--- domain: "regulierung" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regulierung", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "inb", "inb-2026", "regulierung", "recht"] owners: [] contact: "einfachbahn@deutschebahn.com" component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" source_version: "" meta_fingerprint: "" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13350422/b2f257158a9725e9f03062fb02827812/INB-2026-Anlage-3-3-4-8-data.pdf" part: "Allgemeine Anwendungsbedingungen" kind: "chunk" parent_url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13350422/b2f257158a9725e9f03062fb02827812/INB-2026-Anlage-3-3-4-8-data.pdf" parent_hash: "8856f0053931c2a1" section: "Allgemeine Anwendungsbedingungen" ziffer: "" chunk_index: 5 chunk_fingerprint: "deab492aec4556f3" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" review_notes: "" content_hash: "fd29e3db0f63e6c9" --- > Kontext: inb 2026 anlage 3 3 4 8 > Allgemeine Anwendungsbedingungen ## **Allgemeine Anwendungsbedingungen** - Das verwendete Verfahren entspricht mindestens dem Sicherheitsstandard der unten beschriebenen Verfahrensbeschreibung mit einem 3-stufigen Schutz- und Barrierekonzept und erfüllt die nachfolgenden Anwendungsbedingungen. Anlage 3.3.4.8 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Verfahrensbeschreibung zur mobilen Graffitientfernung in Abstellanlagen der DB InfraGO AG Stand: 02.04.2025 - Dienstleister, Fremdfirmen und deren Mitarbeiter sind durch die beauftragenden Zugangsberechtigten in die Anwendungsbedingungen und die Verfahrensbeschreibung einzuweisen. Entsprechende Nachweise über die Einweisung sind auf Anfrage der DB InfraGO AG vorzulegen. - Die Reinigungsarbeiten sind grundsätzlich wassersparend durchzuführen. Alle anfallenden Reinigungsmittel und Reinigungsschlämme müssen aufgefangen werden. - Es ist sicherzustellen, dass keine Reinigungschemikalien und anfallende Reinigungsschlämme in den Schotterkörper oder den Oberboden sickern. - Die maximal mitgeführte Menge von Reinigern und Wasser zur Neutralisation beträgt in Summe maximal 220 Liter pro Einsatzstelle. - Die Auftraggeber und Verfahrensanwender unterstützen die stichprobenhafte Auditierung der Reinigungsverfahren durch Beistellung geeigneter qualifizierter Mitarbeiter-Innen von Seiten des ausführenden Unternehmens oder Zugangsberechtigten. - Die verwendeten Absorptionstextilien müssen mindestens die eingesetzte Flüssigkeitsmenge vollständig binden können und eine nachweisliche Absorptionsleistung von mindestens 5 l/m² haben.