--- domain: "regelwerk" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regelwerk", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "regelwerk", "betrieblich-technisch"] owners: [] component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13174868/3c734d7a90347cde3df0f805dc188490/Ril-302-4201Z01-INB-2026-data.pdf" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" content_hash: "2d86316764af54ad" contact: "einfachbahn@deutschebahn.com" meta_fingerprint: "395b4acb40093e35" --- Richtlinie Signalordnung, Bahnbetrieb international Grenzüberschreitende Bahnstrecken Zusatzbestimmungen für die grenzüberschreitende Bahn- strecke Schärding - Passau Hbf, Auszug für EVU 302.4201Z01 Seite 1 Fachautor: I.IBB 3; Marvin Christ; Tel.: ( ) (069)265-12441 Gültig ab 14.12.2025 1 Geschäftsführung Die Geschäftsführung für die Zusatzbestimmungen haben: DB InfraGO AG Region Süd Netz Regensburg Bahnhofstraße 16 93047 Regensburg und ÖBB-Infrastruktur AG Sicherheit und Qualität – Standards Praterstern 3 1020 Wien 2 Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs siehe folgende Seiten Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding – Passau Stand: 14.12.2025 1/16 TLP gelb (Adressatenkreis) Region Süd ÖBB-Infrastruktur AG Zusatzbestimmungen zu den bahnbetrieblichen Normen bzw. dem bahnbetrieblichen Regelwerk der Infrastrukturbetreiber für das Befahren des Eisenbahn – Grenzübergangs Schärding – Passau Hbf gültig vom 15.03.2011 an. Geschäftsführende Stellen DB InfraGO AG ÖBB-Infrastruktur AG DB InfraGO AG Betrieb Netz Regensburg D.-Martin-Luther-Straße 8 93047 Regensburg ÖBB-Infrastruktur AG Sicherheit und Qualität - Standards Praterstern 3 1020 Wien Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding – Passau Stand: 14.12.2025 2/16 TLP gelb (Adressatenkreis) Verzeichnis der Änderungen ÖBB-Infrastruktur AG lfd. Nr. verfügt mit Gegenstand Datum 1 00035_04_2011 Inkraftsetzung 15-03-2011 2 00035_10_11 1. Änderung 15.03.2011 3 00035_26_11 2. Änderung 11.12.2011 4 00035_000009_12 3. Änderung 10.06.2012 5 00035_000028_13 4. Änderung 15.12.2013 6 00035_000008_14 5. Änderung 14.12.2014 7 00035_000004_15 6. Änderung 13.12.2015 8 00037_000005_17 7. Änderung 10.12.2017 9 00037_000006_18 8. Änderung 09.12.2018 10 00037_000002_20 9. Änderung 02.08.2020 11 00037-000008-23 10. Änderung 10.12.2023 12 11.Änderung 14.12.2025 Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding – Passau Stand: 14.12.2025 3/16 TLP gelb (Adressatenkreis) Verzeichnis der Aktualisierungen DB Netz AG Lfd. Nr. Kurzer Inhalt Gültig ab Bemerkungen Aktualisierung eingearbeitet (Namenszeichen/Tag) 1 Neudruck/Neu- ausgabe 15.03. 2011 s. Einführungsschreiben I.NPB 4/I.NP-S-D-REG (B) v 15.12.2010 (Erstausgabe) 2 1. Berichtigung 15.03. 2011 s. Bekanntgabeschreiben I.NPB 4/I.NP-S-D-REG (B) v 02.03.2011 3 2. Berichtigung 11.12. 2011 s. Bekanntgabeschreiben I.NPB 4/I.NP-S-D-REG (B) v 05.10.2011 Neudruck 4 3. Berichtigung 10.06. 2012 s. Bekanntgabeschreiben I.NPB 4/I.NP-S-D-REG (B) v 29.03.2012 Neudruck 5 4. Berichtigung 15.12. 