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Orchestrator/bahn/wissensdatenbank/output/processed/allgemein/regelwerk/ril-402-0203a01-inb-2026-data.md

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regelwerk allgemein allgemein
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regelwerk
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2026
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einfachbahn@deutschebahn.com 20eb40b2b0c479a8

Richtlinie Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Aufgaben und Abläufe im Planungsprocedere für den
Netzfahrplan 402.0203A01 Seite 1

Fachautor: I.IBF 31; Volker Butzbach; Tel.: 0160/97437 162 Gültig ab 14.12.2025

(1) Die Übergangszeit stellt einen Zeitraum dar, der für Rei- sende erforderlich ist, um von einem ankommenden auf einen abbringenden Zug zu wechseln. Basis der Über- gangszeit ist die physikalische Entfernung unter Einbezie- hung der örtlichen Begebenheiten und eines Qualitätspa- rameters. (2) Ein Anschluss ist nur gegeben, wenn die Übergangszeit eingehalten ist. (3) Übergangszeiten finden Anwendung in Bahnhöfen mit Anschlussbeziehungen. (4) Bestandteile der Übergangszeit sind die physikalische Entfernung sowie Qualitätsparameter:

  1. Physikalische Entfernung Hierbei werden die Bahnsteiglängen (⅓ Bahnsteig- nutzlänge ankommender Zug plus ¹⁄₅ Bahnsteignutz- länge abbringender Zug) sowie die Entfernung der Bahnsteige zueinander (benachbart/Wechsel über mehrere Bahnsteige) berücksichtigt. Die zu Grunde gelegte Gehgeschwindigkeit beträgt 4,68 km/h.
  2. Qualitätsparameter Zur Sicherstellung der Umsteigequalität wird in allen Bahnhöfen eine Minute angesetzt.
    In Bahnhöfen der Kategorien 1 und 2 kann eine zu- sätzliche Minute angesetzt werden, wenn örtlich un- günstige Umsteigebedingungen vorliegen (z.B. sehr lange Umsteigewege, Zughalt am Bahnsteigende).
    Für Treppenauf- /abgänge wird ein fixer Wert von
    1 Minute angesetzt. Zusätzlich kann ein Zu-/Abschlag von bis zu +/- 1 Minute für örtliche Besonderheiten (lange Treppen, Anzahl/Position Unterführungen/Übergänge ange- setzt werden.
    Hinweis: Die Einteilung der Bahnhöfe in Kategorien erfolgt gemäß den gültigen Infrastrukturnutzungsbedingungen Personenbahnhöfe (INPB).
    Die Ermittlung der Übergangszeit findet Anwendung, so- weit nicht die Sonderfälle nach (5) und (6) zutreffen.
    Definition Anschluss Erfordernis/ Anwendung Bestandteile

Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Aufgaben und Abläufe im Planungsprocedere für den
Netzfahrplan 402.0203A01 Seite 2

Gültig ab 14.12.2025

(5) Bei bahnsteiggleichen Übergängen beträgt die Über- gangszeit 2 Minuten zuzüglich der Qualitätsparameter nach (4) Nr. 3. (6) Bei Übergangszeiten in S-Bahn-Systemen finden die Komponenten nach (4) Nr. 1 und 2 Anwendung. Der Qua- litätsparameter beträgt 0 Minuten. (7) Liegen dauerhaft stabile Übergangszeiten vor, die auf Ba- sis von Simulationen oder Messungen ermittelt wurden, können diese unter Einhaltung der Fristen zur Beteiligung der Zugangsberechtigen im INB-Stellungnahmeverfahren zur Anwendung kommen.
 Bahnsteigglei- cher Übergang S-Bahn- Systeme * * * * *