--- domain: "regulierung" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regulierung", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "inb", "inb-2026", "regulierung", "recht"] owners: [] contact: "einfachbahn@deutschebahn.com" component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" source_version: "" meta_fingerprint: "" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf" part: "Prüfung der Vorhaltung von Restkapazitäten nach § 56 Abs. 3 " kind: "chunk" parent_url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf" parent_hash: "f87111b87d53d1f1" section: "Prüfung der Vorhaltung von Restkapazitäten nach § 56 Abs. 3 ERegG" ziffer: "" chunk_index: 233 chunk_fingerprint: "deab492aec4556f3" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" review_notes: "" content_hash: "f5e58258c48092ff" --- > Kontext: inb 2026 hauptdokument > Prüfung der Vorhaltung von Restkapazitäten nach § 56 Abs. 3 ERegG ## **Prüfung der Vorhaltung von Restkapazitäten nach § 56 Abs. 3 ERegG** Die DB InfraGO AG stellt sicher, dass auch nach Abschluss der Netzfahrplanerstellung kurzfristige Trassenanfragen im Gelegenheitsverkehr bedient werden können. Dazu prüft die DB InfraGO AG entsprechend dem nachfolgenden Prozess, ob das Vorhalten zusätzlicher Kapazitätsreserven notwendig wird. Bei entsprechendem Bedarf wird der Umfang an zu reservierenden Kapazitätsreserven für den Gelegenheitsverkehr ermittelt und dieser im Netzfahrplan vorgehalten. |**Fristen zur Erstellung GelV Reservierungstrassen**|**Termin**| |---|---| |Aktualisierung der Bedarfsermittlung für die beiden vorangegange-
nen Fahrplanjahre|Jährlich im Januar| |Veröffentlichung des Entwurfs der zur Reservierung vorgesehenen
GelV Fahrlagen und die damit verbundene Marktkonsultation|Jährlich, letzter Freitag
im Januar| |Stellungnahme der ZB|Jährlich, 14 Tage nach
Veröffentlichung| |Veröffentlichung der Endfassung des Entwurfs der zur Reservierung
vorgesehenen Fahrlagen des Gelegenheitsverkehrs vor Trassenan-
meldefrist|Jährlich, eine Woche vor
Beginn Trassenanmel-
defrist| |Veröffentlichung der vorgehaltenen Fahrlagen des Gelegenheitsver-
kehrs im Rahmen des Entwurfs des endgültigen Netzfahrplans|Jährlich mit Abschluss
zweite
Netzfahrplaner-
stellungsphase| **==> picture [50 x 10] intentionally omitted <==**