--- domain: "regelwerk" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regelwerk", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "regelwerk", "netzzugang", "2026"] component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13175466/e1ad0173f364ba0f2c5f4c30bc88cec4/Ril-402-0202-INB-2026-data.pdf" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" content_hash: "725e52234c8c8b52" owners: [] contact: "einfachbahn@deutschebahn.com" meta_fingerprint: "20eb40b2b0c479a8" --- Richtlinie Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Trassenanmeldungen 402.0202 Seite 1 Fachautor: V.IWF 31; Volker Butzbach; Tel.: 0160/97437 162 Gültig ab 14.12.2025 1 Grundsätze der Trassenanmeldung (1) Die Konstruktion von Trassen basiert auf den Trassenan- meldungen der Zugangsberechtigten. Um eine Trasse zu konstruieren, bedarf es spezifischer Angaben zum vorge- sehenen Fahrzeugeinsatz, zum gewünschten Verkehrszeit- raum und zum geplanten Fahrtverlauf. Eine hohe Qualität in der betrieblichen Durchführung der geplanten Trasse setzt voraus, dass die angemeldeten und bei der Konstruk- tion unterstellten Parameter - insbesondere zum Fahrzeu- geinsatz - im täglichen Betriebsgeschehen eingehalten werden. Die Vorgaben aus relevanten Rechtsnormen (z.B. EBO, AEG) sind im Rahmen der Trassenanmeldung zu beachten. (2) Die DB InfraGO AG stellt für die Anmeldung von Trassen ein Trassenportal zur Verfügung, das über eine Schnittstel- le an interne IT-Systeme angebunden und aus dem Inter- net zugänglich ist. Die Nutzung des elektronischen Daten- austauschs ist zwischen der DB InfraGO AG und EVU / sonstigen Zugangsberechtigten (ZB) schriftlich zu verein- baren. Für den Fall des technischen Aus- falls/Übertragungsstörungen des Systems TPN oder im Fall eines nicht verfügbaren IT-Systems beim Antragsteller werden für die folgenden Trassenanmeldungen Anmelde- formulare im Internet bereitgestellt: - Trassenanmeldung zum Netzfahrplan oder Gelegen- heitsverkehr mit mehr als 10 Verkehrstagen (Vor- druck 402.0202V01) - Trassenanmeldungen zum Gelegenheitsverkehr für eine Trasse (Hin- und Rückfahrt) die damit im Zu- sammenhang stehenden Leerfahrten (Vordruck 402.0202V02) - Selbstfahrende Baumaschinen und sonstige Neben- fahrzeuge (Vordruck 402.0202V03) - Trassenanmeldung für außergewöhnliche Transporte (Vordruck 402.0202V04) siehe Abschnitt 4 Mündliche oder fernmündliche Trassenanmeldungen sind in allen Fällen ausgeschlossen. Qualitäts- ansprüche Datenaustausch * * Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Trassenanmeldungen 402.0202 Seite 2 Gültig ab 14.12.2025 (3) Die Trassenanmeldungen müssen mindestens enthalten: - Die zur Trassenkonstruktion erforderlichen betrieb- lich-technischen Angaben des Zuges, - Gewünschten Trassenverlauf soweit erforderlich und gewünschte Verkehrshalte, Hinweis: Durchfahrtsbetriebsstellen, an denen kein Verkehrshalt gewünscht ist, werden, sofern sie in der Trassenanmeldung enthalten sind, bei der Trassenzuweisung nicht berücksichtigt. - Angabe der Nutzungsdauer, - Benennung einer oder mehrerer Personen, die befugt und in der Lage sind, verbindliche Erklärungen abzu- geben, - Angabe der preisrelevanten Bestandteile (nach Maß- gabe der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) Kapitel 5). - Ggf. Genehmigung einer Sondernutzung von Bahnan- lagen, z. B. bei - Aus- und Einsteigen ohne Bahnsteig durch das EBA, - Sonderfahrten nach bzw. von Anschlussbahnen oder Gleisanschlüssen, die nicht durch die DB InfraGO AG betrieben werden, die Zustimmung des Eigentümers der Anschlussbahnen/des Gleisanschlusses und des Landesbeauftragten für den Bahnbetrieb. Einzelheiten zu den Pflichtangaben werden in den Anhän- gen 1 bis 3 beschrieben. Diese Angaben sind auch dann er- forderlich, wenn die Trassenanmeldungen über eine Schnittstelle zwischen IT-Systemen des EVU und der DB InfraGO AG übermittelt werden. Zu fehlenden oder nicht plausiblen Angaben fordert die DB InfraGO AG bei dem EVU/dem ZB die Korrektur unverzüglich nach. Mit der Trassenanmeldung, jedoch spätestens 10 Arbeits- tage nach Ablauf der Trassenanmeldefrist reichen die ZB für die Betriebsstellen gemäß Anlage 402.0202A06 „Be- triebsstellen mit einzureichender