--- domain: "regelwerk" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regelwerk", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "regelwerk", "betrieblich-technisch"] owners: [] component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13174910/5117a71e12e0ba63805007c38818395c/RIl-302-7000-INB-2026-data.pdf" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" review_notes: "" content_hash: "42d10decd0e7153c" contact: "einfachbahn@deutschebahn.com" meta_fingerprint: "395b4acb40093e35" --- Richtlinie � Signalordnung, Bahnbetrieb international 1 Grenzüberschreitende Bahnstrecken Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Luxemburg 302.7000 Seite 1 1 Allgemeines (1) Zwischen den Schienennetzen von Deutschland und Luxemburg gibt es zur- Anzahl zeit eine grenzüberschreitende Strecke. (2) Die Societe Nationale des Chemins de fer Luxembourgeois (CFL) und die Infrastruktur- DB InfraGO AG betreiben diese Grenzbetriebsstrecke. betre iber 2 Struktur der Zusatzvereinbarung (1) Die Zusatzvereinbarung zwischen der CFL und der DB Netz AG wird als Re- RöB gelung der örtlichen Besonderheiten (RöB) bezeichnet. (2) Die Nutzungsvorgaben für EVU im Sinne des betrieblich-technischen Regel- Gemeinsame werks wird als Gemeinsame Schnittstelle für EVU bezeichnet und als Zusatz Schnittstelle 302.7201201 veröffentlicht. 3 Geografische Übersicht Grenzbetriebsstrecken mit Luxemburg Karte: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 4 Übersicht der Zusatzbestimmungen 1 Igel - Wasserbillig 302.7001 Regelung der örtlichen Besonderheiten auf der Grenzstrecke Igel - Wasserbillig 1 302.7201201 Gemeinsame Schnittstelle für EVU ____ I □ Fachautor: I.IBB 34; Daniel Müller; Tel.: (0681) 308 3335 Gültig ab: 14.12.2025 Richtlinie Signalordnung, Bahnbetrieb international Grenzüberschreitende Bahnstrecken Regelung der örtlichen Besonderheiten auf der Grenzstrecke Igel- Wasserbillig 302.7201Z01 Seite 1 Fachautor: I.IBB 34; Daniel Müller; Tel.: 0681 308 3335 Gültig ab: 14.12.2025 1 Geschäftsführung Die Geschäftsführung für die gemeinsame Schnittstelle für EVU haben: DB InfraGO AG Region Mitte und Betrieb Netz Koblenz Frankenstraße 1-3 D-56068 Koblenz Société Nationale des Chemins de Fer Luxembourgois Direction Gestion Infrastructure Cellule d’Assistance QSE 16, boulevard d´Avranches L-1018 Luxembourg 2 Gemeinsame Schnittstelle für EVU siehe folgende Seiten Regionalbereich Mitte Direction Gestion Infrastructure Anlage 3 Gemeinsame Schnittstelle für EVU Neuausgabe gültig ab 14.12.2025 Geschäftsführende Stellen DB InfraGO CFL DB InfraGO Betrieb Netz Koblenz I.NB-MI-N-KO Frankenstraße 1 – 3 D-56068 Koblenz  +49 160 9747 5017 Société Nationale des Chemins de Fer Luxembourgeois Direction Gestion Infrastructure Cellule d’Assistance QSE – GI/QSE-GAT 16, boulevard d‘Avranches B.P. 1803 L-1018 Luxembourg  +352 2489 3476 Diese gemeinsame Schnittstelle ist zugänglich zu machen:  den Eisenbahninfrastrukt urunternehmen welche die Grenzstrecke befahren;  den Eisenbahnverkehrsunt ernehmen welche die Grenzstrecke befahren. Nachweis der Bekanntgaben Lfd. Nr Kurzer Inhalt Gültig ab Bemerkungen In die Richtlinie eingearbeitet (Namenszeichen und Datum) 1 Neuausgabe 14.12.2025 Diese Anlage 3 Gemeinsame Schnittstelle für EVU ersetzt die ehemalige Anlage 3 vom 12.06.2022. Das Urheberrecht an dieser Vereinbarung (Papier- oder Softwareversion) haben die DB InfraGO und die CFL, Direction Gestion Infrastructure. Jegliche Formen der Vervielfältigung oder der Weitergabe an Dritte bedürfen der Zustimmung der DB InfraGO und der CFL, Direction Gestion Infrastructure. 