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regulierung allgemein allgemein
domain:regulierung
tool:allgemein
scope:allgemein
inb
inb-2027
regulierung
recht
pdf www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13699988/13d9653e5cf72f79e4274a1459aef98c/INB-2027-Anlage-5-7-2-1-data.pdf 2026-06-26 approved 5a400e356df803bb einfachbahn@deutschebahn.com f619ff7c7ccd19ad
Richtlinie Richtlinie
Bahnbetrieb Betriebsleitstellen
Kodierung der Zusatzverspätungen 420.9001
Seite I

Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg, steht an diesem Regelwerk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu.

Jegliche Formen der Vervielfältigung zum Zwecke der Weitergabe an Dritte bedürfen der Zustimmung der DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg.

Gültig ab 14.12.2025

Bahnbetrieb Betriebsleitstellen
Kodierung der Zusatzverspätungen 420.9001
Seite II

Nachweis der Aktualisierungen

Nr. der Akt. Gültig ab Name
Bekanntgabe 1 01.01.2005
Bekanntgabe 2 12.12.2010
Bekanntgabe 3 14.12.2014
Bekanntgabe 4 09.06.2019
Bekanntgabe 5 11.12.2022
Bekanntgabe 5.1 11.06.2023
Bekanntgabe 6 10.12.2023
Bekanntgabe 6 15.12.2024 Nur Anpassung der
Firmierung, keine
inhaltlichen Verän-
derungen
Bekanntgabe 7 14.12.2025

Gültig ab 14.12.2025

Richtlinie

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Richtlinie
Bahnbetrieb Betriebsleitstellen
Kodierung der Zusatzverspätungen 420.9001
Seite 1

* 1 Zielsetzung

  • (1) Diese Richtlinie beschreibt den Prozess sowie die inhaltlichen und methodi-

    • schen Festlegungen für die Kodierung von Verspätungen.
  • Die am Betrieb Beteiligten erhalten eine transparente und nachvollziehbare

    • Grundlage zur sachgerechten Erfassung und Abstimmung der auf dem Netz * der DB InfraGO AG anfallenden Verspätungen.
  • Diese sollten „nach Möglichkeit jeweils nur einer einzigen Organisation zuge* schrieben werden, wobei sowohl die Verantwortung für die Störung als auch * die Fähigkeit zur Wiederherstellung des normalen Betriebs zu berücksichtigen sind“[1] .

Kodierprozess

  • (2) Die am Betrieb Beteiligten werden mithilfe von Kodierungen über aktuell wir- Informations-

    • kende Verspätungsgründe informiert. Sie erhalten Daten zu Verspätungen und Datenbe- * und mit ihnen Hinweise zur Minimierung von Störungen und zur Erhöhung reitstellung * der Leistungsfähigkeit des Schienennetzes. * * * 2 Begriffe, Definitionen, Messkonzept * (1) Am Betrieb Beteiligte sind alle an einer Zugfahrt beteiligten Infrastrukturbe- Am Betrieb
    • treiber (EIU) und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Beteiligte * * (2) Betroffene Stellen sind die am Betrieb Beteiligten oder diesen zugehörige, für Betroffene * die Mitwirkung im Kodierprozess bestimmte Fachbereiche, denen Kodierun- Stelle * gen zugeordnet oder zugeschrieben sind. Sie können Umkodierungsanträge * stellen sowie Bewertungen und Stellungnahmen abgeben. * (3) Externe Einflüsse wirken von außen auf den Bahnbetrieb ein. Die Verantwor- Externe Ein- * tung dafür liegt nicht im unmittelbaren Einflussbereich der am Bahnbetrieb flüsse * Beteiligten. Sie werden keinem der am Bahnbetrieb Beteiligten zugeschrie* ben. * * (4) Ausgehend vom Zeitpunkt des Signalhaltfalls wird an Fahrzeitmesspunkten Fahrzeitmess- * die Ankunft, Abfahrt sowie die Durchfahrt des Zuges direkt gemessen oder punkte * durch eine Fahrzeitberechnung ermittelt. Fahrzeitmesspunkte liegen in der * Regel am Halteplatz des Zuges bzw. für Durchfahrten in Höhe der Mitte des * Empfangsgebäudes eines Bahnhofs. Fahrtzeitmesspunkte sind auch Bahn* hofsteile, Abzweig- und Überleitstellen oder weitere definierte Stellen. In der * operativen Betriebsdurchführung können die tatsächliche Zugcharakteristik, * Halteplätze, Fahrwege und die Lage von Gleisschaltmitteln vom in den Leit* systemen hinterlegten Soll-Fahrplan abweichen. * (5) Zur Unterstützung bei der Zuordnung der verspätungsbegründenden Um- Feinkodierun- * stände werden als Feinkodierung bezeichnete, für die jeweilige Kodierung gen * typische Gründe aufgelistet. Die Feinkodierungen werden im DV-System * KODA veröffentlicht. * * (6) Die Ist-Zeit wird jeweils am Hauptsignal ermittelt, nachdem der Zug den Halt- Ist-Zeiten * fall des Signals ausgelöst hat.

1 ERegG Anlage 7 (zu § 36 Absatz 2 und § 39)

Fachautor: I.IBB 42; Dennis René Sann; E-Mail:dennis.sann@deutschebahn.com

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Kodierung der Zusatzverspätungen

420.9001 Seite 2

Kennung (7) Ein Verspätungsdatensatz wird im Leitsystem automatisch mit der Kennung
*
00 erzeugt. Mit der Kennung 06 werden Einbruchsverspätungen an Grenz- *
und Übernahmepunkten gekennzeichnet. *
Kodieranlass (8) Anlass für eine Kodierung ist das Auftreten einer Zusatzverspätung. Die Än-
derung einer bestehenden Kodierung erfolgt als Validierung,
Umkodierung oder Korrektur.



Kodieren (9) Kodieren ist im Bahnbetrieb das Zuordnen und Zuschreiben von Zusatzver- *
spätungen. *
Kodierende (10) Kodierende sind Mitarbeitende der DB InfraGO AG, die Kodierungen im Leit-
system der Disposition der DB InfraGO AG als Erstkodierer oder in der Vali-
dierungsphase vornehmen.



Kodier- (11) Die Zusatzverspätung wird ab einem Schwellwert von 90 Sekunden erfasst
*
schwelle und automatisch zur Begründung vorgelegt. *
Korrektur (12) Korrektur ist die durch die BZ oder NLZ veranlasste Anpassung eines Ver-
spätungsdatensatzes nach Feststellung eines Korrekturbedarfs.


*
Manuelle Ist- (13) Bei manueller Erfassung geben Fdl die Ist-Zeit für einen Zug in eine Einga-
*
Zeiterfassung bestation (EAS) ein. Bei Ausfällen oder fehlender EAS werden Ersatzeinga- *
bestationen definiert. *
Messfehler (14) Nicht plausible Verspätungsdatensätze können durch eine Kennung mit der
Ziffernfolge 02 markiert sein. Sie werden durch die BZ erfasst und bearbeitet.


*
Neutrale (15) Neutrale Gründe sind sekundäre und externe Einflüsse, die keinem Zustän- *
Gründe digkeitsbereich zugeordnet werden können. *
Primärgründe (16) Primärgründe beschreiben den im Bahnbetrieb wirkenden Umstand, der zur
Entstehung der Zusatzverspätungen geführt hat. Sie werden mit den Kodie-
rungen 10 bis 85 kodiert.



Sekundär- (17) Sekundärgründe sind die Folgen aus einer bereits bestehenden Verspätung *
gründe eines Zuges. Sekundärverspätungen werden keinem Primärgrund zugeord- *
net. Sie werden mit den Kodierungen 91 bis 96 kodiert. *
Soll-Zeiten (18) Der Fahrplan legt für jeden Zug Soll-Zeiten fest. Sie beziehen sich auf Fahr-
zeitmesspunkte in Betriebsstellen bzw. auf die im Leitsystem der Betriebsfüh-
rung hinterlegten Halteplätze für planmäßig haltende Züge.



Störung (19) Störungen sind Abweichungen von Planungen und Sollzuständen. Sie treten *
in Prozessen, an technischen Objekten, Anlagen und Fahrzeugen, durch *
Bauarbeiten oder durch äußere Einflüsse auf. *
Störungsort (20) Störungsort sind entweder Betriebsstellen oder Streckenabschnitte zwischen
Zugmeldestellen, in denen die Störung auftritt.


*
Verspätung (21) Eine Verspätung ist die Differenz zwischen der ermittelten Ist- und der im *
Fahrplan festgelegten Soll-Zeit. Ist die Differenz positiv, liegt eine Verspätung *
vor. Messung und Differenzermittlung erfolgen in der Leittechnik und im Leit- *
system. *
Verspätungs-
auslösender
Zug
(22) Ein Zug kann Zusatzverspätungen auslösen. Sie werden als primäre Zusatz-
verspätungen sowohl dem auslösenden Zug als auch den weiteren von dieser
Störung betroffenen Zügen zugeordnet. Die Zusatzverspätungen des auslö-
senden Zuges gelten dabei als eigenverschuldet, die aller betroffenen Züge
als fremdverschuldet.




*

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Kodierung der Zusatzverspätungen

420.9001 Seite 3

* (23) Ein Verspätungsdatensatz enthält Informationen zum Entstehungsort und Verspätungs-
* Entstehungszeitpunkt, zur Verspätungshöhe sowie die betroffene Zugnum- datensatz
* mer. Er kann ergänzt sein um die Angabe einer verursachenden Zugnummer.


*
(24) Ein Verspätungsfall ist die kodierte Zusatzverspätung unabhängig von ihrem
Ausmaß.
Verspätungs-
fall
* (25) Verspätungsgründe beschreiben die im Bahnbetrieb wirkenden primären und Verspätungs-
* sekundären Gründe von Zusatzverspätungen. Sie werden als verspätungsbe- gründe
* gründender Umstand (VU) bezeichnet und als Kodierung numerisch erfasst.



(26) Zugfolgeverspätungen sind allein aus der Regelung der Reihenfolge zweier
Züge entstehende Zusatzverspätungen. Sie werden mit den Kodierungen 91
und 92 erfasst.
Zugfolgever-
spätung
* (27) Zuordnen ist die Verknüpfung einer Zusatzverspätung mit einer Verspätungs- Zuordnung
* begründung.


