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Orchestrator/bahn/wissensdatenbank/output/processed/allgemein/regelwerk/ril-482-8602-inb-2026-data.md

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regelwerk allgemein allgemein
domain:regelwerk
tool:allgemein
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regelwerk
betrieblich-technisch
pdf www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13174554/c727a024c81d1d2a5ecda843fb64bd65/Ril-482-8602-INB-2026-data.pdf 2026-06-26 approved 6c363f177a6f06ee einfachbahn@deutschebahn.com 395b4acb40093e35

11.10.2013

Neuherausgabe der Richtlinie 482.8602 "Bahnübergangssicherungsanlagen; Hilfsein- schaltung“

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Neuherausgabe der Richtlinie 482.8602 "Bahnübergangssicherungsanlagen; Hilfsein- schaltung durch Zugpersonal“ tritt zum 14.12.2014 in Kraft.

Hinweise und Erläuterungen

Mit der Neuherausgabe der Richtlinie 482.8602 werden zentrale Regeln für die Hilfseinscha l- tung von Bahnübergangssicherungsanlagen durch Zug- und Rangierpersonal gegeben.

Die Richtlinie 482.8602 richtet sich an die Mitarbeiter der DB Netz AG, sowie an alle Eisen- bahnverkehrsunternehmen und deren Mitarbeiter, die die Infrastruktur der DB Netz AG nut- zen. Die Richtlinie ist für die Eisenbahnverkehrsunternehmen betrieblich technisches Regel- werk. Diese beschreibt die Bedienung der Hilfseinschalttaste und der automatischen Hilfseinschalttaste.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Respondek unter Tel. +49 30 297 21465 jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen gez. Respondek

DB Netz AG DB Netz AG I.NPB 4 Markgrafendamm 24 Haus 35 10245 Berlin

Stephan Respondek Telefon 999 21465 Telefax 955 58248 stephan.respondek@deutschebahn.com Zeichen I.NPB 4 RSt

DB Netz AG • Markgrafendamm 24 Haus 35 • 10245 Berlin gemäß Verteiler der Ril 482.8602

Richtlinie Bahnbetrieb Signalanlagen bedienen Bahnübergangssicherungsanlagen; Hilfseinschaltung 4 82.8602 Seite I

Fachautor: I.NPB 4; Stephan Respondek; Tel.: (030 ) 297 21465 Gültig ab: 14.12.2014

Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich gesc hützt. Der DB Netz AG steht an diesem Re- gelwerk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzu ngsrecht zu.

Jegliche Formen der Vervielfältigung zum Zwecke der Weitergabe an Dritte bedürfen der Zustim- mung der DB Netz AG.

Bahnübergangssicherungsanlagen; Hilfseinschaltung 4 82.8602 Seite II Gültig ab: 14.12.2014

Zielgruppen, für welche diese Richtlinie erarbeitet wurde:

Mitarbeiter der DB Netz AG,
Mitarbeiter von Eisenbahnverkehrsunternehmen, Mitarbeiter mit Planungs-, Kontroll- und Überwachun gsaufgaben, Mitarbeiter für die Instandhaltung, Lehrkräfte für den Bahnbetrieb

Impressum Fachautor DB Netz AG I.NPB 4 Stephan Respondek Markgrafendamm 24 10245 Berlin Tel. Intern (999) 21465 / Extern (030) 297-21465

Bahnübergangssicherungsanlagen; Hilfseinschaltung 4 82.8602
Seite III

Gültig ab: 14.12.2014

Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeines S. 1
2 Standort S. 1
3 Bedienung S. 2
4 Unregelmäßigkeiten S. 2

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Richtlinie Bahnbetrieb Signalanlagen bedienen Bahnübergangssicherungsanlagen; Hilfseinschaltung 4 82.8602 Seite 1

Fachautor: I.NPB 4; Stephan Respondek; Tel.: (030 ) 297 21465 Gültig ab: 14.12.2014

1 Allgemeines (1) Diese Richtlinie behandelt die Bedienung der Bahnüb ergangssicherungsanla- gen, die mit einer Hilfseinschaltung mit Schlüsselt aster oder Gleisschaltmittel ausgerüstet sind. (2) Die Hilfseinschaltung darf nur von Mitarbeitern bed ient werden, die die ent- sprechenden Kenntnisse zur Bedienung erworben haben . 2 Standort (1) Die Hilfseinschalteinrichtungen befinden sich in un mittelbarer Nähe des Bahnübergangs. An der Hilfseinschalteinrichtung ist ein Schild mit der Be- zeichnung des Bahnübergangs angebracht.

Bild 2-1 Beispiel Hilfseinschalttaste

Geltungsbe- reich Berechtigung Hilfseinschalt- taste

Bahnübergangssicherungsanlagen; Hilfseinschaltung 4 82.8602 Seite 2 Gültig ab: 14.12.2014 (2) Die automatische Hilfseinschalteinrichtung ist ein Gleisschaltmittel, das sich unmittelbar vor dem Bahnübergang in der Höhe des Sc hildes „Automatik HET“ befindet.

Bild 2-2 Beispiel Automatik HET

3 Bedienung (1) Für die Hilfseinschaltung der Bahnübergangssicherun gsanlage ist der Schlüs- sel DB 21 zu benutzen. Es ist grundsätzlich die zum befahrenen Gleis gehöri- ge Hilfseinschalteinrichtung unmittelbar vor dem Ba hnübergang zu verwen- den. (2) Die Fahrt muss bis an das Schild „Automatik HET“ he ranfahren. Das erste Fahrzeug muss auf dem Gleisschaltmittel stehen, dam it die Bahnübergangs- sicherungsanlage einschaltet. Die Fahrt darf den Ba hnübergang befahren, wenn nach dem Heranfahren eines der Straßensignale rot blinkt oder leuchtet oder die Schrankenbäume gesenkt sind und der Bahnüb ergang frei von We- gebenutzern ist. (3) Die Bahnübergangssicherungsanlage wird für ein einm aliges Befahren gleis- bezogen eingeschaltet. Hinweis: Durch das Befahren des Ausschaltkontaktes wird die Bahnüber- gangssicherungsanlage wieder ausgeschaltet und der Bahnübergang für We- gebenutzer freigegeben. 4 Unregelmäßigkeiten Unregelmäßigkeiten an der Bahnübergangssicherungsan lage bzw. bei der Hilfseinschaltung sind dem Fahrdienstleiter / Zugle iter oder der zuständigen Stelle zu melden. /boxshadowdwn/boxshadowdwn /boxshadowdwn/boxshadowdwn Automatische Hilfseinschalt- taste Hilfseinschal- tung Automatik HET