Wendeliste“ bei Inhalt und Form der Trassenan- meldungen 402.0202A06 * * * * * * * * * * * Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Trassenanmeldungen 402.0202 Seite 3 Gültig ab 14.12.2025 - − beginnenden - − endenden - − stärkenden oder - − schwächenden Zügen eine betriebsstellenbezogene Wendeliste mit An- gaben zu gewünschten - − Bahnsteigwenden - − Stärken - − Schwächen - − Fahrten in die Abstellung oder - − Bereitstellung des Zuges aus der Abstellung ein (siehe Anlage Ril 402.0202A05). Die Angaben sind über das im „DB InfraPortal“ zur Verfügung gestellte Tool „Wendelistenkonverter“ zu übermitteln. Alternativ erfolgt die Lieferung der Angaben an die E-Mailadresse des Netz- fahrplans der jeweiligen Region (siehe Anlage Ril 402.0202A06) zu richten. Die DB InfraGO AG wird im Rahmen eines Piloten diese Informationen bei der Tras- senkonstruktion zusätzlich berücksichtigen. Auf dieser Basis erfolgt eine Einschätzung durch die DB In- fraGO AG zur Durchführbarkeit der daraus resultierenden Vor-/Nachlaufleistungen zu den bestellten Zugtrassen aller beteiligten ZB/EVU in der betreffenden Betriebsstelle. Sofern nur einzelne beteiligte ZB/EVU die oben genannten Informationen zur Verfügung stellen, kann die DB InfraGO AG Annahmen/Prämissen bezüglich der fehlenden Anga- ben für ihre Einschätzung setzen. Die Einschätzung ist unverbindlich. Sie wird in Form eines Entwurfs der zu diesem Zeitpunkt geplanten EVU- spezifischen Gleisbelegung (Infoblatt EVU) in der betref- fenden Betriebsstelle übermittelt. Im Regelfall erfolgt dies spätestens 14 Kalendertage nach Übergabe des VNP. Soweit keine entsprechenden Angaben erfolgen, wird die DB InfraGO AG dies nicht sanktionieren. (4) Im Fall des technischen Ausfalls des Systems TPN bei der DB InfraGO AG oder bei Trassenanmeldungen für den Ge- 402.0202A05 Anmeldeformu- lare * * * * * * * * Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Trassenanmeldungen 402.0202 Seite 4 Gültig ab 14.12.2025 legenheitsverkehr ist für jede Trassenanmeldung ein For- mular zu verwenden. Wegen der differenzierten Anforde- rungen an die Angaben in der Trassenanmeldung wurden unterschiedliche Vordrucke für die Trassenanmeldungen aufgelegt. (siehe auch 1(2)). Der Vordruck für den Gelegenheitsverkehr gilt auch für Triebfahrzeugfahrten, Messfahrten mit lokbespannten Zü- gen, Versuchszüge u. ä.. Zu den Vordrucken V01 – V03 wurde ein Leitfaden entwi- ckelt, der die Feldinhalte erläutert (vgl. Anhänge 1 bis 3). Das Formular für Anmeldungen zum Netzfahrplan findet auch Anwendung für unterjährige Anpassungen zum Netz- fahrplan. Wird das Formular zur Anmeldung von Fahrplan- anpassungen verwendet, genügt die Angabe der Zugnum- mer und der geänderten Konstruktionsvorgaben, sofern die betroffene Trasse eindeutig identifizierbar ist. Für die Anmeldung von Probefahrten mit besonderen be- trieblichen Regelungen gilt der Vordruck nach Ril 408.1431. Dieser Vordruck ist nicht Bestandteil der Ril 402. (5) Im Falle des technischen Ausfalls des Systems TPN ist der Empfänger der Trassenanmeldungen für den Netzfahrplan grundsätzlich das Kundencenter Netzfahrplan. (Sofern ein Ausfall des Systems TPN seitens der DB InfraGO AG fest- gestellt wird, erfolgt auf elektronischem Weg zusätzlich ei- ne Kundeninformation über das Vorgehen im Störungsfall). Empfänger der Trassenanmeldungen im Gelegenheitsver- kehr ist grundsätzlich die Region, in der die Trasse beginnt. Bei Trassenanmeldungen, die einen Teil des Zuglaufs über mehrere Eisenbahninfrastrukturunternehmen betreffen, ist der Empfänger der Trassenanmeldung für den Konstrukti- onsbereich der DB InfraGO AG die Region, in der die Tras- se in das Streckennetz der DB InfraGO AG einbricht. Mit den Zugangsberechtigten können einvernehmlich beson- dere Regelungen getroffen werden. (6) Trassenanmeldungen zum Netzfahrplan müssen zu dem im Terminplan in den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) genannten Anmeldetermin bei der DB InfraGO AG vorliegen. Für Trassenanmeldungen zum Gelegenheitsver- kehr gelten die Bearbeitungszeiten nach Abschnitt 3. Empfänger der Trassenan- meldung Frist für Abgabe der Trassenan- meldung * * * * * * * * * * Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Trassenanmeldungen 402.0202 Seite 5 Gültig ab 14.12.2025 (7) Die DB InfraGO AG kann Angebotstrassen erstellen, die von allen EVU/ZB im Internet eingesehen werden können. Auf Basis dieser Angebotstrassen können die EVU/ZB un- ter Angabe der entsprechenden Referenznummer Anmel- dungen abgeben. 