*
(28) Zusatzverspätung ist die am Zugbeginn oder die zwischen zwei Fahrzeit-
messpunkten entstandene Verspätung.
Zusatzver-
spätung
* (29) Zuschreiben ist die Verknüpfung einer Zusatzverspätung mit der festgelegten Zuschreiben
* Zuständigkeit der am Betrieb Beteiligten. Die Information ist entweder in der
* Kodierung selbst enthalten oder sie wird aus der angegebenen verursachen-
* den Zugnummer abgeleitet.
*

3 Regeln der Zusammenarbeit
* (1) Grundlage des Kodierprozesses ist die konstruktive Zusammenarbeit aller am Grundlage




*
Betrieb Beteiligten.
Sie verpflichten sich zur möglichst korrekten Ermittlung und Zuordnung der
Gründe von Zusatzverspätungen. Sie informieren aktiv, frühzeitig, unvorein-
genommen und wahrheitsgemäß und unterstützen sich gegenseitig.
* (2) Die Betriebszentralen (BZ) und die Netzleitzentrale (NLZ) der DB InfraGO AG Weisungsfrei-
* haben die Aufgabe, unabhängig und vorurteilsfrei die Korrektheit der Kodie- heit







rung zu prüfen und herzustellen.
Der Richtlinie 048.2002 der DB InfraGO entsprechend sind ihre Mitarbeiten-
den, zu deren Aufgabenspektrum die Umkodierung von Verspätungsgründen
gehört, in der Ausübung ihrer Fachkunde auf diesem Gebiet weisungsfrei. Sie
obliegen keinen Weisungen von sonstigen Mitarbeitenden und Führungskräf-
ten, ausgenommen Weisungen der Stelle, die diese Richtlinie herausgibt (re-
gelwerksgebende Stelle).
* Sie sind verpflichtet, die Umkodierung als unabhängige Entscheidung zwi-
* schen den am Betrieb Beteiligten durchzuführen. Mitarbeitende, die die Erst-
* kodierung und Validierung vorgenommen haben, entscheiden nicht deren
* Umkodierung.



(3) Eine unabhängig entschiedene Kodierung ist verbindlich und gilt für alle am
Betrieb Beteiligten. Das gilt auch für Kodierungen, wenn für diese kein Umko-
dierungsantrag gestellt wurde.
Feststellung
am Ende des
Kodierprozes-
ses

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Kodierung der Zusatzverspätungen

420.9001 Seite 4

4 Kodierprinzip

  • Verspätungs- (1) Kodiert werden Zusatzverspätungen anhand vorgegebener Verspätungsgrün* gründe und de. Eine Rückverfolgung der Entstehung unter Beachtung einer störungsaus* Tatsachenbe- lösenden Ursache (Kausalkette) findet nicht statt. * zug *

  • Wirken Störungen nach einem eingetretenen Ereignis fort, kann im zeitlichen Verlauf ein anderer Umstand verspätungsbegründend werden. Ändert sich * *

  • der Zustand oder greifen neue betriebliche Prozesse, und sind für diese eige*

  • ne Kodierungen vorgesehen, sind sie diesen Umständen entsprechend anzu*

  • wenden. *

  • Zuordnung (2) Als Verspätungsgrund wird der im Bahnbetrieb unmittelbar auf den Zug wir* kende, die Zusatzverspätung auslösende Umstand erfasst und der Zusatzver* spätung zugeordnet. *

  • Zuschreibung (3) Gemäß ihrer Zuständigkeit für gestörte oder in ihrer Funktion oder Verfügbar* keit eingeschränkte Anlagen, Fahrzeuge und Prozesse, wird den am Betrieb * Beteiligten die Zusatzverspätung entsprechend zugeschrieben. Liegt die Zu* ständigkeit nicht bei einer am Bahnbetrieb beteiligten Stelle, werden Zusatz* verspätungen auch den dafür vorgesehenen neutralen Gründen zugeschrie* ben. * *

  • Kodierliste (4) Eine Übersicht der Kodierungen wird mit der Kodierliste gegeben. Ergänzen* und Leitfaden de Hinweise und Vorgaben zur Kodierung enthält der Leitfaden für die Zuord* nung von Verspätungskodierungen. *

  • Von Störun- (5) Züge sind unmittelbar von einer Störung betroffen, wenn ihr geplanter Lauf* gen betroffene weg über den Störungsort führt oder betriebliche Regelungen diesen Laufweg * Züge vorsehen. Ihre Zusatzverspätungen werden auf den am Störungsort wirken* den Verspätungsgrund kodiert. * *

  • Züge im räum- (6) Andere Züge, die im räumlichen Umfeld der Störung aufgrund daraus folgen* lichen Umfeld der Zugfolgeregelungen Zusatzverspätungen erhalten, werden nicht mit dem * am Störungsort wirkenden Umstand kodiert, sondern mit Zugfolgekodierun* gen. *

  • Zuordnung (7) Zusatzverspätungen werden vor dem Störungsort oder bis zum Ende der Um* zum Stö- fahrung des Störungsortes dem primären Grund zugeordnet. Dazu gehören * rungsort mit ihr zusammenhängende Zusatzverspätungen durch * *

    1. Staueffekte vor oder am Störungsort, * 2. das, auch weiträumige, Zurückhalten von Zügen, * *
    1. Abstellen von Zügen vor oder am Störungsort, auch wenn es vorsorglich *
  • angeordnet wird, *

    1. Umleitungen einschließlich der Übermittlung von Fahrplan-Mitteilungen, * *
    1. besondere betriebliche Verfahren wie z.B. Gleiswechselbetrieb, *
  • Umleiten unter erleichterten Bedingungen, Fahrten auf besonderen *

  • Auftrag usw. *

  • Zusatzverspätungen, die nach Umfahrung des Störungsortes bei der Rück* führung auf den planmäßig vorgesehenen Fahrweg entstehen, werden dem * primären Grund zugeordnet. * *

  • Nach dem Passieren des Störungsortes entstehende Zusatzverspätungen *

  • werden den sekundären Verspätungsgründen zugeordnet. * Wirken erneute Störungen auf den Zug, sind die Zusatzverspätungen diesen * Verspätungsgründen zuzuordnen.

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Kodierung der Zusatzverspätungen

420.9001 Seite 5

* (8) Treten auf Umleitungsstrecken durch dort wirkende Störungen weitere Zu- Umleitungs-
* satzverspätungen auf, werden diese nicht mit dem die Umleitung auslösenden strecken
* Umstand kodiert. Es werden dann die primären Gründe der auf der Umlei-
* tungsstrecke zusätzlich wirkenden Störungen kodiert.



Treten bei der Anwendung des Verfahrens „Umleiten unter erleichterten Be-
dingungen“ Zusatzverspätungen auf, werden diese dem störungsauslösenden
Umstand zugeordnet.
* (9) Die Zuordnung der Zusatzverspätungen zur auslösenden Störung erfolgt so Störungsende
* lange, bis Staueffekte beseitigt sind und geplante Trassen wieder uneinge-
* schränkt belegt werden können. Sie endet maximal vier Stunden nach Stö-
* rungsende.


*
(10) Die Übernahme eines bereits verspäteten Zuges beim Netz- bzw. Grenz-
übergang ist keine Zusatzverspätung.
Netz- und
Grenzübergang
* (11) Ist eine Zusatzverspätung auf verschiedene primäre Ereignisse zurückzufüh- Splittung
* ren und ist eine zeitliche Zuordnung der Ereignisse möglich, sind die ent-
* standenen Zusatzverspätungen entsprechend aufzuteilen (zu splitten).


*
(12) Zusatzverspätungen infolge gefährlicher Ereignisse (Kodierung 90) werden
zunächst wie Primärereignisse kodiert.
Gefährliche
Ereignisse
* Die Anwendung der Kodierung 90 endet, wenn die Fahrwege wieder, auch
* mit Einschränkungen, befahren werden können. Die Maßnahmen des Not-
* fallmanagements und Untersuchungen vor Ort müssen abgeschlossen sein.
* Danach weiterhin auftretende Zusatzverspätungen werden mit dem Ver-
* spätungsgrund kodiert, der das gefährliche Ereignis ausgelöst hat.



(13) Zusatzverspätungen, die bei Zugfahrten zu Erkundungszwecken im Rahmen
des Großstörungsmanagements auftreten, werden mit dem ereignisauslö-
senden Primärgrund kodiert.
Großstörungen
* (14) Die fachlich regelwerksverantwortliche Stelle muss ergänzenden Regelungen Ergänzende
* zustimmen und diese bekanntgeben. Regelungen
*

**5 ** Kodierprozess
* (1) Der Kodierprozess erstreckt sich über die Prozessphasen Erstkodierung, Prozesspha-
* Validierung und Umkodierung. Er beginnt mit dem im Leitsystem dokumen- sen
* tierten Entstehungszeitpunkt einer Zusatzverspätung. Mit Ablauf des darauf-
* folgenden 12. Tages endet der Kodierprozess. Eine Änderung der Kodierung
* im Leitsystem ist dann nicht mehr möglich.



Die Umkodierung umfasst die Antragstellung und die Antragsbearbeitung.
Zur Antragsbearbeitung gehören die Prüfung, die Stellungnahme und die
Entscheidung.
* (2) Während des Kodierprozesses sind zuglaufbezogene Daten im Leitsystem Daten im Leit-
* der Disposition der DB InfraGO AG verfügbar. Sie können von den dafür be- system
* rechtigten Nutzern eingesehen werden.



(3) Den am Betrieb Beteiligten werden von der DB InfraGO AG nach Abschluss
der Validierungsphase mittels des DV-Systems KODA Informationen zum
Status der sie betreffenden Kodierungen zur Verfügung gestellt.
DV-System
KODA
* Sie können im DV-System KODA im jeweils zugewiesenen Rahmen, Anträge
* auf Umkodierung stellen, Informationen und Anlagen einreichen sowie Be-
* wertungen und Stellungnahmen abgeben.

Gültig ab: 14.12.2025

Kodierung der Zusatzverspätungen

420.9001 Seite 6

Die BZ bearbeitet die Anträge und Stellungnahmen und kommuniziert die * Entscheidung im DV-System KODA. Weitere Einzelheiten können in den Be* nutzerhinweisen zu diesem DV-System geregelt sein. *

Fristen

Die BZ bearbeitet die Anträge und Stellungnahmen und kommuniziert die
Entscheidung im DV-System KODA. Weitere Einzelheiten können in den Be-
nutzerhinweisen zu diesem DV-System geregelt sein.


*
Die BZ bearbeitet die Anträge und Stellungnahmen und kommuniziert die
Entscheidung im DV-System KODA. Weitere Einzelheiten können in den Be-
nutzerhinweisen zu diesem DV-System geregelt sein.


*
Die BZ bearbeitet die Anträge und Stellungnahmen und kommuniziert die
Entscheidung im DV-System KODA. Weitere Einzelheiten können in den Be-
nutzerhinweisen zu diesem DV-System geregelt sein.


*
Die BZ bearbeitet die Anträge und Stellungnahmen und kommuniziert die
Entscheidung im DV-System KODA. Weitere Einzelheiten können in den Be-
nutzerhinweisen zu diesem DV-System geregelt sein.


