--- domain: "regulierung" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regulierung", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "inb", "inb-2026", "regulierung", "recht"] owners: [] contact: "einfachbahn@deutschebahn.com" component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" source_version: "" meta_fingerprint: "" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf" part: "Vorrangregeln (erste Phase der Netzfahrplanerstellung)" kind: "chunk" parent_url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf" parent_hash: "f87111b87d53d1f1" section: "Vorrangregeln (erste Phase der Netzfahrplanerstellung)" ziffer: "" chunk_index: 213 chunk_fingerprint: "deab492aec4556f3" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" review_notes: "" content_hash: "4dbe7a9a03ba106e" --- > Kontext: inb 2026 hauptdokument > Vorrangregeln (erste Phase der Netzfahrplanerstellung) - mindestens zwei bestellte Anschlussverbindungen (dargestellt im TPN-Feld „Bemerkungen Kunde an DB InfraGO AG“ oder im TPN-Feld „Weitere Angaben“ mit Benennung der jeweiligen Zugnummern von/auf Anschlüsse an mindestens zwei Halten auf eigene oder andere Zugtrassen; bei anderen (d.h. nicht eigenen) Zugtrassen genügt die Angabe der Linienbezeichnung oder anderer geeigneter Merkmale zur Identifikation der Anschlüsse) innerhalb von 30 Minuten von/auf eigene oder andere Zugtrassen unter Einhaltung der kleinsten Mindestübergangszeit gem. Anlage 8 der Planungsparameter (Bezug im Bemerkungsfeld auf Anschlüsse an mindestens zwei Halten auf eigene oder andere Zugtrassen) bestellt worden sind oder - einen bestellten Umlauf (dargestellt im TPN-Feld „Bemerkungen Kunde an DB InfraGO AG“ (bei zwei oder mehreren miteinander verknüpften Trassen) oder im TPN-Feld „Verweise auf andere Bestellungen“) (ausschließlich bei zwei miteinander verknüpften Trassen) (Bezug im TPN auf Umlauf) aus Hin- und Rückleistung mit unveränderter Zugkonfiguration bildet, wobei der Umlauf auch dann gewahrt wird, wenn die Hinfahrt und die Rückfahrt mit weiteren Trassen miteinander verknüpft werden. Die Zugkonfiguration nach vorstehendem Satz ist auch dann unverändert, wenn bei Triebwagenzügen ein oder mehrere Triebwageneinheiten abgesetzt oder zugesetzt werden. Aus zeitlicher Sicht dürfen zwischen Hin- und Rückfahrt und bei mehreren Trassenverknüpfungen innerhalb eines Umlaufs zwischen Ankunft und Abfahrt maximal 60 Minuten liegen. Eine Hin- und Rückfahrt definieren sich in räumlicher Sicht dadurch, dass der Zielbahnhof der Rückfahrt in räumlicher Nähe zum Startbahnhof der Hinfahrt liegt (z.B. mit Zu- und Abführung zur selben Abstellanlage oder in dasselbe Instandhaltungswerk am Anfang und Ende des Umlaufs).