--- domain: "regulierung" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regulierung", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "inb", "inb-2027", "regulierung", "recht"] owners: [] component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13700168/fe373e8435ab066594b4df2975bfeaf5/INB-2027-Anlage-7-3-1-6-1-9-data.pdf" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" review_notes: "" content_hash: "82ead57f37c0ba46" contact: "einfachbahn@deutschebahn.com" meta_fingerprint: "f619ff7c7ccd19ad" --- **==> picture [191 x 43] intentionally omitted <==** ## **Logistikstellen** **Konzept zur Nebennutzung** Anlage 7.3.1.6.1.9 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB) 2027, gültig ab: 13.12.2026 Anlage 7.3.1.6.1.9 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 -Logistikstellen - Gültig ab 13.12.2026 Seite **1 / 5** |**1 Nutzung**|**3**| |---|---| |1.1 Rahmenbedingungen|3| |1.2 Prozess der Nebennutzung|3| |1.3 Zugang|4| |1.3.1 Ablauf Zugangsgewährung zur Logistikstelle|4| |1.3.2 Ablauf Verlassen der Logistikstelle|5| |1.4 Rückgabe der Fläche|5| Anlage 7.3.1.6.1.9 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 -Logistikstellen - Gültig ab 13.12.2026 Seite **2 / 5** ## 1 Nutzung ## **1.1 Rahmenbedingungen** Der Hauptnutzer der Logistikstellen ist die Baulogistik der DB InfraGO AG oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen und deren Auftragnehmer. Nebennutzungen von Eigenbedarfsgleisen sind gemäß Ziffer 7.3.1.6.1.9 Abs. 3 Nr. 1 der INB möglich. Diese Nebennutzungen bzw. die Einzelnutzungsverträge (ENV-SE) stehen jedoch unter der auflösenden Bedingung, dass die DB InfraGO AG die Nutzungsmöglichkeit gegenüber dem Nebennutzer mit einer Vorlauffrist von mindestens 21 Tagen beendet. Der Nebennutzer ist verpflichtet, die Logistikstelle fristgerecht freizumachen und in einen ordnungsgemäßen Zustand, der dem vertragsgemäßen Gebrauch entspricht, zu versetzen. Kommt der Nebennutzer dieser Pflicht nicht nach, hat die DB InfraGO AG das Recht zur unverzüglichen Räumung; insofern gelten Ziffern 7.3.1.1.1.4 lit. c) und 7.3.1.2.2.2 Abs. 3 lit. c) UAbs. 3 der INB. ## **1.2 Prozess der Nebennutzung** Für Nebennutzungsanfragen von Logistikstellen gilt der Prozess der Bedarfsanmeldung zur Nebennutzung von Serviceeinrichtungen im Gelegenheitsverkehr gemäß Ziffer 7.3.1.6.1.9 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. Ziffer 7.3.1.6.3.3 der INB. Dabei stellen Zugangsberechtigte (ZB) im Anlagenportal Netz (APN) unter https://apn.noncd.db.de/APN2020.SucheServiceeinrichtungen eine Nebennutzungsanfrage bei der DB InfraGO AG als Hauptnutzer für die Logistikstellen. **==> picture [469 x 198] intentionally omitted <==** Anlage 7.3.1.6.1.9 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 -Logistikstellen - Gültig ab 13.12.2026 Seite **3 / 5** Dabei wird der folgende Prozess durchlaufen: Der ZB stellt über APN eine Nebennutzungsanfrage über die gewünschte Logistikstelle und den gewünschten Zeitraum der Nutzung. Anschließend prüft die DB InfraGO AG die Verfügbarkeit der Logistikstelle zum gewünschten Zeitpunkt. Sollte die Prüfung der Verfügbarkeit positiv beschieden werden, wird dem ZB ein Angebot zur Nutzung der Logistikfläche übermittelt, welches der ZB nach Ziffer 7.3.1.6.4 der INB innerhalb von fünf Arbeitstagen annehmen kann. Nimmt