--- domain: "regulierung" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regulierung", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "inb", "inb-2026", "regulierung", "recht"] owners: [] contact: "einfachbahn@deutschebahn.com" component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" source_version: "" meta_fingerprint: "" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf" part: "Gefahrgutganzzug" kind: "chunk" parent_url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf" parent_hash: "f87111b87d53d1f1" section: "Gefahrgutganzzug" ziffer: "" chunk_index: 357 chunk_fingerprint: "deab492aec4556f3" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" review_notes: "" content_hash: "fb29f1626af1da61" --- > Kontext: inb 2026 hauptdokument > Gefahrgutganzzug ## **Gefahrgutganzzug** Das Marktsegment Gefahrgutganzzug umfasst alle Trassennutzungen, bei denen der jeweilige Zug ausschließlich gefährliche Güter nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz und der darauf basierenden Verordnung GGVSEB (einschließlich dem RID) transportiert, vergleiche Richtlinie 402.0202A1 vgl. **Anlage 3.2.1.2.2** und bei denen der jeweilige Zug auf einer Trasse weiter als 75 km fährt oder eine Wagenzuglänge von über 370 Metern aufweist und das Wagenzuggewicht 3000 Tonnen nicht überschreitet. Ist eine Trasse nicht für einen Gefahrgutganzzug vereinbart, nutzt der ZB oder das einbezogene EVU die Trasse jedoch tatsächlich mit einem Gefahrgutganzzug, so schuldet er für diese Trasse ein erhöhtes Trassenentgelt in Höhe des Zweifachen des Entgelts für die Trasse im Marktsegment Gefahrgutganzzug, es sei denn, der ZB hat dies nicht verschuldet und weist dies der DB InfraGO AG nach. Diese Regelungen betreffen nicht die Änderung oder Stornierung des ENV hinsichtlich des beförderten Guts. Für die Zulässigkeit und Bepreisung solcher vereinbarter Änderungen / Teilstornierungen gelten die Regelungen in Ziffer 5.6.1. Weitere Marktsegmente für den Gefahrgutganzzug - „zeitliche Flexibilität“ ( _**Gefahrgutganzzug**_ **Z-Flex** ) oder - „räumliche Flexibilität“ ( _**Gefahrgutganzzug**_ **R-Flex** ) - „sehr hohe Priorität“ ( _**Gefahrgutganzzug**_ **Express** ) oder - „hohe Priorität“ ( _**Gefahrgutganzzug**_ **Schnell** ) - „zeitliche Flexibilität“ und „sehr hohe Priorität“ ( _**Gefahrgutganzzug**_ **Z-Flex Express** ) - „räumliche Flexibilität“ und „sehr hohe Priorität“ ( _**Gefahrgutganzzug**_ **R-Flex Express** - „zeitliche Flexibilität“ und „hohe Priorität“ ( _**Gefahrgutganzzug**_ **Z-Flex Schnell** ) - „räumliche Flexibilität“ und „hohe Priorität“ ( _**Gefahrgutganzzug**_ **R-Flex Schnell** ) Hinweise zu diesen Marktsegmenten und zum Anmeldeprozedere siehe Ziffer 5.3.4.6, Ziffer 5.3.4.7, Ziffer 5.3.4.8 bzw. Ziffer 5.3.4.9. Ein Gefahrgutganzzug ist bei der Trassenanmeldung gemäß Ziffer 4.7.2 zu kennzeichnen. **==> picture [34 x 10] intentionally omitted <==**