2013 s. Bekanntgabeschreiben I.NPB 4/I.NP-S-D-REG (B) v 24.09.13 Neudruck 6 5. Berichtigung 14.12. 2014 s. Bekanntgabeschreiben I.NPB 4/I.NP-S-D-REG (B) v 15.09.14 Neudruck 7 6. Berichtigung 13.12. 2015 s. Bekanntgabeschreiben I.NPB 4/I.NP-S-D-REG (B) v 11.08.15 Neudruck 8 Verschiedenes 10.12. 2017 s. Erläuterungen Neudruck 9 Verschiedenes 09.12.2018 siehe Erläuterung Neudruck 10 Verschiedenes 02.08.2020 siehe Erläuterung Neudruck 11 Verschiedenes 10.12.2023 siehe Erläuterung Neudruck 12 Verschiedenes 14.12.2025 siehe Erläuterung Neudruck Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding – Passau Stand: 14.12.2025 4/16 TLP gelb (Adressatenkreis) 1. Inhalt, Geltungsbereich Diese Unterlage enthält die Zusatzbestimmungen zu den bahnbetrieblichen Norme n bzw. dem bahnbetrieblichen Regelwerk der Infrastrukturbetreiber DB InfraGO AG und ÖBB-Infrastruktur AG für das Fahren über den Eisenbahn-Grenzübergan g Schärding Q Passau Hbf einschl. des Grenzbahnhofs Passau Hbf, sowie Ergänzunge n, Abweichungen, Begriffsdarstellungen zu den betrieblichen Richtlinien 30.01 Betriebsvorschrift V3 und 30.02 Signalbuch der ÖBB-Infrastruktur AG und zu Ril 301 und 408 der DB InfraGO AG und en}häl} vomi} ‚> a> die ` Zusatzbestimmungen für grenœ‡bervchrei}ende Bahnv}reckena gem> Schienenne}œ -Benutzungsbedingungen der DB InfraGO AG Ziffer 2.3.4. 2. Beschreibung der Grenzstrecke 2.1 Lage der Grenzen Lage der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Bundesr epublik Deutschland, sowie Grenze zwischen den Infrastrukturbetreibern DB InfraGO AG und ÖBB-Infrastruktur AG in km 79,636 - der Strecke Nr. 20501 Wels Q Passau (Grenze) der ÖBB-Infrastruktur AG - der Strecke Nr. 5831 Q Passau Hbf - Staatsgrenze der DB InfraGO AG Grenzbetriebsstrecke im Sinne der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung der Bundesrepublik Deutschland § 3a: Bahnhof Passau Hbf Q Üst Schärding 3 jeweils einschließlich. Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding – Passau Stand: 14.12.2025 5/16 TLP gelb (Adressatenkreis) 2.2 Gleise der Grenzstrecke Regelgleis von Überleitstelle (Üst) Schärding 3 nach Passau Hbf - Bezeichnung DB InfraGO AG `Gleiv Žon Überlei}v}elle Schärding 3 nach Pavva‚ Hbfa - Bezeichnung ÖBB-Infrav}r‚k}‚r AG `S}reckengleiv Þa - Grenze zwischen Üst Schärding 3 und Gleis der freien Strecke ist das Deckungssignal Ym52 für die Fahrtrichtung von Passau nach Schärding in km 74,809 - Grenze zwischen Gleis der freien Strecke und Bahnhof Passau Hbf ist das Einfahrsignal A143 in km 79,704 - selbsttätige Blockstellen der Fahrtrichtung von Schärding nach Passau - `Sbl Schärding 4a mi} Selbv}blockvignal `AmáÞa in km ãâ?709 - `Sbl Schärding 5a mi} Selbv}blockvignal `AmãÞa in km ãä?ßä5 - selbsttätige Blockstellen der Fahrtrichtung von Passau nach Schärding - `Sbl Schärding 5a mi} Selbv}blockvignal `YmåÞa in km ãå?ß34 - `Sbl Schärding 4a mi} Selbv}blockvignal `YmãÞa in km ãã?