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regulierung allgemein allgemein
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Kontext: inb 2027 hauptdokument > 7.3.1.2.2.1 Unterteilung der Funktionalitäten

7.3.1.2.2.1 Unterteilung der Funktionalitäten

Die Funktionalitäten bezeichnen die infrastrukturelle Zweckbestimmung (Zugbildung und - Auflösung, Ab- und Bereitstellung, Be- und Entladung) einer Serviceeinrichtung. Die jeweilige Funktionalität wird gemäß Ziffer 7.3.1.1 veröffentlicht. Eine andere Nutzung als die, die durch die Funktionalität beschrieben ist, ist im Rahmen der betrieblich-technischen Ausstattung der Anlage möglich.

Insbesondere stehen die Kapazitäten in der Funktion Disposition und AnDi-Gleis für verschiedene Nutzungszwecke des ZB zur Verfügung.

Angaben zum Vorhandensein von Verkehrs- und Rangiererwegen sowie zur Beleuchtung von Gleisen in Serviceeinrichtungen in den grafischen Skizzen im Anmeldesystem APN sind nicht Bestandteil der jeweiligen Funktionalität, sondern dienen der Information der ZB und entbinden den ZB nicht von seinen Verpflichtungen aus Ziffer 7.3.1.2.1.2. Die in den Skizzen veröffentlichten Informationen beschreiben den Zustand der Anlagen, die diese im Rahmen einer bis Dezember 2020 durchgeführten Erhebung hatten. Die DB InfraGO AG bemüht sich, diese Beschreibung aktuell zu halten. Auf den veröffentlichten Zustand besteht kein Anspruch.

Die im Anmeldesystem APN veröffentlichten grafischen Skizzen von Betriebsstellen stellen lediglich eine schematische Darstellung dieser Anlagen/Serviceeinrichtungen. Sie sind nicht maßstabsgetreu und enthalten keine Geodaten zu einzelnen Nutzungsobjekten.

Folgende Funktionalitäten werden unterschieden:

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  • Die Funktionalität Zugbildung und -auflösung kennzeichnet sich durch die Bildung und Auflösung von Zügen mit Wagenaustausch sowie der notwendigen Tätigkeiten nach Abschluss der Zugbildung, insbesondere der wagentechnischen Behandlung.

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  • Die Funktionalität Ab- und Bereitstellung kennzeichnet sich durch die Abstellung von Zügen, Wagen und Triebfahrzeugen sowie der damit verbundenen notwendigen Tätigkeiten, insbesondere der wagentechnischen Behandlung vor oder nach einer Zug- oder Rangierfahrt.

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  • Die Funktionalität Be- und Entladung kennzeichnet sich durch den Umschlag von Gütern von der Straße bzw. der Schiene auf die Schiene und umgekehrt.

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  • Die Funktionalität Disposition gilt für Kapazitäten, für die nur eine kurzzeitige Nutzung vorgesehen ist. Die jeweilige Nutzung ist je nach Serviceeinrichtung, in welcher sich die Gleise befinden, entweder auf zwei oder auf maximal acht Stunden begrenzt. Vgl. auch Ziffer 7.3.1.6.1.5.

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  • Der Funktionalität Zuführung sind alle Kapazitäten zugeordnet, die nicht den Funktionalitäten Zugbildung/-auflösung, Ab-/Bereitstellung, Be-/Entladung bzw. Disposition zugeordnet sind. Sie dienen dem Anschluss an das Schienennetz der DB InfraGO AG oder Infrastrukturen Dritter. Die Anschlussweichen zählen nicht zu den Serviceeinrichtungen der DB InfraGO AG. Für die Kapazitäten, die der Funktionalität Zuführung zugeordnet sind, werden keine Entgelte im Sinne von Ziffer 7.3.1.4.1 erhoben, wenn sie für den Nutzungszweck Zuführung genutzt werden. Wird ein Nutzungsobjekt, das der Funktionalität Zuführung zugeordnet ist, für einen anderen Nutzungszweck genutzt, wird ein Entgelt nach Ziffer 7.3.1.4 erhoben. Vgl. auch Ziffer 7.3.1.6.1.7.

Den Gleisverbindungen sind keine Kapazitäten und keine Funktionalität zugeordnet. Gleisverbindungen sind alle Gleise und Weichen, die ausschließlich der Erreichbarkeit von Gleisen innerhalb der DB InfraGO AG eigenen Serviceeinrichtung dienen. Sie können ohne gesonderte Anmeldung genutzt werden und werden nicht gesondert bepreist.