2 Besonderheiten der Trassenanmeldung (1) In Güterzügen dürfen nur Personen befördert werden, die zur Begleitung des Transportgutes notwendig sind. Sollen in einem Zug, der überwiegend der Güterbeförderung dient, auch andere Personen befördert werden, ist er als Reisezug anzumelden. (2) Die Haltezeiten sind durch das EVU/ den ZB anzugeben. Bei der Bemessung von Aufenthaltszeiten bei veröffent- lichten Halten von Reisezügen sind vom EVU die physikali- sche Mindestzeit für Öffnungs- und Schließvorgänge der Türen der eingesetzten Fahrzeuge und der erwartete Zeit- bedarf für den Fahrgastwechsel (insbesondere auch Schü- lerverkehre und besonders zeitintensive Fahrradbe- und Entladebahnhöfe) zu berücksichtigen. (3) Unabhängig von ermittelten Haltezeiten müssen in folgen- den Fällen zwei Minuten Mindesthaltezeit berücksichtigt werden: - veröffentlichte Kundenhalte von Zügen des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV), - Wechsel der Zugnummer, - Übergang von Stammfahrplan auf Flügelfahr- plan und umgekehrt oder auf/von Doppelfahr- pläne(n) (wegen Neuaufrufs in EBuLa), - Wirbelstrombremse sperren/entsperren. Bei nachfrageschwachen Kundenhalten des SPV kann zur Generierung von Fahrzeitreserven eine frühere verkehrli- che Abfahrtszeit angegeben werden. Diese frühere Abfahrt kann im Betrieb im nachfolgenden Streckenabschnitt als Reserve genutzt werden. Die Auswahl der Halte erfolgt in Abstimmung mit dem EVU. Bei Zügen des Nahverkehrs darf eine Haltezeit von 0,5 Mi- nuten nicht unterschritten werden. vorkonstruierte Trassen Reisezug/ Güterzug Haltezeiten Bemessung von Aufenthaltszei- ten Mindestaufent- haltszeiten * * * * * Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Trassenanmeldungen 402.0202 Seite 6 Gültig ab 14.12.2025 Auf Stadtschnellbahnstrecken darf die Mindesthaltezeit nur dann unterschritten werden, wenn die gewünschte Re- duktion durch das EVU unter Beachtung der technischen und verkehrlichen Erfordernisse nachvollziehbar nachge- wiesen wurde. Bei Fahrtrichtungswechsel innerhalb eines Zuglaufs darf die Mindesthaltezeit grundsätzlich 5 Minuten nicht unter- schreiten. Bei Vereinigen konventioneller Züge mit wirksamer Mag- netschienenbremse sind mindestens 8 Minuten Haltezeit vorzusehen. (4) Mindestwendezeiten schaffen die Voraussetzungen, dass ein am Zugendbahnhof pünktlich ankommender Zug mit derselben Wagengarnitur pünktlich zurückfahren kann. Für Triebwagen, Triebzüge und Wendezüge ist eine Mindest- wendezeit von 5 Minuten erforderlich. Abweichende Wen- dezeiten müssen seitens der EVU nachgewiesen und mit der DB InfraGO AG vereinbart werden. (5) Mindesthalte- und –Wendezeiten dürfen nicht unterschrit- ten werden. Sofern dies bei der Trassenanmeldung nicht berücksichtigt wird, betrachtet die DB InfraGO AG die Trassenanmeldung als nicht plausibel. (6) Wird es notwendig, bei einem Zug innerhalb einer anzei- gegeführten Strecke oder zwischen zwei anzeigegeführten Strecken die größte zulässige Geschwindigkeit eines Zuges zu verändern, muss auch der Zugdateneinsteller im Trieb- fahrzeug umprogrammiert werden. Diese Umprogrammie- rung ist nur bei Stillstand des Zuges möglich, daher muss in der Trassenanmeldung für eine zwischen den beiden an- zeigegeführten Strecken liegende Betriebsstelle ein Halt angemeldet werden. Eine Umprogrammierung ist nicht er- forderlich, wenn die größte zulässige Geschwindigkeit des Zuges höher ist als die zulässige Geschwindigkeit der an- zeigegeführten Strecke. (7) Alle Züge sind grundsätzlich in der nach den technischen Normen höchstmöglichen Bremsstellung anzumelden. Hierbei sind die besonderen Bedingungen beim Einsatz von Wirbelstrombremsen zu beachten. Mindestwende- zeiten Unterschreitung Mindestzeiten Anzeigegeführte Züge Anzumeldende Bremsstellung der Züge * * Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Trassenanmeldungen 402.0202 Seite 7 Gültig ab 14.12.2025 (8) Zu einem