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regelwerk allgemein allgemein
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regelwerk
betrieblich-technisch
pdf www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13174980/a914515ba7c9056c08fa30050f6bddd7/Ril-492-0753-INB-2026-data.pdf 2026-06-26 approved 11884076bc433513 einfachbahn@deutschebahn.com 395b4acb40093e35

DB Netz AG Sitz Frankfurt am Main Registergericht Frankfurt am Main HRB 50 879 USt-IdNr.: DE199861757

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Hartmut Mehdorn

Vorstand: Dr.-Ing. Volker Kefer, Vorsitzender

Dagmar Haase Berthold Huber Oliver Kraft Harald Stumpf

...

24.07.2008

Konzernrichtlinie 492.0753 "Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie"; Aktualisierung 2; gültig ab 01.07.2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Aktualisierung 2 zur Konzernrichtlinie 492.0753 „Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie tritt am 01.07.2008 in Kraft.

Aktualisierung 2; Hinweise und Erläuterung Zum 01.07.2008 wurden durch die interdisziplinäre Arbeitsgruppe zur „Eisenbahnfahrzeug- Führerschein-Richtlinie“ VDV Schrift 753 - folgende Änderungen verabschiedet:

  1. In der Ausfüllanleitung zum „Beiblatt zum Führerschein“ wurde unter Buchstabe j) präzi- siert, bei welchem EVU der Eisenbahnfahrzeugführer Fahrzeuge führen darf. Bisher war festgelegt, dass das EVU einzutragen war, welches die Verkehrsleistung akquirierte und die für die Verkehrsleistung erforderliche Trasse bestellt hatte. Diese Verfahrensweise wurde unter dem Aspekt des Fahrens von Kooperationsleistungen (Leistungsübertra- gung an ein ausführendes EVU) überarbeitet. Neu ist, dass das EVU einzutragen ist, welches im Rahmen der Kooperation die entsprechende Eisenbahnverkehrsleistung zu erbringen hat. Beachten Sie bitte, dass dies nicht für Personalhilfe, auch in Eil- und Not- fällen, gilt, da dann die Leistung nicht im Rahmen eines Kooperationsvertrages überge- ben wurde, sondern Personal ausgeliehen wurde.

  2. Nach Inkrafttreten des Fünften Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschrif- ten vom 16. April 2007 und der Zweiten Verordnung zum Erlass und zur Änderung ei- senbahnrechtlicher Vorschriften vom 05. Juli 2007 müssen Eisenbahnverkehrsunter- DB Netz AG Zentrale Betriebsverfahren I.NPB 4 Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt am Main www.db.de Dr. Paul Recknagel Telefon 069 265 - 31626 Telefax 069 265 - 31639 paul.recknagel@bahn.de Zeichen I.NPB 4 Re DB Netz AG • Theodor-Heuss-Allee 7 • 60486 Frankfurt am Main Verteiler KoRil 492.0753

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nehmen, die einer Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG bedürfen, nicht mehr zwingend einen Betriebsleiter bestellen. Wenn kein Betriebsleiter mehr bestellt wird, tritt an seine Stelle die Person, die für das Sicherheitsmanagement verantwortlich ist, welches im Rahmen der Erteilung der Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG zu- gelassen wurde. Mit dem neuen Text unter Punkt l) und der Anpassung im Punkt p) in der oben genannten Ausfüllanleitung, wurde diesem Tatbestand Rechnung getragen.
3. Das Muster „Beiblatt“ Vorderseite/Rückseite mit Buchstabenkennung hat sich nichts ver- ändert.
4. Durch Wechsel des Fachautors der KoRil 492.0753 und Änderungen von Adresse und Ruf- sowie Faxnummer sind die entsprechenden Seiten auszutauschen.

Austauschseiten:

  1. Seiten I bis IV
  2. Beiblatt zum Führerschein Ausfüllhinweise (Stand 01.07.2008) Seiten 1 bis 6

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Recknagel

Konzernrichtlinie

Triebfahrzeuge führen 492.0753 Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie Seite I

Fachautor: I.NPB 4; Dr. Paul Recknagel gültig ab 01.07.2008

Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB AG steht an diesem Regelwerk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung und Weitergabe bedürfen der Zustimmung der DB AG.

