--- domain: "regulierung" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regulierung", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "inb", "inb-2026", "regulierung", "recht"] owners: [] contact: "einfachbahn@deutschebahn.com" component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" source_version: "" meta_fingerprint: "" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf" part: "Vorrangregeln (erste Phase der Netzfahrplanerstellung)" kind: "chunk" parent_url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf" parent_hash: "f87111b87d53d1f1" section: "Vorrangregeln (erste Phase der Netzfahrplanerstellung)" ziffer: "" chunk_index: 218 chunk_fingerprint: "deab492aec4556f3" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" review_notes: "" content_hash: "b1b8c61a50fb0baf" --- > Kontext: inb 2026 hauptdokument > Vorrangregeln (erste Phase der Netzfahrplanerstellung) 𝑇𝑟𝑘𝑚[𝑇𝐴_𝑍𝑢𝑟ü𝑐𝑘𝑔𝑒𝑧.(𝑜ℎ𝑛𝑒 𝑆𝐵𝑉/𝐾𝑎𝑝𝑎/𝐾𝑜𝑜𝑟𝑑.)] : Anzahl der Trassenkilometer einer Trassenanmeldung gemäß Bestelllage, welche der ZB bei der Trassenanmeldung zum Netzfahrplan (erste Phase der Netzfahrplanerstellung) abgegeben hat und nicht in einem Streitbeilegungsverfahren, einem Kapazitätskonflikt oder einer Koordinierung eingekürzt oder weggefallen ist. Erfüllen mehrere der Konfliktpartner eines Streitbeilegungsverfahrens keine Annahmequote von 95 Prozent, so gewinnt der Konfliktpartner mit der höchsten Annahmequote. Pro Trasse, die im Streitbeilegungsverfahren eine Ablehnung oder Teilzuweisung erhalten hat, kann ein direkt damit zusammenhängendes Trassenangebot des Wagenumlaufs nicht angenommen werden, ohne negative Berücksichtigung in der Annahmequote. **==> picture [10 x 12] intentionally omitted <==** - Erfüllen mehrere der Konfliktpartner eines Streitbeilegungsverfahrens zum einen das Kriterium der Stornoquote nach vorstehendem lit. c) und/oder zum anderen das Kriterium der Annahmequote nach vorstehendem lit. d) nicht, gewinnt unter diesen der Konfliktpartner mit der höchsten ENP-Annahmequote. Ist die ENP-Annahmequote identisch, gewinnt der Konfliktpartner mit der geringsten Stornoquote die Kapazität. INB 2026, Redaktionsstand 11.06.2026 81 **==> picture [8 x 11] intentionally omitted <==** - Für den Fall, dass im Streitbeilegungsverfahren nach Anwendung der Vorrangregeln nach § 52 Abs. 7 Satz 2 und 3 ERegG eine Trassenanmeldung zum Netzfahrplan nicht vorrangig ist, prüft die DB InfraGO AG, ob für diese Trassenanmeldung ein Bezug zu einem Rahmenvertrag besteht. Für diesen Fall wird für die Trassenanmeldung innerhalb der rahmenvertraglich abgesicherten Zeitrahmen eine konfliktfreie Zugtrasse gesucht. Ist eine solche nicht verfügbar, so wird dem ZB, der Partei eines Rahmenvertrages ist, die beantragte Zugtrasse zugewiesen. **==> picture [41 x 10] intentionally omitted <==**