--- domain: "regelwerk" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regelwerk", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "regelwerk", "netzzugang", "2026"] owners: [] component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13175504/4c60f4cb97b9768585ef4abe80198b96/Ril-402-0211-INB-2026-data.pdf" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" content_hash: "2fd48d104d0bb551" contact: "einfachbahn@deutschebahn.com" meta_fingerprint: "20eb40b2b0c479a8" --- Richtlinie Bahnbetrieb Trassenmanagement ETCS-Zugkategorie eingeben 402.0211 Seite 1 Fachautor: I.NMF 24; Volker Butzbach; Tel.: (955) 31954 Gültig ab 15.12.2019 1 Allgemeines (1) Für das Tunnelbegegnungsverbot ist es erforderlich, aus Gründen des Brand- und Katastrophenschutzes in Tun- neln und aus aerodynamischen Gründen signaltechnisch sicher in Tunneln ab 1000m Länge mögliche Begegnun- gen und Überholungen von Reise- und Güterzügen fest- zustellen und auszuschließen. In Tunneln bis 1000m Länge kommen ggf. Geschwindig- keitsrestriktionen zum Tragen, die systemseitig (im Tun- nelbegegnungsverbotsystem) hinterlegt werden. (2) Aus Sicherheitsgründen müssen Begegnungen- und Überholungen von Reise- und Güterzügen in den zwei- gleisigen Tunneln der Strecke Erfurt -Nürnberg zwischen den Betriebsstellen Bf. Unterleiterbach und Bf. Erfurt Hbf ausgeschlossen bzw. eingeschränkt werden. (3) Züge, die sowohl Reisende befördern, als auch Güterwa- gen beinhalten, dürfen auf der Strecke Erfurt -Nürnberg zwischen den Betriebsstellen Erfurt und Unterleiterbach nicht verkehren (z.B. Autoreisezüge, Rollende Landstraße, Militärzüge mit Personentransport). (4) Alle Züge, die auf der Strecke nach (2) verkehren, müssen einer Zugart (ETCS-Zugart) zugeordnet werden, damit das Tunnelbegegnungsverbot systemtechnisch umgeset zt werden kann: - Mit Reisenden besetzte Züge werden der ETCS-Zugart „Reisezug“ zugeordnet, - Züge, die Güterwagen beinhalten, werden der ETCS-Zugart „Güterzug“ zugeordnet, - Züge die nicht mit Reisenden besetzt sind und keine Güterwagen beinhalten (z.B. Leerre ise- züge, Lokfahrten, Fahrten mit Nebenfahrzeu- gen, Mess - und Wartungsfahrten) , werden grundsätzlich der ETCS-Zugart „Reisezug“ zu- geordnet, sofern nicht Absatz 6 zutrifft. (5) Die für den betroffenen Zug zutreffende Zugart ist im An- hang 1 dieses Moduls aufgeführt. (6) Die ETCS-Zugart wird – sofern nicht fest im ETCS - Fahrzeuggerät einprogrammiert - vor Abfahrt des Zuges in das Fahrzeuggerät eingegeben. Das EVU teilt daher dem zuständigen Personal die zutreffende ETCS-Zugart mit. Definition Anwendungs- bereich Ausgeschlos- sene Züge Zuordnung nach ETCS-Zugart 402.0211A01 Eingabe der ETCS-Zugart