Fahrplan ist eine alternative Zugkonfiguration möglich, sofern diese sich nicht elementar von den ur- sprünglichen Fahrplanangaben unterscheidet. So ist zum Beispiel als Alternativbespannung zur angegebenen Ellok- Baureihe eine alternative Ellok möglich. Ausgeschlossen sind grundsätzlich die folgenden Kombinationen: - Alternierende Traktionsarten (E-Traktion alternativ zu Dieseltraktion) (Ellok kann keine Alternative zu Dieseltraktion sein), - Alternativen zwischen Zügen mit außergewöhnlichen Eigenschaften gem. 402.0208 (z.B. ICE-A <-> ICE-W; ICE-A <-> ICE-T), - alternative Höchstgeschwindigkeiten (Ausnahme: Auf den betroffenen Strecken sind keine Bahnübergänge vorhanden oder die Fahrzeitdifferenz zwischen den benachbarten Zugmeldestellen auf diesen Strecken ist kleiner als 1 Minute). Generell ausgeschlossen ist die Kombination „mit/ohne Zugsicherungssystem ETCS“, da diese Alternativen je nach Streckenanforderungen nicht gefahren werden können. Werden Trassen mit alternativer Fahrplanelementkombi- nation angemeldet, so ist als Basisversion immer die Zug- konfiguration mit den fahrplantechnisch ungünstigsten Pa- rametern anzumelden (z.B. geringste Bremshundertstel bei gewünschter niedrigster Bremsstellung; größere Zuglänge; leistungsschwächstes Triebfahrzeug; Baureihen mit beste- hender Brückenrestriktion mit dem Suffix „-B“). In Zweifelsfällen kann die fahrplantechnisch ungünstigere Zugkonfiguration nach Rücksprache mit der DB InfraGO AG identifiziert werden. (9) Aus betrieblich-technischen Gründen beträgt die Mindest- geschwindigkeit in der Trassenkonstruktion 20 km/h. (10) VO (EU) 1304/2014 definiert ein Streckennetz („leisere Strecken“), auf dem grundsätzlich nur „leise“ Züge verkeh- ren dürfen. Züge mit mindestens einem „lauten“ Güterwa- gen können grundsätzlich nur Strecken des „lauten Netzes" nutzen. Alternative Fahrplan- element- kombinationen Mindest- geschwindigkeit Lärmschutz nach VO (EU) 1304/2014 * * Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Trassenanmeldungen 402.0202 Seite 8 Gültig ab 14.12.2025 Bezüglich der weiteren Ausführungen zur Umsetzung der Vorgaben der VO (EU) 1304/2014 siehe Ziffer 3.4.7. der INB und insbesondere zu „lauten“ Güterzügen die Ziffer [REDACTED] der INB. In TPN werden durch Nutzung der Felder „laut“, bzw. „lei- se“ die entsprechenden Angaben zum Zug angeklickt. Bei nicht zutreffenden/fehlenden Angaben wird die Trassen- anmeldung gem. Ril 402.0203 bzw. 402.0204 plausibili- siert. (11) Als „leise“ sind bei der Trassenanmeldung anzugeben: - Züge ohne Güterwagen, - Züge mit Güterwagen im Netzfahrplan und Ge- legenheitsverkehr, wenn die eingesetzten Gü- terwagen nicht laut im Sinne Art. 5a der VO (EU) 1304/2014 sind (vgl. Ziffer [REDACTED] der INB), - Züge mit Güterwagen, die vom Betriebsverbot des Art. 5a gemäß Nummer 7.2.2 des Anhangs der VO (EU) 1304/2014ausgenommen sind, Als „laut“ sind bei der Trassenanmeldung anzugeben: - wenn die eingesetzten Güterwagen laut im Sin- ne des Art. 5a der VO (EU) 1304/2014 sind (vgl. Ziffer [REDACTED] der INB), - Züge mit Güterwagen, wenn die eingesetzten Güterwagen laut im Sinne des Art. 5a der VO (EU) 1304/2014 sind und den Ausnahmen der Nummer 4.4.1 des Anhangs der VO (EU) 1304/2014 i.V.m. Ziffer [REDACTED]a der INB und Nummer 4.4.2 des Anhangs der VO (EU) 1304/2014 i.V.m. Ziffer [REDACTED]b der INB un- terliegen. Hinweis: Auf besondere Umstände dieser Aus- nahmen (z.B. „laute“ Schadfahrzeugfahrten, die bei Fahrten zur Instandsetzung leise Strecken befahren müssen, da keine Alternative zur Ver- fügung steht), ist im Feld „Bemerkungen Kunde an DB InfraGO“ in der Trassenanmeldung hin- zuweisen. „Laute" Güterzüge Trassenanmel- dung Lärmschutz- angabe in der Trassenanmel- dung * * * * * * * Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Trassenanmeldungen 402.0202 Seite 9 Gültig ab 14.12.2025 (12) Zur Ermittlung des richtigen Laufwegs für die Trassenan- meldung auf dem Schienennetz der DB InfraGO AG werden die leiseren Strecken des Netzes im ISR unter „Gehört zu einer leiseren Eisenbahnstrecke“ im Reiter „Infrastruktur“ als „leisere“ ausgewiesen. (13) Die EVU/ZB sind verpflichtet bei der Trassenanmeldung mitzuteilen, ob es sich um einen für die Bundespolizei si- cherheitsrelevanten Zug handelt. Ein für die Bundespolizei sicherheitsrelevanter Zug liegt in folgenden Fällen vor: - im Personenverkehr bei Personentransporten zu - Versammlungen (insb. Demonstrationen), - Eishockeyspiele u.