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Kontext: inb 2026 anlage 5 2 > Ermittlung der Untersuchungsbasis

Ermittlung der Untersuchungsbasis

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Die Ausgangsbasis für die Ermittlung der uKZ sind die Kosten des Mindeszugangspakets (KdM). In einer Vorabbetrachtung werden die KdP um die Bestandteile korrigiert, die keinen Bezug zu den uKZ aufweisen, entweder weil sie keinen inhaltlichen Bezug zu den uKZ aufweisen oder weil kein Mengenbezug besteht. Dabei handelt es ich um folgende Kostenblöcke der KdP:

  • die kalkulatorischen Zinsen,

  • die kalkulatorische Konzernumlage,

  • die Sonstigen betrieblichen Erträge (SbE),

  • das berücksichtigte Neutrale Ergebnis (NE),

  • die Verwaltungs- und Vertriebskosten (VuV) und

  • die nicht direkt auf den Strecken-RKOST gebuchten Kosten.

Die Konzernumlage sowie die Verwaltungs- und Vertriebskosten dürfen gemäß Durchführungsverordnung 2015/909 der EU bei der Ermittlung der uKZ nicht berücksichtigt werden. Die sonstigen betrieblichen Erträge und das Neutrale Ergebnis wirken bei der Berechnung der KdP kostenmindernd und müssen daher für die Ermittlung der Ausgangsbasis für die uKZ wieder hinzugerechnet werden. Bei den nicht direkt auf den Strecken-RKOST gebuchten Kosten kann grundsätzlich unterstellt werden, dass kein direkter Leistungsaustausch zwischen den zugehörigen RKOST und der Strecken-RKOST besteht. Dementsprechend ist kein Mengenbezug zu erwarten.

Aus dieser Abschichtung der KdP ergeben sich die direkt im Tätigkeitsbereich Strecke gebuchten Kosten als Ergebnis, welche den zentralen Aufsatzpunkt für alle weiteren Untersuchungen bilden.

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