--- domain: "regelwerk" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regelwerk", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "regelwerk", "betrieblich-technisch"] owners: [] component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13174894/c893c874bf7265308101b1b1400ca904/Ril-302-6206Z01-INB-2026-data.pdf" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" review_notes: "redigiert: (?.“ (Mayday, mayday, mayday, arrêt immédiat de toutes les circulations entre Saarbrücken Hbf et Forbach. Je répète : Mayday, mayday, mayday, arrêt immédiat de toutes les circulations entre Saarbrücken Hbf et Forbach. Ici AC de Forbach / Saarbrücken Hbf / conducteur < train numéro>) Nach Abgabe des Nothaltauftrages gilt: a) Der Nothaltauftrag ist, soweit erforderlich, nach der Durchsage zu begründen und anschließend die Notrufverbindung zu beenden. Erst danach dürfen ergänzende Meldungen entgegengenommen werden und Rückfragen gestellt werden. b) Der Fahrdienstleiter muss den Empfang des Nothaltauftrages dem Abgebenden bestätigen. Wurde vom Triebfahrzeugführer ein Nothaltauftrag gegeben, muss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer verständigen, sobald feststeht, dass keine Züge mehr zu erwarten sind. Abhängig davon, wer den Notruf ausgelöst hat und wo (in GSM-R D oder GSM-R F) kann die Notrufverbindung wie folgt beendet werden: Ril 302.6206Z01 – gültig ab 01.01.2026 Gemeinsame Regelung der Örtlichen Besonderheiten auf der Grenzstrecke Forbach - Saarbrücken Hbf, Auszug für EVU - Wenn der Fdl Forbach Poste 3 den Notruf ausgelöst hat, können nur er oder der Disponent (régulateur) COGC Nancy die Notrufverbindung beenden. - Wenn ein Tf in GSM-R F den Notruf ausgelöst hat, kann nur der Disponent (régulateur) COGC Nancy die Notrufverbindung beenden. - Wenn der Fdl Saarbrücken Hbf den Notruf ausgelöst hat, kann nur er die Notrufverbindung beenden. - Wenn ein Tf in GSM-R D den Notruf ausgelöst hat, kann nur der Fdl Saarbrücken Hbf die Notrufverbindung beenden. (…) Ril 302.6206Z01 – gültig ab 01.01.2026 Gemeinsame Regelung der Örtlichen Besonderheiten auf der Grenzstrecke Forbach - Saarbrücken Hbf, Auszug für EVU 5.5 Hilfeleistung, Zurücksetzen eines Zuges (1) Grundsatz 1.1. Hilfe wird vom Tf über Fernsprecher, Zugfunk, durch Boten oder andere geeignete Mittel bei dem Fdl angefordert, in dessen Zuständigkeitsbereich er sich befindet. Dabei sind die Regelungen desjenigen EIU anzuwenden, in dessen Bereich sich die Spitze des Zuges befindet. Der Tf darf nun ohne die Zustimmung des Fdl Saarbrücken Hbf oder Forbach Poste 3 nicht mehr weiterfahren oder den Zug schieben lassen. Dies gilt auch, wenn der vordere Zugteil zum nächsten Bahnhof weiterfahren soll. 1.2. Die betroffenen Fdl vereinbaren nach Eingang der Anforderung einer Hilfeleistung eine Gleissperrung gemäß Abschnitt 5.6, die erst nach Beendigung der Hilfeleistung aufgehoben wird. 1.3. Die betroffenen Fdl und der Tf informieren sich gegenseitig und stimmen die erforderlichen Maßnahmen zur Hilfeleistung mit der BZ Karlsruhe und dem COGC Nancy ab, unabhängig davon, ob die Hilfe in Deutschland oder in Frankreich benötigt wird. (2) Rückkehr zum rückgelegenen Bahnhof aus eigener Kraft Soll ein Zug zurücksetzen, ist die Zustimmung des Fdl des rückgelegenen Bahnhofs erforderlich. Die Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn das Fahrzeug an der Spitze