1. ALLGEMEINES 1 1.1. Gegenstand 1 1.2. Rechtsvorschriften 1 2. GLEICHWERTIGKEIT DER BEGRIFFE 1 3. BESCHREIBUNG DER GRENZSTRECKE 2 3.1. Grenzstrecke und Grenzbahnhöfe 2 3.1.1. Eisenbahnverbindung 2 3.1.2. Grenzbahnhöfe 2 3.1.3. Grenzstrecke 2 3.1.4. Ortsfeste Signale auf dem Gebiet der Betriebsführung des anderen EIU 3 3.1.5. Staatsgrenze 3 3.2. Elektrischer Zugbetrieb 3 3.2.1. Ausrüstung 3 3.2.2. Systeme 3 3.2.3. Trennstelle 3 3.2.4. El-Signale 4 3.2.5. Lagepläne 4 3.3. Betriebsführung 4 3.4. Betriebssprache Fehler! Textmarke nicht definiert. 3.5. Streckendaten 4 3.5.1. Telekommunikationseinrichtungen 4 3.5.2. Zugsicherungssystem 5 3.5.3. Kilometerwechsel: 5 3.5.4. Streckenklasse 6 3.5.5. Lichtraumprofil: 6 4. VORÜBERGEHENDE LANGSAMFAHRSTELLEN, STELLEN MIT BESONDERER BETRIEBLICHER REGELUNG UND ANDERE BESONDERHEITEN 6 4.1.1. Verständigung des Zugpersonals 6 4.1.2. Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit 6 4.1.3. Räumen der Grenzstrecke 6 4.1.4. Nachschiebeverbot 6 4.1.5. Zugsignale 6 4.2. Kurzfristige Fahrplanmitteilungen 7 4.2.1. Wann 7 Gemeinsame Schnittstelle für EVU Neuausgabe - 14.12.2025 1 1. Allgemeines 1.1. Gegenstand Diese gemeinsame Schnittstelle enthält die Informationen (Vorgaben) der Infrastrukturbetreiber an die Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Benutzung der Grenzstrecke. 1.2. Rechtsvorschriften Grundsätzlich gelten im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr die Rechtsvorschriften des Staates und die Richtlinien und Anweisungen über die Betriebsführung und die Sicherheitsbestimmungen des Vertragspartners, dessen Infrastruktur genutzt wird. 2. Gleichwertigkeit der Begriffe bei der DB InfraGO bei den CFL Lageplan plan de situation-si gnalisation (PSS) Zentralschaltstelle (Zes) Central sous-stations (CSS) Streckenfernsprechverbindung (Fs-Verbindung) téléphone de la voie Räumungsprüfung contrôle du dégagement Einzelräumungsprüfung Räumungsprüfung auf Zeit Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) gestionnaire de l’infrastructure (GI) Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) entreprise ferroviaire (EF) Betriebszentrale (BZ) Supervision Trafic (EI-ST) Fahrdienstleiter (Fdl) Traffic Controller / Safet y Controller Fahren auf Sicht marche à vue Kleinwagen (Kl) véhicule secondaire (VS) Kilometerpunkt (km) point kilométrique (pk) Beförderungsanordnung Avis de Transport Exceptionnel (ATE) Betriebs- und Bauanweisung (Betra) Avis de Travaux (ATRA) La tableau RAL Fahren auf Gegengleis mit ZS 6 circulation à contre-sens (CCS) Gemeinsame Schnittstelle für EVU Neuausgabe - 14.12.2025 2 bei der DB INFRAGO bei den CFL Gegengleis voie du contre-sens Grenzstreckenabschnitt section frontière Betriebstelle poste d’exploitation Zugnummermeldeanlage (ZNL) dispositif optique d’annonce du numéro des trains Triebfahrzeugführer (Tf) conducteur Zugbegleiter personnel d’accompa gnement Zugpersonal personnel des trains Gleissperrung - voie de travail - voie de secours - barra ge de la voie Sperrfahrt - Mouvement de travaux (MOTRA) - Convoi de secours 3. Beschreibung der Grenzstrecke1 3.1. Grenzstrecke und Grenzbahnhöfe 3.1.1. Eisenbahnverbindung Der Eisenbahngrenzübergang Igel - Wasserbillig ist Teil der Eisenbahnstrecke (Strecke 3 CFL/Strecke 3140 DB), die Deutschland mit Luxemburg verbindet. 3.1.2. Grenzbahnhöfe Die Grenzbahnhöfe sind der Bahnhof (Bf) Igel (DB InfraGO) und der Bf Wasserbillig (CFL). 3.1.3. Grenzstrecke Grenzstrecke ist der Streckenabschnitt zwischen den Einfahrsignalen F und FF, km 18,237 (DB InfraGO), des Bf Igel und den Einfahrsignalen J390, pk 37,325 (CFL) bzw. J380, pk 37,357 (CFL), des Bf Wasserbillig. Der Streckenabschnitt Wasserbillig – Igel ist zweigleisig. 