--- domain: "regulierung" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regulierung", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "inb", "inb-2026", "regulierung", "recht"] owners: [] contact: "einfachbahn@deutschebahn.com" component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" source_version: "" meta_fingerprint: "" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131462/64302af4f86937f0286e78ca6abe653d/INB-2026-Anlage-4-2-2-4-data.pdf" part: "Network Statement Regelungen der neun Nachbar-BdS der DB Inf" kind: "chunk" parent_url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131462/64302af4f86937f0286e78ca6abe653d/INB-2026-Anlage-4-2-2-4-data.pdf" parent_hash: "fd8a932bf32014e8" section: "Network Statement Regelungen der neun Nachbar-BdS der DB InfraGO AG zu Bearbeitungsfristen im Gelegenheitsverkehr (INB 2026)" ziffer: "" chunk_index: 7 chunk_fingerprint: "deab492aec4556f3" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" review_notes: "" content_hash: "c702464a5f6d22f7" --- > Kontext: inb 2026 anlage 4 2 2 4 > Network Statement Regelungen der neun Nachbar-BdS der DB InfraGO AG zu Bearbeitungsfristen im Gelegenheitsverkehr (INB 2026) Im Falle eines Konflikts bei der Erstellung des Zeitplans hat der früher eingegangene Antrag Vorrang. Beim Zusammentreffen von Anträgen weist sie ungenutzte Eisenbahnkapazitäten bevorzugt dem Antragsteller zu, der beabsichtigt, Verkehrsleistungen zu erbringen. Der Betreiber der Infrastruktur stellt in Zusammenarbeit mit den Betreibern der Infrastruktur und den Zuweisungsstellen ein koordiniertes Trassenangebot für zwischenstaatliche Kapazitätsanfragen sicher. Die Zuweisung von Fahrweg- und Streckenkapazität auf dem Grenzabschnitt unterliegt der Zustimmung der Zuweisungsstelle (Betreiber der Infrastruktur) der benachbarten Infrastruktur auf der Grundlage der Bestätigung, dass ein identischer Antrag auf Zuweisung von Fahrwegkapazität und Streckenkapazität auf dem angrenzenden Grenzabschnitt der benachbarten Infrastruktur gestellt wurde und dass dem Antrag stattgegeben wird. 4.5.3.3 Akzeptanz des Trassenentwurfs 5 Der Antragsteller bewertet den Trassenvorschlag und erhebt Einwände gegen den vorgeschlagenen Zugfahrplan oder genehmigt die vorgeschlagene Trasse. Der Antragsteller muss seine Einwände oder die Annahme der Trasse - innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt des Trassenangebots, spätestens jedoch 2 Stunden vor der vorgeschlagenen Abfahrtszeit vom Abfahrtsbahnhof bei Kapazitätsanmeldungen für "mehr als 3 Tage", - innerhalb von 2 Stunden nach Erhalt des Streckenangebots, jedoch nicht später als 2 Stunden vor der vorgeschlagenen Abfahrtszeit bei Kapazitätsanmeldungen für "weniger als 3 Tage", ansonsten gilt der Entwurf des Eisenbahnunternehmens als angenommen. Der Antragsteller hat auch die Möglichkeit, das Trassenangebot bei der Antragstellung im Voraus anzunehmen. In diesem Fall wird die Trassenkapazität nach Erstellung des Fahrplans automatisch zugewiesen. Die Einwände des Antragstellers werden vom Eisenbahnunternehmen so schnell wie möglich bearbeitet, und zwar bis zu dem Zeitpunkt der Abfahrt des Zuges vom Startpunkt der Beförderung.