--- domain: "regulierung" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regulierung", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "inb", "inb-2026", "regulierung", "recht"] owners: [] contact: "einfachbahn@deutschebahn.com" component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" source_version: "" meta_fingerprint: "" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131450/8beedf888d7547636ce0995cca892b15/INB-2026-Anlage-3-2-1-1-data.pdf" part: "GRUNDSATZ-INFRASTRUKTURNUTZUNGSVERTRAG („GRUNDSATZ-INV“)" kind: "chunk" parent_url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131450/8beedf888d7547636ce0995cca892b15/INB-2026-Anlage-3-2-1-1-data.pdf" parent_hash: "29480fb7059a3a5e" section: "GRUNDSATZ-INFRASTRUKTURNUTZUNGSVERTRAG („GRUNDSATZ-INV“)" ziffer: "" chunk_index: 3 chunk_fingerprint: "deab492aec4556f3" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" review_notes: "" content_hash: "74622b142e3bf508" --- > Kontext: inb 2026 anlage 3 2 1 1 > GRUNDSATZ-INFRASTRUKTURNUTZUNGSVERTRAG („GRUNDSATZ-INV“) - (3) Sollte der ZB keine andere E-Mail-Adresse für den Empfang von Rechnungen (Ziffer 5.9.1 a) der INB) angeben, ist DB InfraGO berechtigt, für diesen Zweck die unter Anlage 2 a) genannte(n) E-Mailadresse(n) zu verwenden. ## **§ 7 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG** - (1) Der Grundsatz-INV hat eine feste Laufzeit. Er tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet am 12. Dezember 2026. Für Leistungen zum Netzfahrplan 2026 ist ein neuer Grundsatz-INV abzuschließen. Eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Die Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. - (2) [sofern gegeben] Dieser Grundsatz-INV ersetzt zum 14. Dezember 2025 den „ _Infrastrukturnutzungsvertrag_ “ zwischen der DB AG/DB Netz [zutreffendes vollumfänglich einsetzen] und dem ZB vom ##.##.####. - (3) Wenn und soweit die DB InfraGO Änderungen an den in § 3 Abs. 1 und 2 dieses Grundsatz-INV Bezug genommenen Dokumenten vornimmt, hat der ZB das Recht, vom Zeitpunkt der Veröffentlichung der geänderten Vertragsbedingungen an den Grundsatz-INV schriftlich mit einer Frist von einem Monat mit Wirkung zum Inkrafttreten der Änderungen zu kündigen. ## **§ 8** ## **SCHLUSSBESTIMMUNGEN** - (1) Stillschweigende, mündliche, elektronische oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Grundsatz-INV wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzung Anlage 3.2.1.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Grundsatz-INV für die Netzfahrplanperiode 2026 Seite 3 von 10 dieses Grundsatz-INV bedürfen der fortgeschrittenen elektronischen Signatur i. S. d. eIDAS Verordnung der EU (VERORDNUNG (EU) Nr. 910/2014 oder der Schriftform, § 3 Abs. 1 und 2 dieses Grundsatz-INV bleiben unberührt. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Formklausel. - (2) Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Grundsatz-INV ist Frankfurt am Main. - (3) Der Vertrag wird ###-fach ausgefertigt. Jede Partei erhält ein Exemplar.