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> Kontext: inb 2026 anlage 5 7 2 1 > 1 Zielsetzung
|*|(23)|Ein Verspätungsdatensatz enthält Informationen zum Entstehungsort und|**Verspätungs-**|
|---|---|---|---|
|*||Entstehungszeitpunkt, zur Verspätungshöhe sowie die betroffene Zugnum-|**datensatz**|
|*||mer. Er kann ergänzt sein um die Angabe einer verursachenden Zugnummer.||
|*
*
*|(24)|Ein Verspätungsfall ist die kodierte Zusatzverspätung unabhängig von ihrem
Ausmaß.|**Verspätungs-**
**fall**|
|*|(25)|Verspätungsgründe beschreiben die im Bahnbetrieb wirkenden primären und|**Verspätungs-**|
|*||sekundären Gründe von Zusatzverspätungen. Sie werden als verspätungsbe-|**gründe**|
|*||gründender Umstand (VU) bezeichnet und als Kodierung numerisch erfasst.||
|*
*
*
*|(26)|Zugfolgeverspätungen sind allein aus der Regelung der Reihenfolge zweier
Züge entstehende Zusatzverspätungen. Sie werden mit den Kodierungen 91
und 92 erfasst.|**Zugfolgever-**
**spätung**|
|*|(27)|Zuordnen ist die Verknüpfung einer Zusatzverspätung mit einer Verspätungs-|**Zuordnung**|
|*||begründung.||
|*
*
*|(28)|Zusatzverspätung ist die am Zugbeginn oder die zwischen zwei Fahrzeit-
messpunkten entstandene Verspätung.|**Zusatzver-**
**spätung**|
|*|(29)|Zuschreiben ist die Verknüpfung einer Zusatzverspätung mit der festgelegten|**Zuschreiben**|
|*||Zuständigkeit der am Betrieb Beteiligten. Die Information ist entweder in der||
|*||Kodierung selbst enthalten oder sie wird aus der angegebenen verursachen-||
|*||den Zugnummer abgeleitet.||
|*||||
|*
*|**3**|**Regeln der Zusammenarbeit**||
|*|(1)|Grundlage des Kodierprozesses ist die konstruktive Zusammenarbeit aller am|**Grundlage**|
|*
*
*
*
*||Betrieb Beteiligten.
Sie verpflichten sich zur möglichst korrekten Ermittlung und Zuordnung der
Gründe von Zusatzverspätungen. Sie informieren aktiv, frühzeitig, unvorein-
genommen und wahrheitsgemäß und unterstützen sich gegenseitig.||
|*|(2)|Die Betriebszentralen (BZ) und die Netzleitzentrale (NLZ) der DB InfraGO AG|**Weisungsfrei-**|
|*||haben die Aufgabe, unabhängig und vorurteilsfrei die Korrektheit der Kodie-|**heit**|
|*
*
*
*
*
*
*
*||rung zu prüfen und herzustellen.
Der Richtlinie 048.2002 der DB InfraGO entsprechend sind ihre Mitarbeiten-
den, zu deren Aufgabenspektrum die Umkodierung von Verspätungsgründen
gehört, in der Ausübung ihrer Fachkunde auf diesem Gebiet weisungsfrei. Sie
obliegen keinen Weisungen von sonstigen Mitarbeitenden und Führungskräf-
ten, ausgenommen Weisungen der Stelle, die diese Richtlinie herausgibt (re-
gelwerksgebende Stelle).||
|*||Sie sind verpflichtet, die Umkodierung als unabhängige Entscheidung zwi-||
|*||schen den am Betrieb Beteiligten durchzuführen. Mitarbeitende, die die Erst-||
|*||kodierung und Validierung vorgenommen haben, entscheiden nicht deren||
|*||Umkodierung.||
|*
*
*
*|(3)|Eine unabhängig entschiedene Kodierung ist verbindlich und gilt für alle am
Betrieb Beteiligten. Das gilt auch für Kodierungen, wenn für diese kein Umko-
dierungsantrag gestellt wurde.|**Feststellung**
**am Ende des**
**Kodierprozes-**|
||||**ses**|