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> Kontext: inb 2026 anlage 4 2 2 4 > Network Statement Regelungen der neun Nachbar-BdS der DB InfraGO AG zu Bearbeitungsfristen im Gelegenheitsverkehr (INB 2026)
|Art der Anfrage|Frist für die Einreichung des
Antrags (Arbeitstage)|Veröffentlichung des
Bulletins "Zugverkehr"
(Arbeitstage)|
|---|---|---|
|Außerordentliche Verkehre
mit Beschränkung auf der
geplanten Strecke|Bis zu 10:00 Uhr auf D-6|Bis zu 12:00 Uhr auf D-2|
|Gewöhnliche Verkehre oder
außergewöhnliche
Verkehre, die keinen
Beschränkungen auf dem
Transportweg unterliegen
(geforderte Geschwindigkeit
=<60 km/h)5|Bis zu 10:00 Uhr auf D-4|Bis zu 12:00 Uhr auf D-1|
Kapazitätsanfragen, die nach dieser Einreichungsfrist eingereicht werden oder die aufgrund einer Ausnahmesituation nicht rechtzeitig bearbeitet werden können, werden in Echtzeit bearbeitet (siehe Punkt 4.5.3.3 unten).
Wird die Einreichungsfrist für die genannten Antragsarten nicht eingehalten, kann die rechtzeitige Veröffentlichung des Bulletins "Zugverkehr" nicht gewährleistet werden und die Anträge können in Echtzeit bearbeitet werden. Ausgenommen sind "außergewöhnliche Verkehre mit Beschränkungen", für die Anträge, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, aus betrieblichen und sicherheitstechnischen Gründen abgelehnt werden.
> 5 Vgl. Fahrten mit historischen Zügen.
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Die Zuweisung dieser Fahrplantrassen wird durch eine Mitteilung im PCS oder eine per _Book In_ versandte E-Mail formalisiert, die durch ein per E-Mail versandtes Bulletin "Zugverkehr" ergänzt wird.
Das Bulletin „Zugverkehr“ enthält die Daten zu den Fahrplänen der Züge und/oder Leerfahrten sowie alle anderen Informationen des Infrastrukturbetreibers und die vom Antragsteller angeforderten Informationen, die für die Durchführung der betreffenden Züge und/oder Leerfahrten nützlich sind. Das Datum des Inkrafttretens des Merkblattes ist das Datum des ersten Fahrtages, der auf dem Merkblatt angegeben ist.