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> Kontext: inb 2026 anlage 5 7 2 1 > 4 Kodierprinzip
## **4 Kodierprinzip**
- *
- **Verspätungs-** (1) Kodiert werden Zusatzverspätungen anhand vorgegebener Verspätungsgrün* **gründe und** de. Eine Rückverfolgung der Entstehung unter Beachtung einer störungsaus* **Tatsachenbe-** lösenden Ursache (Kausalkette) findet nicht statt. * **zug** *
- Wirken Störungen nach einem eingetretenen Ereignis fort, kann im zeitlichen Verlauf ein anderer Umstand verspätungsbegründend werden. Ändert sich * *
- der Zustand oder greifen neue betriebliche Prozesse, und sind für diese eige*
- ne Kodierungen vorgesehen, sind sie diesen Umständen entsprechend anzu*
- wenden. *
- **Zuordnung** (2) Als Verspätungsgrund wird der im Bahnbetrieb unmittelbar auf den Zug wir* kende, die Zusatzverspätung auslösende Umstand erfasst und der Zusatzver* spätung zugeordnet. *
- **Zuschreibung** (3) Gemäß ihrer Zuständigkeit für gestörte oder in ihrer Funktion oder Verfügbar* keit eingeschränkte Anlagen, Fahrzeuge und Prozesse, wird den am Betrieb * Beteiligten die Zusatzverspätung entsprechend zugeschrieben. Liegt die Zu* ständigkeit nicht bei einer am Bahnbetrieb beteiligten Stelle, werden Zusatz* verspätungen auch den dafür vorgesehenen neutralen Gründen zugeschrie* ben. * *
- **Kodierliste** (4) Eine Übersicht der Kodierungen wird mit der Kodierliste gegeben. Ergänzen* **und Leitfaden** de Hinweise und Vorgaben zur Kodierung enthält der Leitfaden für die Zuord* nung von Verspätungskodierungen. *
- **Von Störun-** (5) Züge sind unmittelbar von einer Störung betroffen, wenn ihr geplanter Lauf* **gen betroffene** weg über den Störungsort führt oder betriebliche Regelungen diesen Laufweg * **Züge** vorsehen. Ihre Zusatzverspätungen werden auf den am Störungsort wirken* den Verspätungsgrund kodiert. * *
- **Züge im räum-** (6) Andere Züge, die im räumlichen Umfeld der Störung aufgrund daraus folgen* **lichen Umfeld** der Zugfolgeregelungen Zusatzverspätungen erhalten, werden nicht mit dem * am Störungsort wirkenden Umstand kodiert, sondern mit Zugfolgekodierun* gen. *
- **Zuordnung** (7) Zusatzverspätungen werden vor dem Störungsort oder bis zum Ende der Um* **zum Stö-** fahrung des Störungsortes dem primären Grund zugeordnet. Dazu gehören * **rungsort** mit ihr zusammenhängende Zusatzverspätungen durch * *
- 1. Staueffekte vor oder am Störungsort, * 2. das, auch weiträumige, Zurückhalten von Zügen, * *
- 3. Abstellen von Zügen vor oder am Störungsort, auch wenn es vorsorglich *
- angeordnet wird, *
- 4. Umleitungen einschließlich der Übermittlung von Fahrplan-Mitteilungen, * *
- 5. besondere betriebliche Verfahren wie z.B. Gleiswechselbetrieb, *
- Umleiten unter erleichterten Bedingungen, Fahrten auf besonderen *
- Auftrag usw. *
- Zusatzverspätungen, die nach Umfahrung des Störungsortes bei der Rück* führung auf den planmäßig vorgesehenen Fahrweg entstehen, werden dem * primären Grund zugeordnet. * *
- Nach dem Passieren des Störungsortes entstehende Zusatzverspätungen *
- werden den sekundären Verspätungsgründen zugeordnet. * Wirken erneute Störungen auf den Zug, sind die Zusatzverspätungen diesen * Verspätungsgründen zuzuordnen.