ä. sowie Großveranstal- tungen wie z.B. Kirchentage, Tag der Deut- schen Einheit). - im Güterverkehr bei Transporten von - Truppenkontingenten bzw. Militärgütern (z.B. Waffen, Munition, Waffensystemen, Gefechtsfahrzeugen) - Uranhexafluorid / Uranerzkonzentrat, - Schusswaffen, Munition oder Sprengstof- fen. Alle Trassenanmeldungen für derartige Züge müssen im Trassenportal Netz durch Aktivieren der Checkbox „BPOL- meldepflichtig“ gekennzeichnet werden. Die Kennzeich- nung muss stets für den kompletten Datensatz (inkl. evtl. Ergänzungsfahrpläne) erfolgen, auch wenn die zuvor ge- nannten Tatbestände nur auf einer Teilstrecke eines Lauf- wegs erfüllt sind. Bei Nutzung der Trassenanmeldevordru- cke 402.0202V01 und V02 muss jeweils das Kästchen „BPOL-meldepflichtig“ angekreuzt werden. Fahrplanunterlagen für als „BPOL-meldepflichtig“ markier- te Züge werden inkl. allen Änderungen und Ergänzungen nach ihrer jeweiligen Inkraftsetzung von der DB InfraGO AG an die in Ziffer [REDACTED] e) der INB genannten Stellen übermittelt. Ermittlung des zutreffenden Laufwegs Für Bundespoli- zei sicherheits- relevanter Zug * * * Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Trassenanmeldungen 402.0202 Seite 10 Gültig ab 14.12.2025 (14) Das Trassen anmeldende EVU/der ZB legt fest, an welchen Betriebsstellen die Traktionsart gewechselt werden soll. Dort wird die jeweils zutreffende Tfz-Baureihe (mit/ohne Oberleitungsbetrieb) eingetragen, sowie folgende Aussa- gen: - Bei einem Halt: Angabe der Halteart „C“ (bestellter Kundenhalt). Damit wird im Fahrplan ein Halt vorge- sehen. Der Traktionsartwechsel, bzw. das Laden der Akkumulatoren erfolgt während des Haltes bei Still- stand des Zuges. Als Haltegrund ist „SO“ (sonstiger Halt) anzugeben. Damit der vorgesehene Traktions- artwechsel in den Fahrplanunterlagen vollständig ausgewiesen wird, ist im Textfeld zum Haltegrund „Traktionsartwechsel Mehrkraft-Tfz“ einzutragen. Wenn ein Halt zum Laden genutzt werden soll, ist an- stelle des vorgenannten Eintrags „Akku laden“ einzu- tragen. - Bei einer Durchfahrt: Angabe der Halteart „B“ (be- stellter Kunden-Bedarfshalt). Damit erfolgt der Trak- tionsartwechsel während der Fahrt ohne Halt. Als Haltegrund ist „SO“ (sonstiger Halt) anzugeben. Da- mit der vorgesehene Traktionsartwechsel in den Fahrplanunterlagen vollständig ausgewiesen wird, ist im Textfeld zum Haltegrund „Traktionsartwechsel Mehrkraft-Tfz“ einzutragen. Hinweis: Die Baureihe des Mehrkrafttriebfahrzeugs wird in der bekannten Schreibweise nach UIC-Merkblatt 438-3 und unter Berücksichtigung der gewünschten Traktionsart an- gegeben, z. B. 80 2159 für Oberleitungsbetrieb bzw. 80 9991 für Betrieb ohne Oberleitung. Soll ein Traktionsartwechsel beim Ende der Oberleitung auf freier Strecke vorgenommen werden, so ist die an die- ser Stelle vorgesehene Traktionsart-Wechselstelle als Be- triebsstelle anzugeben. Die übrigen Regelungen bezüglich der Halteart „B“ dieses Absatzes gelten entsprechend. Mehrkraft- Triebfahrzeuge Halteart/ Haltegrund Oberleitungsen- de auf freier Strecke * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Trassenanmeldungen 402.0202 Seite 11 Gültig ab 14.12.2025 3 Bearbeitungszeiten im Gelegenheitsverkehr (1) Die Zeiten zur Bearbeitung teilen sich auf in - die Zeit für die Trassenbearbeitung bei der DB Infra- GO AG (Bearbeitungsfrist), - die Zeit für die Annahme des Angebots durch das EVU/den ZB (Annahmefrist) und - die Zeit für die Bekanntgabe des Fahrplans durch die DB InfraGO AG an alle beteiligten Stellen (Frist Fahr- planbekanntgabe). Anmeldungen für Zuweisun- gen einzelner Zugtrassen Frist für Tras- senbearbei- tung Frist des Kun- den zur An- nahme des Angebots Frist für die Erstellung der Fahrplan- bekanntgabe Unverzüglich, spätestens jedoch inner- halb von 5 Arbeitstagen 1 Arbeitstag 1 Arbeitstag Fristen für die Anmeldung * * * Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Trassenanmeldungen 402.0202 Seite 12 Gültig ab 14.12.2025 