Bestandteile

Regelwerksnummer Titel gültig ab:

492.0753 VDV-Schrift 753 07/06 01.07.2006 492.0753A01 Rahmenstoffplan "Eisenbahnfahrzeugführer" 01.07.2006 492.0753V01 Muster "Führerschein" 01.07.2006 492.0753V02 Muster "Beiblatt" 01.07.2006 492.0753V03 Muster "Prüfungsbescheinigung" 01.07.2006 492.0753V04 Muster "Prüfungsbescheinigung über abgelegte Ergänzungsprüfung" 01.07.2006 492.0753V05 Vorläufiger Führerschein 01.07.2006 492.0753Z01 Ausfüllanleitung Beiblatt 01.07.2008

492.0753 Triebfahrzeuge führen Seite II Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie

gültig ab 01.07.2008

Zielgruppe, für die diese Konzernrichtlinie erarbeitet wurde:

  • Eisenbahnbetriebsleiter (EBL)
  • Mitarbeiter die durch den Eisenbahnbetriebsleiter mit der Aufsicht des Betriebes beauftragt wurden (Beauftragte Person)
  • Personen, die anstelle des Eisenbahnbetriebsleiters für das Sicherheitsmanagement verantwortlich sind
  • Bildungspersonal Eisenbahnbetrieb und Eisenbahnfahrzeugtechnik (Lehrer, Trainer)
  • Ausbilder für Eisenbahnfahrzeugführer
  • Prüfer für Eisenbahnfahrzeugführer
  • Bildungsplaner für die Eisenbahnfahrzeugführerausbildung

Impressum

Fachautor DB Netz AG Betriebsverfahren, I.NPB 4 Dr. Paul Recknagel Theodor Heuss Allee 7 60486 Frankfurt am Main Tel.: (069) 265 - 31626, intern 955 - 31626 Fax: (069) 265 - 31639, intern 955 - 31639

Triebfahrzeuge führen 492.0753 Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie Seite III

gültig ab 01.07.2008

Vorbemerkungen

  1. Die Konzernrichtlinie (KoRil) 492.0753 „Richtlinie über die Erteilung, Einschrän- kung und Entziehung der Erlaubnis zum Führen von Eisenbahnfahrzeugen bei Benutzung der Schienenwege von öffentlichen Betreibern der Schienenwege, kurz: Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie, entspricht inhaltlich der VDV- Schrift 753.

  2. Änderungen zur KoRil 492.0753 sind nur im Zusammenwirken mit dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) möglich und über den Fachautor einzu- leiten. Textänderungen ohne Abstimmung mit dem VDV sind unzulässig. Von der KoRil 492.0753 abgeleitete Richtlinien und Weisungen dürfen den Inhalt der vor- liegenden KoRil nicht verfälschen oder ihm entgegenstehen.

  3. Die KoRil 492.0753 gilt für alle Eisenbahnverkehrs- und Eisenbahninfrastruktur- unternehmen (EVU / EIU) der DB AG, sowie für alle Beteiligungsgesellschaften.

  4. Mit Inkraftsetzung der KoRil 492.0753 waren alle nachgeordneten Richtlinien an- zupassen bzw. bei Neuausgabe die Inhalte der KoRil 492.0753 zu beachten.

  5. Textliche Ergänzungen der KoRil 492.0753 (VDV-Schrift 753), die durch den Fachautor zum Zwecke der Anpassung an das Regelwerk der DB AG angebracht werden, sind kursiv dargestellt.

492.0753 Triebfahrzeuge führen Seite IV Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie

gültig ab 01.07.2008

Inkraftsetzung

  1. Die KoRil 492.0753 trat mit Wirkung vom 01.08.2002 in Kraft.

  2. Der Übergangszeitraum endete am 31.01.2003. Bis zu diesem Termin waren alle bisherigen Berechtigungen der Triebfahrzeugführer nach Abschnitt 1.2.2 durch die Aushändigung eines Führerscheins (aus Kartenmanagementsystem /
    PeopleSoft) sowie eines Beiblattes (Vordruck 492.0753V02) gemäß Anlage aus- zutauschen.

  3. Mit Beendigung des Übergangszeitraumes waren die Ausbildungs- und Prü- fungsmodalitäten für Triebfahrzeugführer dahin gehend zu prüfen, ob sie den An- forderungen der KoRil 492.0753 entsprechen oder den neuen Regeln anzupas- sen sind.

  4. Im Jahr 2006 wurde die VDV-Schrift 753 einer Revision unterzogen und inhaltli- che Änderungen vorgenommen. Die Änderungen zur KoRil 492.0753 treten zum 01.07.2006 in Kraft.

Nachweis der Aktualisierung Lfd. - Nr. Kurzer Inhalt Gültig ab Bemerkungen 01 Neuherausgabe 01.07.2006 Ersetzt die Ausgabe vom 01.08.2002 02 Ausfüllanleitung Beiblatt 01.07.2008