Þ23 Regelgleis von Passau Hbf nach Üst Schärding 3 - Bezeichnung DB InfraGO AG `Gleiv Žon Pavva‚ Hbf nach Überleitstelle Schärding 3a - Bezeichnung ÖBB-Infrav}r‚k}‚r AG `S}reckengleiv Ýa - Grenze zwischen Bahnhof Passau Hbf und Gleis der freien Strecke ist H öhe Einfahrsignal AA144 in km 79,704 - Grenze zwischen Üst Schärding 3 und Gleis der freien Strecke ist das Deckungssignal Zm51 für die Fahrtrichtung von Passau nach Schärding in km 74,805 - selbsttätige Blockstellen der Fahrtrichtung von Passau nach Schärding - `Sbl Schärding 5a mi} Selbv}blockvignal `ZmåÝa in km ãå?ß34 - `Sbl Schärding 4a mi} Selbv}blockvignal `ZmãÝa in km ãã?ÞÞ3 - selbsttätige Blockstellen der Fahrtrichtung von Schärding nach Passau - `Sbl Schärding 4a mi} Selbv}blockvignal `BmáÝa in km ãâ?ã09 - `Sbl Schärding 5a mi} Selbv}blockvignal `BmãÝa in km ãä?ßä5 Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding – Passau Stand: 14.12.2025 6/16 TLP gelb (Adressatenkreis) 2.3 Zuständige Fahrdienstleiter für die Grenzstrecke ÖBB-Infrastruktur AG: Fahrdienstleiter Stellbereich Neumarkt (Fdl Stb Neu) (Arbeitsplatz in der Betriebsführungszentrale Linz (BFZL)) DB InfraGO AG: Fahrdienstleiter (Fdl) Passau Ost (Arbeitsplatz im Stellwerk des Bahnhofs Passau Hbf) Die Fdl Stb Neu und Passau Hbf sind täglich durchgehend von 00:00 bis 24:00 Uhr besetzt. 2.4 Signale, Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB) Signale sind in der Regel nach den Bestimmungen des jeweiligen Infrastrukturbetreibers aufgestellt. Die Grenzstrecke ist mit PZB ausgerüstet. Ankündigungssignale zu Signalen, z.B. Vorsignale, Ankündigungssignal/ Langsamfahrscheibe, Ankündigen/Erwarten von Fahrleitungssignalen, sind erforderlichenfalls im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers aufgestellt. De m entsprechend erfolgt auch die PZB-Absicherung. Im Bereich der Infrastruktur der ÖBB-Infrastruktur AG sind folgende Signale der DB InfraGO AG ständig aufgestellt: - am Regelgleis von Üst Schärding 3 nach Passau/Streckengleis 2 mit Gültigkeit für die Regelfahrtrichtung Einfahrvorsignal a143 im km 78,749 und zugehörige Vorsignalbaken - am Regelgleis von Passau nach Üst Schärding 3/Streckengleis 1 mit Gültigkeit für die Gegenfahrtrichtung (von Schärding nach Passau) Einfahrvorsignal aa144 im km 78,744 und zugehörige Vorsignalbaken Im Bereich der Infrastruktur der DB InfraGO AG sind folgende Signale der ÖBB - Infrastruktur AG ständig aufgestellt: - am Regelgleis von Passau nach Üst Schärding 3/Streckengleis 1 mit Gültigkeit für die Regelfahrtrichtung (von Passau nach Schärding) Vorsignal zm91 im km 79,870 - am Regelgleis von Üst Schärding 3 nach Passau/Streckengleis 2 mit Gültigkeit für die Gegenfahrtrichtung Vorsignal ym92 im km 79,870 mit zugehörigem Signalhinweis nach der betrieblichen Richtlinie 30.02 Signalbuch der ÖBB - Infrastruktur AG (Signal steht in Fahrtrichtung links der Bahn) Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding – Passau Stand: 14.12.2025 7/16 TLP gelb (Adressatenkreis) 2.5 Elektrischer Zugbetrieb Die Trennung der Oberleitung zwischen der DB InfraGO AG und der ÖBB- Infrastruktur AG erfolgt durch eine Schutzstrecke in der Nähe der Staatsgrenze auf Seiten der ÖBB-Infrastruktur AG. 2.6 Telekommunikationseinrichtungen Für den Eisenbahn-Grenzübergang Schärding Q Passau