der ZB das Angebot an, erhält er von der DB InfraGO AG alle weiteren Informationen inklusive der relevanten Ansprechpartner für die konkrete Logistikstelle. Dazu sendet der ZB eine E-Mail an die bekannte E-Mail-Adresse des entsprechenden regionalen Management Serviceeinrichtungen und Infrastrukturanschlüsse (I.IB-x-V). Im nächsten Schritt erfolgt die Flächeneinweisung / Vermittlung von Ortskenntnissen durch den zuständigen Ansprechpartner der DB InfraGO AG per E-Mail (analog den Regelungen gemäß Ziffer 7.3.1.2.1.2 der INB). Anschließend kann der ZB die Gleise und die Logistikstelle nutzen. ## **1.3 Zugang** ## **1.3.1 Ablauf Zugangsgewährung zur Logistikstelle** Nach erfolgreicher Nebennutzungsanfrage gemäß Punkt 1.2 und anschließendem Abschluss eines ENV-SE, erfolgt die Beantragung der Mitarbeiterzugänge mittels eines webbasierten Formulars ( https://www.dbinfrago.com/logistikstellen), in dem der ZB Informationen (z. B. Geschäftspartnernummer, EVU, Vertragspositionsnummer, Firmenname) hinterlegt und den tatsächlichen Zugang zur Fläche beantragt. Durch die Hinterlegung der Daten erhält der ZB den Zugriff auf die Telefonnummer für den Zugang zur Logistikstelle. Der ZB oder der von ihm beauftragte Unternehmer (in der Regel LKW-Fahrer) sendet eine SMS mit der Geschäftspartnernummer an diese Telefonnummer und erhält anschließend eine SMS mit den Toröffnungsinstruktionen. Damit startet er den Toröffnungsanforderungsprozess. Bei korrekter Eingabe der Geschäftspartnernummer erhält der ZB oder der von ihm beauftragte Unternehmer eine SMS mit einer Sicherheitsfrage. War die Geschäftspartnernummerneingabe falsch, muss ein neuer Anforderungsprozess gestartet werden. Hat der ZB oder der von ihm beauftragte Unternehmer die Sicherheitsfrage erhalten, so muss diese korrekt beantwortet werden; die Sicherheitsfrage bezieht sich dabei auf vorher hinterlegte Informationen im webbasierten Formular. Bei korrekter Beantwortung wird das vor Ort befindliche Tor geöffnet und der ZB kann in die Logistikstelle einfahren. Nach der Einfahrt wird das Tor wieder geschlossen. Bei nicht erfolgter Durchfahrt schließt sich das Tor und der Zugangsprozess muss von vorne gestartet werden. Anlage 7.3.1.6.1.9 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 -Logistikstellen - Gültig ab 13.12.2026 Seite **4 / 5** War die Antwort auf die Sicherheitsfrage falsch, bleibt das Tor geschlossen und der Zugangsprozess muss von vorne gestartet werden. ## **1.3.2 Ablauf Verlassen der Logistikstelle** Zur Ausfahrt aus der Logistikstelle muss der in Punkt 1.3.1 genannte Ablauf erneut gestartet werden. In dringenden Notfällen kann die Logistikstelle jederzeit ohne diese Prozedur über die offene Gleisseite verlassen werden. ## **1.4 Rückgabe der Fläche** Der ZB hat die Fläche in ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben (vgl. Ziffer 7.3.1.2.2.2 lit. c) Abs. 3 der INB). Die DB InfraGO AG prüft den Zustand der Anlage auf etwaige Verunreinigungen, Schäden etc., dokumentiert diese und fordert den ZB zur Beseitigung auf. Für den Fall, dass die Verunreinigungen / Schäden nicht unverzüglich beseitigt wurden, ist die DB InfraGO AG berechtigt, Ersatzvornahmen auf Kosten des ZB vorzunehmen. Anlage 7.3.1.6.1.9 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 -Logistikstellen - Gültig ab 13.12.2026 Seite **5 / 5**