*
Die BZ bearbeitet die Anträge und Stellungnahmen und kommuniziert die
Entscheidung im DV-System KODA. Weitere Einzelheiten können in den Be-
nutzerhinweisen zu diesem DV-System geregelt sein.


*
(4) Abhängig vom Entstehungszeitpunkt einer Zusatzverspätung sind die für die
jeweiligen Prozessphasen farblich markierten Fristen der folgenden Tabelle
verbindlich:
Var.
Tag
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
A
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
B
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
C
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Antragstellung
D
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Prüfung
E
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Stellungnahme
F
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Entscheidung
G
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Prozessphasen
Entstehungszeitpunkt
Validierung
Umkodierung
Als Fristgrenze gilt jeweils das Tagesende (23:59 Uhr).













Var. Tag 1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Prozessphasen
A
B
C
D
E
F
G
So Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Entstehungszeitpunkt
Mo Validierung
Di Umkodierung Antragstellung
Mi Prüfung
Do Stellungnahme
Fr Entscheidung
Sa
Als Fristgrenze gilt jeweils das Tagesende (23:59 Uhr).
  • Verkürzte Fris- (5) Fallen in den Prozessphasen der Umkodierung Feiertage auf einen oder * ten mehrere der farbig markierten Arbeitstage, können die Prozessphasen ge* kürzt und verlegt werden. Die für die Prüfung vorgesehene Dauer bleibt un* verändert. Zu berücksichtigende Feiertage sind im Zweifel die am jeweiligen * BZ-Standort geltenden. Verkürzte Fristen werden im DV-System KODA min* destens 4 Wochen vor dem Feiertag bekanntgegeben. *

  • Überprüfun- (6) Während des Kodierprozesses werden Kodierungen im Rahmen der Quali* *

  • gen und Kor- tätssicherung durch die BZ oder NLZ überprüft. rektur * Wird dabei Korrekturbedarf festgestellt, dürfen BZ und NLZ die Kodierung * anpassen. Der Korrekturbedarf ist anzuzeigen. Es kommen dabei die glei* chen Prozessschritte und Fristen wie bei einem Umkodierungsantrag zur * Anwendung. * *

  • Vormalige (7) Für eine Kodierung 96, die geklärt und in eine Kodierung 10 bis 95 geändert Kodierung 96 wurde, kann kein UKA gestellt und keine Stellungnahme abgegeben werden. * * *

  • 5.1 Erstkodierung * *

  • Definition (1) Erstkodierung ist die Vervollständigung eines im Leitsystem erzeugten Ver*

  • spätungsdatensatzes durch die erstmalige Eingabe einer Verspätungsbe*

  • gründung. *

  • Zeitpunkt (2) Die Erstkodierung erfolgt in der Regel durch Fahrdienstleiter (Fdl) umgehend * nach Erfassung der Zusatzverspätung. Sie muss spätestens mit Ablauf des * 1. Tages nach Entstehung des Verspätungsdatensatzes erfolgt sein. * *

  • Informations- (3) Fdl erhalten die erforderlichen Informationen über Anzeigen der technischen *

  • gewinnung Einrichtungen, eigene Wahrnehmungen und die Kommunikation im Rahmen *

  • der fahrdienstlichen Aufgaben. *

  • Weitere Erst- (4) Die Erstkodierung kann auch durch Mitarbeitende der BZ oder weitere dafür * kodierende bestimmte Mitarbeitende der DB InfraGO AG erfolgen. Sie unterstützen auch * bei zeitweise erhöhtem Aufkommen von Verspätungsfällen. *

  • Angabe * (5) Falls für die Kodierung die Angabe der verursachenden Zugnummer vorge-

  • verursachen- * geben ist, ist diese durch die Kodierenden mit anzugeben. Diese wird nicht

  • de Zugnum- * veröffentlicht.

  • mer *

Gültig ab: 14.12.2025

Kodierung der Zusatzverspätungen

420.9001 Seite 7

  • (6) Das Zugpersonal meldet dem Fdl die zur vollständigen Kodierung notwendi- Aufgaben * gen Informationen zu Verspätungsgründen, die in der Zuständigkeit des EVU Zugpersonal * liegen. * (7) Für die Kodierung relevante Informationen, die nur der Leitstelle des EVU Aufgaben E- * vorliegen, sind den Disponierenden der BZ mitzuteilen. Sie geben diese In- VU-Leitstellen * formationen an die Fdl weiter oder verarbeiten sie direkt. * * (8) Erhalten die Kodierenden in Anwendung von Abschnitt 3(1) keine konkreten Keine Mel- * Informationen über Zusatzverspätungen, die in die Zuständigkeit des EVU dung EVU * fallen, werden diese mit der Kodierung 57 (Keine Meldung durch EVU) ko* diert. * * * 5.2 Validierung * (1) In der Validierung werden Vollständigkeit und Plausibilität der Verspätungs- Definition * kodierungen im Leitsystem hergestellt. Sie beginnt mit der Entstehung des * Verspätungsdatensatzes und endet, mindestens 24 Stunden danach, mit Ab* lauf des Folgetages. * * (2) Die Validierung erfolgt durch Mitarbeitende der BZ, der NLZ sowie der be- Durchführende troffenen Stellen. Sie ziehen bei Bedarf und im Rahmen der aktuellen Ver* * fügbarkeiten weitere Mitarbeitende zur fachlichen Beurteilung hinzu. * (3) Liegen neue Erkenntnisse über Verspätungsgründe vor, wird die Kodierung Neue Erkennt- * im Leitsystem durch Kodierende der BZ oder NLZ geändert. nisse * * (4) Die Abläufe während der Validierung bedürfen, außer bei der Nutzung von Formfreiheit * DV-Systemen, keiner besonderen Form. * (5) Sind nach einer Erstkodierung weitere Untersuchungen zur Klärung der Zu- Kodierung 96 * ständigkeit zwischen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) und Eisen- Anordnung * bahnverkehrsunternehmen (EVU) erforderlich, kann durch die NLZ oder mit NLZ * deren Zustimmung die Kodierung 96 (Anordnung NLZ Weitere Untersu* chung erforderlich) angeordnet werden. * Die Klärung erfolgt gemeinsam durch die BZ und die NLZ unter Einbezie* hung der jeweils betroffenen Stellen. Die Zusatzverspätung muss vor Ab* schluss des Kodierprozesses der korrekten Kodierung zugeordnet sein. * * (6) Mit dem Ende der Validierungsphase erfolgt die Bereitstellung der Daten für Ende * die Umkodierungsphase im DV-System KODA. Eine Änderung darf von da * an nur noch als Umkodierung oder als Korrektur erfolgen. * * * 5.3 Umkodierung * (1) Umkodierung ist die Änderung einer Kodierung nach Abschluss der Validie- Definition * rungsphase. Die zur Umkodierung gehörenden Prozessschritte dienen der * Klärung weiterhin strittiger Kodierungen. * * (2) Wird umkodiert, wird die Änderung sowohl im DV-System KODA dokumen- Änderung der * tiert als auch im Leitsystem vorgenommen. Sie kann zeitversetzt erfolgen. Kodierung * * Antragstellung * * Umkodie-

  • (3) Eine Umkodierung muss beantragt werden. Der UKA bedarf einer durch das Umkodie- * DV-System KODA vorgegebenen festgelegten Form. Er muss die beantragte rungsantrag Kodierungsänderung enthalten, begründet und fristgerecht gestellt sein.

Gültig ab: 14.12.2025

Kodierung der Zusatzverspätungen

420.9001 Seite 8

Mit dem Antrag können ergänzende Informationen, Erläuterungen und als * Anlage beigefügte Belege übergeben werden. * *

Mit dem Antrag können ergänzende Informationen, Erläuterungen und als
Anlage beigefügte Belege übergeben werden.


*
Zu einem bestehenden UKA können innerhalb der Frist zur Antragsstellung
weitere Informationen, Erläuterungen und Anlagen nachgereicht werden.


Antragsbe- (4) Berechtigt zum Stellen eines UKA sind betroffene Stellen jeweils für die ihren *
rechtigung Zügen zugeordneten oder ihnen als Zuständige zugeschriebenen Zusatzver- *
spätungen. Je Verspätungsfall darf ein UKA nur einmal gestellt werden. *
Antragsfrist (5) Anträge müssen so früh wie möglich, spätestens vor Ablauf der jeweils gel-
tenden Frist nach Abschnitt 5, Absatz 5 gestellt sein.


*
*
Prüfung *
*
Beteiligte (6) Die Prüfung eines UKA erfolgt durch die BZ. Ist die beantragte Kodierung *
einer betroffenen Stelle zuzuschreiben, wird diese in die Prüfung einbezo- *
gen. Sie wird dazu nach Antragstellung oder nach Anzeige eines Korrektur- *
bedarfs zur Abgabe einer Bewertung aufgefordert. *
Bewertung (7) Mit der Bewertung kann die beantragte Kodierung bestätigt oder zurückge-
wiesen werden. Die Frist zur Bewertung ist abhängig vom Zeitpunkt der An-
tragstellung oder der Anzeige eines Korrekturbedarfs. Sie beträgt mindestens
24 Stunden und maximal 48 Stunden nach Eingang des UKA.




*
Ergebnis (8) Das Ergebnis der Prüfung kann die Annahme des UKA oder die begründete *
Ablehnung sein. UKA gelten auch dann als angenommen, wenn sie mit einer *
vom Antrag abweichenden Kodierung umkodiert werden. *
Benachrichti-
gung
(9) Über das Ergebnis werden Antragstellende sowie die in die Prüfung einbe-
zogenen betroffenen Stellen benachrichtigt.


*
*
Stellungnahme *
*
Berechtigte (10) Nach Abschluss der Prüfung kann zum Ergebnis Stellung genommen wer- *
den. Zur Stellungnahme berechtigt sind: *
a)
Antragstellende, bei Vorliegen neuer Tatsachen, um letztmalig Argu-
mente, Hinweise und Belege einbringen zu können,


*
b)
Betroffene Stellen, denen eine vom UKA abweichende Kodierung zuge-
*
schrieben werden soll, ohne dass ihnen Gelegenheit zur Abgabe einer *
Bewertung gegeben werden konnte, *
*
Entscheidung
Benachrichti-
gung
(11) Die BZ entscheidet den UKA unter Berücksichtigung vorliegender Stellung-
nahmen. Antragstellende und in die Prüfung einbezogene betroffene Stellen
werden benachrichtigt.



