--- domain: "regulierung" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regulierung", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "inb", "inb-2026", "regulierung", "recht"] owners: [] contact: "einfachbahn@deutschebahn.com" component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" source_version: "" meta_fingerprint: "" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131456/f721a45c76cdc889f6354f41fe0dbc1f/INB-2026-Anlage-3-2-3-data.pdf" part: "3. Fahrplantechnische Voraussetzungen des Eintritts" kind: "chunk" parent_url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131456/f721a45c76cdc889f6354f41fe0dbc1f/INB-2026-Anlage-3-2-3-data.pdf" parent_hash: "3d10f35cd407a1f5" section: "3. Fahrplantechnische Voraussetzungen des Eintritts" ziffer: "" chunk_index: 2 chunk_fingerprint: "deab492aec4556f3" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" review_notes: "" content_hash: "f6a2b3b926e406cf" --- > Kontext: inb 2026 anlage 3 2 3 > 3. Fahrplantechnische Voraussetzungen des Eintritts ## **3. Fahrplantechnische Voraussetzungen des Eintritts** Der Eintritt in den ENV eines anderen EVU führt grundsätzlich nicht zur Veränderung der Eigenschaft der jeweiligen Trasse als Trassen des Netzfahrplans bzw. des Gelegenheitsverkehrs. Voraussetzungen hierfür ist jedoch, dass das eintretende EVU die Trasse übernimmt, wie „sie steht und liegt“, d.h. keine Veränderung der Zug/Fahrplanparameter vornimmt. Geringfügige Veränderungen, z.B. Veränderungen der TfzBaureihe bei insgesamt unveränderter Traktionsleistung, die die Erreichung der unterstellten Fahrzeiten gewährleistet, gelten nicht als Veränderungen in diesem Sinne. Nimmt das EVU gleichwohl Veränderungen in diesem Sinne vor, betrachtet die DB InfraGO AG die jeweilige Trasse als Neuanmeldung einer Trasse des Gelegenheitsverkehrs und ist berechtigt, Veränderungen nach den diesbezüglichen Vorschriften von Ziff. 4.2.2 INB vorzunehmen.