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> Kontext: inb 2027 anlage 4 2 2 4 > Network Statement Regelungen der neun Nachbar-BdS der DB InfraGO AG zu Bearbeitungsfristen im Gelegenheitsverkehr (INB 2027)
||gestellt wird. Änderungsanträge werden ab
D-7 über die Last-Minute-
Trassenanmeldung IS nicht angenommen
(mit Ausnahme von Teilstornierungen).
Der Änderungsantrag muss den
berufsspezifischen Grundsätzen für die
Nutzung der in der einheitlichen
Schnittstelle von GESICO-DSDM zur
Verfügung gestellten Funktionen
„Lebensdauer der Trasse“ entsprechen, die
es den Benutzern ermöglichen, die
Änderungen einer bestimmten Zugtrasse zu
überwachen. Insbesondere darf ein
Änderungsantrag nicht dadurch verschleiert
werden, dass ein Erstellungsantrag
zusammen mit einem Stornierungsantrag
oder einem Tagesentfernungsantrag
gestellt wird.|
|---|---|
|**Antwort**|Die Antwort auf einen Antrag auf Änderung
einer einzelnen Fahrplantrasse für den
gewerblichen Verkehr (mit Ausnahme von
Verkehren mit außerordentlicher
Beförderungsankündigung, für die der
Antrag spätestens vierzig (40) Kalendertage
vor dem ersten Verkehrstag gestellt werden
muss sowie für Touristenzüge), erfolgt
innerhalb von 7 Kalendertagen. Bei anderen
Anträgen erfolgt die Antwort so schnell wie
möglich, d. h. innerhalb von dreißig (30)
Kalendertagen nach Einreichung des
Antrags. Die Antwortarten sind in Abschnitt
**4.2.4**aufgeführt.|
## **● Anträge auf Last-Minute-Trassen**
Die folgenden Kapazitätsanfragen (oder Rückgaben) können zwischen dem Tag D-7 und dem Tag D des Zugbetriebs eingereicht werden:
- Erstellung von Fahrplantrassen in letzter Minute (SDM);
- Stornierung (ganz oder teilweise) einer zugewiesenen Zugtrasse;
- Genehmigung und Verzicht auf die Genehmigung, als Zug mit unbestimmtem Zeitplan zu fahren.
Änderungsanträge sind nicht zulässig und werden nicht berücksichtigt.