwotental – Kraslice“ vom 10.06.2001. 9.2 Die ZusVI kann nur mit Zustimmung beider Vertragspartner geändert oder ergänzt werden. Änderungen bedürfen der Schriftform. (…) 9.7 Die Veröffentlichung der ZusVI erfolgt durch die DB InfraGO AG nur in deutscher Sprache und durch die PDV RAILWAY a.s. nur in tschechischer Sprache nach der zweisprachigen Urschrift. Die EIU veröffentlichen für die EVU einen „Auszug aus der Zusatzvereinbarung zum Infrastrukturverknüpfungsvertrag für die Grenzstrecke Kraslice – Zwotental“. Im Auszug sind die aktuellen Bestimmungen aus dieser Zusatzvereinbarung zusammengestellt, die für den Zugang zur Grenzstrecke vereinbart wurden. (…) 