des zurücksetzenden Zuges mit einem Mitarbeiter im Bahnbetrieb besetzt ist. Zwischen diesem und dem Tf muss eine Verständigung möglich sein. Der Fdl Forbach Poste 3 erteilt die Zustimmung zum Zurücksetzen nach Forbach mit schriftlichem zweisprachigem SNCF-Befehl (Anlagen 4 und 5) und gem. Richtlinie „Contre voie: section de ligne Forbach P3 à Sarrebruck Hbf“. Der Fdl Saarbrücken Hbf erteilt die Zustimmung zum Zurücksetzen nach Saarbrücken Hbf mit Befehl 95.95 (Anlage 3a). (…) (3) Andere Fälle (Zuführen der Hilfeleistung im gesperrten Gleis) Es sind die Regelungen gem. Abschnitt 5.7 (Sperrfahrten) anzuwenden. Ril 302.6206Z01 – gültig ab 01.01.2026 Gemeinsame Regelung der Örtlichen Besonderheiten auf der Grenzstrecke Forbach - Saarbrücken Hbf, Auszug für EVU 5.6 Gleissperrung (…) 5.7 Sperrfahrten (…) 5.8 Fahren auf dem Gegengleis (1) Züge der Richtung Forbach-Sarrebrücken Hbf befahren planmaßig Gleis 1 (Regelgleis) Züge der Richtung Sarrebrücken Hbf – Forbach befahren planmaßig Gleis 2 (Regelgleis) (2) Wenn von dieser Fahrordnung abgewichen werden muss, befahren die Züge das Gegengleis gemäß der Regelungen der DB für das Befahren des Gegengleises in Verbindung mit den Regelungen der SNCF für das Befahren des Gegengleises („régime contre-voie“). Die Fahrten werden entweder durch den Fdl Forbach Poste 3 mit zweisprachigem schriftlichem Befehl „mouvement à contre-voie“ (Anlagen 4-6) oder durch den Fdl Saarbrücken Hbf mit zweisprachigem Befehl der DB (Anlage 3a) zugelassen. Der Fdl, der Fahrten in das Gegengleis zulässt, muss sich vorher beim Nachbar-Fdl über eventuell bestehende Einschränkungen (Langsamfahrstelle, ausgeschaltete Oberleitung, Schwungfahrabschnitt…) in diesem Gleis erkundigen. (…) 5.9 Störung der Sicherheitseinrichtungen oder des Zugfunks auf dem Tfz Bei gestörter Sicherheitseinrichtung auf dem Tfz oder gestörter Zugfunk-Fahrzeugeinrichtung verständigt das jeweilige EVU, das die Grenzstrecke befährt, so bald wie möglich die Leitstelle, dessen Netz es befährt (COGC oder BZ). Wenn die Leitstelle davon Kenntnis erhält, verständigt sie die Leitstelle des benachbarten EIU. Jedes EIU trifft die für das jeweilige Netz vorgesehenen Maßnahmen. Ril 302.6206Z01 – gültig ab 01.01.2026 Gemeinsame Regelung der Örtlichen Besonderheiten auf der Grenzstrecke Forbach - Saarbrücken Hbf, Auszug für EVU 5.10 Störungen der technischen Einrichtungen der Grenzstrecke (…) 5.10.4 Fahrten mit gesenktem Stromabnehmer auf der Grenzstrecke und in den anschließenden Bahnhofsbereichen In geplanten Fällen Wenn die Aufstellung von nicht ortsfesten Signalen, die das Senken der Stromabnehmer vorschreiben, vorgesehen ist, werden die Tf durch entsprechende Einträge in der La/ARTIC unterrichtet. (…) 5.10.6 Störungen an Eurobalisen Die Störung an einer Balise ist durch den Tf an den zuständigen Fdl zu melden. Dieser informiert den entsprechenden Instandhaltungsdienst. Ril 302.6206Z01 – gültig ab 01.01.2026 Gemeinsame Regelung der Örtlichen Besonderheiten auf der Grenzstrecke Forbach - Saarbrücken Hbf, Auszug für EVU 6. Außergewöhnliche Transporte (aT) 6.1 Grundsätze (1) Wenn ein EVU einen außergewöhnlichen Transport im internationalen Verkehr über die Grenzstrecke Forbach – Saarbrücken Hbf durchführen will, muss es folgende Dokumente erhalten: - ein „Avis de Transport Exceptionnel“ (ATE), herausgegeben vom Bureau des Transports Exceptionnels (BTE) von SNCF Réseau, das die Bedingungen für das Verkehren auf dem französischen Teil des Laufwegs bis bzw. ab der Staatsgrenze enthält - eine Bza, herausgegeben vom „Team außergewöhnliche Transporte“ (TaT) von DB InfraGO RB Südwest, die die Bedingungen für das Verkehren auf dem deutschen Teil des Laufwegs bis bzw. ab der Staatsgrenze enthält. Ein außergewöhnlicher Transport, der auf der Grenzstrecke verkehrt, darf erst mit einem Zug befördert werden, wenn von Seiten der DB InfraGO eine Beförderungsanordnung (Bef-Ano) für die Züge des Netzfahrplans oder eine Fahrplananordnung (Fplo) für die Züge des Gelegenheitsverkehrs und von Seiten der SNCF Réseau eine „Autorisation d’Incorporation d’un Transport Exceptionnel” (Einstellungsgenehmigung für einen außergewöhnlichen Transport) vorliegt. (2) Die Bef-Ano/Fplo der DB InfraGO enthält: - die Bza-Nr. der DB InfraGO und die ATE-Nr. der SNCF Réseau - den Verkehrstag - den zu benutzenden Zug - die Bedingungen (Einschränkungen) für das Verkehren auf der gesamten Grenzstrecke (3) Die Einstellungsgenehmigung der SNCF Réseau wird gegeben: - für die Fahrtrichtung Frankreich – Deutschland: durch eine Dépêche an die zuständige Stelle des EVU, ggf. über das vorgelagerte COGC. - für die Fahrtrichtung Deutschland – Frankreich: die auf dem an DB InfraGO (Fpl Karlsruhe) gerichteten speziellen zweisprachigen Vordruck vermerkte Zustimmung des COGC Nancy. 6.2 Zweisprachiger Vordruck (…) 6.3 Einstellungsgenehmigung für aT Eine Anfrage kann nur gestellt werden, wenn sie während der Besetzungszeiten des Fpl-Büros in Karlsruhe bearbeitet werden kann. Die Besetzungszeiten sind: Montags bis freitags außer Feiertage: 7:30 -16:00 Uhr Ril 302.6206Z01 – gültig ab 01.01.2026 Gemeinsame Regelung der Örtlichen Besonderheiten auf der Grenzstrecke Forbach - Saarbrücken Hbf, Auszug für EVU Für die Fahrtrichtung Frankreich – Deutschland darf der außergewöhnliche Transport erst mit dem vorgesehenen Zug befördert werden, wenn eine Einstellungsgenehmigung vom COGC Nancy vorliegt. Für die Fahrtrichtung Deutschland – Frankreich wird dem EVU keine besondere Einstellungsgenehmigung übermittelt. Die Einstellungsgenehmigung wird vom COGC Nancy an Fpl Karlsruhe in Form der Zustimmung auf dem speziellen zweisprachigen Vordruck erteilt. (…) Ril 302.6206Z01 – gültig ab 01.01.2026 Gemeinsame Regelung der Örtlichen Besonderheiten auf der Grenzstrecke Forbach - Saarbrücken Hbf, Auszug für EVU 7. Rangieren 7.1 Grundsätze (1) In den Bahnhöfen Saarbrücken Hbf und Forbach wird nach den nationalen Regeln rangiert. (2) Ohne Zustimmung des jeweils benachbarten Fdl darf rangiert werden:  Im Bf Forbach innerhalb der Bahnhofsgrenzen  Im Bf Saarbrücken Hbf im Einfahrgleis aus Richtung Forbach bis zur Einfahrweiche 626 in km 2,512, im Ausfahrgleis Richtung Forbach bis km 2,829 (Ls 20II). (3) Die Triebfahrzeuge werden vom EVU-Personal gekuppelt und entkuppelt. In anderen Fällen (Arbeitszüge …) wird grundsätzlich von den jeweiligen Mitarbeitern gekuppelt und entkuppelt. (4) Für das Anbringen von Sperren und Merkhinweisen gelten die Regelungen des jeweiligen EIU. (…) Ril 302.6206Z01 – gültig ab 01.01.2026 Gemeinsame Regelung der Örtlichen Besonderheiten auf der Grenzstrecke Forbach - Saarbrücken Hbf, Auszug für EVU 8. Instandhaltung und Entstörung der festen Anlagen und Arbeiten an diesen Anlagen 8.1 Grundsätze (…) 8.6 Zugfahrten auf