Hbf sind folgende Telekommunikationsverbindungen eingerichtet: Zugfunkeinrichtungen: DB InfraGO AG: Digitaler Zugfunk (GSM-R D). ÖBB-Infrastruktur AG: Digitaler Zugfunk (GSM-R A). Umschaltpunkt ist - in Fahrtrichtung von Passau nach Schärding in km 79.64 - in Fahrtrichtung von Schärding nach Passau in km 79,60 Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding – Passau Stand: 14.12.2025 8/16 TLP gelb (Adressatenkreis) 3. Bahnbetriebliche Regelungen für den Eisenbahn-Grenzübergang Schärding – Passau Hbf 3.1 Gültigkeit von Normen und Regelwerk; zusätzliche Bestimmungen Grundsätzlich gelten jeweils bis zur Staatsgrenze - für die von der ÖBB-Infrastruktur AG betriebenen Infrastruktur neben de n einschlägigen Gesetzen und Verordnungen der Republik Österreich die Normen der ÖBB-Infrastruktur AG, - für die von der DB InfraGO AG betriebene Infrastruktur neben den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland das netzzugangsrelevante Regelwerk und das betrieblich-technische Regelwerk der DB InfraGO AG (s. Schienennetz-Benutzungsbedingungen der DB InfraGO AG). Zugmannschaften (einschließlich Personal von Nebenfahrten) und Zugpersonal, d ie nur die Grenzstrecke und die Grenzbahnhöfe befahren, müssen Normen und Regelwerke der Eisenbahn-Infrastrukturbetreiber in dem Umfang beherrschen, wie es für das Befahren der Grenzstrecke und der Grenzbahnhöfe erforderlich ist. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen oder in einer Betriebs- und Bauanweisung (Betra) nichts anderes geregelt ist, ist hierfür maßgebend - grundsätzlich der Ort des Triebfahrzeugführers - beim Zurückfahren/Zurücksetzen/Zurückschieben, sowie beim Weiterfahren eines Zuges auf freier Strecke jeweils das Regelwerk/die Normen des Infrastrukturbetreibers, in dessen Richtung zurück- oder weitergefahren wird. Im Bereich der Grenzstrecke und der Grenzbahnhöfe können Nothaltaufträge über Zugfunk sowohl gemäß den Normen/dem Regelwerk der ÖBB-Infrastruktur AG als auch der DB InfraGO AG empfangen werden, die in jedem Fall zu beachten sind. Nothaltaufträge sind immer sofort auszuführen. Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding – Passau Stand: 14.12.2025 9/16 TLP gelb (Adressatenkreis) 3.2 Signale, PZB-Absicherung Sind Ankündigungssignale zu Signalen, z.B. Vorsignale, Ankündigungssignal/Langsamfahrscheibe, Geschwindigkeits- Ankündesignal/Ankündigungstafel, Ankündigen/-Erwarten von Fahrleitungssignalen, im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers aufgestellt, gelten in diesem Fall für das Ankündigungssignal die Bestimmungen des Infrastrukturbetreibers, in dessen Bereich das angekündigte Signal steht. Entsprechendes gilt für die zugehörige PZB- Absicherung. Reicht eine (vorübergehende) Langsamfahrstelle oder ein Gleisabschnitt mit anderen zu signalisierenden Besonderheiten über die Grenze zwischen den Infrastrukturbetreibern hinweg, gelten für die Signalisierung des Endes die Bestimmungen des Infrastrukturbetreibers am Beginn der Langsamfahrstelle. 