--- domain: "regulierung" tool: "allgemein" scope: "allgemein" tags: ["domain:regulierung", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "inb", "inb-2027", "regulierung", "recht"] owners: [] component_type: "pdf" source: "www.dbinfrago.com" url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13700004/2b83f6595f8de11f142136d5bbcab955/INB-2027-Anlage-7-3-2-4-1-1-data.pdf" last_updated: "2026-06-26" review_status: "approved" review_notes: "" content_hash: "342226823b8c5a1f" contact: "einfachbahn@deutschebahn.com" meta_fingerprint: "f619ff7c7ccd19ad" --- **==> picture [98 x 22] intentionally omitted <==** **==> picture [596 x 41] intentionally omitted <==** Anlage 7.3.2.4.1.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 **Zuordnungssystematik Stationen zu den jeweiligen Kategorien** DB InfraGO AG Zentrale **Zuordnungssystematik der neu in Betrieb genommenen Stationen** ## **I. Allgemeine Zuordnungssystematik** Die Zuordnung der neu in Betrieb genommenen Stationen in die Kategorien erfolgt auf Basis der Segmente Infrastruktur, verkehrliche Bedeutung und Ausstattung. Dabei kommt diesen Segmenten unter näherungsweiser Beachtung der Kostenaspekte folgende prozentuale Gewichtung zu: A Infrastruktur 40 % B Verkehrliche Bedeutung 40 % 100 % C Ausstattung 20 % Diese drei Segmente sind wiederum jeweils in zwei Elemente unterteilt, mit ebenfalls fest definierten prozentualen Gewichtungen: - A1 Anzahl Bahnsteigkanten - A2 Maximale Bahnsteiglänge - B1 Anzahl der Reisenden - B2 Anzahl der Zughalte 20 % 20 % 20 % 20 % 100 % - C1 Vorhandensein technischer Stufenfreiheit 5 % C2 Vorhandensein Service-Personal 15 % Hinsichtlich der sechs Elemente ist Folgendes zu berücksichtigen: - Zu A1: Maßgebend ist die Anzahl der von der DB InfraGO AG für Personenverkehre zur Verfügung gestellten Bahnsteigkanten. Hinsichtlich der Schwellenwerte ist definiert, dass Kleinststationen in der Regel über eine Bahnsteigkante und große, infrastrukturell bedeutende und kostenintensive Stationen über mehr als 7 Bahnsteige (ab 15 Bahnsteigkanten) verfügen. Die Zwischenstufung erfolgt iterativ. - Zu A2: Maßgebend ist die längste in einer Station vorhandene Bahnsteigkante (Baulänge). Die Herleitung der Schwellenwerte ergibt sich aus den mit dem Eisenbahnbundesamt abgestimmten Standardbahnsteiglängen, die zu Stufungen gebündelt wurden. - Zu B1: Grundlage sind die durch die Zugangsberechtigten gemeldeten maximalen Ein- und Aussteiger (Reisende) an einem Wochentag. Die Meldung erfolgt gemäß Ziffer 3.3.5.1.2.1. Wesentliche Eckpunkte der Stufung sind die Schwellenwerte der Stufe 1 (geringe verkehrliche Bedeutung), der Stufe 3 (Warnung der Reisenden vor schnell durchfahrenden Zügen) und der Stufe 4 (Grundsatz der behindertengerechten Erschließung). Die übrigen Schwellenwerte wurden iterativ ermittelt. - Zu B2: Grundlage sind die tatsächlich erfolgten Zughalte (Ist-Halte) der letzten abgeschlossenen Fahrplanperiode inkl. der Endhalte. Die Herleitung der Schwellenwerte basiert auf rechnerischen Nutzungsfrequenzen im Regelverkehr. Bis 10 Züge/Tag entspricht einer Nutzung in der Regelverkehrszeit (6 Uhr bis 21 Uhr) von bis zu 1 Zug/Richtung im Zeitraum von mehr als 3 Stunden. Stufe 2 (bis 50 Züge/Tag) unterstellt eine Nutzungsfrequenz von mehr als 30 Minuten je Richtung, Stufe 3 (bis 100 Züge/Tag) unterstellt eine Nutzungsfrequenz von mehr als etwa 20 Minuten je Richtung, Stufe 4 (bis 500 Züge/Tag) eine Nutzungsfrequenz von etwa 4 Minuten je Richtung, Stufe 5 (bis 1.000 Züge/Tag) eine Nutzungsfrequenz von etwa 2 Minuten je Richtung und Stufe 6 (mehr als 1.000 Züge/Tag) unterstellt eine häufigere Nutzung als 1 Zug/Richtung im Zeitraum bis etwa 2 Minuten. Zu C1: Maßgebend ist das Vorhandensein von Aufzügen und/oder Fahrtreppen. Unerheblich ist ihre Anzahl. - Zu C2: Maßgebend ist das Vorhandensein eines stationären personenbedienten Service. Die Ausprägung (z.B. DB Information, temporärer Service) ist hierbei unerheblich. Die sechs Elemente (A1 – C2) werden für die Kategorisierung zugrunde gelegt. In einem nächsten Schritt werden die Elemente (A1 – C2) in Stufen unterteilt. Dafür werden die Ausprägungen der Elemente (z.B. Anzahl Bahnsteigkanten, Anzahl Zughalte) anhand festgelegter Grenzwerte gestaffelt. Für jedes der sechs Elemente wird eine bestimmte Anzahl an Stufen definiert. Darauf aufbauend werden mit Hilfe dieser Stufen sogenannte „Multiplikationsfaktoren“ (MPF) mathematisch bestimmt. Zur Bestimmung des MPF wird die Gewichtung eines Elementes durch die Anzahl seiner Stufen dividiert. |Im Folgenden werden die einzelnen Stufen und Multiplikationsfaktoren der Elemente dargestellt:|Im Folgenden werden die einzelnen Stufen und Multiplikationsfaktoren der Elemente dargestellt:|Im Folgenden werden die einzelnen Stufen und Multiplikationsfaktoren der Elemente dargestellt:| |---|---|---| |||MPF = Gewichtung / Anzahl Stufen| |Element Anzahl Bahnsteigkanten:||| |1 Kante|= Stufe 1|| |2 Kanten|= Stufe 2|| |3 bis 4 Kanten|= Stufe 3|| |5 bis 9 Kanten|= Stufe 4|| |10 bis 14 Kanten|= Stufe 5|| |ab 15 Kanten|= Stufe 6|MPF = 20 / 6 = 3,333| |Element Maximale Bahnsteiglänge:||| |bis 90,00 Meter|= Stufe 1|| |90,01 Meter bis 140,00 Meter|= Stufe 2|| |140,01 Meter bis 170,00 Meter|= Stufe 3|| |170,01 Meter bis 210,00 Meter|= Stufe 4|| |210,01 Meter bis 280,00 Meter|= Stufe 5|| |ab 280,01 Meter|= Stufe 6|MPF = 20 / 6 = 3,333| |Element Anzahl Reisende:||| |bis 49 Reisende/Tag|= Stufe 1|| |50 bis 299 Reisende/Tag|= Stufe 2|| |300 bis 999 Reisende/Tag|= Stufe 3|| |1.000 bis 9.999 Reisende/Tag|= Stufe 4|| |10.000 bis 49.999 Reisende/Tag|= Stufe 5|| |ab 50.000 Reisende/Tag|= Stufe 6|MPF = 20 / 6 = 3,333| |Element Anzahl Zughalte:||| |bis 10 Halte/Tag
11 bis 50 Halte/Tag|= Stufe 1
= Stufe 2|| |51 bis 100 Halte/Tag|= Stufe 3|| |101 bis 500 Halte/Tag|= Stufe 4|| |501 bis 1.000 Halte/Tag|= Stufe 5|| |ab 1.001 Halte/Tag|= Stufe 6|MPF = 20 / 6 = 3,333| |Element Technische Stufenfreiheit:||| |Nicht vorhanden|= Stufe 0|| |Vorhanden|= Stufe 1|MPF = 5 / 1 = 5| |Element Service-Personal:||| |Nicht vorhanden|= Stufe 0|| |Vorhanden|= Stufe 1|MPF = 15 / 1 = 15| ## **II. Konkrete Zuordnung einer neu in Betrieb genommenen Station zu einer Kategorie** Um eine neu in Betrieb genommene Station konkret einer Kategorie zuzuordnen, werden die spezifischen Ausprägungen der sechs Elemente dieser Station (z.B. konkrete Anzahl der Bahnsteigkanten, maximale Bahnsteiglänge, konkrete Zahl der Zughalte (Halte abfahrender und endender Züge)) abgeleitet aus der verkehrlichen Aufgabenstellung ermittelt. Auf Basis dieser Werte erfolgt dann eine Zuordnung der vorhandenen Elemente in die entsprechenden Stufen. Im Anschluss wird die ermittelte, stationsspezifische Stufung mit den dazugehörigen Multiplikationsfaktoren für jedes der sechs definierten Elemente multipliziert. Aus diesem Rechenvorgang entstehen sechs Ergebnisse. Die sechs Ergebnisse werden summiert und daraus eine Grundkategorisierungszahl ermittelt. Anhand definierter Schwellenwerte erfolgt letztendlich die Zuordnung einer Station zu einer der sieben Kategorien. Ziel der definierten und iterativ ermittelten Schwellenwerte ist eine sinnvolle Mengenzuordnung vergleichbarer Stationen. Diese Schwellenwerte lauten: Grundkategorisierungszahl: 100,00 bis 90,01 = Kategorie 1 90,00 bis 80,01 = Kategorie 2 80,00 bis 60,01 = Kategorie 3 60,00 bis 50,01 = Kategorie 4 50,00 bis 40,01 = Kategorie 5 40,00 bis 25,01 = Kategorie 6 < 25,01 = Kategorie 7 In jeder Kategorie werden kategoriespezifische Basisleistungen gemäß der Anlage 5.7.6 zu den INB angeboten. Die konkrete Zuordnung der neu in Betrieb genommenen Station zu einer Kategorie und zur jeweiligen Preisklasse ist der jeweils gültigen Stationspreisliste zu entnehmen. Die Zuordnung der Station zum jeweiligen Aufgabenträgergebiet ergibt sich aus der örtlichen Belegenheit der Station. Die Stationspreisliste wird vor ihrem Inkrafttreten im Internet unter www.dbinfrago.com/stationspreise veröffentlicht.