--- domain: "regulierung" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regulierung", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "inb", "inb-2026", "regulierung", "recht"] owners: [] contact: "einfachbahn@deutschebahn.com" component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" source_version: "" meta_fingerprint: "" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf" part: "Rechte und Pflichten des ZB oder des einbezogenen EVU" kind: "chunk" parent_url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf" parent_hash: "f87111b87d53d1f1" section: "Rechte und Pflichten des ZB oder des einbezogenen EVU" ziffer: "" chunk_index: 127 chunk_fingerprint: "deab492aec4556f3" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" review_notes: "" content_hash: "60954618a58c71c4" --- > Kontext: inb 2026 hauptdokument > Rechte und Pflichten des ZB oder des einbezogenen EVU ## **Rechte und Pflichten des ZB oder des einbezogenen EVU** Die Benutzung des von der DB InfraGO AG betriebenen Schienennetzes und die Nutzung von Kapazitäten in von ihr betriebenen Serviceeinrichtungen setzt – neben den Regelungen der Ziffer 3.2 – folgendes voraus: **==> picture [10 x 12] intentionally omitted <==** - Der ZB oder das einbezogene EVU ist verpflichtet, das nach Maßgabe des ENV und / oder ENV-SE bzw. SNV vereinbarte Infrastrukturnutzungsentgelt zu zahlen. **==> picture [10 x 12] intentionally omitted <==** - Der ZB oder das einbezogene EVU muss nach den INB sowie nach Maßgabe eines ENV zur Benutzung und / oder nach Maßgabe eines ENV-SE bzw. nach Maßgabe eines SNV zur Nutzung berechtigt sein. **==> picture [9 x 12] intentionally omitted <==** - Ist ein ENV-SE für mehr als eine Netzfahrplanperiode geschlossen, muss der ZB oder das einbezogene EVU zusätzlich zu dem laufenden ENV-SE nach Maßgabe der jeweils aktuellen INB und des jeweils aktuellen Grundsatz-INV zur Benutzung berechtigt sein. Die jeweils vereinbarte Funktionalität – mit Ausnahme der Produktkategorie – sowie sonstige Einstufung des vertragsgegenständlichen Nutzungsobjekts bleiben im Verhältnis zum Vertragspartner des ENV-SE verbindlich. Die DB InfraGO AG behält sich vor, Gleise auch während eines langlaufenden ENV-SE umzukategorisieren, wenn der Ist-Zustand vom Soll-Zustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abweicht. Kündigungsrechte des ZB gem. § 8 Abs. 3 G-INV und der DB InfraGO AG nach Ziffer 3.3.4.4.4 sowie etwaige erforderliche Anpassungen aufgrund Änderung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) bleiben unberührt. INB 2026, Redaktionsstand 11.06.2026 51 **==> picture [10 x 11] intentionally omitted <==** - Der ZB oder das einbezogene EVU muss eine geltende Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 3.2.5 bei der Benutzung der Schienenwege und / oder der Nutzung von Kapazitäten in Serviceeinrichtungen bzw. der Nutzung von Personenbahnhöfen der DB InfraGO AG vorhalten. **==> picture [10 x 11] intentionally omitted <==** - Der ZB oder das einbezogene EVU ist für die Sicherheit seines Betriebs verantwortlich. Dies beinhaltet u. a. Folgendes: - Der ZB oder das einbezogene EVU ist verpflichtet, den für die Benutzung der von der DB InfraGO AG betriebenen Schienenwege und / oder der Nutzung von Kapazitäten in Serviceeinrichtungen und / oder Personenbahnhöfen geltenden Stand der Technik zu beachten. Der Stand der Technik ergibt sich u. a. aus dem betrieblich-technischen Regelwerk (vgl. Ziffer 3.2.1.2.1 sowie 3.2.1.2.3). - Ziffer 3.3.4.8 bleibt unberührt.