Allen betroffenen Stellen wird die entschiedene Kodierung im DV-System *
KODA angezeigt. *

Gültig ab: 14.12.2025

Richtlinie

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Richtlinie
Bahnbetrieb Betriebsleitstellen
Kodierliste 420.9001A01
Seite 1

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Gültig ab 15.12.2024

Fachautor: I.IBB 42; Dennis René Sann

Richtlinie Richtlinie
Bahnbetrieb Betriebsleitstellen
Leitfaden für die Zuordnung von Verspätungskodierungen 420.9001A02
Seite 1

1 Kodierungen und Zuordnungsbeispiele

Der vorliegende Anhang Ril 420.9001A02 zur Richtlinie 420.9001 dient der Unterstützung der Mitarbeiter im Kodierungsprozess bei der Zuordnung der Zusatzverspätungen zu den Verspätungsursachen (Kodierungen).

10 - Fahrplanerstellung

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch Unregelmäßigkeiten oder Abweichungen im Fahrplanerstellungs- und Übergabeprozess. Dazu gehören auch fahrplanbedingte Zugfolgekonflikte.

Betriebsplanung, Betriebsführung

Feinkodierung

Abfahrtszeiten im Fahrplan falsch Alternativweg im Fahrplan fehlt Angaben zum Zugziel falsch Arbeitsruhe nicht beachtet Auslegung Regelzug fehlt Bahnsteiglänge nicht ausreichend Betra nicht berücksichtigt EBuLa-Fahrplan falsch Einlegung BZA fehlt Fahrplan/Fplo durch Vertrieb nicht versendet Fahrplananordnung zum Fahrplanwechsel Fahrpläne EIU nicht abgestimmt Fahrzeiten Lü falsch Fahrzeiten für im Netzfahrplan ausgeregelte Bauarbeiten falsch Fahrzeiten nicht ausreichend Fahrzeugparameter im Fahrplan falsch Fahrzeugübergang falsch Fehler im Fahrplan für Zugmeldestellen Fehlende/falsche Fahrplandaten im Leitsystem Gleisbelegung nicht beachtet

Fachautor: I.IBB 42; Dennis René Sann

Gültig ab 15.12.2024

Bahnbetrieb Betriebsleitstellen
Leitfaden für die Zuordnung von Verspätungskodierungen 420.9001A02
Seite 2

Keine Fahrplananpassung bei unterjährigen Infrastrukturänderungen

Unstimmigkeiten zwischen EBuLa/Buchfahrplan/VzG

Verdrängung aus Regeltrasse durch zusätzliche/geänderte Züge

Versand Fahrplaneinlegung gestört

Verspätete Fahrplanübergabe an EVU

Zeit für Reisendensicherung bei höhengleichen Bahnsteigen nicht berücksichtigt

Sonstiges Fahrplanerstellung

12 Fehldisposition

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch Unregelmäßigkeiten im Zugdispositionsprozess. Die Unregelmäßigkeiten können in der Betriebszentrale (BZ) oder beim Fahrdienst (Fahrdienstleiter [Fdl]) liegen.

Feinkodierungen

Abnahmeschwierigkeiten - keine Info Fdl an BZ

Abweichung von Dispositionsvereinbarungen

Fahrt im Gegengleis durch Fdl ohne Abstimmung mit BZ

Keine Vormeldung über abweichende Zugcharakteristik an nächste BZ

Fehler bei der Zugdisposition in BZ

Fehler bei Umsetzung Zugdisposition Fdl

Mangelhafte Abstimmung zwischen den BZ zur Zugdisposition

Mangelhafte Abstimmung zwischen Fdl und BZ zur Zugdisposition

Zulauf auf Betriebsstellen mit Dienstruhe

Sonstiges Fehldisposition

13 Vorbereitung

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch Unregelmäßigkeiten in Vorbereitungs- und Unterstützungsprozessen zur Durchführung des Betriebes (z.B. Fehler/Störungen im VzG, in La-Einträgen, Betriebsstellenbuch).

Gültig ab 15.12.2024

Bahnbetrieb Betriebsleitstellen
Leitfaden für die Zuordnung von Verspätungskodierungen 420.9001A02
Seite 3

Feinkodierungen

Fehler bei Zugnummernvergabe

Fehler in Fdl-Unterlagen zum Abstellkonzept

Fehler in Betriebsstellenbuch

Fehler in sonstigen betrieblichen Unterlagen

Fehlerhafte La-Einträge Fehlerhafte VzG-Einträge Sonstiges Betriebsdurchführung DB InfraGO AG

14 Anfangsverspätung bei Zügen der DB InfraGO AG

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch verspätete Abfahrt von Zügen der DB InfraGO AG.

Feinkodierungen

Verspätete Abfahrt aus Gründen der DB InfraGO AG

Kraftstoffaufnahme vor der Abfahrt

Personelle Ursachen

Planung

Tfz-/Wagenstörung

Sonstiges Verspätungen Züge der DB InfraGO AG

18 Betriebliches Personal DB InfraGO AG

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen aus personalbedingten Gründen im Bereich Disposition und Fahrdienst. Ausgenommen sind Dispositionsfehler. Hierfür ist die Kodierung 12 anzuwenden.

Feinkodierungen

Dienstunfähigkeit während der Schicht - Mitarbeiter BZ Disposition

Dienstunfähigkeit während der Schicht - Mitarbeiter Fahrdienst

Fehlhandlung - Mitarbeiter BZ Disposition (kein Dispositionsfehler)

Fehlhandlung - Mitarbeiter Fahrdienst

Personaldisposition für Mitarbeiter BZ Disposition

Personaldisposition für Mitarbeiter Fahrdienst

Gültig ab 15.12.2024

Bahnbetrieb Betriebsleitstellen
Leitfaden für die Zuordnung von Verspätungskodierungen 420.9001A02
Seite 4

Verspätete Arbeitsaufnahme

Sonstiges - Betriebliches Personal DB InfraGO AG

19 Sonstiges Betriebsdurchführung DB InfraGO AG

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch Störungen in der Betriebsdurchführung, die nicht den Kodierungen 10 bis 18 zuzuordnen sind.

Feinkodierungen

Arbeitsverzögerung wegen Zugangsschwierigkeiten

Ladearbeiten zur Vorbereitung von Bauarbeiten

Unregelmäßigkeit durch Test-/ Mess-/ Instandhaltungsfahrten oder Sonderverkehre

Sonstiges Betriebsdurchführung DB InfraGO AG

Infrastruktur 20 Stromversorgungsanlagen (Fahrstrom) Technik

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch Verfügbarkeitseinschränkungen oder Unregelmäßigkeiten an Stromversorgungsanalgen der elektrischen Traktion und der Infrastruktur.

Feinkodierungen

Angeordnete Oberstrombegrenzung

Betriebliche Weisungen zu Stromversorgungsanlagen

Inspektions-/Wartungsarbeiten ohne Betra/Betriebliche Anordnung

Schaden Oberleitung/Ausrüstungsteile

Schaden Stromschiene/Ausrüstungsteile

Störung Streckentrennung, Orientierungszeichen 14 gemäß Ril 301.9001 ist nicht vorhanden

Störung Stromversorgung Weichenheizung/Vorheizanlagen/50 Hz-Anlagen

Sonstiges Stromversorgungsanlagen

21 Telekommunikationsanlagen

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch Verfügbarkeitseinschränkungen oder Unregelmäßigkeiten an Telekommunikationsanlagen.

Gültig ab 15.12.2024

Bahnbetrieb Betriebsleitstellen Leitfaden für die Zuordnung von Verspätungskodierungen 420.9001A02 Seite 5

Feinkodierungen

Betriebliche Weisungen zu Telekommunikationsanlagen Fernsprecheinrichtungen gestört Funkleitbetrieb gestört GSM-R Handy gestört GSM-R-Netz gestört HOA/FBOA gestört Inspektions-/Wartungsarbeiten ohne Betra/Betriebliche Anordnung Kabelstörung IT-Netzwerk Kabelstörung Verbindung Komponenten LST Meldungsüberwachungsverfahren (MÜV/MAS90) gestört Ortsfeste Zugfunkanlagen gestört Technische Probleme bei der Zugfunkvermittlung Telefonkabel gestört Uhren gestört Überwachungssensorik Tunnelausrüstung gestört Verbindungsstörung Unterzentrale Betriebszentrale Video-Anlagen gestört Zug/GSMR-Handy kein Netzempfang Zugmeldeleitung gestört Sonstiges Telekommunikationsanlagen

22 Bauwerke

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch Verfügbarkeitseinschränkungen oder Unregelmäßigkeiten an Brücken und Tunneln und sonstigen Bauwerken des Fahrweges.

Feinkodierungen

Betriebliche Weisungen zu Bauwerken Inspektions-/Wartungsarbeiten ohne Betra/Betriebliche Anordnung Schadhafte Brücke Schadhafte Schallschutzwand

Gültig ab 15.12.2024

Bahnbetrieb Betriebsleitstellen
Leitfaden für die Zuordnung von Verspätungskodierungen 420.9001A02
Seite 6

Schadhafte Tunnel/Tunnelausrüstung Sonstiges Bauwerke

23 Fahrbahn

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch Verfügbarkeitseinschränkungen oder Unregelmäßigkeiten an Fahrbahnanlagen.

Ab der Gültigkeit einer eingerichteten Mängellangsamfahrstelle, mit La-Eintrag, erfolgt ein Wechsel auf die Kodierung 30 (Mängel-La).

Feinkodierungen

Aufschweißung - Verursacher unbekannt Betriebliche Weisungen zu Fahrbahn

Böschungsalarmanlage gestört F1-Fehler (Schiene) Generalalarm Bahnkörperüberwachungsanlage Gleisabsenkung Gleislagefehler Hang-, Damm- und Böschungsrutsch Hangrutschwarnanlage gestört Inspektions-/Wartungsarbeiten ohne Betra/Betriebliche Anordnung

Isolierstoß defekt/gestört Notlaschenverband lose/gebrochen Oberbaumangel Schienenbruch Gleis Schienenfehler (sonstige) Schlammstelle Schleuderstelle - Verursacher unbekannt Vegetation im Fahrwegprofil Vegetationsarbeiten ohne Betra/Betriebliche Anordnung Zu geringer Bettungswiderstand Oberbau Sonstiges Fahrbahn

Gültig ab 15.12.2024

Bahnbetrieb Betriebsleitstellen Leitfaden für die Zuordnung von Verspätungskodierungen 420.9001A02 Seite 7

24 Bahnübergangsicherungsanlagen

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch Verfügbarkeitseinschränkungen oder Unregelmäßigkeiten an Bahnübergangssicherungsanlagen (BÜ).

