--- domain: "regelwerk" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regelwerk", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "regelwerk", "betrieblich-technisch"] owners: [] component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13191950/cbac27ab8d7d9c10b1a0f1c64b33c9f2/Ril-483-0201-INB-2026-data.pdf" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" review_notes: "" content_hash: "403ab1571797cbda" contact: "einfachbahn@deutschebahn.com" meta_fingerprint: "395b4acb40093e35" --- DB InfraGO AG | Sitz: Frankfurt am Main | Registergericht: Frankfurt am Main HRB 50879 | USt-IdNr.: DE 199861757 | Vorsitz des Aufsichtsrats: Berthold Huber Vorstand: Dr. Philipp Nagl (Vorsitz), Jens Bergmann, Ingrid Felipe, Dr. Christian Gruß, Heike Junge-Latz, Heinz Siegmund, Ralf Thieme Nähere Informationen zur Datenverarbeitung der DB InfraGO AG finden Sie hier: www.dbinfrago.com/datenschutz Seite 1 von 3 DB InfraGO AG Zentrale Bauartverantwortung und Instandhaltungsmanagement Sicherungskomponenten und INA-Planung (I.IAI 45) Caroline-Michaelis-Straße 5-11 10115 Berlin Deutschland Michael Japke michael.japke@deutschebahn.com +49 30 297 57183 DB InfraGO AG | I.IAI 45 Caroline-Michaelis-Straße 5-11 | 10115 Berlin Zugangsberechtigte und Kunden der DB InfraGO AG 14.12.2025 Aktualisierung 1 der Richtlinie 483.0201 „LZB-Fahrzeugeinrichtungen bedienen; Allgemeiner Teil“ mit Inkraftsetzungsdatum zum 14.12.2025 Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Datum der Inkraftsetzung der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB) 2026 wird die Aktualisierung 1 der Richtlinie 483.0201 in Kraft gesetzt. Die Richtlinie 483.0201 ist ein betrieblich-technisches Regelwerk mit verbindlich geltenden Bestimmungen für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der DB InfraGO AG. Zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung der aktualisierten Richtlinie 483.0201 ist die streckenseitige Umstellung von der Bauform LZB L72 zur Bauform LZB L72CE abgeschlossen. Somit sind die Vorgaben zur Bauform LZB L72 entfallen. Die Richtlinien 483.020x „LZB-Fahrzeugeinrichtungen bedienen“ beziehen sich nur noch auf LZB- Fahrzeugeinrichtungen mit CIR-ELKE-Funktionalität (CE). Die Beschreibungen zu den LZB-Streckeneinrichtungen wurden präzisiert und mit der Richtlinien-Familie 301 (Signalbuch), der Richtlinie 482.7009 (Signalanalgen bedienen) und der Richtlinie 819.1320 (LZB; Grundsätze für die Ausrüstung mit linienförmiger Zugbeeinflussung) harmonisiert. In Ergänzung zum allgemeinen Aufbau und der prinzipiellen Wirkungsweise der LZB wurden die überwachenden Funktionen der LZB neu aufgenommen. Die LZB-Fahrzeugeinrichtung ist allgemeingültig und bauformneutral beschrieben. Alle darüber hinausgehenden fahrzeugspezifischen Regelungssachverhalte sind künftig durch Seite 2 von 3 die Eisenbahnverkehrsunternehmen in eigener Verantwortung nach Maßgabe der ebenfalls zum 14.12.2025 in Kraft tretenden Richtlinie 483.0200 zu regeln. In der zum 14.12.2025 in Kraft tretenden aktualisierten LZB-Bedienrichtlinie 483.0201 sind die bauform-/ baureihenspezifischen Bezüge dementsprechend entfallen. Mit der Aktualisierung 1 erfolgen im Wesentlichen folgende Änderungen: ƒ Abschnitt 1: Der Abschnitt 1 enthält detaillierte Regelungen zum Geltungsbereich. Es werden nur LZB-Fahrzeugeinrichtungen mit CE-Funktionalität beschrieben. Es erfolgt eine Abgrenzung zur neuen Richtlinie 483.0200 und den entsprechenden Vorgaben des Eisenbahnverkehrsunternehmens. In Bezug auf die Führerraumanzeigen und die Bedienung der LZB-Fahrzeugeinrichtung wird auf Richtlinie 483.0202 (LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung) verwiesen. ƒ Abschnitt 2: Im Abschnitt wurde der Begriff „LZB“ angepasst. Es