--- domain: "regulierung" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regulierung", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "inb", "inb-2027", "regulierung", "recht"] owners: [] contact: "einfachbahn@deutschebahn.com" component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" source_version: "" meta_fingerprint: "" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13700020/9e34b06c8b3f699f68cb623bdb544a55/INB-2027-Hauptdokument-data.pdf" part: "Vorrangregeln (erste Phase der Netzfahrplanerstellung)" kind: "chunk" parent_url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13700020/9e34b06c8b3f699f68cb623bdb544a55/INB-2027-Hauptdokument-data.pdf" parent_hash: "decae98aeefbda34" section: "Vorrangregeln (erste Phase der Netzfahrplanerstellung)" ziffer: "" chunk_index: 193 chunk_fingerprint: "deab492aec4556f3" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" review_notes: "" content_hash: "f222b5dd1a057f0a" --- > Kontext: inb 2027 hauptdokument > Vorrangregeln (erste Phase der Netzfahrplanerstellung) - er mindestens zwei bestellte Anschlussverbindungen (dargestellt mit TrainActivity 0046 oder 0047 sowie Angabe der von/auf eigene oder andere Zugtrassen (AssociatedAttachedTrainID, AssociatedAttachedOTN oder AssociatedAttachedTrainServiceNumber (verkehrliche Liniennummer)) an der jeweiligen Betriebsstelle) an mindestens zwei Halten auf eigene oder andere Zugtrassen; bei anderen (d.h. nicht eigenen) Zugtrassen genügt die Angabe der Linienbezeichnung oder anderer geeigneter Merkmale zur Identifikation der Anschlüsse) bestellt worden sind, in INB 2027, Redaktionsstand 05.06.2026 71 der eine Gruppe bestehend aus mindestens 8 Wagen abgesetzt oder gekoppelt werden oder - er einen bestellten Umlauf (dargestellt mit TrainActivity 0044 oder 0045 sowie unter Angabe der betroffenen Zugtrasse (AssociatedAttachedTrainID, AssociatedAttachedOTN oder AssociatedAttachedTrainServiceNumber (verkehrliche Liniennummer)) an der jeweiligen Betriebsstelle) (bei mehreren miteinander verknüpften Trassen) mit unverändertem Triebfahrzeug bestellt hat, wobei der Umlauf auch dann gewahrt wird, wenn die Hinfahrt und die Rückfahrt mit weiteren Trassen miteinander verknüpft werden. Aus zeitlicher Sicht dürfen zwischen Hin- und Rückfahrt und bei mehreren Trassenverknüpfungen innerhalb eines Umlaufs jeweils zwischen Ankunft und Abfahrt maximal 480 Minuten liegen. Hin- und Rückfahrt definieren sich in räumlicher Sicht dadurch, dass der Zielbahnhof der Rückfahrt in räumlicher Nähe zum Startbahnhof der Hinfahrt liegt (z.B. Bedienung desselben Hafens oder Werks am Anfang und Ende des Umlaufs).