Feinkodierungen

Achszähleinrichtung BÜ gestört Arbeiten am BÜ gemäß Arbeitsbucheintrag Betriebliche Weisungen zu BÜ-Anlagen Defekte Pultausleuchtung Drahtseilbruch Gefahrraumfreimeldeanlage gestört Gitterbehang verhakt Inspektions-/Wartungsarbeiten ohne Betra/Betriebliche Anordnung Motorschaden am Antrieb Rückwärtige Einschaltung BÜ anlagenbedingt Schadhafter Straßen-/Fußgängerbelag im Bereich BÜ Störung an BÜ-Innenanlagen Störung der BÜ-Stromversorgung Sonstiges - BÜ-Anlagen

25 Anlagen Leit- und Sicherungstechnik

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch Verfügbarkeitseinschränkungen oder Unregelmäßigkeiten an Anlagen Leit- und Sicherungstechnik (LST).

Feinkodierungen

Arbeiten nach Arbeitsbuch Bedieneinrichtung gestört Betriebliche Weisungen zu LST-Anlagen Einmalige/kurzzeitige Störungen LST-Anlagen Fernsteuerung gestört/ausgefallen Fehlerhaft erzeugte Fahrpläne im Leitsystem BZ Inspektions-/Wartungsarbeiten ohne Betra/Betriebliche Anordnung

Gültig ab 15.12.2024

Bahnbetrieb Betriebsleitstellen
Leitfaden für die Zuordnung von Verspätungskodierungen 420.9001A02
Seite 8

Kabelschaden

Klimaanlage für LST gestört

Kommandostörung

Rotausleuchtung

Schlechte Signalsicht durch Sonneneinstrahlung

Schlechte Signalsicht durch Vegetation

Signalstörung

Störung/Ausfall von Anzeigen und Zuglenküberwachungsfunktionen

Störungen an Anlagen des automatisierten Rangierbetriebes

Störung Leitsystem BZ

Störung Server Zugvorbereitungsmeldung

Störungen LZB/ETCS/ZWS/PZB/Neigetechnik Fahrbahn, mehr als ein Zug betroffen

Störungen/Ausfall von sonstiger LST

Störungen/Ausfall Zugnummernmeldeanlage

Sonstiges Leit- und Sicherungstechnik

26 Weichen

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch Verfügbarkeitseinschränkungen oder Unregelmäßigkeiten an Weichen.

Feinkodierungen

Betriebliche Weisungen zu Weichen

Inspektions-/Wartungsarbeiten ohne Betra/Betriebliche Anordnung

Störung an der Weichenheizanlage

Störung im Weichenstellsystem (z.B. Weichenantrieb, Verschluss)

Störung Weiche Fahrbahn

Weichenstörung einmalig

Weichenüberprüfung gem. Arbeitsbucheintrag

Zungenausbruch Weiche

Sonstiges Weichen

Gültig ab 15.12.2024

Bahnbetrieb Betriebsleitstellen Leitfaden für die Zuordnung von Verspätungskodierungen 420.9001A02 Seite 9

27 Fahrzeuge der DB InfraGO AG

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch Unregelmäßigkeiten bei Zügen der DB InfraGo AG (z.B. Hilfszug, Notfallkrane, Messfahrzeuge, Gaf).

Feinkodierungen

Fahrzeugstörung Messeinrichtung gestört Sonstiges Fahrzeuge der DB InfraGO AG

28 Technisches Personal DB InfraGO AG

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen aus personalbedingten Gründen im Bereich Instandhaltung (auch Fahrpersonal DB InfraGO AG) sowie im Auftrag handelnder Personen. Die Zusatzverspätungen resultieren aus Fehlhandlungen oder der Nichtverfügbarkeit der Personale und wirken sich zeitlich unmittelbar auf den Betriebsablauf aus.

Verzögerungen bei der Störungsbehebung aus Gründen der Arbeitszeitregelung zählen nicht hierunter, sondern werden mit den Kodierungen der gestörten Anlagen erfasst.

Feinkodierungen

Fehler bei Aufstellung von Signalen Fehler bei der Arbeitsausführung Kraftstoffaufnahme Fahrzeuge der DB InfraGO AG Personaldisposition Verspätete Arbeitsaufnahme Sonstiges - Technisches Personal DB InfraGO AG

29 Sonstiges Technik DB InfraGO AG

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch Verfügbarkeitseinschränkungen oder Unregelmäßigkeiten im Bereich Technik der DB InfraGO AG, die nicht den Kodierungen 20 bis 27 zugeordnet werden können.

Außerdem werden hierunter Zusatzverspätungen durch erforderliche Anlagenprüfungen sowie eingegangene

Gültig ab 15.12.2024

Bahnbetrieb Betriebsleitstellen
Leitfaden für die Zuordnung von Verspätungskodierungen 420.9001A02
Seite 10

Fehlalarme und Verdachtshinweise auf gestörte Technik der DB InfraGO AG kodiert.

Feinkodierungen

Anlagenstörung durch Test-/Mess-/Instandhaltungs-/Bauzug-/ Sonderverkehre

Durchführung vorgeschriebener Gleisbefahr-Zyklus

Fehlalarm Heißläufer-/ Festbremsortungsanlage

Fehlalarme durch Überwachungssysteme für InfrastrukturanlagenLeuchtmittel Tunnelbeleuchtung defekt

Meldung zu Schäden an Anlagen der DB InfraGO AG ohne Befund

Notrufgeber Zugfunk nicht ermittelbar

Schäden an sonstigen Anlagen der DB InfraGO AG

Verdacht auf Störungen an Anlagen der DB InfraGO AG

Sonstiges - Ursachen Technik der DB InfraGO AG

30 Mängellangsamfahrstelle

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch mängelbedingte Langsamfahrstellen ab Gültigkeit des La-Eintrags sowie LZB-La ab 160 km/h ohne La-Eintrag. Dazu zählen auch behördlich angeordnete Langsamfahrstellen.

Feinkodierungen

Angeordnete Langsamfahrstelle/Hilfsbrücke (Ano-La)

Angeordnete Langsamfahrstelle Bahnübergang (Ano-La) Langsamfahrstelle wegen mängelbedingter Hilfsbrücke Langsamfahrstelle wegen mangelhaftem Anlagenzustand Mängelbedingte LZB-La ohne La-Eintrag größer/gleich 160 km/h

Sonstiges Mängellangsamfahrstelle

Bauliche Gründe

31 Bauarbeiten/Arbeiten

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch Bauarbeiten, baubedingte Umleitungen und Arbeiten am Gleis oder in Gleisnähe. Voraussetzung ist das Vorliegen einer Betra oder Betrieblichen Anordnung und dass die Bauarbeiten nicht im Netzfahrplan ausgeregelt sind.

Gültig ab 15.12.2024

Bahnbetrieb Betriebsleitstellen Leitfaden für die Zuordnung von Verspätungskodierungen 420.9001A02 Seite 11

Zusatzverspätungen durch Zugfolgeregelungen bei Bauarbeiten, die im Netzfahrplan ausgeregelt sind, werden mit den Kodierung 91 oder 92 kodiert (siehe Ril 420.90001A05).

Feinkodierungen

Baubedingte Hilfsbrücke Baubedingte Langsamfahrstelle im Bauabschnitt Langsamfahrstelle nach Bauarbeiten Schutz-Langsamfahrstelle wegen Arbeiten in Gleisnähe

Verspätungen am Umleitungsende bei baubedingten Umleitungen

Verspätungen im Bauabschnitt Warten auf Schienenersatzverkehr gemäß Fplo

Sonstiges - Bauarbeiten/Arbeiten

32 Unregelmäßigkeiten bei Bauarbeiten/Arbeiten

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen bei Bauarbeiten und Arbeiten mit Betra oder Betrieblicher Anordnung, die durch Abweichungen gegenüber den Planungen entstehen. Die Kodierung 32 ist für im Netzfahrplan ausgeregelte sowie für nicht ausgeregelte Bauarbeiten und Arbeiten anzuwenden.

Feinkodierung

Anlagenstörung nach Bauarbeiten gemäß Betra Betra-Überziehung Durch Baumaßnahmen verursachte Beschädigung der Infrastruktur

Fehlende Personal-/Materialressourcen Geplanter Bauzustand nicht erreicht Mängel bei der Vorbereitung des Bauablaufs Maschinendefekte/ausfälle im Zusammenhang mit Baumaßnahmen Nacharbeiten zur Betra (nicht vorhersehbar) Planungsfehler betriebliche Baudurchführung Planungsfehler technische Bauausführung Sprechverbindung zur Arbeitsstelle gestört

Gültig ab 15.12.2024

Bahnbetrieb Betriebsleitstellen
Leitfaden für die Zuordnung von Verspätungskodierungen 420.9001A02
Seite 12

Überschreitung geplanter Sperrzeiten

Zusätzliche erforderliche Dispositionsmaßnahmen zur Betra

Sonstiges - Unregelmäßigkeiten im Bauablauf

Andere Infra40 Nächster Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmer struktur (EIU)

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen, die auf dem Streckennetz der DB InfraGO AG entstehen, aber Folgen technischer, betrieblicher oder sonstiger Einschränkungen bei einem übernehmenden Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmer (EIU) oder Betreiber der Schienenwege (BdS) sind.

Feinkodierung

Annahmeweigerung Züge wegen Störung beim übernehmenden Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmer

Bauarbeiten beim übernehmenden Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmer

Sonstiges - Nächster Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmers

41 - Vorheriger Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmer (EIU)

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen, die auf dem Streckennetz der DB InfraGO AG entstehen, aber Folgen technischer, betrieblicher oder sonstiger Einschränkungen bei einem übergebenden EIU oder Betreiber der Schienenwege (BdS) sind.

Feinkodierung

Verspätungen durch Umleitungen wegen Störungen bei vorherigen EIU

Sonstiges - Vorheriger Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmer

46 - Anlagen DB Energie

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch Verfügbarkeitseinschränkungen und Unregelmäßigkeiten bei der Fahr- oder Anlagenstrombereitstellung durch DB Energie oder einen Subunternehmer (ggf. durch BZ zu ermitteln).

Gültig ab 15.12.2024

Bahnbetrieb Betriebsleitstellen Leitfaden für die Zuordnung von Verspätungskodierungen 420.9001A02 Seite 13

Feinkodierungen

Fehlende/ungenügende Fahrstromversorgung

Fehlende Stromversorgung von Stellwerksanlagen

Störung Einspeisung externer Energieversorger

Störung/Ausfall Umform-/Transformatorstationen

Störung/Ausfall Unterwerk Störung Tankanlage/kein Kraftstoff vorrätig

Sonstiges - Anlagen DB Energie

47 - Anlagen DB InfraGO AG, Personenbahnhöfe

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch Unregelmäßigkeiten an Anlagen der DB InfraGO AG, Personenbahnhöfe

Feinkodierungen

Autoladerampe gestört

Bahnhofsinfrastruktur entspricht nicht Anforderungen für mobilitätseingeschränkte Reisende

Defekte Fahrgastinformationsanlagen

Fahrstuhl defekt Fehlerhafte Fahrplananzeigen/-aushänge

Gestörte Reisendensicherungsanlage Lautsprecher oder Beleuchtung gestört Mobile Rampe für mobilitätseingeschränkte Reisende gestört Schadhafter Bahnsteig

Sonstige bauliche Mängel Bahnhofsanlagen

Sonstiges - Anlagen DB InfraGO AG, Personenbahnhöfe

48 - Personal DB InfraGO AG, Personenbahnhöfe und DB Energie

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen infolge personalbedingter Ursachen bei DB InfraGO AG, Personenbahnhöfe oder DB Energie sowie im Auftrag handelnder Personen.