erfolgt die Aufnahme der überwachenden Funktionen der LZB. Diese beinhalten die Überwachung verschiedener Geschwindigkeitsbeschränkungen und das automatische Bremsen bei gestörter Informationsübertragung zwischen der Strecke und dem Fahrzeug sowie bei Funktionsstörung der LZB-Fahrzeugeinrichtung. ƒ Abschnitt 3: Bezüglich der Aufnahme in die LZB-Führung wird zur Vermeidung der Doppelung auf Abschnitt 4 Absatz (2) der Richtlinie 483.0202 verwiesen. Die Ausführungen in Richtlinie 483.0201 sind entfallen. Für Strecken mit Doppelausrüstung (ETCS und LZB) wurde das entsprechende Blockkennzeichen gemäß Abschnitt 8 der Richtlinie 301.9001 aufgenommen. ƒ Abschnitt 4: Im Abschnitt 4 ist die LZB-Fahrzeugeinrichtung in allgemeiner Form beschrieben. Die bisherige Auflistung ist entfallen. Aus der zum 14.12.2025 außer Kraft tretenden Richtlinie 483.0202 werden Regelungsinhalte zum Aufbau und zu Funktionen der LZB- Fahrzeugeinrichtung aus den Abschnitten 2.1 und 2.4 in diesen Abschnitt überführt und angepasst. Seite 3 von 3 Zur weitergehenden Information kann die Synopse zur Aktualisierung 1 der Richtlinie 483.0201 über die E-Mail-Adresse ZZS-Systembetreuung@deutschebahn.com angefragt und bezogen werden. Mit freundlichen Grüßen DB InfraGO AG i. V. i. A. Dr. Clemens Fuhrmann Michael Japke Michael Japke Digital unterschrieben von Michael Japke Datum: 2024.12.03 16:48:17 +01'00' Clemens Fuhrma nn Digital unterschrieben von Clemens Fuhrmann Datum: 2024.12.04 06:57:10 +01'00' Richtlinie Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Allgemeiner Teil 483.0201 Seite 1 Fachautor: I.IAI 45 | Michael Japke | michael.japke@deutschebahm.com Gültig ab: 14.12.2025 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich ................................................................... 2 2 Aufgaben der LZB ................................................................ 2 3 LZB-Streckeneinrichtungen .................................................. 5 4 Aufbau der LZB-Fahrzeugeinrichtung ................................... 8 Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Allgemeiner Teil 483.0201 Seite 2 Gültig ab: 14.12.2025 1 Geltungsbereich (1) Die Richtlinien 483.020x enthalten Vorgaben für das Bedienen einer LZB-Fahrzeugeinrichtung und gelten für Triebfahrzeugführer (Tf), die mit Fahrzeugen unter LZB- Überwachung, LZB-geführt, auf den Schienenwegen der DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg verkehren. (2) Als LZB-Fahrzeugeinrichtung im Sinne der Richtlinien 483.020x gilt eine PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung, die ggf. über ein Spezifisches Transmissions-Modul (STM) in die ETCS-Fahrzeugeinrichtung eingebunden ist. (3) Die Richtlinien 483.020x „LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen“ beziehen sich auf LZB-Fahrzeugeinrichtungen mit CIR-ELKE-Funktionalität. Hinweis: Der Begriff „CIR-ELKE“ bedeutet Computer Integrated Railroading - Erhöhung der Leistungsfähigkeit im Kernnetz der Eisenbahn und hat im engeren Sinn einen betrieblichen Hintergrund. Hierunter sind Maßnahmen zu verstehen, die eine Erhöhung der Streckenleistungsfähigkeit mit Hilfe moderner Rechentechnik zum Ziel haben. (4) In der Richtlinie (Ril) 483.0201 sind die Aufgaben, der allgemeine Aufbau und die prinzipielle Wirkungsweise der Linienförmigen Zugbeeinflussung (LZB) beschrieben. Sie gilt nur in Verbindung mit der Ril 483.0101 „PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen“. (5) Ergänzende Vorgaben des Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) gemäß der Ril 483.0200 gelten vorrangig zu den Vorgaben dieser Ril. (6) Die Führerraumanzeigen und die Bedienung der LZB-Fahrzeugeinrichtung sind in der Ril 483.0202 „LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung“ beschrieben. 