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regelwerk allgemein allgemein
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2026
pdf www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13175490/74b7454c627fe33f1aa1d59d5faabfa6/Ril-402-0220-INB-2026-data.pdf 2026-06-26 approved 29aaf5a84613f522
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Richtlinie Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Bezug von Fahrplänen für Zugfahrten 402.0220 Seite 1

Fachautor: I.IBF 31; Volker Butzbach; Tel.: 0160/97437 162 Gültig ab 14.12.2025

1 Ausprägungsformen (1) Für alle angemeldeten Trassen eines Eisenbahnverkehrs- unternehmens (EVU) stellt die DB InfraGO die zur Durch- führung oder zum Betrieb des Verkehrsdienstes erforderli- chen Fahrplandaten kostenfrei zur Verfügung (Mindestzu- gangspaket gemäß Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB).
(2) Die DB InfraGO AG stellt den EVU Fahrpläne für deren Trassen in verschiedenen Ausprägungen zur Verfügung:

  1. als gedruckte Fahrpläne a) als pdf-Datei zum Selbstausdruck durch das EVU, siehe Abschnitt 2, b) in fertig gedruckter und gebundener Form als Fahr- planhefte in der vom EVU bestellten Stückzahl, siehe Abschnitt 3,
  2. in elektronischer Form a) auf die Führerraumanzeige in den Triebfahrzeugen, siehe Abschnitt 4, b) zur elektronischen Verwendung auf EVU-eigenen elektronischen Geräten, z.B. Tablet-PC, siehe Ab- schnitt 5. Mögliche Entgelte für die einzelnen Ausprägungen der Fahrpläne sind in den Produktkatalogen enthalten. Grund- sätzlich besteht Wahlmöglichkeit, zu Einschränkungen siehe Absätze 3 bis 5. (3) Wegen der Bedeutung des Buchfahrplans für die Sicher- heit des Betriebes ist sicherzustellen, dass für jede Trasse ein definiertes Verfahren (inkl. Berichtigung) Gültigkeit hat. Ein Wechsel der Ausprägungen nach Absatz 2 außerhalb eines Fahrplanjahres bedarf einer einvernehmlichen Ter- minfestlegung zwischen dem EVU und der DB InfraGO AG.
    (4) Ersatzfahrpläne sind in den Führerräumen vorzuhalten.
    Grundsatz Ausprägungen Anwendungs- bereich Ersatzfahrpläne

Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Bezug von Fahrplänen für Zugfahrten 402.0220 Seite 2

Gültig ab 14.12.2025

(5) Fahrpläne für Strecken mit Betriebsformen des Zugleitbe- triebs (ZLB) sind ausschließlich in gedruckter Form zu ver- wenden, elektronische Anwendung ist nicht zugelassen. Beim Signalisierten Zugleitbetrieb (SZB) ist alternativ E- BuLa zugelassen. (6) Jedes Eisenbahnunternehmen trägt für den Bereich seines Unternehmens die sicherheitliche Verantwortung (vgl. § 4 Abs. 1 AEG). Insofern tragen die Eisenbahnverkehrsunter- nehmen (EVU) die Verantwortung dafür, dass die jeweiligen Buchfahrplanhefte auf aktuellem Stand eingepflegt und ih- ren Triebfahrzeugführern für die betreffenden Fahrten zur Verfügung gestellt werden.
2 pdf-Datei zum Selbstausdruck (1) Das EVU erhält von der DB InfraGO AG Buchfahrplanhefte als Dateien im pdf-Format zur Verwendung als Vorlage zum Selbstausdruck. Es benennt eine E-Mail-Adresse, an wel- che die Datenlieferungen zu erfolgen haben. Bestell- und Lieferabläufe sind in den Produktkatalogen beschrieben.
(2) Die Buchfahrplanhefte sind als gesamtes Heft im übermit- telten Layout auszudrucken (keine Auszüge).
(3) Werden unterjährig Änderungen in diesen Dateien notwen- dig, wird wie folgt verfahren:
Änderungen der Fahrplanangaben führen dazu, dass dem EVU von der DB InfraGO AG stets eine neue Datei zur Ver- fügung gestellt wird, die wie der Erstdruck zu behandeln ist. Das Verfahren „La“ wird hierdurch nicht berührt. (4) Die DB InfraGO AG übergibt die Datei bei einer Neuaus- gabe mindestens 15 Werktage (Mo-Fr) vor dem ersten Gül- tigkeitstag. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, wer- den die Änderungen mit Fahrplananordnung (Fplo) bekannt gegeben.
3 Fertig gedruckte Fahrplanhefte (1) Das EVU erhält von der DB InfraGO AG Buchfahrplanhefte als Druckstücke. Bestell- und Lieferabläufe sind in den Pro- duktkatalogen beschrieben.
(2) Werden unterjährig Änderungen notwendig, wird wie folgt verfahren: Änderungen der Fahrplanangaben führen dazu, dass dem EVU von der DB InfraGO AG ein Berichtigungsblatt oder Fahrpläne für Zugleitbetrieb Verantwortung der EVU Ablauf Druck Fahrplan- änderungen Bereitstellung Ablauf Fahrplan- änderungen * * * * *

Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Bezug von Fahrplänen für Zugfahrten 402.0220 Seite 3

Gültig ab 14.12.2025 ein Neudruck zur Verfügung gestellt wird. Das Verfahren „La“ wird hierdurch nicht berührt. (3) Die DB InfraGO AG übergibt diese mindestens 15 Werk- tage (Mo-Fr) vor dem ersten Gültigkeitstag. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, werden die Änderungen mit Fahrplananordnung (Fplo) bekannt gegeben.
4 Fahrpläne mit elektronischer Führerraum- anzeige (1) Das EVU gibt bei Trassenanmeldung an, dass es die elekt- ronische Führerraumanzeige des Fahrplans nutzt. Die Fahrpläne werden entsprechend elektronisch bereitgestellt. 5 Dateien zur elektronischen
Verwendung (1) Das EVU erhält von der DB InfraGO AG Dateien von Buch- fahrplänen in geschlossener Darstellung zur elektronischen Verwendung. Es benennt eine E-Mail-Adresse, an welche die Datenlieferungen zu erfolgen haben. Bestell- und Lie- ferabläufe sind in den Produktkatalogen beschrieben.
(2) Die Buchfahrpläne sind stets im übermittelten Layout anzu- wenden (keine Auszüge). In Führerräumen von Triebfahr- zeugen sind geeignete Geräte zu verwenden, die den Triebfahrzeugführern die zweifelsfreie Erkennbarkeit aller Fahrplanangaben gewährleisten.
(3) Werden unterjährig Änderungen in diesen Dateien notwen- dig, wird wie folgt verfahren: Änderungen an Fahrplanangaben führen dazu, dass dem EVU von der DB InfraGO AG stets eine neue Fahrplanun- terlage zur Verfügung gestellt wird, die wie die Erstlieferung zu behandeln ist. Das Verfahren „La“ wird hierdurch nicht berührt. (4) Die DB InfraGO AG übergibt die Datei bei einer Neuaus- gabe mindestens 15 Werktage (Mo-Fr) vor dem ersten Gül- tigkeitstag.
 Bereitstellung Ablauf Ablauf Anwendung Fahrplan-ände- rungen Bereitstellung * * * *