Feinkodierungen

Gültig ab 15.12.2024

Bahnbetrieb Betriebsleitstellen
Leitfaden für die Zuordnung von Verspätungskodierungen 420.9001A02
Seite 14

Anschlusssicherung durch ohne Zustimmung EVU Aushändigung Fahrplanmitteilung nicht erfolgt

Falsche An-/Durchsagen Falsche/fehlende Reisendenlenkung/-betreuung

Fehlendes Personal zur Reisendensicherung/-betreuung

Fehlschaltung ZES

Keine Vormeldung mobilitätseingeschränkte Person

Personaldisposition

Verspätete Freimeldung durch Schneeräumkräfte

Verspätete Zugabfertigung durch Aufsicht

Verspäteter Arbeitsbeginn

Sonstiges - Personal DB InfraGO AG, Personenbahnhöfe/DB Energie

49 Sonstiges DB InfraGO AG, Personenbahnhöfe und DB Energie

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch Unregelmäßigkeiten bei DB InfraGO AG, Personenbahnhöfe und DB Energie, die nicht den Kodierungen 46 bis 48 zugeordnet werden können.

Feinkodierungen

Sonstiges - Ursachen DB InfraGO AG, Personenbahnhöfe

Sonstiges - Ursachen DB Energie

EVU Kommerzielle Ursachen

50 Haltezeitüberschreitung

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch Überschreitungen festgelegter Aufenthaltszeiten in Bahnhöfen und an Haltepunkten. Die Zugnummer des verursachenden Zuges ist anzugeben.

Feinkodierungen

Erhöhtes Reisendenaufkommen

Rollstühle/ Kinderwagen/ Einstieghilfen /Fahrräder

Teilräumung wegen erhöhtem Reisendenaufkommen Verzögerungen durch Reisendenverhalten

Verzögerungen bei der Zugabfertigung

Gültig ab 15.12.2024

Bahnbetrieb Betriebsleitstellen Leitfaden für die Zuordnung von Verspätungskodierungen 420.9001A02 Seite 15

Sonstiges - Ursachen Haltezeitüberschreitung

51 Antrag EVU

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen, die durch Anträge der EVU an die DB InfraGO AG bezüglich Änderungen geplanter Fahr- und Aufenthaltszeiten, Trassenführungen, Zugziele oder für außerplanmäßige Zugbehandlungen entstehen. Die Zugnummer des verursachenden Zuges ist anzugeben.

Feinkodierungen

Außerplanmäßiger Anschluss Außerplanmäßiger Halt für Reisende Außerplanmäßiger Personalwechsel Außerplanmäßige Zugbehandlung unterwegs Beantragte vorzeitige Wende Fahren in anderem Fahrplan bzw. Fahrzeiten Herabsetzung Geschwindigkeit wegen Überbesetzung Überschreitung Wartezeit gemäß WZR/ Fplo Weigerung/ Abruf durch das EVU Zusätzlicher Halt für Zugbildung Sonstiges - Antrag EVU

52 Ladearbeiten

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen, die nach der erfolgten Zugübergabe an die DB InfraGO AG durch Ladearbeiten/ Catering während Zugfahrten entstehen. Die Zugnummer des verursachenden Zuges ist anzugeben.

Feinkodierungen

Tiertransporte (Füttern/Tränken) Catering/Dienstleistungen Wasseraufnahme/Reinigungsarbeiten Sonstiges Ladearbeiten

Gültig ab 15.12.2024

Bahnbetrieb Betriebsleitstellen
Leitfaden für die Zuordnung von Verspätungskodierungen 420.9001A02
Seite 16

53 Unregelmäßigkeiten an der Ladung

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen, die während Zugfahrten durch Unregelmäßigkeiten an der Ladung entstehen. Dazu zählen auch Unregelmäßigkeiten an geladenen Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Befestigungsmaterial bei Autoreisezügen, Zügen der „Rollenden Landstraße“ oder ähnlichen Transporten. Die Zugnummer des verursachenden Zuges ist anzugeben.

Feinkodierungen

Ausleger/bewegliche Teile nicht arretiert Fehlende Frachtpapiere Ladung/Ladungsteile verloren Ladungskontrolle auf Unversehrtheit Lose Planen/Spanngurte Mangelhafte Bezettelung/Plombierung Mängel an Ladung Türen/Luken offen Verschobene Ladung Sonstiges - Unregelmäßigkeiten an der Ladung

54 Verkehrliche Zugvorbereitung

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch verspätet an die DB InfraGO AG übergebene Züge in Zuganfangsbahnhöfen aus Gründen, die im Zuständigkeitsbereich des EVU liegen. Maßgeblich für die rechtzeitige Übergabe an die DB InfraGO AG sind die Festlegungen zum Zeitpunkt der Abgabe der Zugvorbereitungsmeldung. Der Zuganfangsbahnhof liegt im Bereich des Streckennetzes von der DB InfraGO AG. Die Zugnummer des verursachenden Zuges ist anzugeben.

Hinweis: Abfahrtsverspätungen beginnender Züge aus Flügelzügen werden mit der Kodierung 95 (Flügeln) kodiert.

Feinkodierung

Verspätete Zugvorbereitungsmeldung an die DB InfraGO AG

Sonstiges - Verkehrliche Zugvorbereitung

Gültig ab 15.12.2024

Bahnbetrieb Betriebsleitstellen Leitfaden für die Zuordnung von Verspätungskodierungen 420.9001A02 Seite 17

57 Keine Meldung durch EVU

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen infolge von Abfahrts-, Fahrplan- oder Haltezeitüberschreitungen ohne Information des Fdl. Die Ursachen liegen bei dem EVU selbst. Die verursachende Zugnummer ist anzugeben.

Feinkodierungen

Fahrzeitüberschreitung ohne Angabe von Gründen Haltezeitüberschreitung ohne Angabe von Gründen

Sonstiges - Keine Meldung EVU

58 Verkehrliches Personal EVU

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen aus personalbedingten Gründen im Bereich Zugbegleitpersonale, Catering-/Servicepersonale und Zugfertigsteller. Die verursachende Zugnummer ist anzugeben.

Beachte: Unregelmäßigkeiten im Bereich Personale Triebfahrzeugführer, Rangierer, Wagenmeister werden mit der Kodierung 68 (Technisches Personal EVU) erfasst.

Feinkodierung

Anschlussaufnahme ohne Absprache mit der DB InfraGO AG

Anschlussaufnahme ohne Zustimmung andere Transportleitung

Arbeitsschutzpause

Dienstdauer überschritten

Dienstunfähig während der Schicht

Fehlendes Personal

Fehlende/ungültige Fahrplanunterlagen des Personals

Fehler in der Zugplanung durch Leitstellen EVU

Fehler Einsatzplanung verkehrliches Personal

Keine Information an die DB InfraGO AG über zu erwartende Personalwechselverzögerungen/-änderungen

Keine Verständigung über zusätzlichen Kundenhalt

Nicht beantragter außerplanmäßiger Halt für Personalwechsel

Sonstige personelle Fehlhandlungen

Gültig ab 15.12.2024

Bahnbetrieb Betriebsleitstellen
Leitfaden für die Zuordnung von Verspätungskodierungen 420.9001A02
Seite 18

Verspäteter Arbeitsbeginn

Sonstiges - Verkehrliches Personal EVU

59 Sonstige verkehrliche Gründe EVU

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch Unregelmäßigkeiten aus verkehrlichen Gründen, die nicht den Kodierungen 50 bis 58 zugeordnet werden können. Die verursachende Zugnummer ist anzugeben.

Feinkodierung

Verkehrliche Gründe EVU,

Sonstige Ursachen

EVU Fahrzeuge/ Fahrzeugpersonale

60 Umlauf-, Einsatzplanung

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen, die aus Fehlern bei der Umlaufplanung von Fahrzeugen sowie aus Abweichungen von den geplanten Fahrzeugeigenschaften resultieren. Die abweichenden Fahrzeugeigenschaften sind bei Übergabe an die DB InfraGO AG bekannt. Die verursachende Zugnummer ist anzugeben.

Beachte: Fahrzeugwechsel oder außerplanmäßige Rangierbehandlungen, infolge technischer Unterwegsstörungen, werden mit den entsprechenden Fahrzeugkodierungen 62 bis 64 erfasst.

Feinkodierungen

Abweichung von geplanten Zugeigenschaften

Aushändigung Fahrplanmitteilung/sonstige betriebliche Unterlagen aus EVU-bedingten Ursachen

Außerplanmäßige Drehfahrt

Außerplanmäßige Stärkung/Schwächung

Außerplanmäßige Zugbildung

Außerplanmäßiger Parktausch/Ersatzpark

Außerplanmäßiger Tfz-Wechsel

Fehlende Bremshundertstel vor Fahrtbeginn

Fehlende Fahrplanunterlagen auf Fahrzeug Sonstiges - Umlauf-/Einsatzplanung

Gültig ab 15.12.2024

Bahnbetrieb Betriebsleitstellen Leitfaden für die Zuordnung von Verspätungskodierungen 420.9001A02 Seite 19

61 Zugbildung durch EVU

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch EVU bedingte Unregelmäßigkeiten bei der planmäßigen Zugbildung. Die verursachende Zugnummer ist anzugeben.

Beachte: Zusatzverspätungen durch technische Störungen (z.B. Kupplungen, Verbindungskabel, Wendezugsteuerung usw.) werden mit den Fahrzeugkodierungen 62 bis 64 erfasst.

Feinkodierungen

Behebung von Fehlern bei der Zugbildung

Verzögerung bei planmäßigem Tfz-Wechsel

Verzögerungen beim planmäßigen Stärken/Schwächen

Warten auf Schiebelok

Zugbildung im Fahrplan falsch/nicht berücksichtigt

Sonstiges - Zugbildung EVU

62 Reisezugwagen

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch Unregelmäßigkeiten bei Reisezugwagen und mitgeführten Fahrzeugen. Dazu zählen u.a. Unregelmäßigkeiten an Steuerwagen, nichtaktiven Tfz und Triebzügen sowie an ggf. mitgeführten Güterwagen. Die verursachende Zugnummer ist anzugeben.