der Grenzstrecke bei ausgeschalteter Oberleitung Zugfahrten auf der Grenzstrecke bei ausgeschalteter Oberleitung dürfen nur durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass keine Fahrzeuge mit gehobenem Stromabnehmer mitgeführt werden. Für die Durchführung der Zugfahrten bei ausgeschalteter Oberleitung gelten folgende Bedingungen: Soll bei ausgeschalteter Oberleitung ein Zug auf der Grenzstrecke verkehren, hat sich der zuständige Fdl vom Tf bestätigen zu lassen, dass es sich um einen Zug ohne Fahrzeuge mit gehobenem Stromabnehmer handelt, bevor er die Fahrt in den spannungslosen Abschnitt zulässt. (…) Ril 302.6206Z01 – gültig ab 01.01.2026 Gemeinsame Regelung der Örtlichen Besonderheiten auf der Grenzstrecke Forbach - Saarbrücken Hbf, Auszug für EVU Anlage 1 Übersichtplan über die Grenzstrecke La section frontière correspond à la zone grisée. Die Grenzstrecke ist grau hinterlegt. Ril 302.6206Z01 – gültig ab 01.01.2026 Gemeinsame Regelung der Örtlichen Besonderheiten auf der Grenzstrecke Forbach - Saarbrücken Hbf, Auszug für EVU Anlage 2 Plan der KVB / PZB-Balisen Ril 302.6206Z01 – gültig ab 01.01.2026 Gemeinsame Regelung der Örtlichen Besonderheiten auf der Grenzstrecke Forbach - Saarbrücken Hbf, Auszug für EVU Anlage 3a Befehl der DB (deutsch/französisch) siehe folgende Seiten Ril 302.6206Z01 – gültig ab 01.01.2026 Gemeinsame Regelung der Örtlichen Besonderheiten auf der Grenzstrecke Forbach - Saarbrücken Hbf, Auszug für EVU Ril 302.6206Z01 – gültig ab 01.01.2026 Gemeinsame Regelung der Örtlichen Besonderheiten auf der Grenzstrecke Forbach - Saarbrücken Hbf, Auszug für EVU Ril 302.6206Z01 – gültig ab 01.01.2026 Gemeinsame Regelung der Örtlichen Besonderheiten auf der Grenzstrecke Forbach - Saarbrücken Hbf, Auszug für EVU Anlage 3b IN (zweisprachig) der SNCF IN (Befehl) C SNCF Fehler! Unbekannter Name für Dokument-Eigenschaft. Fehler! Unbekannter Name für Dokument-Eigenschaft. Fehler! Unbekannter Name für Dokument-Eigenschaft. Page 35 Retour Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Interne SNCF Réseau IN C block automatique SNCF (Befehl C Selbstblock SNCF) Fehler! Unbekannter Name für Dokument-Eigenschaft. Fehler! Unbekannter Name für Dokument-Eigenschaft. Fehler! Unbekannter Name für Dokument-Eigenschaft. Page 36 Retour Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Interne SNCF Réseau Anlage 4 MOUVEMENT A CONTRE-VOIE Ordre à donner au conducteur d’un train circulant à contre-voie sur voie 2 du FORBACH Poste 3 au Km…… (à découper suivant les pointillés) ……………………………………………………………………………………………………… FORBACH Poste 3 Befahren des Gegengleises von Forbach bis km……….. Mouvement à contre-voie de Forbach jusqu’au Km ……… Befehl an den Triebfahrzeugführer des Zuges Nr. ……. Befahren Sie das Gegengleis im Gleis 2 von FORBACH bis km ………… Ordre est donné au conducteur du train n° ……. de se rendre à contre-voie par voie 2 de Forbach jusqu'au Km ……….. Beachten Sie bei den angegebenen Kilometern folgende Vorschriften: Le conducteur doit appliquer, aux kilomètres ci-après, les prescriptions suivantes : Bundesgrenze frontière (Km 51,363/5,483) Ende des Befahrens des Gegengleises Fin du parcours à contre-voie Den ………… 20…. um ……. Uhr ……. Min ……………………………………….. Unterschrift des Fahrdienstleiters (Signature de l'agent circulation) Die Erläuterung zur Ziffer (1) gilt nur für den Fahrdienstleiter und ist für den