1 Sämtliche pk/km Angaben beziehen sich auf die von den jeweiligen EIU in ihren Signal-/Lageplänen angegebenen Werte. Gemeinsame Schnittstelle für EVU Neuausgabe - 14.12.2025 3 3.1.4. Ortsfeste Signale auf dem Gebiet der Betriebsführung des anderen EIU Auf dem Gebiet der CFL sind folgende Signale der DB InfraGO aufgestellt:  Fahrleitungssignale El 3 [pk 37,160 (CFL)] bzw. km 37,157 (CFL), El 4 [pk 37,399 (CFL)] Auf dem Gebiet der DB InfraGO sind folgende Signale der CFL aufgestellt:  Vorsignalbalken  Vorsignale Aj 390 und Aj 380 [km 18,186 (DB InfraGO)]  Fahrleitungssignale ESFAp/TA [km 18,859 (DB InfraGO)]  GSM-R Tafeln RF 34a [km 19,035 (DB InfraGO)]  Vorsignalwiederholer Rj 390 [km 19,069 (DB InfraGO) und Rj 380 [km 19,073 (DB InfraGO)]  ESFAp/TE [km 19,118 (DB InfraGO)]. 3.1.5. Staatsgrenze Die Staatsgrenze befindet sich in km 19,163 (DB InfraGO) = pk 37,443 (CFL). 3.2. Elektrischer Zugbetrieb 3.2.1. Ausrüstung Die Grenzstrecke Wasserbillig - Igel ist elektrifiziert. 3.2.2. Systeme In der Oberleitung ist :  im Bereich der DB InfraGO eine Wechselspannung von 15000 Volt, 16,7 Hertz,  im Bereich der CFL eine Wechselspannung von 25000 Volt, 50 Hertz. 3.2.3. Trennstelle Die Systeme der DB InfraGO und der CFL werden an einer Trennstelle in km 19,163 (DB InfraGO) / pk 37,443 (CFL) getrennt. Es obliegt den auf der Grenzstrecke verkehrenden EVU’s, Maßnahmen zu ergreifen um insbesonders beim Heranfahren an die Halt zeigenden Hauptsignale (SFP) J390 respektiv J380 ein Liegenbleiben innerhalb der Trennstelle auszuschließen. Gemeinsame Schnittstelle für EVU Neuausgabe - 14.12.2025 4 3.2.4. El-Signale Die Trennstelle ist durch Fahrleitungssignale der DB InfraGO bzw. der CFL gekennzeichnet. 3.2.5. Lagepläne Der Lageplan des benachbarten Grenzbahnhofs liegt in Wasserbillig bzw. Karthaus auf. 3.3. Betriebsführung Grenze der Betriebsführung ist gleich der Staatsgrenze [km 19,163 (DB InfraGO) = pk 37,443 (CFL)]. Die Betriebsführung erfolgt grundsätzlich durch:  DB InfraGO von Igel bis zur Grenze der Betriebsführung;  CFL von Wasserbillig bis zur Grenze der Betriebsführung. 3.4. Anzuwendende Sprache 3.4.1. Betriebssprache Für die Grenzstrecke gilt Deutsch als Betriebssprache. 3.4.2. Vordrucke Auf der Grenzstrecke werden schriftliche Befehle an Züge und andere Vordrucke in deutscher Ausführung für alle grenzüberschreitenden Züge eingesetzt. Ab Fahrplanwechsel am 14.12.2025 sind die europaweit einheitlichen Befehle 1 bis 9 anzuwenden. 3.5. Streckendaten  Streckengeschwindigkeit: 80 km/h / 90 km/h  Bremsweg: - 1000 m CFL - 1000 m DB InfraGO  maßgebende Neigung: - 2 ‰ CFL - 2,5 ‰ DB InfraGO. 3.5.1. Telekommunikationseinrichtungen Auf der Grenzstrecke Wasserbillig - Igel sind folgende Telekommunikationsverbin- dungen eingerichtet:  Zugfunkeinrichtungen: — DB InfraGO: Digitaler Zugbahnfunk (GSM-R) Gemeinsame Schnittstelle für EVU Neuausgabe - 14.12.2025 5 Registrierung im Nachbarnetz ist in Richtung Wasserbillig - Igel km 19,035 (DB InfraGO). — CFL: Digitaler Zugbahnfunk (GSM-R) Registrierung im Nachbarnetz ist in Fahrtrichtung Igel – Wasserbillig km 19,035 (DB InfraGO) Die Triebfahrzeugführer werden durch Tafeln am Gleis auf die jeweilige Betriebsart GSM-R hingewiesen.  