mit folgenden Eigenschaften (besonders aufwändige Bearbeitun- gen): Fahrten mit Dampfloko- motiven (koh- le- und ölge- feuert), Transporte bei denen eine Einzelgrenz- lastberech- nung erforder- lich bzw. ge- wünscht ist, Messfahrten und Probe- fahrten, Fahrten mit Fahrzeugen, die nicht schneller als 50 km/h fah- ren können bzw. dürfen (z. B. Neben- fahrzeuge, Schad- fahrten), Fahrten, die aufgrund der angemel- deten Fahr- zeuge, der Streckenver- hältnisse oder anderer Pa- rameter eine besondere Unverzüglich, spätestens jedoch inner- halb von 5 Arbeitstagen 1 Arbeitstag 1 Arbeitstag Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Trassenanmeldungen 402.0202 Seite 13 Gültig ab 14.12.2025 Form des Fahrplans er- fordern (z. B. Zugleitbe- trieb), Änderungs- meldungen zu Zugtrassen des Netzfahr- plans nach dem Anmelde- termin im Sin- ne der Ziffer [REDACTED] Satz 3 INB, für Fahrten im Gelegenheits- verkehr auf nicht als ge- öffnet i.S.d. Ziffer 2.5.5 INB gekenn- zeichneten Strecken, für grenzüber- schreitende Fahrten gem. Ziffer 4.2.4 INB, für Transporte i. S. der Ziffer 3.4.3 INB, für Versuchs- fahrten i. S. der Ril 408.3431 2 Wochen es gelten die Maximalfris- ten der von der jeweiligen Trassen- anmeldung betroffenen ausländi- schen Infra- strukturbe- treibern 5 Arbeitstage 4 Wochen 1 Arbeitstag 1 Arbeitstag 1 Arbeitstag 1 Arbeitstag 1 Arbeitstag 1 Arbeitstag 5 Arbeitstage 5 Arbeitstage * * * * Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Trassenanmeldungen 402.0202 Seite 14 Gültig ab 14.12.2025 Die vorgenannten Fristen sind Maximalfristen Bei Anmeldungen für Zuweisung einzelner Zugtrassen ist unverzüglich, spätestens aber in dem zuvor aufgeführten Bearbeitungszeiten ein Trassenangebot abzugeben. (2) Ändert das EVU/der ZB eine vollständig vorliegende Tras- senanmeldung, beginnt die Bearbeitungsfrist nach Ab- schnitt 4 erneut. (3) Der Beginn der Bearbeitungszeit richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu welchem die fehlenden Angaben der DB In- fraGO AG vorliegen. Werden die Angaben nicht übermit- telt, kann die Anmeldung zur Trassenbearbeitung nicht an- genommen werden. (4) Zur Vorbereitung von Großprogrammen (z. B. Messen, Festveranstaltungen, Feiertagsverkehre) ist eine vorherige Abstimmung mit der DB InfraGO AG über die Bearbei- tungszeiten erforderlich. 4 Außergewöhnliche Transporte (1) Für außergewöhnliche Transporte gelten die Regeln der Technischen Netzzugangsbedingungen (TNB). Folgende Arten außergewöhnlicher Transporte können auftreten: a) Lademaßüberschreitungen Sendungen mit Lademaßüberschreitung sind Ladungen, die unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Breiten- einschränkungen nach UIC-Verladerichtlinien das für die jeweilige Strecke kleinste Lademaß überschreiten. Kodifizierte Ladungseinheiten auf zugelassenen kodierten Tragwagen des Kombinierten Verkehrs (KV), die das kleins- te Lademaß einer der am Laufweg beteiligten Bahnen überschreiten, werden ohne Beförderungsanmeldung nur in festgelegten KV-Zügen auf einem besonders geprüften Streckennetz befördert. b) übergroße Fahrzeuge Übergroße Fahrzeuge sind Fahrzeuge, welche die einge- schränkte Bezugslinie (Fahrzeugbegrenzungslinie) G1 bzw. national G2 überschreiten. Änderungen von Anmeldungen Fehlende oder nicht plausible Angaben Großprogramme Arten * * Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Trassenanmeldungen 402.0202 Seite 15 Gültig ab 14.12.2025 c) Schwerwagen Schwerwagen sind alle Fahrzeuge, deren Lastmerkmale ei- nes oder beide der folgenden Kriterien überschreiten: - eine Radsatzlast von 22,5 t bei einem Mindestrad- durchmesser von 840 mm und einem Mindestrad- satzabstand von 1500 mm. - Lastwerte der Normstreckenklasse (DB- Streckenklasse D4). d) Transporte mit Besonderheiten Fahrzeuge oder Sendungen mit sonstigen technischen oder betrieblichen Besonderheiten, z. B.: Fahrzeuge, deren Be- schaffenheit nicht den Bestimmungen der EBO entspre- chen oder Fahrzeuge, die keine Anschriften tragen, mit denen die Kompatibilität des Fahrzeuges für den Bereich der DB InfraGO AG ausgewiesen wird. Hierunter fallen u. a. - Baumaschinen und Kranwagen, die nur mit betriebli- cher Sonderbehandlung befördert werden dürfen, - geschleppte