Triebfahrzeugführer nicht abgedruckt. Le texte du renvoi (1) ne concerne pas les conducteurs. …………………………………………………………………………………………………………… (à découper suivant les pointillés) (1) L'agent circulation doit indiquer le PK correspondant à la fin du mouvement effectué à contre-voie dans la colonne de gauche. Si le mouvement à contre-voie se termine avant la frontière, la mention Bundesgrenze frontière (Km 51,363/5,483) est à rayer. Km 48,372 Fahren Sie mit höchstens 30 km/h und auf Sicht von Forbach (km 48,372) bis km …….. und helfen Sie dem liegengebliebenen Zug Nr. …… Ziehen Sie den liegengebliebenen Zug auf dem Regelgleis bis nach Forbach Circuler en marche à vue sans dépasser la vitesse de 30 Km/h depuis Forbach, de porter secours au train en détresse n°………….. et de le ramener à Forbach Km ….. (1) Befahr Ende des Befahren des Gegengleises Fin du parcours à contre-voie Fehler! Unbekannter Name für Dokument-Eigenschaft. Fehler! Unbekannter Name für Dokument-Eigenschaft. Fehler! Unbekannter Name für Dokument-Eigenschaft. Page 37 Retour Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Interne SNCF Réseau Anlage 5 MOUVEMENT A CONTRE-VOIE Ordre à donner au conducteur d’un train circulant à contre-voie sur voie 1 du Km …… à FORBACH Poste 3 (à découper suivant les pointillés) ……………………………………………………………………………………………………………………………………………… FORBACH Poste 3 (1) (1) Bundesgrenze (frontière) (Km 51,363/5,483) Fahren Sie mit höchstens 30 km/h und auf Sicht von km …….. auf dem Gegengleis bis Forbach (2) Sur tout le parcours à contre-voie jusqu’à Forbach, marche à vue sans dépasser la vitesse de 30 Km/h Ende des Befahrens des Gegengleises Fin du parcours à contre-voie Den ………… 20…. um ……. Uhr ……. Min Unterschrift deFahrdienstleiters (Signature de l'agent circulation) Die Erläuterungen zu den Ziffern (1) und (2) gelten nur für den Fahrdienstleiter und sind für den Triebfahrzeugführer nicht abgedruckt. Le texte des renvois (1) et (2) ne concerne pas les conducteurs. ………………………………………………………………………………………………………………… (à découper suivant le pointillé) (1) Biffer le cadre inutilisé (2) L’agent circulation doit indiquer les Pk correspondants au parcours effectué à contre-voie. Befehl an den Triebfahrzeugführer des Zuges Nr. ……. für die Rückkehr auf dem Gegengleis bis FORBACH Ordre est donné au conducteur du train n° ……. de revenir à contre-voie jusque Forbach Beachten Sie bei den angegebenen Kilometern folgende Vorschriften: Le conducteur doit appliquer, aux kilomètres ci-après, les prescriptions suivantes : Befehl an den Triebfahrzeugführer des Zuges Nr. ……. : Fahren Sie bis zum liegengebliebenen Zug Nr. ………. - oder Zugteil - auf Gleis 1 in km …….. und ziehen Sie ihn auf dem Gegengleis bis nach Forbach Poste 3 zurück. Sie müssen 1) auf der Hinfahrt: die am Gleis oder an der Oberleitung arbeitenden Mitarbeiter, die Sie antreffen, über die bevorstehende Fahrt im Gegengleis mündlich verständigen. 