3.3 Fahrplanunterlagen (auch EBuLa der DB InfraGO AG) Beim Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Schärding Q Passau Hbf werden in der Regel durch die ÖBB-Infrastruktur AG Fahrplanunterlagen herausgegeben. Die von der ÖBB-Infrastruktur AG herausgegebenen Fahrplanunterlagen gelten bis zur Ankunft oder Durchfahrt bzw. ab der Abfahrt oder Durchfahrt im Bahnhof Passau Hbf; die Darstellung erfolgt nach den Regeln der ÖBB-Infrastruktur AG. Eine geschwindigkeitsunabhängige Fahrplandarstellung beider Richtungen für den Bereich Passau Hbf Q Passau Grenze (Staatsgrenze n. Schärding) nach dem Muster der DB InfraGO AG (Buchfahrplan Spalten 3a und 3b, Führerraumanzeige Kilometrierungs- und Grafikspalte) befindet sich als Anlage zu diesen Zusatzbestimmungen. Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding – Passau Stand: 14.12.2025 10/16 TLP gelb (Adressatenkreis) Fahrplanbeantragung Für jede Trasse auf der gesamten Grenzstrecke kann es nur ein anmeldend es EVU geben. Besitzt das anmeldende EVU nur für einen Teil der Grenzstrecke die erforderliche Sicherheitsbescheinigung, so ist für den zweiten Teil de r Grenzstrecke, das kooperierende EVU, welches für diesen Teil über eine Sicherheitsbes cheinigung verfügt, verpflichtend bekanntzugeben. Ein aktuelles Verzeichnis der auf de m österreichischen Teil bzw. deutschen Teil der Grenzstrecke zugelassenen E VU, kann bei Bedarf tagesaktuell gegenseitig von der DB InfraGO AG bzw. ÖBB-Infrastruktur AG angefordert werden. Trassenanmeldungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten: - Internationale Zugnummer unter Angabe des Zugausgangsbahnhofs/Zielbahnhofs im Ausland - Zugcharakteristik und Verkehrszeitregelung - Name des kooperierenden EVU beim Nachbar Infrastrukturbetreiber - Benennung der im Grenzbahnhof durchzuführenden Behandlung (Personalwechsel, Wagentechnische Untersuchung, etc.) sowie die erforderliche Mindestaufenthaltsdauer. Züge, die mehr als 20 Stunden verspätet sind, dürfen die Infrastruktur der DB InfraGO AG und damit die Grenzstrecke nicht mehr befahren. Daher wird für Züge mit einer Verspätung von mehr als 20 Stunden eine neue, gültige Fahrplanun terlage für die Grenzbetriebsstrecke benötigt. Hierzu ist es erforderlich, eine entsprechende Trassenanmeldung im Gelegenheits- / adhoc-Verkehr zu beantragen. Regelung für Passau: Für den Bf. Passau gilt, dass Güterzüge mit Zielbahnhof Passau Gbf nur im Einzelfall, beispielweise Züge zur Bedienung der Ladestraße in Passau und nur nach Abstimmung mit der für die Produktionsplanung zuständigen Stelle geplant werden dürfen. Dies ist in der Trassenbestellung kenntlich zu machen. Die Aufenthaltszeit im Grenzbahnhof ist auf das betrieblich notwendige Minimum zu beschränken (für Personalwechsel, Systemwechsel, etc.) und darf 90 Minute n nicht überschreiten. Entsprechend sind bestellte Ankunft und Abfahrt der Folgetr asse im Ausland aufeinander abgestimmt zu bestellen. Im beiderseitigen Einvernehmen bzw. mit Zustimmung der planenden Stellen bei der DB InfraGO AG sind Ausnahmen vom Grundsatz in Einzelfällen zulässig. Ab einer gewünschten Haltezeit von mehr als 60 Minuten ist eine Prüfung durch den DB Anlagendisponenten erforderlich. Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding – Passau Stand: 14.12.2025 11/16 TLP gelb (Adressatenkreis) 3.4 La In der La der ÖBB-Infrastruktur AG sind zu La-Strecke `ÞÜáa Linœ Hbf Q Staatsgrenze nächst Schärding a bœ> `ÞÜáb S}aa}vgrenœe nächv} Schärding Q Linœ Hbfa alle Angaben zu vorübergehenden Langsamfahrstellen und Besonderheite n bis bzw. ab km 79,636 (Grenze) enthalten. In der La der DB InfraGO AG sind zu La-Strecke `áa N‡rnberg RbfLHbf Q Regensburg Hbf Q Passau Hbf Q Grenœe km ãå?âßâa bœ> `áb Grenœe km ãå?âßâ Q Passau Hbf Q Regensburg Hbf Q N‡rnberg RbfLHbfa alle Angaben zu vorübergehenden Langsamfahrstellen und Besonderheite n bis bzw. ab km 79,636 (Grenze) enthalten. Zur Unterstützung der Triebfahrzeugführer wird darüber hinaus zu jeder vorübergehenden Langsamfahrstelle ein Hinweis in der jeweiligen La des Nachbarinfrastrukturbetreibers aufgenommen, wenn sich - das zugehörige Ankündigungssignal zu einer vorübergehenden Langsamfahrstelle der ÖBB-Infrastruktur AG bzw. - die zugehörige Langsamfahrscheibe zu einer vorübergehenden Langsamfahrstelle der DB InfraGO AG im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers befindet. Beispieleinträge dazu für die La der DB InfraGO AG: Beispieleinträge dazu für die La der ÖBB-Infrastruktur AG: Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding – Passau Stand: 14.12.2025 12/16 TLP gelb (Adressatenkreis) 3.5 Zuständige Fahrdienstleiter bei Meldungen Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen oder in einer Betriebs- und Bauanweisung (Betra) nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Entgegennahme un d Abgabe von Aufträgen und Meldungen, sowie der Aufruf von Hilfe jeweils durch de n für die Infrastruktur zuständigen Fdl. Bei unerlaubtem Überfahren von bzw. unzulässigem Vorbeifahren an Haltsig nalen oder an einer Stelle, an der nach Befehl zu halten war, sowie bei Unregelmäßigkeiten/Störungen an der Zugbeeinflussung ist dies der für die jeweilige Anlage bzw. diese Stelle zuständige Fahrdienstleiter. Beim Weiterfahren oder Zurücksetzen bzw. Zurückschieben eines Zuges nach dem Halten auf freier Strecke ist jeweils der Fahrdienstleiter zuständig, in dessen Richtung nach dem Halten gefahren wird. 3.6 Fahrordnung Auf der zweigleisigen Strecke zwischen Überleitstelle Schärding 3 und Pas sau Hbf wird grundsätzlich rechts gefahren (gewöhnliche Fahrtrichtung/ Regelgleis). 3.7 Außergewöhnliche Sendungen, Fahrzeuge usw. Außergewöhnliche Sendungen (auch außergewöhnliche Fahrzeuge und Züge) auf der Grenzstrecke dürfen nur in Züge eingestellt werden, wenn darüber eine Beförderungsanordnung (Regelzüge der DB InfraGO AG) oder einer Fahrplananordnung (Sonderzüge der DB InfraGO AG, sowie Regel- und Sonder züge der ÖBB-Infrastruktur AG) vorliegt. Die Beförderungsanordnung oder die Fahrplananordnung enthält: - die Bza-Nr. der DB InfraGO AG - die aS-Zahl der EVU (von österreichischer Seite) - den zu benutzenden Zug - die Beförderungsbedingungen für die Grenzstrecke - den Beförderungstag Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding – Passau Stand: 14.12.2025 13/16 TLP gelb (Adressatenkreis) 3.8 Nachschieben Das Nachschieben mit einem nicht mit dem Zug gekuppelten Schiebetriebfahrzeug ist auf der Grenzstrecke Schärding Q Passau Hbf verboten. 