2 Aufgaben der LZB (1) Die LZB ist ein Zugbeeinflussungssystem, welches Zugfahrten überwacht und steuert. Sie sichert die Zugfahrten durch lückenlose Überwachung der Geschwindigkeit und steuert die Zugfahrten mit Hilfe der Führerraumanzeigen für den Tf. Hinweis: Die Steuerung kann auch direkt in Verbindung mit der Automatischen Fahr- und Bremssteuerung (AFB) erfolgen. Geltungsbereich LZB-Fahrzeug- einrichtung CIR-ELKE Ril 483.0201 Vorgaben des EVU Ril 483.0202 Aufgaben Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Allgemeiner Teil 483.0201 Seite 3 Gültig ab: 14.12.2025 (2) Die LZB besteht aus den Einrichtungen an der Strecke und auf den Fahrzeugen. Der prinzipielle Aufbau der LZB ist im Bild 1 in schematischer Form dargestellt. Bild 1 Prinzipieller Aufbau der LZB 1) BA-/BR-spezifische Abweichungen (3) Die LZB ermöglicht die Nutzung längerer Bremswege. Aufgrund der Zielvorschau und der kontinuierlichen Überwachung durch die LZB sind mit den vorhandenen Bremshundertsteln (Brh) für LZB-geführte Züge höhere Geschwindigkeiten zulässig als für signalgeführte Züge. Hinweis: Die LZB kann auf Strecken mit Geschwindigkeiten bis zu 300 km/h eingesetzt werden. (4) Die überwachenden Funktionen wirken kontinuierlich und erstrecken sich auf Aufbau Geschwindig- keiten Überwachungs- funktionen der LZB Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Allgemeiner Teil 483.0201 Seite 4 Gültig ab: 14.12.2025 a) Überwachung der Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit des Fahrzeugs an jedem Ort, b) Überwachung der Einhaltung der maximal zulässigen Fahrzeuggeschwindigkeit, c) Überwachung von Geschwindigkeitsbeschränkungen - in Weichenbereichen, - bei ständigen Langsamfahrstellen, - bei vorübergehenden Langsamfahrstellen, d) Geschwindigkeitsbeschränkung der Zugfahrt mit besonderem Auftrag, e) Automatisches Bremsen des Zuges bei gestörter Informationsübertragung zwischen der Strecke und dem Fahrzeug bzw. bei Funktionsstörung der LZB- Fahrzeugeinrichtung. (5) Die Wirkungsweise ist im Bild 2 vereinfacht dargestellt. Die LZB-Streckenzentralen senden Informationen über den Linienleiter, die von den Empfangsantennen des Fahrzeuges aufgenommen werden. Die LZB- Fahrzeugeinrichtung wertet diese Informationen aus und leitet sie an Einrichtungen im Fahrzeug weiter. Damit die LZB-Streckenzentrale jederzeit richtige Führungsgrößen für den Zug ermitteln kann, sendet die LZB-Fahrzeugeinrichtung mittels Sendeantennen Daten über den zurückgelegten Weg, das Bremsvermögen und die Länge des Zuges sowie weitere Informationen über den Linienleiter und die Streckengeräte an die LZB- Streckenzentrale zurück. Dazu ermitteln Wegmesssysteme automatisch die Geschwindigkeit und den Ort des Fahrzeuges. Wirkungsweise Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Allgemeiner Teil 483.0201 Seite 5 Gültig ab: 14.12.2025 Bild 2 Prinzipielle Wirkungsweise der LZB (6) Bei LZB-geführten Zügen gilt die Führerraumanzeige mit ihren Führungsgrößen: - Sollgeschwindigkeit (vSoll), - Zielgeschwindigkeit (vZiel), - Zielentfernung (ZE). (7) Bremsvermögen, Länge des Zuges und weitere Angaben muss der Tf vor Fahrtbeginn über Zugdateneinsteller (ZDE), Multifunktionsdisplay (MFD) oder Maschinentechnisches Display (MTD) eingeben. 