--- domain: "regulierung" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regulierung", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "inb", "inb-2027", "regulierung", "recht"] owners: [] contact: "einfachbahn@deutschebahn.com" component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" source_version: "" meta_fingerprint: "" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13699988/13d9653e5cf72f79e4274a1459aef98c/INB-2027-Anlage-5-7-2-1-data.pdf" part: "4 Kodierprinzip" kind: "chunk" parent_url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13699988/13d9653e5cf72f79e4274a1459aef98c/INB-2027-Anlage-5-7-2-1-data.pdf" parent_hash: "5a400e356df803bb" section: "4 Kodierprinzip" ziffer: "" chunk_index: 8 chunk_fingerprint: "deab492aec4556f3" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" review_notes: "" content_hash: "4b3640be1b98e503" --- > Kontext: inb 2027 anlage 5 7 2 1 > 4 Kodierprinzip ## **4 Kodierprinzip** - * - **Verspätungs-** (1) Kodiert werden Zusatzverspätungen anhand vorgegebener Verspätungsgrün* **gründe und** de. Eine Rückverfolgung der Entstehung unter Beachtung einer störungsaus* **Tatsachenbe-** lösenden Ursache (Kausalkette) findet nicht statt. * **zug** * - Wirken Störungen nach einem eingetretenen Ereignis fort, kann im zeitlichen Verlauf ein anderer Umstand verspätungsbegründend werden. Ändert sich * * - der Zustand oder greifen neue betriebliche Prozesse, und sind für diese eige* - ne Kodierungen vorgesehen, sind sie diesen Umständen entsprechend anzu* - wenden. * - **Zuordnung** (2) Als Verspätungsgrund wird der im Bahnbetrieb unmittelbar auf den Zug wir* kende, die Zusatzverspätung auslösende Umstand erfasst und der Zusatzver* spätung zugeordnet. * - **Zuschreibung** (3) Gemäß ihrer Zuständigkeit für gestörte oder in ihrer Funktion oder Verfügbar* keit eingeschränkte Anlagen, Fahrzeuge und Prozesse, wird den am Betrieb * Beteiligten die Zusatzverspätung entsprechend zugeschrieben. Liegt die Zu* ständigkeit nicht bei einer am Bahnbetrieb beteiligten Stelle, werden Zusatz* verspätungen auch den dafür vorgesehenen neutralen Gründen zugeschrie* ben. * * - **Kodierliste** (4) Eine Übersicht der Kodierungen wird mit der Kodierliste gegeben. Ergänzen* **und Leitfaden** de Hinweise und Vorgaben zur Kodierung enthält der Leitfaden für die Zuord* nung von Verspätungskodierungen. * - **Von Störun-** (5) Züge sind unmittelbar von einer Störung betroffen, wenn ihr geplanter Lauf* **gen betroffene** weg über den Störungsort führt oder betriebliche Regelungen diesen Laufweg * **Züge** vorsehen. Ihre Zusatzverspätungen werden auf den am Störungsort wirken* den Verspätungsgrund kodiert. * * - **Züge im räum-** (6) Andere Züge, die im räumlichen Umfeld der Störung aufgrund daraus folgen* **lichen Umfeld** der Zugfolgeregelungen Zusatzverspätungen erhalten, werden nicht mit dem * am Störungsort wirkenden Umstand kodiert, sondern mit Zugfolgekodierun* gen. * - **Zuordnung** (7) Zusatzverspätungen werden vor dem Störungsort oder bis zum Ende der Um* **zum Stö-** fahrung des Störungsortes dem primären Grund zugeordnet. Dazu gehören * **rungsort** mit ihr zusammenhängende Zusatzverspätungen durch * * - 1. Staueffekte vor oder am Störungsort, * 2. das, auch weiträumige, Zurückhalten von Zügen, * * - 3. Abstellen von Zügen vor oder am Störungsort, auch wenn es vorsorglich * - angeordnet wird, * - 4. Umleitungen einschließlich der Übermittlung von Fahrplan-Mitteilungen, * * - 5. besondere betriebliche Verfahren wie z.B. Gleiswechselbetrieb, * - Umleiten unter erleichterten Bedingungen, Fahrten auf besonderen * - Auftrag usw. * - Zusatzverspätungen, die nach Umfahrung des Störungsortes bei der Rück* führung auf den planmäßig vorgesehenen Fahrweg entstehen, werden dem * primären Grund zugeordnet. * * - Nach dem Passieren des Störungsortes entstehende Zusatzverspätungen * - werden den sekundären Verspätungsgründen zugeordnet. * Wirken erneute Störungen auf den Zug, sind die Zusatzverspätungen diesen * Verspätungsgründen zuzuordnen. Gültig ab: 14.12.2025 **Kodierung der Zusatzverspätungen** **420.9001 Seite 5** |*|(8)|Treten auf Umleitungsstrecken durch dort wirkende Störungen weitere Zu-|**Umleitungs-**| |---|---|---|---| |*||satzverspätungen auf, werden diese nicht mit dem die Umleitung auslösenden|**strecken**| |*||Umstand kodiert. Es werden dann die primären Gründe der auf der Umlei-|| |*||tungsstrecke zusätzlich wirkenden Störungen kodiert.|| |*
*
*
*||Treten bei der Anwendung des Verfahrens „Umleiten unter erleichterten Be-
dingungen“ Zusatzverspätungen auf, werden diese dem störungsauslösenden
Umstand zugeordnet.|| |*|(9)|Die Zuordnung der Zusatzverspätungen zur auslösenden Störung erfolgt so|**Störungsende**| |*||lange, bis Staueffekte beseitigt sind und geplante Trassen wieder uneinge-|| |*||schränkt belegt werden können. Sie endet maximal vier Stunden nach Stö-|| |*||rungsende.|| |*
*
*|(10)|Die Übernahme eines bereits verspäteten Zuges beim Netz- bzw. Grenz-
übergang ist keine Zusatzverspätung.|**Netz- und**
**Grenzübergang**| |*|(11)|Ist eine Zusatzverspätung auf verschiedene primäre Ereignisse zurückzufüh-|**Splittung**| |*||ren und ist eine zeitliche Zuordnung der Ereignisse möglich, sind die ent-|| |*||standenen Zusatzverspätungen entsprechend aufzuteilen (zu splitten).|| |*
*
*|(12)|Zusatzverspätungen infolge gefährlicher Ereignisse (Kodierung 90) werden
zunächst wie Primärereignisse kodiert.|**Gefährliche**
**Ereignisse**| |*||Die Anwendung der Kodierung 90 endet, wenn die Fahrwege wieder, auch|| |*||mit Einschränkungen, befahren werden können. Die Maßnahmen des Not-|| |*||fallmanagements und Untersuchungen vor Ort müssen abgeschlossen sein.|| |*||Danach weiterhin auftretende Zusatzverspätungen werden mit dem Ver-|| |*||spätungsgrund kodiert, der das gefährliche Ereignis ausgelöst hat.|| |*
*
*
*|(13)|Zusatzverspätungen, die bei Zugfahrten zu Erkundungszwecken im Rahmen
des Großstörungsmanagements auftreten, werden mit dem ereignisauslö-
senden Primärgrund kodiert.|**Großstörungen**| |*|(14)|Die fachlich regelwerksverantwortliche Stelle muss ergänzenden Regelungen|**Ergänzende**| |*||zustimmen und diese bekanntgeben.|**Regelungen**| |*|||| |*
*|**5 **|**Kodierprozess**|| |*|(1)|Der Kodierprozess erstreckt sich über die Prozessphasen Erstkodierung,|**Prozesspha-**| |*||Validierung und Umkodierung. Er beginnt mit dem im Leitsystem dokumen-|**sen**| |*||tierten Entstehungszeitpunkt einer Zusatzverspätung. Mit Ablauf des darauf-|| |*||folgenden 12. Tages endet der Kodierprozess. Eine Änderung der Kodierung|| |*||im Leitsystem ist dann nicht mehr möglich.|| |*
*
*
*||Die Umkodierung umfasst die Antragstellung und die Antragsbearbeitung.
Zur Antragsbearbeitung gehören die Prüfung, die Stellungnahme und die
Entscheidung.|| |*|(2)|Während des Kodierprozesses sind zuglaufbezogene Daten im Leitsystem|**Daten im Leit-**| |*||der Disposition der DB InfraGO AG verfügbar. Sie können von den dafür be-|**system**| |*||rechtigten Nutzern eingesehen werden.|| |*
*
*
*|(3)|Den am Betrieb Beteiligten werden von der DB InfraGO AG nach Abschluss
der Validierungsphase mittels des DV-Systems KODA Informationen zum
Status der sie betreffenden Kodierungen zur Verfügung gestellt.|**DV-System**
**KODA**| |*||Sie können im DV-System KODA im jeweils zugewiesenen Rahmen, Anträge|| |*||auf Umkodierung stellen, Informationen und Anlagen einreichen sowie Be-|| |*||wertungen und Stellungnahmen abgeben.|| Gültig ab: 14.12.2025 **Kodierung der Zusatzverspätungen** **420.9001 Seite 6** Die BZ bearbeitet die Anträge und Stellungnahmen und kommuniziert die * Entscheidung im DV-System KODA. Weitere Einzelheiten können in den Be* nutzerhinweisen zu diesem DV-System geregelt sein. *