--- domain: "regulierung" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regulierung", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "inb", "inb-2026", "regulierung", "recht"] owners: [] contact: "einfachbahn@deutschebahn.com" component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" source_version: "" meta_fingerprint: "" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131446/d7b81ddb8cf03f7450d00debf7aa9f53/INB-2026-Anlage-2-3-10-data.pdf" part: "(11) Haftung" kind: "chunk" parent_url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131446/d7b81ddb8cf03f7450d00debf7aa9f53/INB-2026-Anlage-2-3-10-data.pdf" parent_hash: "f0566b866bb4a3b2" section: "(11) Haftung" ziffer: "" chunk_index: 12 chunk_fingerprint: "deab492aec4556f3" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" review_notes: "" content_hash: "d16abcf46882c4b5" --- > Kontext: inb 2026 anlage 2 3 10 > (11) Haftung ## **(11) Haftung** - 1) Die DB InfraGO AG haftet unbeschränkt für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gültig ab: 14.12.2025 **Anlage 2.3.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026** **Nutzungsbedingungen ETCS** **Seite 7 von 13** **==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==** 2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet die DB InfraGO AG - außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - nur, sofern wesentliche Pflichten aus den Bestimmungen dieses Anhanges (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. 3) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit - außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - ausgeschlossen. 4) Eine weitergehende Haftung als in den Bestimmungen dieses Anhanges sind - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensabhängige Haftung oder die Haftung aus einer verschuldensabhängigen Garantie. 5) Soweit die Haftung nach Ziffern 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der DB InfraGO AG. 6) Das EVU haftet nach § 278 BGB für Schäden, die von ihm im Rahmen der Schlüsselverwaltung (Home-KMC) eingesetzte Auftragnehmer verursachen.