Fahrzeuge mit Übergangskupplung der Bauart Scharfenberg, - Fahrzeuge, die nicht in Regelzüge eingestellt werden dürfen. Fahrzeuge auf Hilfsdrehgestellen sind keine Außergewöhn- lichen Transporte, wenn außer Geschwindigkeitsbeschrän- kungen keine weiteren Bedingungen angemeldet werden. (2) Für jeden außergewöhnlichen Transport muss eine Mach- barkeitsstudie aT durchgeführt und eine Bearbeitungs- nummer (DB-Bza-Nummer) erteilt worden sein. Für regel- mäßig verkehrende Transporte können Machbarkeitsstu- dien aT für den Zeitraum einer Fahrplanperiode durchge- führt und eine entsprechend gültige Bearbeitungsnummer (Dauer-DB-Bza-Nr.) erteilt werden. Ist in der Machbarkeitsstudie aT gefordert, dass vor der Abgabe der Trassenanmeldung eine „Betriebsprogramm- studie für aT und Versuchsfahrten“ gem. Ziffer 5.5.4 INB durchzuführen ist, muss deren Ergebnis vor Abgabe der Trassenanmeldung vorliegen. In der Trassenanmeldung Trassenan- meldung * * Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Trassenanmeldungen 402.0202 Seite 16 Gültig ab 14.12.2025 muss durch einen entsprechenden Eintrag im Bemerkungs- feld „Kunde an DB InfraGO AG“ ein Bezug zu dieser Be- triebsprogramm-studie hergestellt werden. Die in der Machbarkeitsstudie aT genannten betrieblichen Bedingun- gen und die in der Betriebsprogrammstudie übergebenen verkehrlichen Bedingungen (Laufweg, Verkehrstag) sind bei der Trassenanmeldung vom EVU zu beachten. Werden die Vorgaben aus Machbarkeitsstudie aT bzw. „Betriebsprogrammstudie für aT und Versuchsfahrten“ bei der Trassenanmeldung vom EVU/ZB nicht vollständig be- rücksichtigt, wird die Trassenanmeldung als nicht plausibel im Sinne der Ziffer [REDACTED] INB behandelt. Ist für einen einzelnen außergewöhnlichen Transport die Beförderung in einem Zug vorgesehen, für den bereits ein Einzelnutzungsvertrag ohne Berücksichtigung dieses aT abgeschlossen wurde, kann der ZB über den Vordruck 402.0202V04 die DB InfraGO AG beauftragen, die Durch- führbarkeit eines aT innerhalb eines bestimmten zuvor ge- schlossenen Einzelnutzungsvertrags zu prüfen. Im Zuge der Prüfung ermittelt die DB InfraGO AG, ob die betriebli- chen Bedingungen des aT zu einer Veränderung der im ENV festgelegten Fahrzeiten oder zu neuen Belegungskon- flikten mit anderen bereits geplanten Trassen führen. In diesem Fall ist eine Einstellung des aT nicht durchführbar. Es findet keine Änderungskonstruktion, sondern nur eine Machbarkeitsprüfung ohne Anpassung der Trasse statt. Die Beauftragung muss mindestens 5 Arbeitstage vor dem gewünschten Versandtag bei der DB InfraGO AG eingehen. Geht die Beauftragung kurzfristiger ein, besteht keine Leis- tungspflicht der DB InfraGO AG. (3) Triebfahrzeuge, deren Streckenklasseneinstufung die Stre- ckenklasse einer zu befahrenden Strecke überschreiten benötigen eine Machbarkeitsstudie aT. In der Dauerbeför- derungsanordnung (DA) 1110 sind alle bisher aus diesem Grund erstellten Machbarkeitsstudien aT zusammenge- fasst. Die Gesamtausgabe der DA 1110 ist bei den An- sprechpartnern der Regionen erhältlich. Für Triebfahrzeu- ge deren Streckenklasseneinstufung die Streckenklasse ei- ner zu befahrenden Strecke überschreiten und die bereits in der DA 1110 für die zu befahrende Strecke enthalten sind, ist unter „Beförderungsanordnung“ die 1110 anzu- geben. Die Erstellung einer gesonderten Machbarkeitsstu- * * * * * * Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Trassenanmeldungen 402.0202 Seite 17 Gültig ab 14.12.2025 die aT ist in diesem Fall für die Überschreitung der Stre- ckenklasse nicht erforderlich. Für Triebfahrzeuge deren Streckenklasseneinstufung die Streckenklasse einer zu be- fahrenden Strecke überschreiten und die nicht in der DA 1110 enthalten sind, ist eine Machbarkeitsstudie aT gemäß Abschnitt 4 (2) dieser Richtlinie durchzuführen. Die für diesen Fall erteilte Bza-Nr. ist unter „BZA“ anzugeben. Die Aufnahme des Triebfahrzeugs in die DA 1110 wird auto- matisch geprüft und erfolgt zum jeweiligen Fahrplanwech- sel, sofern die zugrundliegende Machbarkeitsstudie aT auch allgemein gewährt werden kann. Sofern Triebfahr- zeuge aus anderen Gründen als der Überschreitung der Streckenklasse einer Machbarkeitstudie aT bedürfen bzw. weitere Tatbestände im Wagenzug vorliegen, die einer Machbarkeitstudie aT bedürfen, ist nach Abschnitt 4 (2) zu verfahren. 