--- domain: "regelwerk" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regelwerk", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "regelwerk", "betrieblich-technisch"] owners: [] component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13174552/ad77d366ac2fc464ae229b7e4c506ae4/Ril-482-8603-INB-2026-data.pdf" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" review_notes: "" content_hash: "a0f0827d80fc472d" contact: "einfachbahn@deutschebahn.com" meta_fingerprint: "395b4acb40093e35" --- 11.10.2013 Neuherausgabe der Richtlinie 482.8603 "Bahnübergangssicherungsanlagen; Rangier- schalter“ Sehr geehrte Damen und Herren, die Neuherausgabe der Richtlinie 482.8603 "Bahnübergangssicherungsanlagen; Rangier- schalter“ tritt zum 14.12.2014 in Kraft. Hinweise und Erläuterungen Mit der Neuherausgabe der Richtlinie 482.8603 werden zentrale Regeln für die Bedienung des Rangierschalters gegeben. Die Richtlinie 482.8603 richtet sich an die Mitarbeiter der DB Netz AG, sowie an alle Eisen- bahnverkehrsunternehmen und deren Mitarbeiter, die die Infrastruktur der DB Netz AG nut- zen. Die Richtlinie ist für die Eisenbahnverkehrsunternehmen betrieblich technisches Regel- werk. Diese beschreibt die Bedienung des Rangierschalters (ein- und ausschalten) von Bahnübergangssicherungsanlagen für Rangierfahrten. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Respondek unter Tel. +49 30 297 21465 jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen gez. Respondek DB Netz AG DB Netz AG I.NPB 4 Markgrafendamm 24 Haus 35 10245 Berlin Stephan Respondek Telefon 999 21465 Telefax 955 58248 stephan.respondek@deutschebahn.com Zeichen I.NPB 4 RSt DB Netz AG • Markgrafendamm 24 Haus 35 • 10245 Berlin gemäß Verteiler der Ril 482.8603 Richtlinie Bahnbetrieb Signalanlagen bedienen Bahnübergangssicherungsanlagen; Rangierschalter 482 .8603 Seite I Fachautor: I.NPB 4; Stephan Respondek; Tel.: (030 ) 297 21465 Gültig ab: 14.12.2014 Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich gesc hützt. Der DB Netz AG steht an diesem Re- gelwerk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzu ngsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung zum Zwecke der Weitergabe an Dritte bedürfen der Zustim- mung der DB Netz AG. Bahnübergangssicherungsanlagen; Rangierschalter 482 .8603 Seite II Gültig ab: 14.12.2014 Zielgruppen, für welche diese Richtlinie erarbeitet wurde: Mitarbeiter der DB Netz AG, Mitarbeiter von Eisenbahnverkehrsunternehmen, Mitarbeiter mit Planungs-, Kontroll- und Überwachun gsaufgaben, Mitarbeiter für die Instandhaltung, Lehrkräfte für den Bahnbetrieb Impressum Fachautor DB Netz AG I.NPB 4 Stephan Respondek Markgrafendamm 24 10245 Berlin Tel. Intern (999) 21465 / Extern (030) 297-21465 Bahnübergangssicherungsanlagen; Rangierschalter 482 .8603 Seite III Gültig ab: 14.12.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines S. 1 2 Standort S. 1 3 Bedienung S. 1 4 Unregelmäßigkeiten S. 2 /boxshadowdwn/boxshadowdwn /boxshadowdwn/boxshadowdwn Richtlinie Bahnbetrieb Signalanlagen bedienen Bahnübergangssicherungsanlagen; Rangierschalter 482 .8603 Seite 1 Fachautor: I.NPB 4; Stephan Respondek; Tel.: (030 ) 297 21465 Gültig ab: 14.12.2014 1 Allgemeines (1) Diese Richtlinie behandelt die Bedienung der Bahnüb ergangssicherungsanla- gen, die mit einem Rangierschalter ausgerüstet sind . (2) Der Rangierschalter darf nur von Mitarbeitern bedie nt werden, die die ent- sprechenden Kenntnisse zur Bedienung erworben haben . 2 Standort Die Rangierschalter befinden sich in unmittelbarer Nähe des Bahnübergangs. Am Rangierschalter kann ein Schild mit der Bezeichn ung des Bahnübergangs angebracht sein (Bild 2-1). Bild 2-1 Beispiel Rangierschalter Geltungsbe- reich Berechtigung Bahnübergangssicherungsanlagen; Rangierschalter 482 .8603 Seite 2 Gültig ab: 14.12.2014 3 Bedienung (1) Der Rangierschalter ist als Schlüsselschalter ausge führt. Der zu verwendende Schlüssel bzw. die Schlüsselform ist in den örtlich en Zusätzen zu dieser Richtlinie geregelt. (2) Mit dem Rangierschalter wird die Bahnübergangssiche rungsanlage vor Ort gleisneutral auf Dauer für das Befahren des Bahnübe rgangs durch Rangier- fahrten eingeschaltet. Der Bahnübergang darf befahren werden, sobald der R angiererlaubnismelder gelb leuchtet (Bild 3-1) oder weiß blinkt. Hinweis: Bei verschiedenen Bauformen des Rangiersch alters ist der Rangier- erlaubnismelder mit „ÜL“ = Überwachungsleuchte beze ichnet (Bild 2-1 ). Bild 3-1 Rangierschalter, BÜSA auf Dauer eingeschal tet Hinweis: Der Schlüssel ist so lange im Rangierschal ter umgelegt zu belassen, wie der Bahnübergang gesichert bleiben muss. Mit Entnahme des Schlüssels wird die Bahnübergangss icherungsanlage aus- geschaltet. Der Rangiererlaubnismelder am Rangiersc halter erlischt. 4 Unregelmäßigkeiten Unregelmäßigkeiten an der Bahnübergangssicherungsan lage bzw. an der Bedieneinrichtung sind dem Fahrdienstleiter / Zugle iter oder der zuständigen Stelle zu melden. /boxshadowdwn/boxshadowdwn /boxshadowdwn/boxshadowdwn Schlüsselform BÜSA ein- schalten BÜSA aus- schalten