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> Kontext: inb 2027 anlage 5 7 6 > Handbuch zur Errichtung von Fahrkartenautomaten und Entwertern auf Infrastrukturanlagen der Personenbahnhöfe und Haltepunkte
|**Nr. Element**|**Beschreibung**
**Rollen**
**Dokumente /**
**Normen**|
|---|---|
|**1**
Ereignis: Automat soll
ausgetauscht werden|Bedingung:
•
Sockel bzw. befestigte Stellfläche ist vorhan-
den
•
Elektro-Infrastruktur und (sofern benötigt) TK-
Infrastruktur sind vorhanden
•
Mietvertrag (Flächenvereinbarung) liegt vor
•
Standort wird nicht verändert|
|**5**
Herstellerangaben
übergeben|Der Automatenbetreiber übergibt dem Leiter BM
die erforderlichen Unterlagen. Dazu zählen u. a.:
**Elektrotechnik**
Unterlagen gem. Ril 813.0440, Abs. 4 Nieder-
spannungsinstallation (20):
•
CE-Kennzeichen
•
Angabe der maximalen Leistungsaufnahme
•
Schutzklasse und Schutzart
**Standsicherheit**
•
Bestätigung, dass für den neuen Automaten
die gleichen Lastannahmen gelten, wie für
den bestehenden
**Brandschutz**
•
Für Automaten, die auf Bahnsteigen von
oberirdischen Personenverkehrsanlagen au-
ßerhalb von Bahnsteighallen aufgestellt wer-
den, bestehen keine Anforderungen aus
brandschutztechnischer Sicht.
Automaten an allen anderen Standorten (in
Bahnsteighallen, im Empfangsgebäude, in unter-
irdischen Stationen) müssen gemäß Brand-
schutzkonzept schwer entflammbar sein. Die An-
forderung ist dann erfüllt, wenn die Gehäuse, So-
ckel und Fundamente aus Metall/feuerverzinktem
Blech oder Beton bestehen. Davon ist das Fahr-
gastinformationsdisplay ausgenommen. Kunst-
stoffteile für Displays, Leuchten und Knöpfe ohne
Nachweis der Baustoffklasse sind in geringen
Maßen erlaubt. Ggf. zusätzliche hinterleuchtete
Werbeflächen in Automaten oder als Aufsatz aus
Kunststoff müssen in der Oberfläche mind.
schwer entflammbar sein. Der Nachweis über die
Schwerentflammbarkeit der Oberfläche erfolgt
mittels Prüfzeugnis einer anerkannten Material-
prüfanstalt.
Hinweis für Fahrkartenautomaten und Entwerter
zu TSI: Fahrkartenautomaten, die seit Inkrafttre-
ten der TSI PRM produziert wurden, müssen die
Anforderung dieser erfüllen.
Der Automatenbetreiber hat dies sicherzustellen.
Sollte das Fabrikat bereits bei der DB InfraGO
AG im Einsatz sein, entfällt eine nochmalige Do-
kumentenübergabe. Die Vermietung dokumen-
tiert die fabrikatsabhängigen Unterlagen und
▪ Automatenbetreiber (R)
▪ Leiter BM (C)
▪ BSB (C)
▪ Vermieter (VM
Vermietung) (C)
▪ Elektrofachkraft EFK (C)
▪ BSB+ (C)
▪ Leiter FMS (BM) (C)
▪ Fachkoordinator El-
ektrotechnik (C)
▪ 813.0440
Starkstromanla-
gen|