Gültig ab: 14.12.2025
**Kodierung der Zusatzverspätungen**
**420.9001 Seite 5**
|*|(8)|Treten auf Umleitungsstrecken durch dort wirkende Störungen weitere Zu-|**Umleitungs-**|
|---|---|---|---|
|*||satzverspätungen auf, werden diese nicht mit dem die Umleitung auslösenden|**strecken**|
|*||Umstand kodiert. Es werden dann die primären Gründe der auf der Umlei-||
|*||tungsstrecke zusätzlich wirkenden Störungen kodiert.||
|*
*
*
*||Treten bei der Anwendung des Verfahrens „Umleiten unter erleichterten Be-
dingungen“ Zusatzverspätungen auf, werden diese dem störungsauslösenden
Umstand zugeordnet.||
|*|(9)|Die Zuordnung der Zusatzverspätungen zur auslösenden Störung erfolgt so|**Störungsende**|
|*||lange, bis Staueffekte beseitigt sind und geplante Trassen wieder uneinge-||
|*||schränkt belegt werden können. Sie endet maximal vier Stunden nach Stö-||
|*||rungsende.||
|*
*
*|(10)|Die Übernahme eines bereits verspäteten Zuges beim Netz- bzw. Grenz-
übergang ist keine Zusatzverspätung.|**Netz- und**
**Grenzübergang**|
|*|(11)|Ist eine Zusatzverspätung auf verschiedene primäre Ereignisse zurückzufüh-|**Splittung**|
|*||ren und ist eine zeitliche Zuordnung der Ereignisse möglich, sind die ent-||
|*||standenen Zusatzverspätungen entsprechend aufzuteilen (zu splitten).||
|*
*
*|(12)|Zusatzverspätungen infolge gefährlicher Ereignisse (Kodierung 90) werden
zunächst wie Primärereignisse kodiert.|**Gefährliche**
**Ereignisse**|
|*||Die Anwendung der Kodierung 90 endet, wenn die Fahrwege wieder, auch||
|*||mit Einschränkungen, befahren werden können. Die Maßnahmen des Not-||
|*||fallmanagements und Untersuchungen vor Ort müssen abgeschlossen sein.||
|*||Danach weiterhin auftretende Zusatzverspätungen werden mit dem Ver-||
|*||spätungsgrund kodiert, der das gefährliche Ereignis ausgelöst hat.||
|*
*
*
*|(13)|Zusatzverspätungen, die bei Zugfahrten zu Erkundungszwecken im Rahmen
des Großstörungsmanagements auftreten, werden mit dem ereignisauslö-
senden Primärgrund kodiert.|**Großstörungen**|
|*|(14)|Die fachlich regelwerksverantwortliche Stelle muss ergänzenden Regelungen|**Ergänzende**|
|*||zustimmen und diese bekanntgeben.|**Regelungen**|
|*||||
|*
*|**5 **|**Kodierprozess**||
|*|(1)|Der Kodierprozess erstreckt sich über die Prozessphasen Erstkodierung,|**Prozesspha-**|
|*||Validierung und Umkodierung. Er beginnt mit dem im Leitsystem dokumen-|**sen**|
|*||tierten Entstehungszeitpunkt einer Zusatzverspätung. Mit Ablauf des darauf-||
|*||folgenden 12. Tages endet der Kodierprozess. Eine Änderung der Kodierung||
|*||im Leitsystem ist dann nicht mehr möglich.||
|*
*
*
*||Die Umkodierung umfasst die Antragstellung und die Antragsbearbeitung.
Zur Antragsbearbeitung gehören die Prüfung, die Stellungnahme und die
Entscheidung.||
|*|(2)|Während des Kodierprozesses sind zuglaufbezogene Daten im Leitsystem|**Daten im Leit-**|
|*||der Disposition der DB InfraGO AG verfügbar. Sie können von den dafür be-|**system**|
|*||rechtigten Nutzern eingesehen werden.||
|*
*
*
*|(3)|Den am Betrieb Beteiligten werden von der DB InfraGO AG nach Abschluss
der Validierungsphase mittels des DV-Systems KODA Informationen zum
Status der sie betreffenden Kodierungen zur Verfügung gestellt.|**DV-System**
**KODA**|
|*||Sie können im DV-System KODA im jeweils zugewiesenen Rahmen, Anträge||
|*||auf Umkodierung stellen, Informationen und Anlagen einreichen sowie Be-||
|*||wertungen und Stellungnahmen abgeben.||
Gültig ab: 14.12.2025
**Kodierung der Zusatzverspätungen**
**420.9001 Seite 6**
Die BZ bearbeitet die Anträge und Stellungnahmen und kommuniziert die * Entscheidung im DV-System KODA. Weitere Einzelheiten können in den Be* nutzerhinweisen zu diesem DV-System geregelt sein. *