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Kontext: inb 2026 hauptdokument > Trassenangebot durch die DB InfraGO AG

Trassenangebot durch die DB InfraGO AG

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Bei Anmeldungen gem. § 56 Abs. 1 ERegG erhält der ZB das Trassenangebot von der DB InfraGO AG unverzüglich, spätestens aber nach Ablauf der Bearbeitungsfrist nach Ziffer 4.2.2.4. Die DB InfraGO AG wird auch Anmeldungen auf Zuweisung einer Zugtrasse, deren beantragte bzw. notwendige Abfahrtszeit weniger als 5 Arbeitstage nach dem Anmeldetermin liegt, unverzüglich bearbeiten. In diesen Fällen kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Trassenzuweisung vor der beantragten bzw. notwendigen Abfahrtszeit aus betrieblich-technischen Gründen nicht mehr möglich ist.

Die DB InfraGO AG ist berechtigt im Falle einer Anmeldung zur Zuweisung einer Zugtrasse weniger als 5 Arbeitstage vor Abfahrt nach Ziffer 4.2.2.9.2 Abs. 2, aufgrund der Trassenanmeldung Angebote für Teilstrecken abzugeben.

Im Falle einer Anmeldung eines ZB nach § 1 Abs. 12 Nummer 2 lit. a) bis c) ERegG ist das Angebot der DB InfraGO AG an den ZB zu richten. Parallel ist von der DB InfraGO AG ein Angebot bezüglich der der Betriebssicherheit dienenden Bestimmungen der INB an das einbezogene EVU zu richten. Das einbezogene EVU ist nach Benennung an vorherige Erklärungen des ZB hinsichtlich der Trassenanmeldung gebunden. Die Erklärungen des ZB sind bezogen auf den jeweiligen ENV verbindlich.

Das einbezogene EVU ist verpflichtet, unverzüglich Ansprechpartner i. S. des Grundsatz-INV zu benennen.

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Bezieht sich der Laufweg einer angemeldeten Zugtrasse auf mehr als eine Region der DB InfraGO AG und wünscht der ZB oder das einbezogene EVU ein Angebot für Teilstrecken, wird die DB InfraGO AG diesem Wunsch möglichst nachkommen. Ziffer 4.2.2.9 bleibt unberührt.

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Bei Anmeldungen über die Anwendung C&R erhält der ZB bis zu drei Trassenangebote. Der ZB bekommt das Angebot direkt in der App angezeigt. Die Frist zur Angebotsannahme beträgt 10 Minuten nach vollständiger Übermittlung des Angebots. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reaktion, verfällt das Angebot.

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