5 Fahrdynamische Triebfahrzeugdaten (1) Die Kenntnis der fahrdynamischen Triebfahrzeugdaten ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Konstrukti- on von Zugtrassen. Hierzu benötigt die DB InfraGO AG vom EVU Angaben zum Fahrverhalten der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge. Neben Triebfahrzeugen sind diese Angaben auch für Triebzüge oder andere Fahrzeuge mit eigenem Antrieb erforderlich. (2) Sieht die Anmeldung von Zugtrassen den Einsatz von Triebfahrzeugen vor, deren fahrdynamische Daten der DB InfraGO AG noch nicht bekannt sind, muss ein Antrag auf Aufnahme dieses Triebfahrzeugs in die Tfz-Datenbank ge- stellt werden. Um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, müssen diese Angaben spätestens zwei Monate vor Abgabe der entsprechenden Trassenanmeldung bei der DB InfraGO AG vorliegen. (3) Im Einzelnen sind die im Vordruck 402.0202V05 enthalte- nen Datenelemente anzugeben. Eine tabellarische Erläute- rung der Pflichtangaben ist auf Seite 1 des Vordrucks an- gegeben. Ohne diese Angaben kann das Triebfahrzeug nicht in die IT-Systeme eingestellt werden. Definition Bekanntgabe der Daten an die DB InfraGO AG Vordruck * * * Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Trassenanmeldungen 402.0202 Seite 18 Gültig ab 14.12.2025 6 Besondere Bedingungen für Schnellfahr- strecken (SFS) (1) Auf den folgenden Streckenabschnitten mit Tunneln der SFS Hannover – Würzburg und Mannheim - Stuttgart dür- fen keine Gefahrgutzüge (beladene geschlossene Ganzzüge mit gefährlichen Gütern nach GGVSEB (einschließlich dem RID) sowie die daraus aufkommenden geschlossenen Leerwagenganzzüge mit ungereinigten Kesselwagen und Tankcontainern) verkehren: - Abzw. Sorsum bis Abzw. Edesheim, - Göttingen Abzw. Siekweg bis Bf. Fuldatal- Ihringshausen, - Ksl-Oberzwehren bis Fulda Pbf., - Fulda Bft. Bronnzell bis Würzburg Hbf, - Abzw. Nantenbach bis Rohrbach, - Mannheim Hbf bis Hockenheim, - Üst. Forst bis Streckenende bei Stg-Zuffenhausen. (2) Auf den Streckenabschnitten nach Absatz 1 sowie auf den Streckenabschnitten - Bf Siegburg – Abzw. Mönchhof der SFS Köln – Rhein/Main, - Bf Allersberg – Bf Ingolstadt Nord der SFS Nürnberg – Ingolstadt, - Bf Unterleiterbach – Bf Erfurt Hbf der SFS Nürnberg – Erfurt - Abzw. Rübholz bis Einfahrsignale Ulm Hbf der SFS Wendlingen - Ulm dürfen keine Reisezüge mit offenen, beladenen Autotrans- portwagen verkehren. (3) Auf den Streckenabschnitten Bf Siegburg – Abzw. Mönch- hof der SFS Köln – Rhein/Main und Bf Allersberg – Bf In- golstadt Nord der SFS Nürnberg – Ingolstadt dürfen keine Güterzüge verkehren. Besonderheiten bei Gefahrgut- zügen Keine offenen Autotransport- wagen Kein Güterver- kehr Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Trassenanmeldungen 402.0202 Seite 19 Gültig ab 14.12.2025 (4) Auf den Streckenabschnitten Fulda Bft Bronnzell – Bf Burgsinn der SFS Hannover-Würzburg und Bf Unterleiter- bach – Erfurt Hbf der SFS Nürnberg – Erfurt dürfen keine Güterzüge verkehren, die mit Personen besetzte Reise- zugwagen mitführen (z.B. „rollende Landstraße“, Militär- züge mit Personenbeförderung). (5) Die strukturelle Festigkeit der Fahrzeuge muss für die Be- lastung aus der Begegnung mit anderen Fahrzeugen, deren Geschwindigkeit entsprechend den örtlichen Bedingungen mehr als 250 km/h betragen kann, ausgelegt sein. Hierbei ist die Belastung bei Tunnelbegegnungen besonders zu be- rücksichtigen. (6) Auf dem Streckenabschnitt Bf Siegburg – Abzw. Mönchhof der SFS Köln – Rhein/Main muss bei Geschwindigkeiten von über 200 km/h die Bremsausrüstung der Fahrzeuge für die entsprechende Geschwindigkeit (max. 300 km/h) und 40 Promille geeignet sein. (7) Auf den Streckenabschnitten, die mit mehr als 200 km/h befahren werden können, dürfen nur Reisezüge mit ge- schlossenem System der Toilettenanlagen eingesetzt wer- den. (8) Für lokbespannte Reisezüge (auch im Wendezugbetrieb) gilt auf allen SFS eine Höchstgeschwindigkeit von 230 km/h.  Keine Güterzüge mit besetzten Reisezugwagen Befahren mit mehr als 250 km/h SFS Köln- Rhein/Main Toilettenan- lagen Vmax 230 km/h