3 LZB-Streckeneinrichtungen (1) Die Streckeneinrichtungen bestehen aus den LZB- Streckengeräten mit den angeschlossenen Linienleiterschleifen. Die Linienleiterschleifenbereiche (Bild 3) sind max. 12,7 km lang und werden durch einzelne bis zu 300 m lange Kurzschleifen gebildet (Bild 1). Beim Ausfall einer 300 m langen Kurzschleife bleibt die LZB-Führung in der Regel erhalten. Steuerung der Führungs- größen Linienleiter- schleifen- bereiche Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Allgemeiner Teil 483.0201 Seite 6 Gültig ab: 14.12.2025 Bild 3 Linienleiterschleifenbereiche (2) Die Linienleiterkabel sind alle 100 m gekreuzt. Diese Kreuzungsstellen werden von den Wegmesssystemen der Fahrzeugeinrichtung als Wegmarkierung zur Korrektur der radabhängigen Wegmessung benutzt. (3) Am Anfang einer LZB-Strecke sowie bei seitlichen Einfahrten liegen Anfangsschleifen. Bei der Einfahrt werden die LZB-Fahrzeugeinrichtungen von der Strecke mit Informationen versorgt, die eine Aufnahme in die LZB- Führung ohne Bedienungshandlung ermöglichen. (4) LZB-Bereichskennzeichen (Bild 4) kennzeichnen den Anfang einer LZB-Strecke und den Übergang zwischen zwei Linienleiterschleifenbereichen unterschiedlicher Bereichskennungen (Bereichskennungswechsel (BKW)). Im Fahrplan werden diese Stellen mit Kilometerangabe und LZB gekennzeichnet. Bild 4 LZB-Bereichskennzeichen (5) Die nummerierten Blockkennzeichen gemäß Bild 5 sind an LZB-Blockstellen (Bild 7 und 8) aufgestellt, die nicht durch den Standort eines Hauptsignals gekennzeichnet sind. Kreuzungs- stellen Anfangsschleife LZB- Bereichskenn- zeichen Blockkenn- zeichen Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Allgemeiner Teil 483.0201 Seite 7 Gültig ab: 14.12.2025 Bild 5 Blockkennzeichen Die Zahlen der Blockkennzeichen können auch zweizeilig dargestellt sein. Auf Strecken mit Doppelausrüstung (ETCS und LZB) sind Blockkennzeichen gemäß Bild 6 an LZB-Blockstellen, die nicht durch den Standort eines Hauptsignals gekennzeichnet sind, aufgestellt. Dabei weist der Pfeil auf das Gleis, für das es gilt. Bild 6 Blockkennzeichen (bei Doppelausrüstung) Bild 7 Prinzip LZB-Blockstellen Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Allgemeiner Teil 483.0201 Seite 8 Gültig ab: 14.12.2025 Bild 8 Prinzip LZB-Blockstellen im Bahnhofsbereich 4 Aufbau der LZB-Fahrzeugeinrichtung (1) Die LZB-spezifischen Komponenten werden in den Richtlinien 483.020x, die PZB-spezifischen Komponenten in Ril 483.0101 beschrieben. (2) Bild 9 zeigt in schematischer und allgemeiner Form den funktionalen Aufbau einer LZB-Fahrzeugeinrichtung. Bild 9 Aufbauschema der LZB-Fahrzeugeinrichtung (3) Die LZB-Fahrzeugeinrichtung umfasst die fahrzeugseitigen Einrichtungen der PZB und der LZB. Für eine hohe Zuverlässigkeit ist das System als Mehrrechnersystem aufgebaut. Bei gravierenden Rechnerstörungen sind die PZB und die LZB nicht mehr funktionsfähig. LZB-spezifische Baugruppen Aufbauschema PZB/ LZB Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Allgemeiner Teil 483.0201 Seite 9 Gültig ab: 14.12.2025 (4) Der Bremseingriff kann über eine Bremswirkgruppe erfolgen. Diese steuert bei einer LZB-Zwangsbremsung das Notventil an und wirkt über dieses auf die Hauptluftleitung (HL). Zum pneumatischen Absperren der Anlage bei Störungen ist bei dieser Ausführungsvariante des Bremseingriffs ein gemeinsamer PZB/LZB-Luftabsperrhahn für PZB und LZB vorhanden. Alternativ kann die LZB-Zwangsbremsung auch durch einen anderen Bremseigriff (z. B. Schnellbremsschleife) realisiert sein. (5) An jedem LZB-Fahrzeug sind Empfangs- und Sendeantennensätze vorhanden. Diese dienen der Datenübertragung zwischen Strecke und Fahrzeug. (6) Für die Weg- und Geschwindigkeitserfassung sind mehrere Messsysteme vorhanden. Die Übereinstimmung der Systeme wird durch die LZB-Fahrzeugeinrichtung überwacht. (7) Die Fahrtenregistrierung ist als elektronisches Aufzeichnungsgerät ausgeführt und zeichnet auch Daten über den Fahrtverlauf unter LZB-Führung auf. (8) Führerraumanzeigen und Bedienelemente sind im Abschnitt 2 der Ril 483.0202 beschrieben. Bremseingriff Antennen Weg- und Geschwindig- keitserfassung Fahrten- registrierung Anzeigen/ Bedienelemente 