3.9 Zugbildung, Zugvorbereitung, Bremsen Die Zugbildung von Zügen, die den Eisenbahn-Grenzübergang Schärding Q Passau Hbf befahren, und die Bremsberechnung bzw. Qeinstellung für diese Züge erfolgt nach den auf der Infrastruktur der DB InfraGO AG und der ÖBB-Infrastruktur AG hier für gültigen Regeln. Erläuterung: Die Regeln und Anforderungen für beide Infrastrukturen sind bei unter schiedlichen Regeln erfüllt, wenn die Regeln mit den höheren Anforderungen angewendet werden (Prin zip der Anwendung der Regeln mit der größten Sicherheit). Widersprechen sich di e Regeln, treffen die für das sichere Erbringen der Eisenbahnverkehrsleistung Verantwortlichen entsprechen de Anordnungen jeweils für ihr Unternehmen. Ggf. sind die Infrastrukturbet reiber einzubinden, die erforderlichenfalls entsprechende einheitliche Regeln für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen in diese Zusatzbestimmungen aufnehmen. Signale an Zügen und Fahrzeugen, sowie Signale für die Zugmannschaften /für das Zugpersonal sind auf dem Eisenbahn-Grenzübergang Schärding Q Passau Hbf nach den Regeln der DB InfraGO AG oder nach den Regeln der ÖBB-Infrastruktur AG anzubringen bzw. zu geben. Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding – Passau Stand: 14.12.2025 14/16 TLP gelb (Adressatenkreis) 3.10 Schriftliche Befehle Die Verständigung von grenzüberschreitenden Fahrten mittels Befehlen über Besonderheiten im Bereich des Eisenbahn-Grenzübergangs Schärding Q Passau Hbf, einschließlich dem jeweils anschließenden Einfahr- bzw. Ausfahrweg in den Bahnhöfen Schärding oder Passau Hbf, erfolgt mit den europäischen Befehlen (1 Q 9) sowie den nationalen Befehlsmustern der ÖBB-Infrastruktur AG oder der DB InfraGO AG. Grundsätzlich ist das Befehlsmuster aus dem Regelwerk jenes Infrastrukturbetreibers zu verwenden, auf dessen Infrastruktur der Befehl übermittelt wird. Verfügt der Triebfahrzeugführer bei fernmündlicher Übermittlung nur über das Befehlsmuster des benachbarten Infrastrukturbetreibers, ist der Fdl darüber zu verständigen. In diesem Fall sind bei nationalen Befehlen die Wortlaute von • ÖBB-Befehlen im DB-Befehl 95.95 (95.96 Freitext) • DB-Befehlen im ÖBB-Befehl 24 (24.1 Freitext) vom Triebfahrzeugführer einzutragen. In bestimmten Fällen können schriftliche Befehle eines Infrastrukturbetreiber s nach seinem Muster im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers durch Aushänd igung einer Kopie des Befehlsmusters übermittelt werden. Der den schr iftlichen Befehl empfangende Triebfahrzeugführer hat beim Befehlsempfang vor der Empfangsbescheinigung die Lesbarkeit des ausgehändigten Befehls zu prüfen; ggf. ist der Befehlsempfang zurückzuweisen und die Empfangsbescheinigung zu verweigern. Maßgebend für die Anwendung eines schriftlichen Befehls sind grundsätzlich die Normen/das Regelwerk des Infrastrukturbetreibers, auf dessen Infrastruktur der Befehl gilt. Die Verfahrensweise bei der Übermittlung von schriftlichen Befehl en erfolgt stets nach den Regeln bzw. Normen des Infrastrukturbetreibers, der den Befehl an den Zug übermittelt. Für alle Befehle wird eine eindeutige Kennung vergeben. 