2) auf der Fahrt im Gegengleis bei den angegebenen Kilometern die folgenden Vorschriften beachten: Ordre est donné au conducteur du train n°…… d’aller chercher le train n°….. -la partie de train- en détresse voie 1 au Km ….. et de le -la- ramener à contre-voie jusqu'à Forbach Poste 3. Il doit 1) à l’aller : aviser verbalement du mouvement à contre-voie les agents travaillant sur la voie ou les caténaires qu’il rencontrera 2) sur le parcours effectué à contre-voie, appliquer aux kilomètres ci après, les prescriptions suivantes : Km 48,616 Das Befahren des Gegengleises endet am violetten Carré-Signal 304 Fin du parcours à contre-voie délimité par le Carré violet 304 Fehler! Unbekannter Name für Dokument-Eigenschaft. Fehler! Unbekannter Name für Dokument-Eigenschaft. Fehler! Unbekannter Name für Dokument-Eigenschaft. Page 38 Retour Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Interne SNCF Réseau Anlage 6 MOUVEMENT A CONTRE-VOIE Ordre à donner au conducteur d’un train circulant à contre-voie sur voie 2 de FORBACH à SAARBRÜCKEN Hbf (à découper suivant les pointillés) ……………………………………………………………………………………..……………………………… FORBACH Poste 3 Befahren des Gegengleises von Forbach bis Saarbrücken Hbf Mouvement à contre-voie de Forbach à Saarbrücken Hbf Befehl an den Triebfahrzeugführer des Zuges Nr. ……. Befahren Sie das Gegengleis im Gleis 2 von FORBACH bis SAARBRÜCKEN Hbf Ordre est donné au conducteur du train n° ……. de se rendre à contre-voie par voie 2 de Forbach jusqu'à Saarbrücken Hbf Beachten Sie bei den angegebenen Kilometern folgende Vorschriften: Le conducteur doit appliquer, aux kilomètres ci-après, les prescriptions suivantes : Ende des Befahrens des Gegengleises Fin du parcours à contre-voie Den ………… 20… um ……. Uhr ……. Min Unterschrift des Fahrdienstleiters (Signature de l'agent circulation) Die Erläuterung zur Ziffer (1) gilt nur für den Fahrdienstleiter und ist für den Triebfahrzeugführer nicht abgedruckt Le texte du renvoi (1) ne concerne pas les conducteurs ………………………………………………………………………………………………………………………… (à découper suivant le pointillé) (1) Si l'agent circulation n'a pas l'assurance que le dernier train reçu de Saarbrücken Hbf est complet, il remplace la mention "Bundesgrenze" -frontière- par Saarbrücken Hbf, PK en conséquence et barre le texte autorisant la vitesse de la catégorie du train sur le territoire de la DB et les PK correspondants. Km 48,372 - Km 51,363/5,483 ………………… Bundesgrenze Frontière (Km 51,363/5,483) ………………….. Km 5,354 - Km 5,338 ……………….… Km 3,079 ………………….. Fahren Sie mit höchstens 30 km/h und auf Sicht von Forbach bis zur Bundesgrenze (1) Circuler en marche à vue sans dépasser la vitesse de 30 Km/h de Forbach jusqu’à la frontière (1) …………………………………………………………………………….. Fahren Sie ab der Bundesgrenze im Bereich der DB bis zum Ls 20 II in km 2,829 mit der im Fahrplan des Zuges angegebenen Geschwindigkeit Circuler à partir de la frontière à la vitesse limite de sa catégorie sur le territoire de la DB jusqu'au signal Ls 20 II km 2,829 ……………………………………………………………..………… Schutzstrecke Stromabnehmer senken Section neutre Baissez pantographe ……………………………………………………………………….……. Beachten Sie den 500 Hz-Gleismagnet Respecter la balise de contrôle de vitesse 500 Hz …………………………………………………………………………….. Km 2,829 Das Fahren auf dem Gegengleis endet am Signal Ls 20 II, beachten Sie die Signalstellung. Einfahrt in den Bf Saarbrücken Hbf mit der im Fahrplan zugelassenen Geschwindigkeit. Le parcours contre-voie se termine au signal Ls 20 II ; observez l’indication du signal. Entrée en gare de Saarbrücken Hbf à la vitesse limite de la catégorie du train. Fehler! Unbekannter Name für Dokument-Eigenschaft. Fehler! Unbekannter Name für Dokument-Eigenschaft. Fehler! Unbekannter Name für Dokument-Eigenschaft. Page 39 Retour Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Interne SNCF Réseau