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25. November 2021, 12:09 Uhr

Mit der Trassenabrechnung des Leistungsmonats Oktober wurde die Trassenpreisförderung zur Minderung der pandemiebedingten Schäden im SPFV erstmalig umgesetzt. Es wurden sowohl die Verkehre des zurückliegenden Zeitraums vom 01.03.2020 bis 30.09.2021 sowie die des aktuellen Monats Oktober 2021 gefördert.

Für das Fahrplanjahr 2021/2022 ist die Förderung gemäß der „Richtlinie des Bundes zur Förderung des Schienenpersonenfernverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie vom 29.07.2021“ auf den Zeitraum bis zum 31.05.2022 begrenzt. Den Antrag für die Förderung im nächsten Fahrplanjahr im Zeitraum vom 12.12.2021 bis 31.05.2022 haben wir als DB Netz AG am Montag den 22.11.2021 beim EBA gestellt. Der Förderantrag sieht bis zum 31.12.2021 einen Fördersatz von 99,0% vor. Hierdurch wird für das gesamte Kalenderjahr 2021 eine einheitliche Förderung des Schienenpersonenfernverkehrs zum Ausgleich der Schäden aus der Corona-Pandemie ermöglicht. Für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.05.2022 ist ein Fördersatz in Höhe von 42,1% vorgesehen.

Um Trassenpreisförderung zu erhalten, müssen SPFV-Unternehmen uns als DB Netz AG mit der Abwicklung der Förderung in ihrem Namen beauftragen. Die Beauftragung muss einmal je Fahrplanperiode vorgelegt werden für eine Förderung direkt ab Fahrplanwechsel spätestens bis zum 15.12.2021. Alle erforderlichen Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite, zu der Sie über nebenstehenden Link gelangen.

Sobald wir einen positiven Bescheid haben, informieren wir Sie wieder. Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu: Foerderung-COVID19@deutschebahn.com

Kontakt

Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu:

Foerderung-COVID19@deutschebahn.com

Beantragte Förderbeträge 12.12.2021 - 31.05.2022 PDF | 422,5 KB

Weiterführende Informationen

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Beantragte Förderbeträge 12.12.2021 - 31.05.2022 PDF | 422,5 KB