3.11 Abweichen von der Fahrordnung auf der freien Strecke - Auf dem Gegengleis fahren Beim Fahren auf dem Gegengleis von Üst Schärding 3 nach Passau Hbf wird auf einen besonderen Auftrag für die Infrastruktur der DB InfraGO AG (Signal Zs 6 der DB InfraGO AG) verzichtet. Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding – Passau Stand: 14.12.2025 15/16 TLP gelb (Adressatenkreis) 3.12 Nebenfahrten/Sperrfahrten Nebenfahrten und TAE-Fahrten der ÖBB-Infrastruktur AG auf der Grenzstrecke sin d ausschließlich - als NO-Fahrt - im gesperrten Streckengleis und auf Sicht, sowie - auf der Infrastruktur der ÖBB bis zur Staatsgrenze zugelassen. Entsprechende Fahrten der DB InfraGO AG sind Sperrfahrten und sind auf de r Infrastruktur der DB InfraGO AG bis zur Staatsgrenze zugelassen. Nebenfahrten/Sperrfahrten erhalten stets Fahrpläne oder Fahrtanweisunge n sowie schriftliche Befehle nach den Regeln des Infrastrukturbetreibers, dessen Infrastruktur befahren wird. Besonderheiten (Ausnahmeregelungen) Fahrten eines Infrastrukturbetreibers bzw. in dessen Auftrag dürfen zur Instandsetzung/Entstörung von techn. Einrichtungen bzw. zur technischen Hilfeleistung bei Unregelmäßigkeiten im Bereich der Infrastruktur der Nachbarbahn verkehren (z.B. Austausch/Aufstellen von El- bzw. Lf-Signalen. Arbeiten an der Schutzstrecke, Inspektion Vorsignale, Unfälle). Die Fahrten dürfen höchstens - aus Richtung Üst Schärding 3 bis Einfahrsignal Passau Hbf (km 79,704 am Regelgleis, km 79,704 am Gegengleis) bzw. - aus Richtung Passau Hbf bis Deckungssignal Üst Schärding 3 in km 74,805 verkehren und müssen somit auf dem gleichen Gleis wieder zum Ausgangspunkt (Bahnhof Passau Hbf bzw. Üst Schärding 3) zurückfahren. 3.13 Notfälle Nur in Notfällen dürfen solche Fahrten nach Anweisung des Notfallmanagers der DB InfraGO AG bzw. des Einsatzleiters der ÖBB-Infrastruktur AG bis in den benachbarten Grenzbahnhof (Bahnhöfe Schärding oder Passau Hbf) auf Sicht fahren. Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding – Passau Stand: 14.12.2025 16/16 TLP gelb (Adressatenkreis) 3.14 Halt auf freier Strecke aus unvorhergesehenem Anlass; Zugteilung, Zugtrennung Kann nicht mit dem ganzen Zug sondern nur mit einem Zugteil weiter- /zurückgefahren werden, muss der zurückgelassene/abgetrennte Zugteil von ein em Mitarbeiter des ausführenden Betriebsdienstes/EVU bewacht werden. Anlage Geschwindigkeitsunabhängige Fahrplandarstellung beider Richtungen für den Bereich Passau Hbf – Passau Grenze Fahrtrichtung Passau Hbf – Passau Grenze (Staatsgrenze n. Schärding) Regelgleis Fahrtrichtung Passau Grenze (Staatsgrenze n. Schärding) - Passau Hbf Regelgleis Fahrtrichtung Passau Hbf – Passau Grenze (Staatsgrenze n. Schärding) Gegengleis Fahrtrichtung Passau Grenze (Staatsgrenze n. Schärding) - Passau Hbf Gegengleis