--- domain: "regulierung" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regulierung", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "inb", "inb-2027", "regulierung", "recht"] owners: [] contact: "einfachbahn@deutschebahn.com" component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" source_version: "" meta_fingerprint: "" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13700020/9e34b06c8b3f699f68cb623bdb544a55/INB-2027-Hauptdokument-data.pdf" part: "Anforderungen an Fahrzeuge des ZB, Vermutung der Betriebssic" kind: "chunk" parent_url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13700020/9e34b06c8b3f699f68cb623bdb544a55/INB-2027-Hauptdokument-data.pdf" parent_hash: "decae98aeefbda34" section: "Anforderungen an Fahrzeuge des ZB, Vermutung der Betriebssicherheit" ziffer: "" chunk_index: 598 chunk_fingerprint: "deab492aec4556f3" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" review_notes: "" content_hash: "aec4d69a4a534dd3" --- > Kontext: inb 2027 hauptdokument > Anforderungen an Fahrzeuge des ZB, Vermutung der Betriebssicherheit ## **Anforderungen an Fahrzeuge des ZB, Vermutung der Betriebssicherheit** **==> picture [10 x 12] intentionally omitted <==** - Wenn und soweit sich nichts Gegenteiliges aus dem Vertrag für Wartungsleistungen ergibt, müssen die angelieferten Fahrzeuge des ZB nach Bauweise, Ausrüstung und Abnahme den Bestimmungen der EBO in der jeweils gültigen Fassung sowie den baulichen und betrieblichen Standards auf den zu befahrenden Gleisen entsprechen und von der zuständigen Aufsichtsbehörde abgenommen sein. Ziffer 3.4.1 gilt entsprechend. **==> picture [10 x 11] intentionally omitted <==** - Liefert der ZB Fahrzeuge an, die den Anforderungen gemäß Ziffer 3.2.1 nicht entsprechen, haftet er für alle daraus entstehenden Schäden auch ohne Verschulden, es sei denn, der Vertrag für Wartungsleistungen beinhaltet gerade, dass das Fahrzeug zur Erfüllung dieser Anforderungen repariert bzw. instandgesetzt werden soll. **==> picture [9 x 12] intentionally omitted <==** - Sofern sich nicht aus dem Vertrag für Wartungsleistungen oder konkret anderen Informationen des ZB etwas anderes ergibt, sind die verantwortlichen Personen oder Stellen der DB InfraGO AG berechtigt, die Betriebssicherheit der angelieferten Fahrzeuge und die Einhaltung der sonstigen Anforderungen des Fahrzeugs gem. obiger Bestimmungen zu unterstellen. **==> picture [34 x 10] intentionally omitted <==**