--- domain: "regulierung" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regulierung", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "inb", "inb-2027", "regulierung", "recht"] owners: [] contact: "einfachbahn@deutschebahn.com" component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" source_version: "" meta_fingerprint: "" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13699958/d0dc21fc654ffaf940d9b5ec932321d7/INB-2027-Anlage-4-2-2-4-data.pdf" part: "Network Statement Regelungen der neun Nachbar-BdS der DB Inf" kind: "chunk" parent_url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13699958/d0dc21fc654ffaf940d9b5ec932321d7/INB-2027-Anlage-4-2-2-4-data.pdf" parent_hash: "b7c2c10397bcbe6f" section: "Network Statement Regelungen der neun Nachbar-BdS der DB InfraGO AG zu Bearbeitungsfristen im Gelegenheitsverkehr (INB 2027)" ziffer: "" chunk_index: 2 chunk_fingerprint: "deab492aec4556f3" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" review_notes: "" content_hash: "86d3de18cdc429b4" --- > Kontext: inb 2027 anlage 4 2 2 4 > Network Statement Regelungen der neun Nachbar-BdS der DB InfraGO AG zu Bearbeitungsfristen im Gelegenheitsverkehr (INB 2027) Treten ungeplante Einschränkungen der Eisenbahninfrastruktur auf, werden ab dem 4. Bürotag[5] nach Eintreten der ungeplanten Einschränkungen die notwendigen Fahrplanmaßnahmen (Umleitung, Ausfall, Lageänderung) vom Geschäftsbereich Netzzugang eingeleitet. Bestellungen sind unter baufahrplan@oebb.at bekannt zu geben. > 1 Verkehrsartenspezifische Aufteilung der bei eingeschränkter Eisenbahninfrastruktur (Baustellen) verbleibenden Fahrwegkapazität. > 2 Als Bürotag gelten im Geschäftsbereich Netzzugang - Trassenmanagement Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage, 24. und 31.12. > 3 Die zuständige BFZ ist dabei jene BFZ, in deren Zuständigkeitsbereich der Zuglauf am Schienennetz der ÖBB-Infrastruktur AG beginnt. Bei Bestellungen außerhalb der NZ-Bürozeiten sind, zur besseren Zuordnung, die BFZ-Bereiche in einer Übersichtskarte im Regelwerk 30.04.11, Punkt 2 ersichtlich. Ist der Zug bereits unterwegs und eine Änderungsbestellung erforderlich, ist diese an jene BFZ zu richten, in deren Zuständigkeitsbereich die entsprechende Änderung eintritt (z.B. Beginn einer geänderten Laufstrecke). 2 Für den Zeitraum vor dem 4. Bürotag nach Eintreten der ungeplanten Einschränkungen werden die notwendigen Fahrplanmaßnahmen (Umleitung, Ausfall, Lageänderung) von der zuständigen BFZ geregelt. Bestellungen hierfür sind dem zuständigen BEKO bekannt zu geben (Ansprechpartner siehe Kapitel 1.6.1). ## **b) Modalitäten für die Zuweisung im Ad-hoc-Verkehr von weniger als fünf Werktagen bis zu sechs Stunden vor der Abfahrt** Die Angebotslegung und die Zuweisung von Zugtrassen (Fahrwegkapazitäten) für Bestellungen mit geringerer Vorlaufzeit als fünf Werktage bis zu sechs Stunden vor der Abfahrt erfolgt bis spätestens drei Stunden vor der Abfahrt. Bei Bestellungen, welche unter sechs Stunden vor der Abfahrt einlangen, kann eine rechtzeitige Abarbeitung der Bestellung aus betrieblichen Gründen nicht sichergestellt werden.