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Orchestrator/bahn/wissensdatenbank/output/chunks/allgemein/regulierung/inb-2026-hauptdokument-data/507-funktionalität-ab-und-bereitstellung-und-disposition.md

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einfachbahn@deutschebahn.com pdf www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf - Funktionalität Ab und Bereitstellung und Disposition chunk https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf f87111b87d53d1f1 - Funktionalität Ab und Bereitstellung und Disposition 507 deab492aec4556f3 2026-06-26 approved aaf2de3417399955

Kontext: inb 2026 hauptdokument > - Funktionalität Ab und Bereitstellung und Disposition

- Funktionalität Ab und Bereitstellung und Disposition

  • a. Die Produktkategorie „ Abstellung I “ umfasst alle Anlagen der Funktionalitäten Ab- und Bereitstellung und Disposition, die folgende Parameter in der technischen Ausstattung der Weichenanbindung sowie in der NL der Gleise erfüllen:

  • zweiseitig angebundene Gleise über 215 m NL mit Weichenanbindung in:

    • ferngestellter Technik (Bedienung durch Personal der DB InfraGO AG);

    • Mischform ferngestellte und Technik für elektrisch ortsgestellte Weichen (EOWTechnik, Bedienung durch Personal des EVU);

    • Mischform ferngestellte und manuelle (Bedienung durch Personal des EVU) Technik.

  • b. Die Produktkategorie „ Abstellung II “ umfasst alle Anlagen der Funktionalitäten „Ab- und Bereitstellung“ und „Disposition“, die folgenden Parameter in der technischen Ausstattung der Weichenanbindung sowie in der Nutzlänge (NL) der Gleise erfüllen:

INB 2026, Redaktionsstand 11.06.2026

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  • einseitig angebundene Gleise mit Weichenanbindung in:

    • EOW-Technik;

    • ferngestellter Technik;

  • zweiseitig angebundene Gleise mit Weichenanbindung in:

    • EOW-Technik;

    • ferngestellter Technik bis max. 215 m NL;

    • Mischform EOW- und manuelle Technik;

    • Mischform EOW- und ferngestellte Technik bis max. 215 m NL;

    • Mischform ferngestellte und manuelle Technik bis max. 215m NL.

  • c. Die Produktkategorie „ Abstellung III “ umfasst alle ein-/zweiseitig angebundenen Gleisanlagen der Funktionalitäten „Ab- und Bereitstellung“ und „Disposition“, bei denen die Weichenanbindung in manueller Technik (manuelle Einzelbedienung der Weichen durch Personal des EVU) erfolgt.

Der Leistungsumfang in allen Produktkategorien der Funktionalitäten „Ab- und Bereitstellung“ sowie „Disposition“ umfasst jeweils das Gleis, dessen vorhandene Weichenanbindung sowie die ggf. vorhandene Oberleitung. Zusatzausstattungen im Sinne von Ziffer 7.3.1.2.5 werden separat vermarktet.

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  • Funktionalität Be und Entladung

  • a. Die Produktkategorie „ Beladung I “ umfasst alle Anlagen der Funktionalität „Be- und Entladung“, die eine Ladekantenlänge über 215 m aufweisen. Sie dienen damit im Wesentlichen der Behandlung von Ganzzügen.

  • b. Die Produktkategorie „ Beladung II “ umfasst alle Anlagen der Funktionalität „Be- und Entladung“, die eine Ladekantenlänge von mehr als 90 m bis zu 215 m aufweisen. Sie dienen damit im Wesentlichen der Behandlung von Wagengruppen.

  • c. Die Produktkategorie „ Beladung III “ umfasst alle Anlagen der Funktionalität „Be- und Entladung“, die eine Ladekantenlänge bis zu 90 m aufweisen. Sie dienen damit im Wesentlichen der Behandlung von Wagen im Einzelwagenverkehr.

Der Leistungsumfang in allen Produktkategorien der Funktionalität „Be- und Entladung“ umfasst die Ladestraße, ggf. vorhandene Laderampen, die Zuführungsstraße sowie die zugeordneten Gleise, deren vorhandene Weichenanbindungen und ggf. vorhandene Oberleitung. Bedient sich ein ZB eines Dritten zur Vorlagerung und/oder Verladung, so haftet der ZB im Verhältnis zur DB InfraGO AG für ein Verschulden des Dritten im gleichen Umfang wie für eigenes Verschulden. Zusatzausstattungen im Sinne von Ziffer 7.3.1.2.5 werden separat vermarktet.

Der ZB und das einbezogene EVU haben die durch ihn verursachten Verunreinigungen der angemieteten Nutzungsobjekte zu beseitigen und etwaige angefallene Rückstände zu entsorgen. Dies gilt unabhängig von der Art des verladenen Gutes. Der ZB und das einbezogene EVU muss bei Nutzungsbeginn etwaige Verunreinigungen oder angefallene Rückstände des vorherigen Nutzers dokumentieren und der regionalen Vermarktung für Serviceeinrichtungen der DB InfraGO AG mitteilen. Dokumentiert der ZB und das einbezogene EVU bei Nutzungsbeginn etwaige Verunreinigungen oder angefallene Rückstände des vorherigen Nutzers an den Nutzungsobjekten nicht, so erkennt er an, dass er die angemieteten Nutzungsobjekte (Ladestelle) gereinigt vorgefunden hat. Er hat die von ihm genutzten Nutzungsobjekte mit Ablauf der jeweiligen Nutzung gereinigt zu hinterlassen, den gereinigten Zustand der Nutzungsobjekte zu dokumentieren und diesen der regionalen Vermarktung für Serviceeinrichtungen der DB InfraGO AG mitzuteilen.

Sofern es im jeweils laufenden Fahrplanjahr zu Verunreinigungen an den Nutzungsobjekten (Ladestelle) gekommen ist, so dass diese nicht mehr uneingeschränkt nutzbar sind, behält sich die DB InfraGO AG im Gelegenheitsverkehr vor, diese konkreten Gleise der Funktionalität Be- und

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Entladung nur auf Anfrage über APN zu vermarkten. In diesen Fällen wird der ZB durch die regionale Vermarktung für Serviceeinrichtungen der DB InfraGO AG explizit auf seine Reinigungsund Dokumentationspflichten hingewiesen.

Ziffer 7.3.1.4.1.4 bleibt unberührt.