--- domain: "regelwerk" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regelwerk", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "regelwerk", "netzzugang", "2026"] component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13175514/41ce051053f674721601dedfc686e001/Ril-402-0205-INB-2026-data.pdf" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" content_hash: "f1f3f9a6df9bb212" owners: [] contact: "einfachbahn@deutschebahn.com" meta_fingerprint: "20eb40b2b0c479a8" --- Richtlinie Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Nutzung der Bahnanlagen unter betrieblichen Sonderbedingungen 402.0205 Seite 1 Fachautor: I.IBF 31; Volker Butzbach; Tel.: 0160/97437 162 Gültig ab 14.12.2025 1 Definition Als Nutzung der Bahnanlagen unter betrieblichen Sonder- bedingungen ist zu betrachten: - das Ein- und Aussteigen ohne Bahnsteige und im Zusammenhang damit das Betreten von und der Aufenthalt auf Bahnanlagen außerhalb der für Rei- sende vorgesehenen Bereiche, - zusätzliche Fahrtverläufe (Scheinanfahrten), - sonstige Kundenwünsche, für die besondere betrieb- liche Regelungen erstellt werden müssen. 2 Betriebliche Bedingungen (1) Die Nutzung der Bahnanlagen unter betrieblichen Sonder- bedingungen ist mit der zuständigen örtlichen Betriebs- durchführung abzustimmen und setzt deren technische und sichere Durchführbarkeit voraus. Die örtliche Be- triebsdurchführung hat dem Bereich Fahrplan auf Anfrage die betrieblichen Bedingungen schriftlich mitzuteilen. (2) Kundenhalte außerhalb von Bahnsteigen oder an nicht gewidmeten Bahnsteigen dürfen nur nach Maßgabe der örtlichen Betriebsdurchführung zugelassen werden. Für die Reisendensicherung ist das durchführende EVU eigenverantwortlich zuständig, d.h. es entscheidet auch über etwaige Sicherheitsmaßnahmen (ggf. in Absprache mit dem Eigentümer angrenzender Grundstücke). Eine entsprechende Sicherheits- bzw. eine Haftungsübernah- meerklärung ist einzufordern. 3 Fahrplananordnung In der Fahrplananordnung sind unter „Besondere betriebli- che Bedingungen“ die von der örtlichen Betriebsdurchfüh- rung angeordneten und zu beachtenden Regelungen auf- zunehmen. Definition Abstimmung mit der örtlichen Betriebsdurch- führung Kundenhalte außerhalb von Bahnsteigen Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Nutzung der Bahnanlagen unter betrieblichen Sonderbedingungen 402.0205 Seite 2 Gültig ab 14.12.2025 4 Infrastrukturnutzungsvertrag Dem Veranstalter können im Infrastrukturnutzungsvertrag Auflagen, insbesondere solche zur Gewährleistung der Si- cherheit, erteilt werden, deren Nichterfüllung bei der DB InfraGO AG zum kurzfristigen und entschädigungsfreien Rücktritt vom Vertrag bzw. zum Abbruch der Sonderleis- tung führen kann. Ferner sind im Vertrag Aufgaben, Verantwortlichkeiten sowie der evtl. Einsatz von Kommunikationsmitteln zu re- geln. Es ist auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass Teile von Leistungen entfallen können, wenn dies die Betriebs- lage erfordert.  *