Feinkodierungen

Bordstrom/Beleuchtung/Heizung/Klima/WC Bremsstörungen/fehlende Bremshundertstel Beschädigte Scheiben Catering-Einrichtungen Verunreinigungen außen/innen Fehlende/gestörte Heizkabel/UIC-Kabel Steuerwagenschaden Türstörung Sonstiges Reisezugwagen

Gültig ab 15.12.2024

Bahnbetrieb Betriebsleitstellen
Leitfaden für die Zuordnung von Verspätungskodierungen 420.9001A02
Seite 20

63 Güterwagen

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch Unregelmäßigkeiten bei Güterwagen und an mitgeführten Fahrzeugen. Dazu zählen u.a. Unregelmäßigkeiten an nichtaktiven Tfz und Triebzügen sowie an ggf. mitgeführten Personenwagen. Die verursachende Zugnummer ist anzugeben.

Beachte: Nicht Unregelmäßigkeiten bei Zügen der DB InfraGO AG, hierfür ist Kodierung 27 anzuwenden.

Feinkodierungen

Achs-/Achslagerstörung/Heißläufer Auffahrrampe/Ladungssicherungstechnik Bordstrom/Heizung/Kühlaggregate Bremsstörung/fehlende Bremshundertstel Schäden an der Luftversorgung Sonstiges - Güterwagen

64 Triebfahrzeuge

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch Unregelmäßigkeiten an aktiven Tfz, Triebzügen und Triebwagen (einschließlich Mittelwagen). Die verursachende Zugnummer ist anzugeben.

Feinkodierungen

Antriebsstörung Fahrzeug Bordstrom/Beleuchtung/Heizung/Klima/WC Bremsstörung/fehlende Bremshundertstel Bugklappe/Schaltkupplung Catering-Einrichtungen Fahrwerk-/Radsatz /-Achsstörung Fahrzeugbordsysteme/100 Hz-Überwachung Fahrzeugverbindungskabel Heißläufer Kühlpausen wegen Motorüberhitzungen Luftversorgungsanlagen Störung EBuLa-Bordgerät

Gültig ab 15.12.2024

Bahnbetrieb Betriebsleitstellen Leitfaden für die Zuordnung von Verspätungskodierungen 420.9001A02 Seite 21

Störung Zugfunk

Stromabnehmerstörung

Stromschienen-/Oberleitungsbeschädigung durch schadhafte Fahrzeugabnahmeeinrichtungen (Bügel, Schleifschuh)

Türüberwachung

Wendezugsteuerung

Zugbeeinflussungsanlagen Fahrzeug, Sifa/PZB/LZB/ ETCS/Funksteuerung

Zugsignalanlagen

Zugzielanzeiger Fahrzeug

Zwangsbremsung an Zugbeeinflussungsanlagen einmalig Sonstiges Triebfahrzeuge

68 Technisches Personal EVU

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch personalbedingte Ursachen im Bereich technische EVU Personale (Triebfahrzeugführer, Bordtechniker, Rangierer, Wagenmeister). Die verursachende Zugnummer ist anzugeben.

Feinkodierungen

Aufnahme von Betriebsstoffen nicht beachtet

Arbeitsschutzpause

Diensthandy defekt/nicht eingeschaltet

Dienstunfähigkeit während der Schicht Erforderliche Unterlagen nicht vorhanden Energiesparendes Fahren verursacht Verspätung Fehlendes Personal Fehler beim Bedienen von Fahrzeug- und Sicherheitseinrichtungen Fehler beim Führen des Zuges Fehler bei Rangierarbeiten/Kommunikationsprobleme Fehlende Spitzen-/Zugschlusssignale Personaldisposition Verspäteter Dienstbeginn

Gültig ab 15.12.2024

Bahnbetrieb Betriebsleitstellen
Leitfaden für die Zuordnung von Verspätungskodierungen 420.9001A02
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Zugnummer in GSM-R nicht abgemeldet

Sonstiges - Technisches Personal EVU

69 Sonstiges Fahrzeuge EVU

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch fahrzeug- oder personalbedingte Unregelmäßigkeiten, die nicht den Kodierungen 60 bis 68 zugeordnet werden können. Die verursachende Zugnummer ist anzugeben.

Feinkodierungen

Verdacht auf Störungen an Fahrzeugen ohne Befund

Fahrzeuge EVU, sonstige Ursachen

EVU auf Nachbarnetz

70 Nächstes EVU

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen, die im Gebiet der DB InfraGO AG entstehen, aber aus Unregelmäßigkeiten resultieren, deren Ursachen beim übernehmenden (nächsten) Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) auf externer Infrastruktur liegen.

Feinkodierung

Abrufverzögerungen durch nächstes EVU Annahmeweigerung nächstes EVU Fehlendes Zugpersonal nächstes EVU Streik Personal nächstes EVU Vorabfuhr nächstes EVU Sonstiges - nächstes EVU

71 Vorheriges EVU

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen, die im Gebiet der DB InfraGO AG entstehen, aber aus Unregelmäßigkeiten resultieren, deren Ursachen beim übergebenden (vorherigen) Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) auf externer Infrastruktur liegen.

Feinkodierungen

Anbringen von fehlenden Zugsignalen Aussetzen von Schadwagen

Korrektur der Zugbildung

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Nachkuppeln Warten auf Papiere

Sonstiges - vorheriges EVU

Externe Einflüsse

80 Externe Einflüsse bei externen EIU

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch externe Einflüsse bei externen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU). Die Zusatzverspätungen wirken sich auf dem Gebiet der DB InfraGO AG aus.

Feinkodierungen

Fremdeinwirkung bei externem EIU

Streik Personal externes EIU

Witterungsstörungen externes EIU

Züge auf Abruf wegen sonstiger externer Einflüsse bei externem EIU

Sonstiges externe Einflüsse nächstes EIU

81 Anordnung NLZ - Streik

Hinweis: Diese Kodierung darf nur auf Anordnung der Netzleitzentrale (NLZ) angewendet werden.

Feinkodierungen

Streik Personal konzernexternes EVU

Streik Personal konzerninternes EVU

Streik Infrastrukturpersonal Streik Personale von Auftragnehmern

Streik Rangierpersonal Sonstiges - Anordnung NLZ Streik

82 Anordnung NLZ - Witterung

Hinweis: Diese Kodierung darf nur auf Anordnung oder nach Vorgaben der Netzleitzentrale (NLZ) angewendet werden. Kodiert werden Zusatzverspätungen durch Unregelmäßigkeiten an Anlagen, Fahrzeugen oder sonstigen Einschränkungen des Eisenbahnbetriebs, wenn die Unregelmäßigkeiten nachweislich durch außergewöhnliche Witterungseinflüsse verursacht wurden. Außergewöhnliche

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Witterungseinflüsse liegen vor, wenn mindestens folgende Grenzwerte erreicht werden:

Außen-Temperatur: ≤ - 10° C oder ≥ 38° C

Regen: ab 25 l/m² je Stunde

Neuschnee in 24h: In Lagen bis 800m Höhe: ab 30 cm, in Lagen über 800m Höhe: ab 40 cm

Wind: ab 8 Bft: ab 65 km/h

Gewitter: bei Gewitterwarnungen gelten die vorgenannten Grenzwerte für Regen und Wind

Bei Blitzschlag ist immer Abstimmung mit NLZ erforderlich.

Einzelfallentscheidungen, zur Anwendung der Kodierung 82 für andere außergewöhnliche Witterungseinflüsse, sind in Abstimmung mit der NLZ möglich.

Feinkodierungen

Bahnsteig nicht von Schnee und Eis geräumt

Beschädigung Bahnübergangsanlagen durch Sturmeinwirkung

Blitzschlag (in Abstimmung mit NLZ)

Eiszapfenbildung an Bauwerken

Gleisunter-/ -überspülung

Kritische Wettersituation (Sturmwarnung)

Präventive Maßnahmen bei extremen Naturereignissen (gem. Richtlinie 420.0262 und 420.0562)

Reifbildung auf Straßen-/Fußwegbelag, BahnübergangsanlagenSchnee auf den Schrankenbäumen

Teilweise oder vollständige Einstellung des Bahnbetriebes wegen starker Unwetter

Vegetation im Fahrweg durch Witterung

Vereisung der Oberleitung

Video-Überwachung an technischen Anlagen durch extreme Witterung beeinträchtigt

Weichen wegen starken Schneefalls keine Endlage

Witterungsbedingte Türstörung Wagen/ Triebzug

Witterungsbedingte Störung Fahrzeugtechnik

Sonstiges Witterung

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Hinweis: Die Grenzwerte der entsprechenden Kategorien wurden anhand der Warnstufe 3 des Deutschen Wetterdienstes (DWD) mit Stand November 2021 festgelegt. Die Außen-Temperatur wird vom DWD in nur 2 Kategorien bestimmt, so dass diese Werte zugrunde gelegt werden. Für den Grenzwert der Kategorie Wind wird die Warnstufe 2 (8 Bft) aufgrund des Verfahren „kritische Wettersituation (Sturmwarnung)“ festgelegt (gemäß Ril 408.1541 71(1) entsprechend EBA Maßgabe).

83 Schmierfilm

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch Traktionsprobleme auf Grund schlüpfriger Schienen oder diesbezüglich vorsorgender Anordnungen.

Beachte: Grenzlastüberschreitungen (auch genehmigte) mit der Folge von Traktionsproblemen werden mit der Kodierung 60 (Umlauf-, Einsatzplanung) erfasst.

Feinkodierung

Anfahr- und Bremsschwierigkeiten Angeordnete Langsamfahrt durch La-Eintrag Bahnsteigverfehlungen/erforderliches Zurücksetzen Fahrzeugbezogene Geschwindigkeitsherabsetzung Fahrzeitüberschreitung Liegenbleiben von Zügen Sonstiges Schmierfilm

84 Behörden

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch behördliche oder Rettungseinsätze (z.B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst) sowie durch vorsorgliche behördliche Anordnungen zur Schadensverhütung (z.B. bei Bombendrohungen).

Nicht zur Kodierung 84 zählen Zusatzverspätungen infolge behördlicher Anordnungen (z.B. EBA) zu Anlagen, Prozessen oder Fahrzeugen. Diese werden mit den betreffenden Prozess-, Anlagen- oder Fahrzeugkodierungen kodiert.

