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18. Juni 2026, 14:23 Uhr

Das Eisenbahn Bundesamt (EBA) hat unseren Antrag auf Fördersatzerhöhung von derzeit 26,5 Prozent auf 47,7 Prozent genehmigt. Der Fördersatz gilt ab 1. Juli 2026 bis 30. November 2026. Grundlage der Anpassung sind eine aktualisierte Betriebsleistungsprognose sowie zusätzliche Mittel aus Pönalezahlungen im Rahmen der LuFV. Dabei handelt es sich um Strafzahlungen aufgrund verfehlter Qualitätskennzahlen der LuFV III in Höhe von 79,7 Mio. Euro, die erstmals im Rahmen des Entlastungspakets zur Abmilderung des Trassenpreisanstiegs im SGV direkt in die Trassenpreisförderung einfließen.

Weiterführende Informationen

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Bei Fragen wenden Sie sich an:

trafoeg@deutschebahn.com

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Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr

Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung der Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr sowie derzeitig geltende Förderbeträge.

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