Fernsprechverbindung (téléphone d’alarme) zur Zentralschaltstelle Luxemburg (CSS) auf dem Streckenabschnitt Bundesgrenze – Wasserbillig;  GSM-R Rückfalltelefon: Karthaus: +49 151 27402626 Wasserbillig: +352 4990 3131  Signalfernsprecher: an den Einfahrsignalen J 390 und J 380 Bf Wasserbillig, mit Verbindung zum Fdl Bf Wasserbillig;  GSM-R-Gerät (OPH) für den Fahrdienstleiter Wasserbillig: Das Gerät dient zur Verständigung des Traffic Controller / Safety Controller mit den Zügen, insbesondere im Gefahrenfall auf dem deutschen Teil der Grenzstrecke zur Abgabe eines Nothaltauftrages und ist gemäß 8.12.3 zu benutzen. Desweiteren dient das Gerät als Zugmeldeleitung zwischen den Stellwerken Karthaus und Wasserbillig. 3.5.2. Zugsicherungssysteme ETCS geführte Fahrzeuge - Transition Deutschland - Luxemburg:  PZB 90 der DB InfraGO im Regelgleis bis zum Signal J390 (pk 37,325), Aufnahme in ETCS L1 FS (CFL).  PZB 90 der DB InfraGO im Gegengleis bis zum Signal J380 (pk 37,357), Aufnahme in ETCS L1 FS (CFL). - Transition Luxemburg - Deutschland:  ETCS L1 FS (CFL) im Regelgleis bis zur Balisengruppe BG 3696 (pk 37,279) bzw. im Gegengleis bis zur Balisengruppe BG 3697 (pk 37,279); Aufnahme in PZB 90 (DB InfraGO). 3.5.3. Kilometerwechsel: km 19,163 [von (Ehrang) – Igel beginnend] entspricht pk 37,443 [von (Luxemburg) – Wasserbillig beginnend]. Gemeinsame Schnittstelle für EVU Neuausgabe - 14.12.2025 6 3.5.4. Streckenklasse D4 3.5.5. Lichtraumprofil: Tafel 12, 13, 14 nach RIV 2000; kombinierter Ladungsverkehr: P/C 70; P 390; C 390. 4. Vorübergehende Langsamfahrstellen, Stellen mit besonderer betrieblicher Regelung und andere Besonderheiten 4.1.1. Verständigung des Zugpersonals Das Zugpersonal wird entsprechend den Bestimmungen der EIU verständigt (La, Tableau RAL und schriftlicher Befehl). 4.1.2. Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit Wird auf der Grenzstrecke infolge der Bauart der Fahrzeuge oder anderer Ursachen eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit eines Zuges erforderlich, verständigen die Fdl Wasserbillig bzw. Karthaus grenzüberschreitende Züge nach den Bestimmungen ihres EIU [Fahrplan-Mitteilung (DB InfraGO) bzw. zweisprachiger (deutsch/französisch) schriftlicher Befehl (CFL)]. 4.1.3. Räumen der Grenzstrecke Kann ein EVU die Grenzstrecke nicht fristgerecht gemäß Zugtrassenvereinbarung räumen, haben die EIU ein umfassendes Dispositions- und Anweisungsrecht. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. 4.1.4. Nachschiebeverbot Außer beim Hereinholen von liegengebliebenen Zügen oder Zugteilen ist das Nachschieben verboten. 4.1.5. Zugsignale An grenzüberschreitenden Zügen sind folgende Arten zugelassen: Gemeinsame Schnittstelle für EVU Neuausgabe - 14.12.2025 7  als Spitzensignal: die Züge führen das Nachtzeichen des Spitzensignals (drei weiße Lichter) auch am Tag  als Schlußsignal (Tages- und Nachtzeichen) am letzten Fahrzeug: zwei rote Lichter oder zwei rückstrahlende viereckige rot-weiße Tafeln. Eine Tafel oder ein Licht dürfen führen: Lokomotivzüge (auch einzeln fahrende Lokomotiven), Arbeitszüge und Nebenfahrzeuge. 4.2. Kurzfristige Fahrplanmitteilungen 4.2.1. Wann Dem Zugpersonal werden kurzfristige Abweichungen vom gültigen Fahrplan sowie Ergänzungen des Fahrplans auf der Grenzstrecke nach den Bestimmungen der betriebführenden EIU bekanntgegeben [Fahrplan-Mitteilung (DB InfraGO) bzw. zweisprachiger (deutsch/französisch) schriftlicher Befehl (CFL)]. Gemeinsame Schnittstelle für EVU Neuausgabe - 14.12.2025 8 Bearbeitung DB InfraGO : Guido MORBE Datum : Unterschrift : CFL : Marc JOHANNS Datum : Unterschrift : Prüfung DB InfraGO : Gabriele MEHL Datum : Unterschrift : CFL : Gilles PIERRARD Datum : Unterschrift : Freigabe Koblenz, den Luxemburg, den für die DB InfraGO Frank JUNK für die CFL Direction Gestion Infrastructure Marc HOFFMANN