Feinkodierungen

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Außerplanmäßiges Wagenaussetzung wegen behördlicher Maßnahmen

Begegnungsverbot SPV mit SGV in Tunneln

Behördliche Anordnung wegen starken Fahrgastaufkommens

Fahndungs- und Ermittlungsarbeiten

Feststellen von Personalien

Gleissperrung wegen Entschärfung Fliegerbombe

Großveranstaltung mit Auswirkungen auf den Bahnverkehr

Kontrollzeitenüberschreitung Grenzbehörden/ BPOL

Polizeieinsatz in Gleisnähe

Rettungseinsatz am Bahnsteig/ am Zug

Schadensverhütung behördlich angeordnet

Straftatbestände mit behördlichem Einsatz

Zeitumstellung

Sonstiges - Behörden

85 Fremdeinwirkung

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch Unregelmäßigkeiten an Anlagen und Fahrzeugen sowie sonstiger betrieblicher Einschränkungen durch Fremdeinwirkung. Als Fremdeinwirkungen gelten Eingriffe in den Eisenbahnbetrieb durch Dritte, die sich zeitlich unmittelbar auf den Eisenbahnbetrieb auswirken. Im Auftrag von Unternehmen der DB AG handelnde Firmen oder Personen gelten nicht als Dritte. Durch solche Personen verursachte Unregelmäßigkeiten werden fachlich den betreffenden Anlagen oder Prozessen zugewiesen.

Feinkodierung

Behinderung des Öffnungs-/ Schließvorgangs am BÜ durch Verkehrsteilnehmer

Beschädigungen/ Eingriffe durch Fremde oder Tiere

Besetztanzeige wegen starkem Streusalzeinsatz auf Bahnübergang

Bestätigte Einbruchsmeldungen durch Überwachungsanlagen

Bombendrohung

Gültig ab 15.12.2024

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Böschungsbrand Brückenanfahrschaden Diebstahl an/ von Infrastrukturanlagen Feueralarm Gegenstände am oder im Gleis Gegenstände in der Oberleitung Hilflose Person auf Bahnsteig Kabelbeschädigung bei Straßenbauarbeiten Kinder am/ im Gleis Löscharbeiten in Gleisnähe Missbrauch Signal Zp9/ Nothaltauftrag durch Reisende Nichtbeachtung der Straßenverkehrsordnung am BÜ durch Verkehrsteilnehmer

Missbrauch Notbremse durch Reisende Personen im/ am Gleis Schäden durch Vandalismus Schrankenbeschädigung durch Verkehrsteilnehmer Brand Gleisschwellen Sprengstoffverdächtiges Gepäckstück Straftatbestände gegen Bahnanlagen Verdacht auf Anschläge, Brände an Infrastrukturanlagen der DB InfraGO AG ohne Befund Verdacht auf Anschläge, Brände an Fahrzeugen ohne Befund Schottersteine in Weiche/ im Achszähler Wassereinbruch in Gleisnähe Überfüllter Bahnsteig bei Großveranstaltungen Sonstiges - Fremdeinwirkung

Sekundäre Ur90 Gefährliche Ereignisse sachen

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch Gefährliche Ereignisse gemäß Vorgaben der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU).

Feinkodierungen

Anfahrt am Haltbegriff ohne Zustimmung

Gültig ab 15.12.2024

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Austreten/Mögliches Austreten von gefährlichen Gütern

Bahnübergangsunfall (Zusammenprall)

Fahrzeugbrand

Freiwerden von gefährlichen Betriebsstoffen

Personenunfall am bewegten Eisenbahnfahrzeug

Personenunfall am stehenden Eisenbahnfahrzeug

Sicherheitsrelevante Störung an der Infrastruktur (Bahnkörper)

Sicherheitsrelevante Störung an der Infrastruktur (El-Anlagen) Sicherheitsrelevante Störung an der Infrastruktur (LST)

Sicherheitsrelevante Störung am Bahnübergang (Rangierfahrt) Sicherheitsrelevante Störung am Bahnübergang (Zugfahrt)

Sicherheitsrelevante Störung am Fahrzeug

Sicherheitsrelevante Störung durch betriebliche Fehlhandlung (Zugfahrt)

Sicherheitsrelevante Störung durch betriebliche Fehlhandlung (Rangierfahrt)

Sonstige Entgleisung Sonstige Kollision Sonstige Kollision mit Gegenstand Sonstiger Unfall im Eisenbahnbetrieb (EUB)

Suizid/versuchter Suizid

Unzulässige Einfahrt in besetzten Gleisabschnitt

Vorbeifahrt am Haltbegriff ohne Zustimmung (Zugfahrt) Vorbeifahrt am Haltbegriff ohne Zustimmung (Rangierfahrt)

Zugentgleisung

Zugkollision

Zugkollision mit Gegenstand

Sonstiges gefährliches Ereignis (nur interne Untersuchung)

Gültig ab 15.12.2024

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91 Zugfolge - wegen Vorrang anderer Züge

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch erforderliche Zugfolgeregelungen, wenn der betroffene Zug wegen Verspätung eines anderen Zuges aus seiner eigenen Trasse verdrängt wird. Der betroffene Zug war nicht mehr als 3 Minuten verspätet. Die Zugnummer des verursachenden Zuges ist anzugeben.

Hinweis: Mit der Kodierung 91 werden auch zugfolgebedingte Zusatzverspätungen vor und in Bauarbeiten kodiert, die im Netzfahrplan ausgeregelt sind (siehe auch Ril 420.9001A05). Die Zugnummer des verursachenden Zuges ist anzugeben.

Feinkodierungen

Besetzte Gleise

Betrieblich/ökonomisch optimierte Zugdisposition (Grüne Funktion)

Zugkreuzung

Überholung

Sonstiges - Zugfolge

92 Zugfolge - betroffener Zug war verspätet

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch Zugfolgeregelungen, wenn der betroffene Zug auf Grund seiner eigenen Verspätung (>3 Minuten) durch Warten nochmals verspätet wird. Die Zugnummer des verursachenden Zuges ist anzugeben.

Hinweis: Mit der Kodierung 92 werden auch zugfolgebedingte Zusatzverspätungen vor und in Bauarbeiten kodiert, die im Netzfahrplan ausgeregelt sind (siehe auch Ril 420.9001A05). Die Zugnummer des verursachenden Zuges ist anzugeben.

Außerdem werden hierunter Zusatzverspätungen durch verspätetes Eintreffen der Züge an Verkehrskreuzungspunkten kodiert (BÜ, Klappbrücken).

Feinkodierungen

Besetzte Gleise

Betrieblich/ökonomisch optimierte Zugdisposition (Grüne Funktion)

Gültig ab 15.12.2024

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Verspätung wegen Grundstellung BÜ Verspätung wegen offener Klappbrücke

Zugkreuzung

Ökonomisches Vorausfahren schwerer Güterzug

Überholung

Sonstiges - Zugfolge

93 Umlauf

Hinweis: Es muss ein Zugnummernwechsel bei den Fahrzeugen oder ein Zugwechsel beim Personal erfolgen. Zugnummernwechsel aus fahrplantechnischen Gründen während eines Zuglaufes unterwegs gelten ebenfalls als Zugumlauf, sofern die Vorgaben der nachfolgenden Feinkodierungen eingehalten werden.

Umlaufverspätungen dürfen maximal der Höhe der Ankunftsverspätungen des übergebenden Zuges (Zubringer) entsprechen. Dessen Zugnummer ist anzugeben. Die DB InfraGO AG muss die Umläufe beobachten oder überprüfen können.

Die Kodierung 93 wird nur für den Zug verwendet, auf den Fahrzeuge oder Personal übergehen. Zusatzverspätungen anderer betroffener Züge werden mit den Zugfolgekodierungen kodiert.

Feinkodierungen

Übertragung der Verspätung bei der Ankunft eines Zuges auf die Abfahrt eines anderen Zuges aufgrund der Wiederverwendung von:

  • Zugpersonal

  • Triebfahrzeugen

  • Triebfahrzeugführern

  • Catering (Personal)

  • Wagen

94 Anschluss

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen infolge Anschlussgewährung gemäß den Wartezeitregelungen (WZR) nach Ril 420.0401Z01. Die Zugnummer des Zuges,

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auf den gewartet wird, ist anzugeben. Die Kodierung wird nur für den wartenden Zug angewendet. Andere durch Gleisbelegung betroffene Züge werden mit Zugfolgekodierungen kodiert.

Hinweis: Beantragt ein EVU das Warten über die WZR hinaus, dann werden Zusatzverspätungen nicht mit der Kodierung 94, sondern mit der Kodierung 51 (Antrag EVU) erfasst.

Feinkodierungen

Anschlussaufnahme - Zubringer verspätet

Planmäßiger Wagen-/ Kurswagenübergang SPV

Warten auf Bus / Fähre gemäß Fahrplanverbindung

Sonstiges Anschluss

95 Flügeln

Hinweis: Kodiert werden Zusatzverspätungen durch das planmäßige Flügeln von Zügen (Teilen oder Zusammenführen von Zügen in Unterwegsbahnhöfen). Die Kodierung wird nur für Züge des Schienenpersonenverkehrs (SPV) und nur für den betroffenen Zug angewendet.

Nach dem Teilen von Zügen wird die Kodierung 95 für den verspätet abfahrenden Zugteil mit der neuen Zugnummer angewendet, wenn dieser verspätet abfährt, weil der Zubringerzug verspätet war.

Nach dem Zusammenführen von Zügen wird die Kodierung 95 für den vereinten Zug angewendet, wenn dieser verspätet abfährt, weil auf einen Flügelteil (Flügelzug) gewartet wurde.

Die Kodierung 95 darf nur bis zur Höhe der Ankunftsverspätungen der flügelnden Züge am Flügelbahnhof angewendet werden. Die Zugnummer des verspätet eintreffenden Flügelzuges ist anzugeben.

Über die Ankunftsverspätungen hinausgehende Abfahrtsverspätungen sind mit den entsprechenden Ursachen zu kodieren (z.B. technische Störungen am Zug, Zugfolgeregelungen im Bf).

Feinkodierungen

Ankommender Flügelzug für Zugvereinigung war verspätet

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Ankommender Hauptzug für Zugteilung war verspätet Sonstiges Flügeln

96 Anordnung NLZ - Weitere Untersuchungen erforderlich

Hinweis: Die Kodierung 96 wird nicht für die Erstkodierung angewendet. Die Anwendung der Kodierung 96 kann nur innerhalb der Validierungsphase mit Zustimmung der NLZ in solchen Fällen erfolgen, in denen die Ursachenzuständigkeit zwischen verschiedenen Prozesseignern (EVU/EIU) zu überprüfen ist..

Nach 6 Tagen muss die Kodierung 96 abschließend in eine Kodierung 10 bis 95 geändert werden.

Feinkodierungen

Ursachen in Untersuchung auf Antrag EIU

Ursachen in Untersuchung auf Antrag EVU

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